Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[40.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 August 4

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93

4

[40.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1646 August 4

6
Kurmainz Rs FrA Fasz. 14 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz K FrA Fasz. 9
7
II nr. 23. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit identisch Kurtrier spA p. 890–906 ); Kurköln
8
zA I fol. 236–241’ ( damit identisch Kurköln spA II fol. 514’–526’ und Kurköln zA Ex-
9
trakt
fol. 22–22’ ); Kurbayern K III fol. 354–366; Kursachsen Rs I fol. 82–88’.

10
Pommersche Frage: Teilangebot Kurbrandenburgs an Schweden. Sollen Kurfürsten und Stände bei
11
Schweden für Kurbrandenburgs Interesse eintreten? Absprachen mit den übrigen Ständen und den
12
kaiserlichen Gesandten. Zeitpunkt, Vorbedingungen und Form einer reichsständischen Intervention
13
bei Schweden.

14
Kurtrierisches instrumentum appellationis.

15
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
16
bayern , Kursachsen.

17
Sie stelten in keinen zweivel, es werden gleich bey ihnen also auch andern
18
churfürstlichen gesanden die herrn Churbrandenburgische sich angemelt
19
und zu vernehmen geben haben, welchergestaldt Ihr Gnedigster Herr sich
20
nunmehr resolvirt, amore pacis et patriae ein stück von den Pommerischen
21
landen, keineswegs aber dieselbe gantz der cron Schweden pro satisfactione
22
zu uberlaßen, mit dem begehren,

36
22–25 sintemahln – sein] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
sintemahln die Schwedische herrn pleni-
23
potentiarien sich die gedancken gemacht, eß würde den stenden solche von
24
ihnen geforderte satisfaction, weiln sie sich derselben bißhero nichts ange-
25
nohmen , sondern alles stillschweigend verhandlen laßen, nit zuwider sein,
26
man wolte, gleich zu Osnabrug beschehen, also auch diesorts besagte herrn
27
Schwedische plenipotentiarien entweder durch eine deputation oder in
28
schriefften ersuchen, sich mit demienigen, so Churbrandenburg wegen der
29
Pommerischen landen ihnen hiernegst antragen werde, contentiren zu
30
laßen. Sie hetten sich erbotten, hieraus mit den churfürstlichen gesanden
31
zu communiciren und, wan es von denselben vor rathsamb angesehen
32
werden solte, auch solches uberigen anwesenden ständen vorzutragen und
33
daruber behörige deliberation zu pflegen, mit dem bedeuten, sintemahln

[p. 627] [scan. 751]


1
die Schwedische herrn plenipotentiarien wißen werden wollen, wie weith
2
sie den Schweden zu cediren gemeint, ob sie uns derentwegen einige apertur
3
thun wolten. Eß hetten aber dieselbe sich mit nit habender instruction
4
entschuldiget und vermeld, daß solches die tractaten hiernegst geben würden.
5
Stelten diesem nach sie Churmaintzische zu der herrn gesanden belieben,
6
hieruber ihre beygehende gedancken und ob nit vorhero mit den Kayßer-
7
lichen herrn plenipotentiarien, alß von denen solche offerten beschehen,
8
hieraus zu communiciren

35
8–9 und – zurückhzuhalten] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
und biß zu erwarttung der religionsgravaminum
9
mit dieser intervention ein- und zurückhzuhalten, zu eröffnen. Ergebnis
10
der Beratung vom 7. Juni über diese materi ist gewesen, daß man um Instruktion
11
bitten wollte; zweivelten nit, solche inmittels einem oder andern theill einge-
12
langt sein werde.

36
12–15 Sie – zufrieden] Laut Kurtrier zA, spA berichtet Kurmainz, daß Kurbranden-
37
burg
dieser Auffassung des Reichsdirektoriums mit dem Hinweis, deme unangesehen
38
hetten die Osnabrügische schon deputirt, widersprochen hat.
Sie hetten darfurgehalten, mit dieser begehrten interven-
13
tion zuruckhzuhalten, bis die tractaten zwischen Schweden und Churbran-
14
denburg würcklich angetretten sein und man sehen werde, ob die cronn
15
Schweden mit den offerten zufrieden. Solten dieselbe sich nun damit nit
16
contentiren laßen, wehre alsdann mit der begehrten intervention zu ver-
17
fahren ; stelten auch zu bedencken, ob nit uberigen fürsten und stenden
18
auß dieser sachen zu

39
18 communiciren] Laut Kurbayern K III erklärt Kurmainz weiter, es werde einer beja-
40
henden
Stellungnahme der übrigen Gesandten zu Kurbrandenburgs Bitte beitreten, laut Kur-
41
köln
zA I, spA II, Churmaintz gonne einem yedem das seinige und daß ein yeder
42
darbey verpleiben möge, gantz gern.
communiciren.

