Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[43.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 September 22

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[43.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1646 September 22

4
Kurtrier zA = Druckvorlage; damit identisch Kurtrier spA p. 995–1011. Vgl. ferner
5
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 I nr. 25; Kurköln zA I fol. 250–251’ ( damit identisch Kur-
6
köln
spA II fol. 551’–558 und Kurköln zA Extrakt fol. 24’ ); Kurbayern K III fol.
7
389’–397’ ( damit gleichlautend Kursachsen Rs I fol. 99–102’ ).

8
Sekurität und Unterhaltung des Reichskammergerichts: erneute Demarche bei Frankreich, Juden-
9
capitation , pünktliche Entrichtung der Kammerzieler, Besoldungsansprüche der Kammerrichter.

10
Markgräflich-brandenburgische Beschwerde über kaiserliche Garnison in Hof. Ansprüche des Gra-
11
fen von Tecklenburg auf Lingen.

12
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
13
bayern , Kursachsen, Kurbrandenburg.

14

34
14–33 Kurmainz geholffen] Proposition in Kurköln zA I, spA II wesentlich
35
knapper.
Kurmainz . Die Beschlüsse der drei Reichsräte über Sekurität und Unterhalt des
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Reichskammergerichts vom 13. Juni

38
Im Fürstenrat Münster war über das Reichskammergericht am gleichen Tag wie im Kurfürstenrat,
39
am 2. und 13. Juni 1646, beraten worden, im Fürstenrat Osnabrück am 11. und 27. Juni.
sind von ihnen zu papier bracht undt
16
sowoll Ihrer Kayßerlichen Mayestät selbst alß dero herren plenipotentia-
17
riis notturfftiglich recommendirt worden. In der Sekuritätsfrage sind die
18
camerales auf das bald erwartete ius pacis vertröstet worden; da aber gegen beßere
19
hoffnungh der friedt nicht erfolgen solte, wolte man auff anderwerthe er-
20
drägliche mittell gedencken.

21
Bey dem puncto salariorum ist man unanimi voto dahin geschritten, daß
22
pro praesentissimo solutionis medio Ihrer Kayßerlichen Mayestät die Juden-
23
capitation eingerathen worden. Ob man nuhn gentzlich verhofft, Ihre Maye-
24
stät , weillen alle ständte dieses mittell verwilliget, würden sich darauff
25
allergnedigst erclerth haben, so ist es yedoch biß dahero verplieben.

26

36
26–28 Im – gebeten ] In Kurmainz Rk Datum des Schreibens nicht erwähnt; in Kur-
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bayern
K III, Kursachsen Rs I keine Angaben über den Inhalt.
Im erneuten Hilfsersuchen des Reichskammergerichts vom 21./31. August wird
27
u. a. auf die Armut der Witwen und Waisen hingewiesen und im Eventualfall um
28
Erstattung der restanten und Entlassung gebeten.

29
Zu vorkombungh dieses unheilß wehre vor gutt angesehen worden, diese
30
zusambenkunfft zu halten, damit sich die herren gesandten uber die sache
31
vernehmen laßen, weillen den herren cameralibus vordem versprochen
32
worden, man wolte alhie nicht voneinander scheiden, biß ihnen würcklich
33
geholffen.

[p. 657] [scan. 781]


1
Kurtrier . […] Erinderen sich dabey, daß diese beide puncten zum öff-
2
teren vorkomben undt hatt nimmer bestendige

40
2 media] Ergänzt aus Kurtrier spA.
media securitatis finden
3
können. Trotz des schließlich von Frankreich erreichten Schutzbriefs sind die
4
camerales belegt undt hart beschwerth worden, nicht eben die herren asses-
5
sores , sonderen die advocaten, procuratores undt camerbotten, welche
6
zwo compagnien verpflegen müßen, deßen sie sich wegen bevorstehen-
7
der winterquartier abereins nicht wenigh beförchten. Deme aber vorzu-
8
komben , hielte man Churtrierischentheils nottig sein, daß per Caesareos
9
aut mediatores die herren Frantzösische plenipotentiarii abermahls zu
10
ersuchen, sie wolten verschaffen, damit daß camergericht möge dechargirt
11
sein undt verpleiben, zumahlen es ein seltzames ansehen gewinnen würde,
12
wahn der Frantzösischer kriegsdrangsaln wegen die höchste iustici, weillen
13
auff solchen fahll deren ministri ihren abschiedt begeren, solte abgeschafft
14
werden.

