Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz Volmars mit den kurfürstlichen Sekundargesandten Münster 1645 Juni 24

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Konferenz Volmars mit den kurfürstlichen Sekundargesandten


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Münster 1645 Juni 24

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DKurbayern K II p. 63–85 = Druckvorlage; damit identisch DKurbayern spA I p.
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810–825. Vgl. ferner DWartenberg III p. 1788–1791, DVolmar fol. 458’–460 (Druck
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Cortrejus p. 182–183).

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Kurfürstlicher Präzedenzstreit mit Venedig. Tagungsort und Verbreiterung der Basis der Reichs-
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deputation .

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Im kaiserlichen Quartier. Vertreten: kaiserliche Gesandte ( Volmar ), Kurköln ( Buschmann ),
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Kurbayern ( J. Adolf Krebs ), Kurbrandenburg ( Portmann ).

[p. 149] [scan. 273]


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Nach disser conferenz

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Siehe oben nr. [ 23 S. 143–148 ] .
seindt wür obermelte deputirte […] zue Vollmari
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2 gefahren] Zusätzlich in DWartenberg : auf vor beschehene zufrag, in DVolmar :
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ad vesperam hora septima.
gefahren, allwo Dr. Buschmann proponirt, daß zwahr die curfürstliche
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gesanden gar gehrn einig medium einwilligen wollen, damit sowoll der
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Venetus alß die curfürstliche den duc de Longueville entgegenschickhen
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khönnen, allein müsse das expediens also sein, damit der herrn curfürst-
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lichen praeeminenz dardurch in kheinerlei weeg geschmehlert oder prae-
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iudiciert werde;

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7–10 und – sein ] Statt dessen werden laut DWartenberg die beiden in der vorherigen
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Konferenz beratenen mittel wieder vorgebracht, ein ausführliches, die rationes contra des
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vorherigen kurbrandenburgischen Votums wiederholendes Conclusum Volmar vorgetragen;
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ohne andere Instruktion können die Kurfürstlichen nicht weichen. Hinsichtlich des vorgetragenen
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Conclusums DVolmar wie DWartenberg ; DVolmar enthält aber nur denselben Kom-
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promißvorschlag
wie DKurbayern K II, spA I.
und bestünden die curfürstliche insgesambt nochmahlen
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darauff, den Venezianer dem Nuntius nachfahren zu lassen.

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Die ksl. Gesandten mögen bei der schnellen Verwirklichung dieses Plans behilflich
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sein.

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11 Dargegen] In DWartenberg nur noch das Ergebnis des nun folgenden zimblich weit-
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läuffigen discurß: Volmar will dem Nuntius morgen die vorgebrachten motiven zu gemüth
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führen und darauf sehen, daß ein ander expedienz, dabey man beyderseiz pleiben konne,
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erdacht werden mocht.

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11–21 Dargegen – posession] DVolmar enthält von der gesamten folgenden Diskussion
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nur noch diese – etwas knapper gefaßte – Antwort Volmars mit dem zusätzlichen Hin-
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weis , daß der nun allein für gängig gehaltene Ausweg, die beiden Mediatoren vorausfahren zu
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lassen, von den Kaiserlichen gleich anfangs und bereits vor Wartenbergs Ankunft vorge-
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schlagen , aber nicht angenommen worden ist und sich jetzt schwerlich noch verwirklichen läßt.
Dargegen hat Vollmari geantwortt, eß wehre ihme laidt, daß diese contro-
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versia noch continuire. Sie die Kayserliche möchten wüntschen, daß auß
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den sachen zu khommen zu beeder theilen contento. Er sehe seinestheils
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gleichwoll auch nit, waß es für ein ansehen haben würde, wan sie die Kay-
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serliche dem Veneto vor sich plaz machen solten, es müeste gleichwohl
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Kayserlicher Mayestät hochheit auch darbei beobachtet werden, 2º würden
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die königliche vermüethlich nicht weichen, 3º woll Venetus von diesen
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mitl nichts horn, 4º gebe vor, wan man ihme nur die quaestion movire;
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so wehre seine mediation laedirt, 5º müeste er consequenter von der media-
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tion abrumpirn, 6º hette er sich an die konigliche gutschen seither ge-
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henckht und wehre in diesser posession.