19
Kurtrier . Haben nach der Beratung dieses Themas vor ungefehr fünff wochen
20
dem Kurfürsten geschrieben, worauf sie zwar keinen sonderbahren bevelch
21
erlangt, sondern allein uf ihr instruction verwießen worden; danach wünscht
22
Kurtrier die Wiederaufnahme der Schönebecker Verhandlungen und das Churbran-
23
denburg sowohl alß andere mit der satisfaction von landtschafften ver-
24
schont und das reich undismembrirt gelaßen würde, wie dann Seine Chur-
25
fürstliche Gnaden Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg
26
gern gönnen würdte, wann sie alles erhalten könten. Weiln gleichwohln
27
der frieden höchstnöttig und dieße satisfaction albereit zwischen Schweden
28
und den Kayßerlichen verhandlet und denselben die Pommerischen lande
29
offerirt worden,

43
29–31 alß – haben] Fehlt in Kursachsen Rs I.
alß dörfften die Schweden diese deputation vermuthlich
30
aufnehmen, alß wann man mehr zurückh alß vor sich zu tractiren gedächte
31
und dahero dieselbe wenig effect haben. Hüten also darfur, in alleweg mit
32
den Kayßerlichen hierauß zu communiciren und von denselben zu verneh-
33
men , waßgestalt und wie weith dieselbe sich mit Schweden eingelaßen; wie
34
wenigers nit wehre zu erkündigen, wie die albereith zu Osnabrug verrich-

[p. 628] [scan. 752]


1
tete deputation

37
Bereits in den Schweden übergebenen Erinnerungen der evangelischen Fürsten und Stände zur
38
ksl. Replik ( vom 1. Mai 1646, Druck Londorp V S. 1079–1083 ) vom 12. Mai 1646 war
39
vorgesehen, die pommersche Frage zu recommendiren ( Meiern III S. 78. ) – Ergebnis der
40
Deputation der Osnabrücker Stände an Schweden war, daß die schwedischen Gesandten konkrete
41
Verhandlungsangebote von Kurbrandenburg verlangten ( 29. Juli 1646, Meiern III S. 85–87 ).
von Schweden aufgenohmen worden und ob durch fernere
2
deputation der scopus oder linderung zu hoffen, durch solche deputation
3
auch zu praecaviren, das hierdurch der friedt nit retardirt noch Kayßerlicher
4
Mayestät und andern stenden solches zu weiterer anforderung und beschwe-
5
rung gereichig. Sie hilten auch darvor, damit anzustehen, bis die religions-
6
strittigkeiten erördert und also die ständt vereinigt sein würden, der hoff-
7
nung , es würden alsdan die Schweden umb soviel mehr zur moderation zu
8
bewegen sein; wolten gleichwohl überiger ständt vota hierunder gern ver-
9
nehmen und nach deren anhörung sich mit ihnen vergleichen.

10
Kurköln . Erinnern an die Nürnberger und Regensburger Verhandlungen

42
Siehe oben S. [ 615 Anm. 2 ] .
über
11
diese Satisfaktion, die dem Kurfürsten von Köln stets schmertzlich vorkommen,
12
zumahln es wider die pilligkeit laufe, das einem andern daßienige allein zu
13
dem endt, weil es ihme wohlgelegen, uberlaßen werden solte; eß wehre
14
auch solches der amnisti, welche

32
14 die cronen] Statt dessen in Kurtrier zA, spA nur: die cron Schweden.
die cronen biß dato selbsten so hoch
15
urgirt, zuwider, vermög deren alle angewendte kriegscosten und erlittene
16
schäden vergeßen und von keinem nichts erfordert werden solte. 2º wehre
17
es auch wider ehr und reputation des reichs, indeme man gleich alß uber-
18
wünden leges von außwertigen nehmen undt ihnen lohn geben,