15
Den herren cameralibus aber wehre in anthwort zu bedeuten, man hette
16
vor sie gethan, waß chur-, fürsten undt ständte vor sich selbst thun köndten
17
oder möchten; sie begerten aber sachen, so man ihnen nicht leisten, noch
18
jemandt vor sich zuwegen bringen köndte.

19
Punctum salariorum betreffendt, daruber ist annoch von Kayßerlicher
20
Mayestät nicht resolvirt, undt stündt dahien, ob sie nachmahls darumb zu
21
interpelliren, in der erwögungh, daß camerales ihren abschiedt begeren
22
in endtstehungh schleuniger satisfaction. So stünde auch zu bedencken, ob
23
nicht collegio neben obigem zu gemüth zu führen, verscheidene ständte
24
alß Saltzburgh, Augspurgh, Heßen Caßell, Braunschweig, Franckfurth
25
undt andere zahleten, undt wehre daß vierte theill camerae nit bestelt,
26
dannenhero man sich nit besinnen köndte, woher der große abgangh köm-
27
men mochte. So wehre auch von Regenspurger reichßtagh ahns camer-
28
gericht geschrieben worden, man solte die neglecta auffhalten undt zum
29
ordinario appliciren, sinthemahlen der absentium, nicht aber mortuorum
30
quotae den praesentibus zum besten komben.

31
Zu der Judencapitation haben zwar andermahlß propter maiora et quidem
32
sub ratificatione verstanden, Ihre Churfürstliche Gnaden haben sich aber
33
darauff resolvirt, daß sie darzu, weillen es den regalibus zuwiederlaufft,
34
nicht gehehlen

41
34 können] Danach zusätzlich in Kurbayern K III, Kursachsen Rs I, Kurköln
42
zA I, spA II noch: Müessten deswegen ihr abgelegtes votum revociren.
können. Wollen sich sonsten mit ihrer beyhaltungh also
35
gegen daß camergericht bezeugen, daß es keine ursach solle zu klagen
36
haben.

37
Kurköln . Eß seindt vor diesem, maßen in vorstehendem Trierischen voto
38
mit mehrerem angeführt, verscheidene vorschlägh beschehen, yetzundt,
39
nachdeme es mit der cron Franckreich in negotio pacis so weith komben,

[p. 658] [scan. 782]


1
stünde dahien, ob sie nicht zu bewegen, die besatzungh auß Speyr abzu-
2
führen , weillen der orth ohnedem nicht haltbahr, undt werden die herren
3
mediatores daß ihrige hiebey gern praestiren. Wahn dieses aber nicht zu
4
erhalten, köndte pro 2 do , maßen von Trier auch bedeutet, urgirt werden,
5
daß assessores et reliquae personae deß kriegslasts endthoben werden
6
mögen; undt damit sich auch die statt hierob nicht möge zu beschwehren
7
haben, so wehre eine solche moderation zu bitten, damit die einlegende sol-
8
datesca füglich undt ohne sonderbahre bedrückungh bey der burgerschafft
9
allein logiren könne.

10
Von der besoldungh ist schon etliche jahr hero geredt, verscheidene vor-
11
schlägh gethan, aber noch kein eintziger effectuirt worden.

39
11–15 Bedäuchte – zuzuhalten] In Kurbayern K III, Kursachsen Rs I zusätzlich,
40
in Kurmainz Rk, Kurköln zA I, spA II statt dessen: Jede Gesandtschaft soll ihren
41
principalen auf die Dringlichkeit der Kammerzieler hinweisen.
Bedäuchte ihnen,
12
kein beßeres mittel zu sein, alß daß durch Kayßerliche Mayestät den ständ-
13
ten die noth, warin daß camergericht stecket, undt der glimpff, so hierauß
14
dem reich zuwachßet, beweglich remonstrirt, undt sie dardurch ange-
15
trieben werden, mit den verglichenen mittelen zuzuhalten.

