Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
163. Plenum Osnabrück 1648 Mai 21/31, Pfingstsonntag 16 Uhr

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Plenum


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Osnabrück 1648 Mai 21/31, Pfingstsonntag 16 Uhr

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Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 190–190’, 191–192’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg
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A V fol. 151–153 und (damit identisch) Bamberg B II fol. 210–211’, Pfalz-Neuburg (3620)
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fol. 18–19 (= Bericht über die Deputation an Oxenstierna und Proposition).

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Bericht des Kurmainzer Reichsdirektorium über die Deputation an die Schweden am 30. Mai
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1648: nochmalige Ablehnung des bisherigen Angebots für die schwedische Militärsatisfaktion
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(20 Tonnen Gold); Aufforderung zu einer Erhöhung des Angebots und Weigerung, nach dem
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Willen der Kaiserlichen über die noch offenen Fragen des Friedensvertrags eine Erklärung
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abzugeben, bevor über die Militärsatisfaktion Einigkeit erzielt ist.

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Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung.

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(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Kurmainz (Reichsdirektorium), im übrigen nicht
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ersichtlich.

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Wurdt der churfürsten, fürsten und stende abgesandten in pleno con-
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sessu durch das Kurmainzer Reichsdirektorium (den Churmainzi-
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schen canzler

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Raigersperger.
) ablesendt referirt, was voriges tages hora 3 nach inhalt des
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gemachten conclusi

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Die Rst. zu Osnabrück hatten am 30. Mai 1648 beschlossen, 1., daß es bei dem bisherigen
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Angebot für die schwed. Militärsatisfaktion (20 Tonnen Gold bzw. 2 000 000 fl.) bleiben
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solle und daß von den Schweden Auskunft darüber zu verlangen sei, was sie gemäß
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ihrer Instruktion zu fordern hätten; außerdem sollten sie eine Erklärung über die rst.
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Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten ( [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und den
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rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. ( [ Nr. 151 Anm. 26 ] ) abgeben (Beschluß der Kfl.
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und Fürstlichen [s. Nr. 162 bei Anm. 39], dem die Reichsstädtischen zustimmten); 2. hatten
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sie beschlossen, daß die Rst. mit den Ksl. abschließend über die noch offenen Punkte des
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Friedensvertrags verhandeln sollten, falls Ksl. und Schweden ihre Konferenzen darüber
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nicht wiederaufnehmen sollten (s. Nr. 162 bei Anm. 40: Beschluß der Reichsstädtischen, der
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mit jenem der Kfl. und Fürstlichen übereinstimmte).
die deputirten an herrn graff Oxenstirn gebracht und
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zur antwort erhalten, welche relation auch dieses nachgesezten inhalts, so
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zwar etwas umbstendlicher im diario zu befinden

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Wahrscheinlich ist der Text in Meiern V, 845 f gemeint, der den letzten Teil eines längeren
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Berichts über die Verhandlungen am 30. Mai 1648 darstellt (s. ebenda , 843–846, ohne
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Lemma; der hier relevante Teil beginnt 845, rechte Spalte oben); denn 1. hat Meiern
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nachweislich das heute verschollene sachsen-altenburgische Diarium benutzt (s. Einleitung
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Anm. 188), 2. ist der Text tatsächlich inhaltlich identisch, aber detaillierter als der im
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Protokoll wiedergegebene; 3. entspricht die starke Berücksichtigung von Zeremonialfragen
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einer auch sonst beobachtbaren Vorliebe der Sachsen-Altenburger. – Der diktierte Text der
30
relation ist in den Akten vieler Rst. überliefert, auf deren Angabe verzichtet wird; zur ksl.
31
Überlieferung s. APW III C 2/3, 194R, 2. Beilage zu Nr. 1071; zur schwed. s. APW II C
32
4/2, 562 Z. 23f.
,

21
20 dictirt worden] Es folgt ein Verweis auf den beigelegten Text.
dictirt worden:

[p. 303] [scan. 393]


1

24
303,1–305,14 Den – möge] Beilage, ohne Lemma und Diktatvermerk. Identisch in Pfalz-
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Neuburg 3620 (Lemma: Relatio, quid apud Oxenstirnum actum […]; mit Diktatver-
26
merk
: Osnabrück 1648 V 31); identisch auch in Bamberg A V, doch dort nicht als verlesene
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und diktierte Relation kenntlich gemacht und im ersten Satz leicht verändert.
Den 20./30. Maii haben sich die deputirte

