Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs Osnabrück 1645 Mai 30

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Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs


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Osnabrück 1645 Mai 30

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DLöben I fol. 44’–45’ = Druckvorlage. Vgl. Kurmainz zA FrA Fasz. 7 [ 4 ] nr. 59
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( Relation Kurmainz/Osnabrück an Wartenberg, Osnabrück 1645 VI 1)

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Ein Protokoll Kranes ist im Schreiben der ksl. Gesandten an Ks. Ferdinand III., Osnabrück
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1645 VI 1 (Kopie in RK FrA 92/IV nr. 684), als Beilage 2 erwähnt.
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Schwedische Proposition gegen freies Geleit für Mediatstände unter gewissen Bedingungen. Kur-
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brandenburgs
Haltung bezüglich des salvus conductus für Stralsund. Frankreichs Haltung zur
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vergleittungh der Mediatstände.

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Im Quartier des Grafen Lamberg. Vertreten: kaiserliche Gesandte (Krane), Kurmainz, Kur-
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brandenburg (Loben).

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23–30 wier – befunden] Fehlt in Kurmainz zA.
Loben fährt umb 8 uhr zu den ksl. Gesandten, woeselbsten sich die Chur-
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meintzischen auch eingefunden. D. Craan proponirte, wier wüsten unß
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zu erinnern, daß wier unlängst uber unß genommen, zu den hern Schwe-
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dischen legatis zu fharen undt von ihnen zu vernhemen, ob sie nicht mitt
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der proposition herfürkommen wollten, auch in eventum durch gewiß
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unß eröffnete motiven dazu zu disponiren. Dieweiln sie nun vernemen,
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daß anheutten die conferentz mitt den hern Schwedischen gehalten werden
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solle, so hetten sie unß noch etwas zur sache dienliches zu hintterbringen
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nöttigk befunden. Es were nemblich her D. Lampadius, fürstlich Braun-
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schweigischer abgesanther, bey ihnen gewesen undt hett vor sein particu-
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lier berichtedt, daß seine gnedigste heren principalen gar wohl leiden
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könten, daß alle stände, ja ihre untterthanen sogar bis auff die pauren

[p. 107] [scan. 231]


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möchten anhero begleittedt werden;

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1–7 undt – hintterbringen] Laut Kurmainz zA sagt im Gegenteil Krane in
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seiner Proposition unmißverständlich, daß Lampadius nit in nahmen der sambtlichen
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alhier anwehßenden fürstlichen abgesanten, sondern allein suo proprio nomine und
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alß ein particularabgesanter die vertreuliche anzeig gethan.
undt alß sie sich kegen ihme entschul-
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digedt , warumb sie ihme nicht im nhamen der gesambten anwhesenden
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fürsten und stätte gesanthen audientz geben können, hette er geantworttedt,
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daß auch die fürstliche sowhol der reichsstätte hiero anwhesende abge-
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santhe alle seiner meinungk weren. Undt er hette nebenst dem Straßburgi-
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schen abgeordneten eben diß von ihnen allerseits in commissione gehabt,
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den hern Kayserlichen zu hintterbringen, waß er in particulari sich kegen
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sie albereitt erklerdt, nemblich, daß sie alle mitt vergleitungk der mediat-
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stände whol zufrieden

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9 weren] In Kurmainz zA zusätzlich: Sie wollen die vergleitung in genere auff alle
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und iede mediatos iedoch dergestalt einräumen, daß sie an ihrem orth nit berühren,
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auch weder einem noch dem andern theil beyfall geben wolten, ob solche vergleitung
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in vim praeliminaris conclusi einzuewilligen seye oder nit.
weren. Dieweiln sie die Kayserliche nun verstanden,
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daß die hern Churcöllnischen undt Churbeyerischen, da nicht gleicher,
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doch fast eben der meinungk weren, daß, do die Schwedischen mitt der
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statt Stralsundt nicht allein aynigk sein wolten, daß man derer mediat-
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stände noch mher vermöge einer gewissen consignation undt sub certis
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supra scriptis conditionibus anhero vergleitten solle, die fürstliche undt
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stättische gesandte sich auch dahin erkleredt, daß mann ohne untterschiedt
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alle mediatstände vergleitten solle,

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16–23 so – solle] In Kurmainz zA bezeichnet Krane diesen Vorschlag – nach dem
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Zugeständnis Stralsund und der Forderung nach specification weiterer zu geleitender Mediat-
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stände
– als dritten der gradus des Entgegenkommens, die in Münster zwischen den ksl. und
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kurfürstlichen Gesandten vor guth angesehen. Entsprechend fehlt 10–11 daß – weren].
so hielten sie dafür, wan die ersten vor-
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schläge nicht verfangen wolten, mann könne in genere in die vergleittungk
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dergestalt willigen, daß ein gewisser salvus conductus begriffen undt des
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praeliminarschlusses mitt keinen wortt gedacht, derselbe iedoch in infini-
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tum nicht verstanden würde undt mitt diesem außdrücklichen vorbehalt
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und bedingungk, daß, wan solche salvus conductus gewilligedt, würde
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auch zugleich die proposition außgestelledt, gar nicht länger zurükgehalten,
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undt also pari passu gehandelt werden solle. Verhoffeten, dergestalt würden
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die hern Schweden können zufrieden sein oder zu erkennen geben, daß sie
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keine lust zum frieden hetten.