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Darauff ich Dr. Krebß replicirt, es wüntschten die curfürstliche gesanden
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nichts mehrs, alß daß man mit guetem glumpff und allerseits ohn einige
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offension auß der sachen khomen khönde. Wür wehren auch von Eur Cur-
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fürstlichen Durchlaucht gar particulariter dahin gnedist befelcht, die ksl.
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Gesandten um die Annahme des jedem Teil unpräjudizierlichen Vorschlags, daß
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der Venezianer als Vermittler dem Nuntius folgen solle, zu bewegen; dan die

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Serenissima Respublica Veneta von den Kayserlichen und königlichen allein
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respectu mediationis in bonum publicum zu verhinderung allerhandt ver-
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drüßlichkheit unnd promovirung der so hochnothwendigen fridenstrac-
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taten zu solchem plaz admittiert werde, durch welchen actus dan weder
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Kayserliche noch königliche in einigerlei weeg khönen vernachtheilt wer-
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den […].

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Uff die zweyte obiection hielte man darvor, wan die herrn Kayserliche in
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den vorschlag consentirn wollen, es würden die Hispanische dem allge-
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meinen wessen zum bessten woll darzu disponirt werden khönnen. So seie
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conte d’Avaux unnd Servient also discret, das ohn dern einwilligung auch
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nicht woll zu zweifflen, zumahln aber hette mann dißmals allein die Spanier
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darzu zu disponirn, weilen ohne zweifel die Franzosen den herzogen in
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persohna entgegenziehen unnd sogar in seine gutschen einsizen werden.

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Stimmen die Vertreter des Kaisers, Frankreichs und Spaniens erst dem Vorschlag
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zu, so werden die Venezianer ihn mit kheiner raison verwerffen khönen.

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Uff das drite argument wüsste mich woll zu erinnern, daß gleich nach
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unserer ankhonfft der Pabstliche nuntius mit unnß underschiedlich con-
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ferirt , auch innsonderheit ersuecht, wir wolten alhier uf ein solchen mitl
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gedenckhen, damit in dergleichen einbegleitung der Venetus sich auch
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praesentirn khönne, er werde sich zu allen ohnpraeiudicirlichen vorschlä-
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gen gar willfährig erclären. Wehre dahero zu hoffen, es werd den Venetia-
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nischen gesanden ein solches nochmahlen nit entgegen sein, dan gleich-
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wolln die anwessende gesanden von 3 herren curfürsten sich nicht khönen
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zuruckhsezen lassen. Man hette in favorem Veneti bei unnßern unnd der
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Churbrandenburgischen gesanden einzueg solche mitl ergriffen, daß er sich
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darüber nicht zu beschwehren gehabt; aniezo müesse gleichwol auch ein
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unnachtheilig expediens erfunden werden. Dem Veneto geschehe durch
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beschehenen vorschlag sonderbahre ehr, darüber er sich mit fundament
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kheinesweegs zu beschwehren.

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Die 4 te ration seie von kheiner wichtigkheit, dan der Venetianische sonst
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hette lengsten müessen abrumpirn, dann ihme diese quaestion sehr offt
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unnd noch uff diese stundt movirt worden.

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Bey der 5. ursach wollen wür nicht verhoffen, daß der Venetus ohne ge-
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nugsambe ursach unnd, da man ihne nicht begehrt zu praeiudicirn, also
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leichtlich würdt dörffen ohne offension seiner republic von der mediation
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abrumpirn, den sie diese grosse ehr nicht gern quittirn werden; also
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scheine es, eß seyen mehr minae alß ernst dabei.

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Noch viel weniger hindert, waß zum 6 ten angezogen, dan er erstlich die
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electores absentes nicht praeiudicirn khönnen, die praesentes aber seint
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ihme vor- und nicht nachgefahrn; also khönne man ihme gar kheine pos-
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session bestehen. Auß dießem allegato aber seie genuegsamb zu spüren,
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daß, wan der Venetus ein solche übel begründe possession allegiern derfe,
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umb wieviel mehrer er es anziehen würde, wan der dreyen herrn curfürsten
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gesandtschafften sich ganz absentirten unnd der Venetus allein der einbeglei-

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tung beywohnen solte. Habe dahero nochmahls gebetten, es wolten die
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herrn Kayserliche das vorgeschlagene mitl einzurichten sich belieben lassen.

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Andernfalls wollen die kurfürstlichen Gesandten gemäß Anweisung auf ihrem
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Recht bestehen.

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Uff dieses hin hatt Vollmari vermeldet, ob nicht diß mitl zu practicirn, daß
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dißmal des Veneti deputirten in deß nuncii gutschen hinaußfahren, die
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curfürstlichen aber ihre ordnung behielten nach den königlichen, zu deß
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conte de Pignaranda einbegleitung aber die curfürstliche deputirte in den
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Kayserlichen gutschen entgegenfahren unnd alßdann der Venetus dem
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königlichen gutschen nachfolge.