33
18–19 auch – müste] Laut Kurtrier zA, spA führt Kurköln weiter aus, daß dies gegen
34
die fundamenta imperii, laut Kurköln zA I, spA II, Kurbayern K III, Kur-
35
sachsen
Rs I, daß es gegen die politische Vernunft verstößt.
auch so
19
mächtige cronen inß reich nehmen müste. Eß wehre auch bekand, wasge-
20
stalt die cronn Schweden mit Polen und Dennemarckh in starcker aemula-
21
tion stünde; wann nun solche zwischen denselben in krieg ausschlagen
22
solte, so könte nit fehlen, wann Schweden Pommern behalten solte, daß
23
auch dardurch uberige angrentzende landen wider in krieg gezogen würden.
24
Derowegen Ihr Gnedigster Herr dafurhilte, solche, wann nur einig mittel
25
darzu wehre, zu erhalten, und ihnen gnedigst anbefohlen, mit ihrem voto
26
Churbrandenburg keinesweegs zu praeiudiciren, sondern zu sehen, wie sie
27
bey ihren landten erhalten werden mögen, und wann die herrn gesanden
28
vor dienlich erachten solten, solche landen durch die waffen wider zu recu-
29
periren , das sie darzue

36
29 ihre] In der Vorlage ausgelassen, aus Kurmainz K ergänzt.
ihre cräfften auch beytragen wolten. Wann aber
30
durch die waffen nit daraus zu kommen, die Schweden auch durch die guete
31
nit davonzupringen sein würden undt Ihre Churfürstliche Durchlaucht

[p. 629] [scan. 753]


1
zu Brandenburg sich resolvirt, etwas von den Pommerischen landen zurück-
2
zulaßen , so seye deroselben darvor zue dancken. Ye weniger nun solches
3

34
3 werde] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA II und andeutungsweise in Kurtrier zA,
35
spA, Kurbayern K III noch: Die Schweden sollen ihrerseits dann auch andere anbegehren
36
pillich ultro verringern und selbige ad terminos tolerabiles kommen lassen.
seye, ihe lieber es Ihr Gnedigster Herr vernehmen werde; und könden nit
4
undienlich befinden, das im nahmen des churfürstlichen collegii

37
4–5 und – stendt] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
und der
5
stendt den Schweden zugesprochen werde, damit dieselbe sich nit die
6
gedancken machen, alß wan das reich alles außgesetzt.

38
6–9 Es – conditionirt] Unter Bezug darauf zusätzlich in Kurköln zA I, spA II und
39
sinngemäß in Kurtrier zA, spA, daß die ksl. Erklärung anderst nicht begreiffet,
40
quam quod Caesar in talem casum ratione dominii directi non refragari velit.
Es würde auch sol-
7
ches denselben ein nachdencken verursachen, weil mann wüste, daß die
8
Kayßerliche ihr anerbieten uf die Brandenburgische und der ständt bewilli-
9
gung conditionirt. Ob nun solche erinnerung schriefft- oder mündtlich zu
10
thun, stündte zu bedencken; sie hilten, den besten weeg zu sein, nomine
11
totius collegii eine schriefftliche erinnerung zu entwerffen und den Schwe-
12

41
12 uberschicken] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA II: mit dem anhang, quod pax
42
illa diuturna, cuius neutram partem poeniteat.
den zu uberschicken; damit auch daß werckh umb soviel mehrern nachtruckh
13
haben würdte, so stündte dahin, ob die herrn Churmaintzische zu Osna-
14
brugk subsistirende gesanden neben uberreichung deß originalschreibens
15
den Schweden zugleich den inhalt deßelben mündtlich repraesentiren
16
wolten.

17
Weiln eß auch eine sach, so sambtliche ständt concernirt, so hilten davor,
18
dieselbe hieruber gleichergestalt zu vernehmen. Sicherlich werden auch die
19
Kaiserlichen nichts dagegen haben, wann die Schweden durch diese anforderung
20
abzupringen sein würden, wie sie dann alles uf der stendt ratification gesteh.
21
Eß könte gleichwohl nit schaden, daß ihnen bedeut werde, welchergestalt
22
die stendt vorhabens, die Schweden von ihren harten petitis zue miltern
23
conditionibus zue bewegen.