16
De reliquo seindt sie mit Trier auch der meinungh, daß der numeros asses-
17
sorum gering undt gleichwoll der underhalt auff 38 assessores, 3 praesiden-
18
ten undt pfenningsmeisteren verordtnet, yetzmahls aber nuhr 9 assessores
19
ahn der stelle, so alles under sich theillen wollen. Es hatt die meinungh
20
nicht, daß die negleca mortuorum et resignantium, sonderen nuhr absen-
21
tium accresciren sollen; wahn es ein geringes geweßen, ists woll gestattet
22
worden. Weillen es aber yetzo gar zu weith außlauffet undt sonsten auch
23
wenigh einkombtt, kahn diese accrescentz nicht vor billig gehalten oder
24
passirt werden, welches auch in der anthworth zu bedeuten, ne legati
25
approbare videantur tacendo.

26
Kurbayern . Weillen in puncto satisfactionis es mit Franckreich so weith
27
komben, daß es gleichsamb eine richtigkeit ist, auffs wenigst soweith, daß
28
die cron nichst mehr ahn daß reich zu praetendiren, undt sich dan nuhn-
29
mehr die königlich Frantzösische herren plenipotentiarii zu Osnabrüg
30
befinden, umb die Schwedische gleichergestalt zum frieden zu disponiren,
31
so köndte diese bewandtnuß dem camergericht notificirt werden. Wahn
32
sich nuhn hierauff die cron Schweden zum zweck deß friedenß leget,
33
wirdet man deßo petito sowoll quoad evacuationem alß exorbitantias ex
34
fundamento abhelffen können,

42
658, 34 –659, 6 fahlß – wirdt] In Kurköln zA I, spA II statt dessen nur: wie Kurköln.
fahlß aber der friedt nicht erfolgen solte, so
35
pleiben sie der opinion, daß bey der cronen dahien zu laboriren, damit ent-
36
weder daß camergericht aller kriegsbeschwerden gefreyet oder die statt
37
Speyr neutral gemacht werde. Wahn dieser vorschlagh auch nicht verfangen
38
wolte, so stünde alßdan noch die translation bevor; wahn auch der friedens-

[p. 659] [scan. 783]


1
schlüß noch in etwaß solte protrahirt werden, so vermeinten-wie Trier undt
2
Cöln, daß per Caesareos domini mediatores zu ersuchen, sie wolten die herren
3
Frantzösische dahien disponiren, damit daß camergericht aller kriegsbe-
4
lastungen frey sein undt verpleiben möge undt alß dieß höchste tribunal
5
conservirt werden; undt wirdet ein solches desto leichter zu erheben sein,
6
wahn die bürgerschafft mit einem leidtlichen angeschlagen wirdt.

7
Lassen es in puncto salarii beim Beschluß der Judencapitation vom 13. Juni.
8
Undt damit es nit etwa abermahll in vergeß gestelt werde, so köndten auch
9
die herren Kayßerliche plenipotentiarii belangt werden, hierunder gutte
10
erinderungh bey hoff einzuwenden.

11
Kursachsen . […] Dieweillen nuhn zu hoffen, man werde in kürtzem den
12
werthen frieden erlangen, so hielten sie darfür, nachdeme sie sich nuhn so
13
langh patientirt, sie wehren nachmahls dahien zu ersuchen undt zu vermah-
14
nen mit dem bericht, es werde der friedt alles richtigh machen undt ihnen
15
auch die suchende securität mitbringen; im fahll es aber sich noch darmit
16
verweillen solte, hette man die mittell zu ergreiffen, so von vorstimbenden
17
hochvernünfftigh vorbracht worden. […]