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Darauf wür: Bei diesser einbegleitung würden die curfürstlichen khein
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difficultet machen. Zu ankhonfft des conte Pignaranda aber khond man
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sich eineß dienlichen mitels abermahl vergleichen; und hinzwischen wür-
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den von Eur Curfürstlichen Durchlaucht wür uff unnsere lezste under-
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thenigiste relation in hoc puncto weitere gnedigiste resolution empfangen,
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darbei es dann in diesser materia dißmals verblieben; und hat Vollmari
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versprochen, gleich deß andern tags derentwegen mit dem Bäbstlichen
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nuntio zu reden. Über dieses hin hat gedachter Vollmari erinnert, eß werde
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die deputation müessen getheilt werden, damit der halbe theil zu Ossna-
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brug , der ander halbe theil aber alhier zu Münsster seie, oder, fals die ganze
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deputation alhier sein sollen, müsste man zum wenigisten mit denienigen
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gesanden, so zu Ossnabrug verbleibten, ein starckhe correspondenz hal-
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ten . Die sachen, die werden etwaß schwehrlich dahergehen, oder aber man
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werde endtlich den ganzen conventen nach Cölln transferirn müessen.

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Darauf ich Dr. Krepß replicirt, die deputation lasse sich in kheinerlei weeg
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theilen; viel weniger scheine dißmals rathsamb zu sein, von einiger trans-
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lation deß convents zu reden, dann hierdurch sehr viel zeit unnüzlich
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verlohren würde. Die translation nach Cölln würd villeicht nicht weniger
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alß ein halb jahr hinnehmmen; die separation der deputation würde un-
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zahlbare schwehre incommoda unnd retardationes verursachen. Wür hiel-
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ten unnserstheils darfür, man solte mit dergleichen ganz einhalten und vor
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allen dingen zuesehen, wie die handtlungen uf dießen weeg ablauffen;
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innsonderheit aber wehre ohne massgebung mit allem ernst dahin zue
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trachten, damit die deputationsconsultationes alhier forderlich mögen an-
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fangen : den non deputatis khende permittiert werden, daß sie mit den
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deputatis aus iedem craiß, wie die praelathen unnd grafen auf den reichs-
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tagen thun, ante consultationes per maiora sich eines voti vergleichen, so
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hernacher ieder deputatus ordinarius nomine totius circuli im fürsstenrath
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ablegen khönde. Zu Ossnabrug aber verblieben bei den Schwedischen zu-
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forderist die Kayserliche, ein theil von den Churmeinz- und Churbranden-
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burgischen , wie nicht wenigers von theils fürsten unnd stenden, so mehr
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alß einen gesanden herundergeschickht. Wegen der communicationen aber
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hetten wür uns so hoch nicht zu bekhümern, weilen die curfürstlichen al-
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hier zu Münsster collegialiter sein würden; wolten dan die Kayserliche,

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chur- oder fürstliche etwaß nach Ossnabrug ihren collegis communicirn,
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daß stehet einem ieden frey. Solche difficulteten, vermeinten wür, khön-
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den beiseits gesezt werden, unnd wehre allein haubtsachlich unnd forder-
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lich dahin zue trachten, damit die deputationsconsultationes vor allen din-
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gen alhier angestelt werden. Solten sich hernacher noch etliche geringere
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difficulteten erzaigen, khönde denselbigen steths mit gueter manier abge-
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holffen werden. Hinzwischen wehre nicht unrathsamb, daß nichts be-
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schwehrlichs movirt werde, dan man dardurch das fridenswerckh nur
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zurückhstelt unnd die tractatus auf ein paar jahr hinauß extendiret. Uff
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dieses hin memorirt Vollmari, es wehren noch etliche abgeordnete von
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protesstirenden fürsten und stenden zu Ossnabrückh, welche vielleicht
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schwehrlich dahero wollen und dahero ungelegenheit verursachen möchten.

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Deme ich geantworttet, es wehre niemandt übrig alß der Mechelburgische
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unnd etlicher deputirter von den reichstätten Straspurg, Ulmb unnd Franckh-
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furth , welche aintweders auch alherokhommen, wan sie den anfang der
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consultation vernehmen. Solten sie dann nit khommen, so werden ia 3
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oder 4 nicht khönen zurückhstellen, waß Kayserliche Mayestät, die ge-
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sambte herrn churfürssten, auch guetentheils der fürsten unnd stendt hier-
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inen ordinirt; mit welchen discursu wür dan unnßern abschiedt widerumb
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genohmen.

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