24
Kurbayern . Sie wüsten sich zu erinnern,

43
24–25 daß – gangen] Laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K III per unanimia.
44
In Kurbayern K III der erste Teil des Votums von J. Adolf Krebs nachgetragen.
daß mann bey deliberation deß
25
puncti satisfactionis dahin gangen, sintemahln nit wohl möglich, alles wider
26
zu recuperiren, daß den cronen in etwaß zu condescendiren und quocunque
27
modo zu sehen, wie der frieden zu erhalten, die Kayßerliche herrn gesanden
28
aber zu ersuchen, hierin behuetsamb zu gehen. Weiln man dann gesehen,
29
daß die Schweden von ihrer forderung deß gantzen Pommerns nit zu wei-
30
chen gemeint, so hetten besagte herrn Kayßerliche gesanden in mangell
31
nothwendiger assistentzmittel zu recuperirung solcher landen, wie ungehrn
32
sie auch gewolt, nit allein dieselbe, sonder auch die erblanden selbsten
33
zurückhlaßen müßen. Ihres Wissens sind die Schwedische gesanden zu

[p. 630] [scan. 754]


1
Osnabrug derentwegen albereit durch vierzehen gesandtschafften belangt
2
worden. Hielten dahero zu vernehmen, wie diese deputation von den
3
Schweden aufgenohmen worden und waß dieselbe vor einen effect gewon-
4
nen , 2º waß Churbrandenburg bey ankunfft dero gesanden deßen von
5
Löwen vor vorschläg thun mögte. Underdeßen hielten, weiln die Kayßer-
6
liche dieße oblation gethan, denselben hiervon communication zu thun
7
und ihr sentiment daruber zu vernehmen undt ob man dieses auch vor
8
sambtliche ständt kommen laßen solte.

9
Sie hielten auch mit den herrn Churtryerischen darvor, daß zuvor der
10
punctus gravaminum zur perfection zu pringen, alßdann ferner zu deliberi-
11
ren sein werde, waß zu deß reichs wohlfarth dinlich sein mögte.

12

33
630, 12 –632, 41 Kursachsen – anzunehmen] Kurtrier zA, spA, Kurbayern
34
K III gleichlautend, Kurköln zA I, spA II fast gleichlautend mit der Vorlage; Kur-
35
sachsen
Rs I ebenso, aber etwas ausführlicher.
Kursachsen . Laut Instruktion findet ihr Kurfürst besonders zwei Punkte wichtig,
13
1. ob man Schweden Satisfaction schuldet, 2º ob solche satisfaction von den
14
Pommerischen landen beschehen müste. In dem ersten puncten stünde Ihr
15
Gnedigster Herr dahero ahn, dieweil 1º notorium, daß die cron Schweden
16
und dero ministri nunmehr eine geraume zeit hero viell millionen goldts
17
auß Teutschlandt erhoben, 2º Ihre Königliche Würden zu Schweden sich
18
viellmahl erclärt, daß sie ihre waffen zu dem end in das Römische reich
19
geführt, daßelbe wider in seinen ruhestandt pringen zu helffen, 3º weiln
20
auch die königliche ministri alß Ochsenstirn bey dem Schönbeckischen
21
tractat und veldtmarschalck

36
21 Banner] In Kurtrier zA, spA statt dessen Vrangell

40
Carl Gustav von Wrangel (1613–1676), 1638 Generalmajor der schwedischen Kavallerie, 1644
41
Admiral der Flotte, 1645 Reichszeugmeister, 1646 Reichsrat, Feldmarschall und kommandieren-
42
der General der deutschen Armee Schwedens, 1648 Generalgouverneur in Pommern, 1651
43
schwedischer Reichsgraf, 1664 Reichsmarschall und Präsident des schwedischen Kriegskollegiums
44
(über ihn Geschichte I S. 200–280).
.
Banner anno 1636 zu Magdenburg