18
Anreichendt den anderen püncten ratione salariorum,

40
18–32 seindt – denominiren] Vorlage mit Kurmainz Rk sowie mit Kurbayern
41
K III, Kursachsen Rs I gleichlautend; Kurköln zA I, spA II kürzer.
seindt auch vor die-
19
sem verscheidene vorschlägh ins mittel komben, wie dem camergericht zu
20
helffen, daß die ständt nemblich neben einem current ziell noch ein altes
21
erlegen sollen, welches nochmahls soviell möglich zu behaupten, undt vors
22
ander die Judencapitation, die dem Kaiser noch einmal zu empfehlen ist, dan solte
23
man davon ablaßen, so würden die Juden melioris conditionis sein alß
24
die christen, die sonsten mit contributionen genugsamb beschwerth. Seindt
25
hiernebens der meinungh auch, daß die herren camerales zu erinderen,
26
damit sie die gantze besoldungen nicht under sich vertheillen, daß sie auch
27
neglecta mortuorum et resignantium bey yetzigem zustandt vor ihre extra-
28
ordinari besoldungh achten wollen, sinthemahlen die camergerichtsordt-
29
nungh nuhr de neglectis absentium in hoc passu meldet; weillen der anzahll
30
der assessoren auch sehr geringh, so würden die ständt zu erinderen sein,
31
damit diejenige, so etliche assessores zu praesentiren haben, fürderlichst
32
darauff bedacht sein mögen, daß sie qualificirte subiecta denominiren.

33
Kurbrandenburg . Die Sache wird dauernd beraten, weil die Beschlüsse nicht
34
durchgeführt werden. Vergleicht sich damit, daß die herren Kayßerliche gesand-
35
ten zu belangen, sie wollen endtweder selbsten oder per dominos media-
36
tores dahien gedencken, damit vorige conclusa bey der cron Franckreich
37
werckstellig gemacht undt die Speyrische camer dabey gehandthapt werde,
38
vermögh erlangter salvaguardiae, darwieder sie beschwerdt wird. Ist es den
39
herren plenipotentiarien bekandt, werden sie schon die manutenentz von

[p. 660] [scan. 784]


1
selbsten verfügen, wahn es ihnen aber unbekandt, so werden sie auff die
2
remonstration deß königs respect soweith in acht nehmen, damit ahn deme
3
orth, who die höchste iustici exercirt wirdt, solcher erhalten werde, sonder-
4
lich weillen es nuhr etzliche wenige persohnen angehet.

5
Inmittelst wehre zu anthworten, wie weith es mit alhießigen friedenstrac-
6
taten komben, sich derenwegen ad superiora referirendt, so dahien geziehlt,
7
daß sich die herren camerales noch eine geringe zeit gedulden undt nicht so
8
gar eyfferich auff ihre securität vor allen ständten deß reichß dringen wollen.

9
[…] Wahn aber die tractaten, dha Gott vor sein wolle, gantz solten zer-
10
schlagen werden, würden andere mittell quoad viam securitatis plenariae aut
11
translationis ahn die handt zu nehmen sein.

12
Der 2. punct ist vor diesem offters resolvirt undt verscheidene media vorge-
13
schlagen worden, uti paucis recenset, sonderlich aber die Judencapitation,
14
undt daß die vermögende ständte zu erinderen, von den rückstendigen
15
ziehlen allemahll einß neben den lauffenden abzustatten; undt weillen ange-
16
regte Judencapitation in allen reichßräthen unanimiter resolvirt, so wehren
17
die herren Kayßerliche zu ersuchen, sie wollen ahm Kayßerlichen hoff die
18
erinderungh einführen, damit auff die abgangene schreiben Ihre Mayestät
19
sich wilfahrig erklehren. An den rechten Gebrauch der neglecta mortuorum
20
sind die camerales zu erinnern; undt kahn der nachstandt auch so gar groß
21
nicht sein, weillen etliche ständte noch zahlen

42
Vgl. die Restantenverzeichnisse bei Ludolff , Anhang.
. Damit können sie sich betra-
22
gen , bieß man sieht, wo die tractaten hinaußschlagen.

