Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
140. 120. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 24 9 Uhr

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120. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 24 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 535–537 = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. mit Re-
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und
Correlation.

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Quantum und Zahlungsweise der Armeeabfindung; Drängen auf Einigung.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director. Referirte kürtzlichen, was bey der mitt dem königlichen
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Schwedischen plenipotentiario, herrn grav Oxenstirn, auff dem rathhauß ge-
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pflogenen conferenz in puncto satisfactionis militiae vorgangen . Stelte da-
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rauff zu der übrigen herren belieben, ob sie ihre gedanckhen, was auff sothane

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resolution an seiten der stände weitter vorzunemen sein möchte, ohnbe-
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schwert eröffnen wolten. Und weiln die schrifftliche relation bey den actis
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befindtlich, ist, selbige ad protocollum zu nemen, für ohnnöthig erachtet wer- den worden .
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Lübeck. Nächst abgelegter freundlicher danckhsagung für erstattete rela-
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tion und bitt, selbige ad dictaturam zu bringen, stelte seine gedanckhen
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dahin, weiln er vermerckhe, daß zwar herr grav Oxenstirn ratione quanti ein
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höheres begehre, gleichwohl aber auch dabey gesagt, man solte nur einen
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termin davon erlegen, die andere beede werden wohl von sich selbsten dahin
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fallen, es weren diese wortt utiliter anzunemen, ihrer excellenz widerum
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vorzuhalten und anzudeuten. Gleich wie man nicht zweiffle, die cron werde
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es der stände belieben in diesem fall heimgestellt haben, alß also wolle man ver-
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hoffen , sie werden bey so hohem quanto nicht beharren, sondern ihrer erclä
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rung nach, die zween drittheil pro redimenta redimenda vexa für genugsam zu halten,
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sich erbitten laßen. Conformire sich im übrigen ratione der erhöhung des
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quanti mit denen majoribus.

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Regensburg. Er wolte zwar wünschen, daß diese wort, gleich wie sie von
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herrn grav Oxenstirn geredet, also auch gemeint werden weren und ihren effect
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erreichen theten. Daß man selbige repetire, werde ihme nicht zuwider, be-
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sorglich aber auch von keinem effect sein. Was die erhöhung des quanti
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anlange, habe er von seinen herrn und oberen schreiben, darinnen sie sich,
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soviel ihr contingent betreffe, von dem Bayrischen craiß, dazu sie nie nichts
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contribuirt, zu eximiren begehren. Wolle sich im übrigen von den majoribus,
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doch dergestalt, daß die quaestio cui ihre richtigkeit bekommen möge, nicht
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separiren und die relationem ad dictaturam zu bringen gebetten haben.

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Kolmar. Bedanckhte sich ebener maßen der vom herrn directore erstatteten
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relation, und gleich wie er wünschen möchte, daß selbige frölicher beschaffen
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were, also seye gewiß, daß, wann man ratione quanti mit dem ultimo nicht
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heraußgehen solte, das affligirte vatterlandt under dem verderblichen kriegs-
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betruckh endlich gar erliegen bleiben müßte. Wolte demnach dafür halten,
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man hette das quantum, wann anderst die höhere auch dahin gehen, auff ein
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mehrers und namentlich 60 monat zu stellen und die herren Schwedischen,
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daß sie damit acquiesciren möchten, zu disponiren.

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Nürnberg. Praevia gratiarum actione für abgelegte relation. Hielte auch
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dafür, daß, soviel dieses schwäre werckh belange, viel marchandiren dabey
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nichts thun wolle, sondern daßelbe nur lenger auffhalten und consequenter
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mehrere ruin causiren werde. Wiewohln er nun, auff ein großes zu votiren,
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sowohl aus angeführten rationibus als auch darum, weiln ihme von seinen
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herren und oberen, daß, so wenig als immer sein könne, ihres theils ange-
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botten werden solte, schreiben und befelch zukommen, keine ursach habe,
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so finde er doch soviel, wann seine herren principalen, wie hart sie von allen
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kriegenden partheyen betrengt worden, consideriren und erwegen, es beßer

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seye, sich auff 60 oder, da auch dem Kayser satisfaction gegeben werden
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müße, gar zu 120 Römermonaten zu erclären, als das fridenswerckh solcher
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gestalt lenger aufzuziehen. Dabey aber, wie Regenspurg vernünfftig erin-
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nert , expresse zu bedingen were, daß die in den oberen craisen gelegene stätt,
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zu bezahlung einiger satisfaction anderer gestalt nicht verstehen wolten oder
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köndten, es habe dann vorhin die quaestio cui, daß nemblichen der Schwe-
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dischen allein und keines anderen kriegenden theils militia satisfacirt wer-
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den solle, ihre vollständige richtigkeit bekommen und sie, wem sie contri-
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buiren sollen, wißen mögen. Im übrigen hette man sich mit den höheren zu
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conformiren.

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Bremen. Repetita gratiarum actione wegen erstatteter relation; sagte, er
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sehe nicht, was bey dieser beschwärlichen sache weiter zu thun, alß daß man
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sich mit den höheren, sofern derenselben meinung der stätt intention gemäß,
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auch dies orths conformire. Wolte man sonsten, wie Lübeckh vorgeschlagen,
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herrn grav Oxenstirns, wegen nachlaßung der 2 letsteren termin, außge
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laßene wortt appraehendiren, stünde es dahin, werde aber seines ermeßens
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schlechten verfang haben und also die 60 monat, wann anderst die höhere
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dahin gehen, auch stättischen theils einzuwilligen sein.

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Lindau. Praemissa ibidem itidem gratiarum actione für abgelegte relation, bate
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selbige ad dictaturam kommen zu laßen und weiln im übrigen, daß es mit
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diesem puncto satisfactionis militiae so hart hergehen wolle, betaurlich zu
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vernemen, müße man nur, wie weit die höhere in dem erbieten gehen,
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erwarten und ihnen dies orths beystimmen. Sonsten seye auch sehr wohl
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gethan, daß man die, wegen übriger dreyer fragen quis, cui et quomodo
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angeführte erinnerungen und conditiones, mit annectire und beobachte.

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Herr Director. Eß werde bey diesem werckh seines erachtens nicht viel
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deliberirens dies orths bedörffen, zumahln man schon hiebevor das quantum
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auff 60 monat eventualiter gestellet, sondern allein darauff, ob die höhere zu
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einem mehreren sich erclären werden, bestehen und umb der ruinirten stätte
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willen etwas weniger zu bieten sein. Solte es aber auff die 60 monat ankom-
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men , were dabey expresse zu bedingen, daß es bey der quaestione cui umb
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soviel mehr sein ohngeändertes verbleiben haben müße, weiln diejenigen
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stände, welche von beeden partheyen mit contributionen belegt, zu auff-
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bringung ihrer quotae, wann man allen kriegenden partheyen satisfaction
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geben solte, nimmermehr würden gelangen können. Stehe also, wohin die
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höhere gehen werden, zu erwarten und seye sich mit denenselben pro re nata
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zu conformiren.

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Worbey es auch verblieben. Von den dreyen collegiis die gedanckhen darauff
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zusammengetragen, eine resolution gefaßt, und herrn grav Oxenstirn durch
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die deputirte widerum hinderbracht worden ist.

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