37
Die Kontakte Banèrs mit Kf. Georg von Sachsen wurden durch Verhandlungen mit Oxenstierna
38
im Juli 1635 zuerst in Magdeburg, dann in Leipzig fortgesetzt. Vgl. Fürnkranz S. 46–49,
39
siehe oben S. [ 467 Anm. 2 ] .
gegen die
22
Chursächsische abgesanden sich austrücklich vernehmen laßen, daß sie von
23
dem Römischen reich weder land, leuth, geldt oder ichtwaß, sondern nur
24
allein einen sicheren und reputirlichen frieden vor die cronn Schweden
25
begehrten; derowegen Chursachßen desto frembter vorkomme, daß gedach-
26
te cronn ihre postulata anietzo so hoch spannen thue. Und ob sie schon
27
vorwenden mögten, ihr erstes erpieten wehre vor zehen jahren geschehen,
28
von der zeit hetten sie vielle und große uncosten aufwenden müßen, dahero
29
sie ihre satisfaction iure forderten, so seye doch meniglich wießent, daß
30
1º sie dießen krieg von deß heyligen reichs vermögen geführet, 2º wehre
31
die cron Schweden ihrem eigenen belieben nach mit dero waffen so lang
32
im reich verplieben, 3º wehren Ihre Kayßerliche Mayestät und die stend deß

[p. 631] [scan. 755]


1
reichs schon albereith durch den Prager friedenschlues miteinander wieder-
2
umb in denn friedenstandt gesetzt geweßen. Solte dann 4º yemandt von den
3
ständen des reichs der cronn Schweden assistentz begehrt haben, so
4
wolte die höchste unpilligkeit sein, daß Ihre Kayßerliche Mayestät und die
5
andere unschuldige ständt deß reichs ahn solcher satisfaction tragen solten.

6
Im andern puncten bedunckt es Ihre Churfürstliche Durchlaucht, schwehr
7
zu sein, von den Pommerischen landen […] einige satisfaction zue thuen,
8
dan wiewohl 1º die cronn Schweden vorwende, ob hetten sie deßwegen
9
mit dem verstorbenen hertzogen in Pommern sonderbahre pacta aufgericht,
10
darin Churbrandenburg consentirt, welches aber a parte Ihrer Churfürstli-
11
chen Durchlaucht zu Brandenburg nicht gestanden werde, so habe man
12
doch vernünfftig zu ermeßen, daß solche pacta ohne Kayßerlicher Mayestät
13
consens nit gültig seyen. Solte mann nun 2º der cron Schweden die Pom-
14
merische landten, item Wießmar

35
Wismar (heute Kreisstadt im Bezirk Rostock) an der Wismarbucht, erhielt 1266 lübisches
36
Stadtrecht, wurde Hansestadt, kam 1301 an Mecklenburg.
und

24
14 Brehmen] In Kursachsen Rs I dazu aufgezählt die pommerschen Seehäfen Warne-
25
münde

45
Hafenort nördlich von Rostock an der Mündung der Warnow in die Ostsee, seit 1323 im Besitz
46
der Stadt Rostock.
, Stade

47
Stadt an der Schwinge, 1180 an das Erzstift Bremen ( Handbuch 2 S. 373ff. ).
.
Brehmen, wie sie begehren, einrau-
15
men , so werde man sie zu meister machen uber den Elb- und Weßerstromb,
16
welche sie dermaßen mit licenten und imposten beschwühren würden, daß
17
die see- und Hanßestätt dardurch mercklichen abbruch ihrer nahrung leiden
18
müßen, zu geschweigen 3º, daß man dardurch ihnen den außwertigen
19
gleichsamb die schlüeßel zum reich außhendigen und ihnen, daßelbe zu
20

26
20 infestiren] Statt irrtümlich investiren der Vorlage aus Kurmainz K, Kurtrier
27
zA, spA, Kurköln zA I, spA II, Kurbayern K III eingesetzt.
infestiren, thuer und thor aufspehren würdte. Endlichen undt pro 4º

28
20–23 so – wollen] Ausführlicher in Kursachsen Rs I: Insbesondere wird Dänemark
29
sich nicht gern aus Pommern, Mecklenburg und stifft Brehmen beschließen laßen
30
wollen und die Krone Polen schwerlich zugeben, daß sie aus Pommern auf etliche
31
meil weges durch Schweden eingefeßelt und nach ausgang des stillstandes mit
32
Schweden von dort auf einer und aus Liefflandt auf der andern seiten angefallen
33
werden solte. Die daraus entstehende Kriegsgefahr und große beschwerung des Reichs
34
hat Kurbrandenburg auf dem Reichstag von 1640/41 gnugsam ausgeführet.
so
21
würden sonder zweivel die benachbarte mächtige könige, inmaßen auch
22
Cöllen schon albereith gedacht, hierzu nit stillsietzen noch solches gesche-
23
hen laßen wollen