23
Kurmainz .

41
23–36 Haben – vergleichendt] Fehlt in Kurmainz Rk und in Kurköln spA II.
Haben die herren vorstimbende uber beide puncta deß camer-
24
gerichtlichen schreibens vernohmben, undt zwar ad 1., daß Trier undt Cöln
25
vast einer meinung, daß in ansehungh der voriger mittell es dahien zu stel-
26
len , wahn der friede verzögert solte werden, wehren die herren Frantzö-
27
sische plenipotentiarii per dominos Caesareos aut mediatores zu bitten, die
28
sache dahien zu vermittelen, damit entweder die garnizon auß der statt
29
Speyr abgefürth oder, wahn dieses nicht zu erheben, die herren praesidenten,
30
assessores, advocati, procuratores, notarii undt andere persohnen darmit
31
verschonet undt, womit sich auch die burgerschafft nicht möge hierab zu
32
beschweren haben, die garnizon auff ein leidtliches gericht werde.

33
Bayeren, Sachßen undt Brandeburgh seindt auch dieser meinungh, setzen
34
allein hinzu, daß uber dieses den herren cameralibus zu notificiren, wie weith
35
man mit Franckreich in puncto satisfactionis komben, de reliquo sich mit
36
Trier undt Cöln vergleichendt.

37
In puncto salariorum seindt die herren abgesandten einer meinungh, außer-
38
halb Trier wegen der Judencapitation.

39
Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz intention gehet dahien, daß auff
40
alle wegh dem Kayßerlichen camergericht Sicherheit undt underhalt zu

[p. 661] [scan. 785]


1
verschaffen. Die wißen sich auch der beschehener vorschlägh zu erinderen,
2
undt ist nit ohne, wie von Brandeburgh erindert, nichst deren exequirt
3
werde.

4
Daß camergericht wieder auff den friedensschluß zu verweyßen, weillen
5
es schon vorhien geschehen, mögte uberflüßig sein. Hielten derowegen
6
mit Trier undt Cölln, daß ad rem zu gehen, dem Kammergericht sind die zu
7
Punkt 1 erneut beschlossenen weiteren Bemühungen der Reichsstände gleich mitzu-
8
teilen
.

9
Punctum salariorum betreffendt, befinden sie daß Cölnische votum sehr,
10
zulänglich; seindt derowegen damit einß, daß

31
10 die standte] Zusätzlich in Kurmainz Rk, Kurköln zA I, spA II, Kurbayern
32
K III, Kursachsen Rs I: und zwar durch ihre Gesandten.
die standte zu erinderen-
11
weilen camerales ihre dimission begeren, wo nicht alles, yedoch ein mögh
12
lichst abzustatten. Undt weillen Cöln, Bayeren, Sachßen, Brandeburgn
13
einer bestendigen meinungh wegen der Judencapitation, so conformiren
14
sie sich darmit, daß nemblich die herren Kayßerliche zu belangen, sie wollee
15

33
15 bey – Mayestät] Zusätzlich in Kurmainz Rk: und wo es nöthig sein würde.
bey Ihrer Mayestät verfügen, damit auff daß ubergebene guttachten einn
16
willfährige resolution erfolgen undt also der nothleidender camer geholffeh
17
werden möge; undt nachdeme in vorigen schreiben der neglectorum aucn
18
gedacht undt dem pfenningmeistern, daruber bericht zu thun, alschot
19
befohlen worden, so laßen sie es auch in hoc passu bey den votis und
20
mögen woll leiden, daß die guttbefundene erinderungh ahn die herren
21
camerales abgehe

34
Antwortschreiben der Reichsstände an das Reichskammergericht, Münster 1646 X 4 (Druck
35
Meiern III S. 666 –668).
.

22
Der numerus assessorum ist zwar geringh, doch seindt verscheidene witti-
23
ben undt weyßen, denen ihre quotae auch gelieffert werden; man kahn sich
24
doch darüber erkündigen.