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26–30 Ich – einigk] Laut Kurmainz zA sagt Löben, daß er, wiewohln super hoc puncto
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biß annoch nit instruirt, mit den herren Churcöll- und -bayerischen sich wohl con-
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formiren könte und disfalß allerdings indifferent seye.
Ich whare, nachdeme wier unß mitt den Churmeintzischen untterrededt
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hatten, mitt dem vorschlagk, iedoch daß der statt Stralsundt wegen keine
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separation von andern churfürsten undt ständen verstanden werden,
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sondern die statt von diesen streittigen dingen außgezogen verbleiben
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solle, allerdinges einigk. Die hern Meintzischen aber endtschuldigten sich
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defectu mandati undt sagten, sie könten sich in materialibus nicht einlassen.

[p. 108] [scan. 232]


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Die Churcöllnischen undt -beyerischen betten außdrücklich gesagedt, sie
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solten in die vergleittungk nicht willigen, auch schnurstraks bloß bey der
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statt Stralsundt oder do die hern Schweden damitt nicht friedlich sein
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wolten, noch auff andere 2 oder 3 stätte mher mitt vorigen conditionibus
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bestehen, wegen einiger specification aber nichts

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5 consentiren] Außerdem bemerken die kurmainzischen Gesandten laut Kurmainz zA,
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daß sie zwischen der meinung Kurkölns und Kurbayerns und der der übrigen Fürsten und
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Stände erhebliche Unterschiede sehen.
consentiren. Beten also,
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mann wolle sie nicht verdencken, sie erinnerten sich der in hoc passu nebenß
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mier ubernommenen interposition, die solle auch

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7 heutten] In Kurmainz zA zusätzlich: Denn die Schweden erwarten sie umb die
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glock zwey.
heutten zum effect
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bracht werden, aber alleine würden sie in terminis generalibus verbleiben
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undt die hern Schweden versuchen zu disponiren, damitt sie die proposition
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cum reservato iuris ediren möchten, undt dazu allerhandt persuasoria
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gebrauchen,

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11–13 mitt – erörtert] Statt dessen in Kurmainz zA: solte nuhn über verhoffen
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solche unsere vorhabendte werbung ohne furcht ablauffen, alßdan würdte noch zeit
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sein, auff die in vorschlag geprachte temperamenter zu gedenckhen.
mitt dem anhangk, daß sie nach abgelegter proposition her-
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nach diese sache wieder vornehmen undt nicht ehender zu den tractaten
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schreitten dörffen, dieser punctus were dan zuvor erörtert.

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14–36 Sie – solle] Fehlt in Kurmainz zA.
Sie Keyserliche fhielen diesem letzten anhangk also redt ab undt sagten, es
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were besser, daß sie cum protestatione proponirten undt diesen streitt
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der vergleittungk liegen lissen. Verwunderten sich, daß die Churbeyeri-
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schen undt -cöllnischen abgesandten anders kegen die Churmeintzischen
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geredet, alß sie zu Münster kegen die Keyserliche vernhemen lassen; lisse
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es dahingestelledt sein. Undt möchte man ausser gedachtem anhank whol
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in genere bey den hern Schweden proponiren, umb zu versuchen, ob mann
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die proposition heraußbringen könne. Untter anderen könne man auch pro
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exemplo anfhüren, daß die Franzosen zu Münster eben so ein generalem
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salvum conductum undt praeliminarschluß wie die hern Schweden vor
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sich hetten undt gleichwohl auff die vergleittungk der mediatstände nicht
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dringen thätten, sondern sich mitt der deputation vergnügen lassen,
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hielten auch, do sie es begereten, daß es ihrer cron verkleinerlich fallen
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würde; so hoffete man, die hern Schweden würden auch auff ihrer opinion
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alleine nicht so gar bestehen, sondern ad exemplum der hern Franzosen
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endtlich in diesem passu condescendiren, inmassen sie auch vor diesem
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mitt der proposition, sobaldt churfürsten undt stände durch ihre gesantt-
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schafften erscheinen würden, welches nun geschehen were, zu verfharen mit-
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tels eins schreibens an die Keyserliche abgesanthe versprochen. Also wha-
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ren die hern Churmeintzischen ursachere, daß man vor dißmal nicht weitter
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kommen könen, sondern must dabey verbleiben, daß man den hern Schwe-
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dischen die proposition in genere anmhutten undt sie durch persuasoria
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dazu zu disponiren versuchen solle.

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