37
Vgl. zu den Wandlungen des Kräfteverhältnisses an der Ostsee (durch die Abgabe Pommerns an
38
Schweden) Odhner S. 13, 144f., Dickmann S. 306. Kg. Christian IV. von Dänemark war
39
schon vor dem Tod Hg. Bogislavs von Pommern (am 10. März 1637) gegen die Festsetzung
40
Schwedens in Pommern gewesen; er trat in Bündnisverhandlungen mit Polen ein, nachdem sich
41
eine schwedisch-brandenburgische Annäherung abzeichnete ( Schäfer S. 586f., 598f.). Während
42
der Satisfaktionsverhandlungen intervenierten Polen und die Generalstaaten gegen Schwedens For-
43
derungen ( Meiern III S. 83f. , 775–777 , I S. 67 ). Vgl. auch Meinardus , Protokolle 3
44
S. 571.
, dahero man sich in newe kriegsmotus vertieffen und also

[p. 632] [scan. 756]


1
daß heylige reich der gentzlichen ruin underworffen würde. Wie dem allem
2
aber, wann ya kein ander mittel zu erwinden oder zu erdencken, die cronn
3
Schweden von diesem postulato abzuwenden, auch weder güetliche tracta-
4
ten noch die waffen solches zu erlangen vermögen, so werde man ex
5
necessitate etwaß thuen und sich bemühen müßen, das daß wenigste von
6
solchen landen man dahinden laßen mögte. Dieweil dann Churbrandenburg
7
auff solchen fall sich amore pacis von dießen Pommerischen landen der
8
cronn Schweden etwaß hinzulaßen erclärt und vor ein mittel hierzue ange-
9
ben , daß daß churfürstliche collegium entweder per deputatos oder in
10
schriefften bey der cron Schweden einzukommen und sie zu mitioribus
11
consiliis zu vermahnen, so hilten sie wohl darfur, daß Ihr Gnedigster Herr
12
mit dem herrn vorstimmenden hierin auff die affirmativam schließen
13
werde.

14
Und dieweill eß pro 2º hieße, quod omnes tangit, ab omnibus approbari
15
debet, und weil ein solche vortreffliche provintz oder ein stückh davon
16
vom reich alienirt werden solte, die notturfft erfordere, daß auch der andern
17
ständt deß reichs consens darzue erfordert werde, so gebe sich diese frag
18
vonn selbsten.

19
Und dann 3º wolte sich in alle weg gepühren, mit den Kayßerlichen herrn
20
commissariis auß dießem werckh zu communiciren. Sie hilten aber nit
21
darfur, daß mann mit solcher schriefftlichen intervention so lang in ruhe
22
stehen solle, biß Churbrandenburg durch den von Löwen oder einen andern
23
dero herrn gesanden ratione quanti sich hetten erclären laßen, dann die
24
intervention oder vorbitt nur in genere und uf kein gewißes quantum zu
25
richten sein würde; und habe man auch deswegen uf diese declaration
26
nit zu warten, damit nit die cron Schweden in die gedancken geriethe, ob
27
wolten chur-, fürsten und ständt sich dießer Pommerischen landen gantz
28
nicht annehmen.

29
Dieweil auch schlieslichen der punctus gravaminum religionis von diesem
30
satisfactionswerck eine gantz separirte sach seye und vorhin guet geweßen
31
wehre, daß man hiervon der cronn Schweden gantz keine part oder nach-
32
richt gethan hette, so würde zu befürderung des wercks mit der interven-
33
tion bey Schweden zu verfahren und sonsten die erörterung dieses puncts
34
desto vleißiger urgirt werden; dan da mann sonsten alles zusammensparret,
35
mögte die viellheit der geschäfften die sach desto schwehrer machen.