25
Andere umbfragh.

26
Kurmainz proponirt ferners. Ihre Fürstliche Gnaden margraff Christian
27
zu Brandeburg undt Culnbach

36
Mgf. Christian von Brandenburg-Kulmbach ( 1581–1655 ), Sohn des Kf. Johann Georg von
37
Brandenburg ( Isenburg I 65, 62 ).
oder die Fränckische crayßdeputirte hetten
28
ihnen zu erkennen geben, wie daß sich Ihre Fürstliche Gnaden zu Onoltz-
29
bach beschwerdten, daß dero schloß undt statt Hoff von den ertzhertzoglichen
30
völckeren neuwlich besetzt worden

38
Ehg. Leopold Wilhelm zog nach Vereinigung der ksl. und bayerischen Truppen im Januar 1646
39
in Böhmen über Eger ins Kulmbachische. Leopold Wilhelm nahm Residenz in Bayreuth, ließ
40
Stadt und Shloß Hof durch das Detachement eines Dragonerregiments (300–400 Mann)
41
besetzen pundas Schloß verschanzen. Die Disziplinlosigkeit der Truppen führte trotz Schutz-
42
briefen uncf Schutzwachen zu schweren Schädigungen der Markgrafschat ( Chemnitz 4, 6
43
S. 69, 72d, MEA FrA 10 [3]).
, dha es doch der post nicht meritirt

[p. 662] [scan. 786]


1
undt nuhr den officireren zu vortheill gereichet, sonsten aber dem magazin
2
nachtheill- undt schädlich, bittendt, daß ahn Ihre Kayßerliche Mayestät undt
3
Seine Ertzfürstliche Durchlaucht intercessionales ertheilt werden, die
4
besatzungh abzuforderen

29
Das Memorial des Markgrafen (diktiert am 7. September 1646) führte zu einer Beschwerde des
30
Deutschmeisters, weil dem Markgrafen darin der Titel eines Herzogs in Preußen zugelegt worden
31
war ( Meiern III S. 653–656). Beschwerden des Mgf. Christian über untragbare Einquartie-
32
rungen waren bereits am 29. Januar 1646 in Osnabrück in die Reichsdiktatur gekommen ( Meiern
II S. 222–228 ).
. Stehet dannenhero zu erklehren, ob solchen
5
begeren zu deferiren undt gebettene intercessionales zu ertheillen. Undt
6
pro 2 do nachdeme herr graff von Tecklenburg begert, man wolle sich bey
7
den herren Kayßerlichen dahien interponiren, daß sie bey den Spanischen
8
tractaten die versehungh thun, damit die herschafft Lingen undt vier Teck-
9
lenburgische kirchspiell nicht darin mögen gebracht

34
Gf. Konrad von Tecklenburg wurde wegen seiner Parteinahme für den Schmalkaldischen Bund
35
1546 seines Reichslehens entsetzt, das Karl V. dem Gf. Maximilian von Büren-Egmont, dem
36
Kommandanten seines niederländischen Heeres, übertrug. Da Gf. Konrad aktives Rebellentum
37
nicht nachzuweisen war, brauchte er dem Grafen von Büren mit Vertrag vom 5. März 1548 nur
38
die Herrschaft Lingen mit den vier Kirchspielen der Obergrafschaft, Ibbenbüren, Mettingen, Recke
39
und Brochterbeck, abzutreten, die übrige Grafschaft ging an ihn zurück; gegen die Abtretung
40
Lingens prozessierte er am Reichshofrat vergeblich. Für 120 000 fl. verkaufte Anna von Büren
41
1551 Lingen an Karl V., der als Hg. von Geldern und Herr von Overijssel bereits Lehnsherr der
42
Grafschaft gewesen war. Als Lehnsträger des inzwischen niederländische Provinz gewordenen
43
Overijssel erwarben dann die Oranier 1578 die Herrschaft Lingen von der Brüsseler Regierung
44
durch Kauf; seit 1632 war Lingen endgültig oranisch ( Cramer S. 9–15, 26–36, 44–49, 52f.,
45
siehe oben S. 621 Anm. 1).
undt dardurch vom
10
reich alienirt werden, wehre dieses auch zu resolviren,

21
10–12 insonderheit – werde] In Kurmainz Rk, wo dieser Passus fehlt, ist ausführlicher
22
berichtet, daß der Graf diese Herrschaft, die seinem Großvater Konrad von Tecklenburg
23
zu zeit des Schmalkaldischen bunds vom Kaiser abgenommen worden, gegen 60 000 cronen
24
an Spanien und von diesen an die Niederlande gekommen war, für 60 000 cronen wieder
25
erwerben will. Kurmainz Rk führt für die folgende Umfrage keine Voten auf und notiert
26
nur das Conclusum.
insonderheit, weil-
11
len nuhr begert, daß man sich der sachen soweit undt dergestalt annehme,
12
alß wahn sie nicht pro deserta gehalten werde.

13
Kurtrier . Ab der crayßständten deputatis haben sie von der Beschwerde des
14
Markgrafen gehört. Wahn deme nuhn also, sehen sie ihrestheils nicht, warumb
15
ein gehorsamber standt mit unnöttiger occupation zu beschwehren, sonder-
16
lich , wahns nuhr zu vortheill der officir ahngesehen undt dem gemeinen
17
weßen nicht profitirt; undt wehren die intercessionales umb so mehr zu
18
geben, weillen man ohnedem der völcker in der compagna vonnöthen hatt.

19
Ad 2 m haben vorlengst von der dictatur bekomben, waß wegen der her-
20
schafft Lingen gebetten wirdt,

27
662, 20 –663, 4 so – gehalten] Fehlt in den anderen Überlieferungen, ebenso 663, 10–12 Hatt –
28
annehme].
so von mehr alß hondert jahren den graffen

[p. 663] [scan. 787]


1
von Teckelnburgh zugehört undt ihnen hernechst durch den graffen von
2
Büren endtzogen worden, vor deren restitution gleichwoll kayßer Carll,
3
Maximilian undt Rudolph ahn die cron Spanien geschrieben undt also die
4
abnamb vor unbillig gehalten.

5
Weillen nuhn diese herschafft cum appertinentiis ahn die Staaden von Hol-
6
landt gelangt undt diese sache sonder zweiffell in die handlung zwischen
7
Spanien undt Hollandt komben wirdt, so wehre nöttigh, daß wegen deß
8
reichßinteresse die herren Kayßerliche ersucht würden, bey den Spanischen
9
sich zu interponiren, damit diese herschafft beym reich erhalten werde.

10
Der herr graffe schlaget billige mittell vor wegen deß kauffschillings

38
Allerdings wollten die Grafen von Tecklenburg ausgerechnet bei der Provinz Overijssel eine
39
Anleihe machen, um die Kaufsumme zusammenzubringen; außerdem gab es Gerüchte über eine
40
Veräußerung Lingens an das Hochstift Münster ( Cramer S. 56f.).
. Hatt
11
sie durch einen gesandten

41
Gesandte Tecklenburgs: für Gf. Moritz von Bentheim-Tecklenburg (1615–1674, Isenburg
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IV 45) Hans Ulrich Hermann zu Eltz, laut Vollmacht des Gf. Ernst Wilhelm (1623–1693,
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Isenburg IV 45, Hopf I 1 S. 228) vom 12. Juli 1646 der Geheime Rat Dr. Johan Pagestecher
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( mea CorrA 9 [6]). Vgl. auch Cramer S. 16, 56.
hierunder absonderlich besprechen laßen undt
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ist ya billig, daß man sich dieser sachen annehme.

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Kurköln wie Churtrier.

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Kurbayern . Seindt der sachen zwar nicht bericht, es wehre gleichwoll so
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viell möglich zu assistiren. Dabey ihnen doch di

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15–26 es – separiren] Kursachsen Rs I weitgehend mit dem ursprünglichen Text
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in Kurbayern K III gleichlautend und ohne die dort hinzugesetzten Korrekturen von
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J. Adolf Krebs.
eses zu gemüth gehet, es
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möchten sich etwa Ihre Ertzfürstliche Durchlaucht loco sperati boni
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effectus offendirt befinden ab den ertheillenden intercessionalibus auß ursa-
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chen , daß die herrn gesandten zu den friedens- undt nicht kriegssachen
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19 anherogeschickt] Zusätzlich in Kurbayern K III (nachgetragen von J. Adolf Krebs):
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und weil auch ohnbekhandt, ob nicht ratio belli solche guarnison erforderet.
anherogeschickt, undt darab bäldter ein disgusto alß sonsten ein gutter
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succes zu hoffen sein. Hielten darfür, wahn Ihre Fürstliche Gnaden zu Cüln-
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bach selbsten die ersuchung thetten bey ertzherzogen, er würde ohne große
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ursach nit auß handen gehen.