36
So würde vielleicht auch nit zu erwarten sein der bericht der andern reichs-
37
stendt zu Osnabrug, waß nemblichen dieselbige bey der cronn Schweden
38
oder dero ministris mit ihrer intervention erhalten hetten. Denn sie hetten
39
gleich viell oder wenig erhalten, so wolte doch dem churfürstlichen collegio
40
obliegen, dießer Pommerischen landen und consequenter dero herrn mit-
41
collegen anzunehmen.

[p. 633] [scan. 757]


1
Kurmainz .

30
1 Nechst – meinungen] Ausführlicher in den anderen Überlieferungen: Es ist
31
beschlossen worden ( laut Kurköln zA I, spA II einhellig, laut Kurbayern K III per
32
maiora), 1. für Kurbrandenburg per deputatos ( Kurtrier zA, spA ) und schriftlich
33
( laut Kurköln zA I, spA II nur letzteres ) zu intervenieren, 2. die übrigen Stände und 3.
34
die ksl. Gesandten zu unterrichten.
Nechst recapitulirung der herrn vorstimmenden meinungen
2
erinerten sich gleichergestalt, waß dieser Schwedischen satisfaction auß
3
ins mittel geprachten Pommerischen landen halber albereith anno 1639
4
zu Nürnberg bey damahls gehaltenem churfürstlichem collegialconvent
5
vorkommen und welchergestalt derzeit unanimiter, und zwar mit consens
6
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Brandenburg selbst darfurgehalten
7
worden, das zu erlangung des friedens der cronn Schweden pro satisfactione,
8
yedoch uf gewieße maß, Vorpommern und die Insul Rüga zu uberlaßen.
9

35
9–16 Eß – mögten] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
Eß seye auch bekandt, das, unlengst man den punctum satisfactionis delibe-
10
rirt

45
Siehe oben nr. [ 64 S. 438 ] , nr. [ 65 S. 446f. ] , [ 450 ] und nr. [ 74 S. 522 ] .
, die herrn Churbrandenburgische

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10 vor – andern] sowie 11–12 ohneracht – geweßen] und 12–16 paldt – mögten] in
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Kurmainz K abschwächende Korrekturen Raigerspergers. Im ursprünglichen Text hatte es
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dort übereinstimmend mit Kurtrier zA, spA, Kurbayern K III, Kursachsen Rs I
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geheißen, daß geradezu im Gegensatz zu Kurbrandenburg die übrigen kurfürstlichen Gesandten
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seinerzeit der meinung geweßen, den Kronen und besonders Schweden keine Satisfaktion
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zu verwilligen.
vor allen andern davorgehalten, das
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den cronen satisfaction, ohneracht dieselbe auf gantz Pommern gerichtet
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geweßen, zu geben seye; paldt hernacher aber hetten mehrermahln die
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Brandenburgische umb deputation zu den Schwedischen plenipotentiariis,
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und zwar zu dem end bey dem churfürstlichen collegio angesucht, damit
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die Schweden von ihrer auf Pommern gestelten satisfaction abgemahnet
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und divertirt werden mögten. Haben gemäß dem ersten unanimiter gefaßten
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Beschluß zu diesem Thema ebenfalls zunächst um Instruktion gebeten, worauf dan
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Seine Churfürstliche Gnaden sich hinwider in gnaden erclärt, das sie zwar
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Ihrer Kayßerlichen Mayestät, Churbrandenburg und andern bey den Frant-
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zösischen und Schwedischen satisfactionen gern das ihrig göneten und
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liebers nit sehen mögten, dan daß ein ieder bey dem seinigen und conse-
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quenter das reich unzergliedert beysamen erhalten werden mögte. Weiln
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aber das glückh der waffen sich von zimblicher zeit hero nit wenig widerig
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erzeigt, die cronen auch von ihren postulatis zu weichen nit gemeint, so
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müsten eß Ihre Churfürstliche Gnaden ihrestheils dahingestelt sein laßen,
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waß Ihre Kayßerliche Mayestät sich hierunder erklärt hetten, wobey sie
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dan die vorsorg trügen, zum fall man Schweden zu abtrettung der Pomme-
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rischen landen ersuchen solte, sie auf ein aequipollens fallen und von
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Kayßerlicher Mayestät und den stenden begehren würden,