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22–23 Vergleichen – angehet] Fehlt in Kurköln zA I, spA II; zusätzlich in Kur-
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bayern
K III: Sind mit der ständischen Intervention beim Erzherzog einverstanden, wenn
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die Mehrheit sie beschließt.
Vergleichen sich sonsten, wahn die inter-
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cessionales ahn Ihre Mayestät angehet.

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Pro 2 do

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24–26 erinderen – separiren] Laut Kurbayern K III ( Korrektur von J. Adolf Krebs )
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schränkt Kurbayern seine Zustimmung auf eine erinnerung der ksl. bei den niederländischen
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Gesandten ein.
erinderen sich auß der dictirten schriefft des historischen Schicksals der
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Herrschaft Lingen. Wahn es nuhr auff eine erinderungh ansehen, ne hic
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comitatus pro derelicto haberi videatur, wollen sich nit separiren.

[p. 664] [scan. 788]


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Kursachsen wie Trier undt Cöln.

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Kurbrandenburg . Conformiren sich mit vorstimbenden, undt wahn
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die narrata vorbrachtermaßen bewandt, wehre mit beiden schreiben zu
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gratificiren.

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Im anderen pünct carent mandato, weillen doch vorstimbende darzu ver-
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stehen undt dan ex communicatis erscheinet, daß dem herren graven von
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Tecklenburgh wehe geschicht, so werden sich Ihre Churfürstliche Durch-
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laucht nicht separiren, damit pro bono imperii dieses bey den tractaten zwi-
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schen Spanien und Hollandt beobachtet werde.

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Kurmainz . Eß findet sich in den votis einiche discrepantz nicht,

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10–16 außerhalb – befinden] Fehlt in Kurmainz Rk, Kurköln zA I, spA II;
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Kursachsen Rs I entspricht dem ursprünglichen Text in Kurbayern K III, der dann
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gekürzt worden ist.
außerhalb
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daß Bayeren bey dem vorschreiben ahn Ihre Ertzfürstliche Durchlaucht
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anstehet; ihrestheils köndten sie woll indifferent sein, ob ahn Ihre Mayestät
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allein oder zugleich ahn den ertzhertzogen zu schreiben. Weillen aber die
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maiora vorhanden, so vergleichen sie sich darmit umb so mehr, weillen
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Ihre Excellentz der herr grave von Trautmansdorff es selbst vor gutt
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befinden.

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Bey dem anderen punct ist gleichergestalt keine discrepantz, außgenohmben
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Bayeren, welche doch mit dahien stimben, daß bey den herren Kayßerlichen
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die anmahnung zu thun, damit die herrschafften Lingen sambt den vier
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Tecklenburgischen kirchspielen bey dem reich erhalten werde. Hieruber
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kahn mit dem gräfflich Teckelnburgischen gesandten von Eltz

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Verfasser des am 6. September 1646 nochmals diktierten Tecklenburger Memorials mit der
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Bitte um Reichsintervention. Bereits am 4. Juni 1646 hatte Gf. Moritz von Bentheim das Kur.
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kolleg um seine interposition, mächtige vermittlung und auctoritet in der Lingischen
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sache gebeten ( mea FrA 12) .
geredt

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21–23 undt – werden] In Kurbayern K III, Kursachsen Rs I kein Hinweis auf den
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Modus der Unternehmung; laut Kurmainz Rk sollen die ksl. Gesandten durch das kur-
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mainzische
Direktorium mündlich im Namen des Kurkollegs angesprochen werden.
undt
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demnechst dieses per deputatos ordinarios ahn die herren Kayßerlichen
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gebracht werden.

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