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633, 29 –634, 4 wobey – willfahren] Gehört in Kurmainz K zu einer längeren Korrektur
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Raigerspergers, während die übrigen Provenienzen dem etwas knapperen ursprünglichen Text
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von Kurmainz K sinngemäß entsprechen.
wobey dan die

[p. 634] [scan. 758]


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geistliche ertz-, stiefft- und clöster in nit geringer gefahr

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1 bestehen] Eingesetzt aus Kurmainz K für irrtümlich gestehen der Vorlage.
bestehen dorfften.
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Da man aber diesfahls zu genugen versichert sein könte, würden mehr-
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höchstgedachte Ihre Churfürstliche Gnaden Churbrandenburg hierinen
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mehr dan gern willfahren, wie dan, weilen sie vernehmen, das die herrn vor-
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stimmende insgesambt der meinung seind, daß in genere die herrn Schwe-
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dische plenipotentiarien uf maß, Churbrandenburg begehrt, in schriefften
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zu belangen, Ihr Gnedigster Herr sonder zweivel sich auch solches nit
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zuwider sein laßen werde, yedoch das,

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8 wie – bedeutet] Zusätzlich in Kursachsen Rs I: so machten sie solchergestalt
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die maiora.
wie Churtryer und -bayern bedeutet,
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zuvor zu erkündigen, auch einzuziehen, wie die deputation, so zu Osnabrug
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von den protestirenden beschehen, aufgenohmen worden und auß was
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ursachen die catholische sich dabey nit eingefunden.

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Und weiln sie sich auch versichert hielten, das die cronn Schweden, wan sie
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sehen werde, daß die stendt nechst erörterung der religionsgravaminum
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einig, viellmehr dieser intervention deferiren und also solches mit beßerm
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nachtruck beschehen würde, also hüten, damit noch zur zeit zuzuwarten,
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biß man sehe, wohin sich die protestirende dieser religionsstrittigkeiten
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halber erclären und wie solche vorhabende vergleichung sich veranlaßen
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werde; so verglichen sich auch, daß uberige ständt hieruber zu vernehmen,
19

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19–20 und – geben] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
und wolten nit underlaßen, denselben gegen künfftigen montag diese
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materi gleichergestalt zu deliberiren ahn hand zue geben.

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Wie wenigers nit conformirt sich, daß den Kayßerlichen herrn plenipoten-
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tiarien vor allen dingen hiervon communication zue

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22 thuen] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA II, Kursachsen Rs I:
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Kurtrier bittet das Reichsdirektorium um Annahme und Proposition eines ihm von Hause
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zugesandten Instrumentum appellationis vom Reichshofrat an Ihre Kaiserliche Maiestät
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tanquam male informatam ad melius informandam ( Kursachsen Rs I ). Anethan
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trägt der längde nach daraus vor und bittet um Berücksichtigung kurtrierischer Beschwerden
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über Reskripte des Reichshofrats, die die landtsfürstliche hochheit des Kurfürsten von
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Trier bedrohten, wo nit in forma iudicii appellatorii, yedoch durch interposition bey
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Kayßerlicher Mayestät oder dero plenipotentiariis. Insbesondere geht es ( laut Kur-
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sachsen
Rs I ) darum, daß der Reichshofrat der Finanzierung des Schloßbaus in Trier mit
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französischem Geld Einhalt geboten hat

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Kf. Philipp Christoph ließ auch Befestigungswerke an der Moselbrücke anlegen; auf Beschwerde
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des Trierer Domkapitels hin gebot Ks. Ferdinand III. mit Schreiben vom 29. Mai 1646 den
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Bauten Einhalt ( Knipschaar S. 58).
. Kurmainz lehnt ab, weillen dieses ein unher-
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kommene undt hochpraeiudicirliche schware sache ist ( Kurtrier zA ). Kurtrier
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besteht auf einer collegialresolution und betont, daß sein Kurfürst auf Solidarität der Mit-
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kurfürsten
hofft. Kurmainz will ohne vorwissen sämtlicher Kurfürsten nichts annehmen.
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Daß instrumentum ist auffm rathstisch liegen plieben, obß aber post consilium von
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dem Churmayntzischen directorio abgenohmen worden, solches hatt man Trieri-
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schentheils noch zur zeit nit erfahren können ( Kurtrier zA ).
thuen.

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