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Auch in dem bei Meiern abgedruckten Bericht (s. vorige Anm.) werden die Deputierten
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nicht namentlich genannt; doch geht aus ihm hervor, daß (neben Kurmainz) Würzburg
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und Sachsen-Altenburg unter ihnen waren (s. Meiern V, 846 ). Ferner ist Braunschweig-
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Celles (Langenbecks) Teilnahme bezeugt (s. [ Nr. 164 Anm. 42 ] ). Wahrscheinlich gehörten
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dieser Deputation dieselben Rst. an wie jener am 25. Mai 1648 (s. [ Nr. 158 Anm. 4 ] ).
in der königlich Schwedischen
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herren logement eingefunden und denselben das desselben tages super
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puncto militiae abgefastes conclusum dahin eröfnet, daß die ständ bey
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anderweiten und dritten deliberation

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Die Rst. zu Osnabrück hatten am 23. und (fortgesetzt) am 25. Mai 1648 zum ersten
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Mal über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion beraten (s. Nr. 156 und 157), am 28.
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Mai zum zweiten Mal (s. Nr. 160) und am 30. Mai zum dritten Mal (s. Nr. 162).
es nochmahln bey dem einmahln
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determinirten quanto ungeendert verbleiben ließen, mit dem begehren,
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daß sie, die Schwedischen herren legaten, sich über die frag „quomodo“
7
und punctum executionis pacis wie auch über das quantum selbsten nach
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anleitung ihrer habenden instruction resolviren und gegen die ständ her-
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außlaßen wolten, mit dem erbiethen, daß alsdann darauf die notturfft unter
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den ständen bedacht undt pro re nata ein gewißer schluß abgefast werden
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solte.

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Hierauff nun haben sich hoch- und wolermelte königlich Schwedische
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plenipotentiarii, in specie aber herr graff Oxenstirn, dahin heraußgelaßen:
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Hette vernommen, daß die stende deß Reichs nochmals bey ihrer in puncto
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quanti abgefaster meynung unausgesezt bestünden und ferner nicht zu
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gehen nochmals resolvirt hetten, sondern ihrestheils dafürhielten, daß man
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damit zu contentirung der soldatesca auskommen könte, und daß von
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ihme, herrn graff Oxenstirn, begehret würde, sintemahl seiner excellenz
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bedeuten nach sie von der cron Schweden nicht instruirt, uf dem von der
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soldatesca geforderten 10 millionen [Reichstalern] zu bestehen, sich gegen
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die ständt zu erclären, wohin dann der cron Schweden instruction sowol
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super quaestione „quomodo“ et puncto executionis alß auch dem quanto
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selbst zielete. Nun hette er heutigen vormittag uf dem rathhause erscheinen

[p. 304] [scan. 394]


1
und hierüber mit den ständen sich in handlung einlaßen wollen

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Oxenstierna hatte den rst. Deputierten am 29. Mai 1648 angeboten, mit den Rst. n im
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Osnabrücker Rathaus über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion zu verhandeln (s.
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S. 282f Z. 26ff und 1f).
. Weiln
2
aber vermeinet, den nachmittag sich bey den herren Kayserlichen einzu-
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finden und mit ihnen zu communiciren, so habe solches eingestelt bleiben
4
müßen. Hette zwar zu hoch- und wolermelten Kayserlichen geschückt,
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aber vernommen, ehe und zuvorn die resolution uber das instrumentum
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schriftlich erfolget, die handlung unfruchtbar sein würde

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Die Ksl. hatten den Schweden am 30. Mai 1648 mitteilen lassen, sie möchten sich schriftlich
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zum KEIPO8 1648 V 11 äußern; erst dann könnten auf Vorschlag der daran zu beteiligenden Rst.
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die ksl.-schwed. Verhandlungen über die Exekution des Friedens und über die Frage, wie
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die Militärsatisfaktion aufzubringen sei, aufgenommen werden (s. [ Nr. 162 Anm. 22 ] ).
. Die materialia
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betreffend, da hette er verhofft, die stände des Reichs würden bey der gefa-
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sten resolution in puncto quanti so beharrlich nicht bestehenn, zumahln
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mit solcher summa unter der soldatesca nit außzukommen und er dahero
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nicht sehe, wie er sich in weitere handlung einlaßen könte. Wann die ständt
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sich nicht resolvirten und höher angriffen, als dato geschehen, so sehe er
12
nicht, wie fortzukommen. Gegen dem directorio und auch iüngsthin gegen
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die deputirte hette er sich uf 10 millionen reichsthaler ercleret

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Oxenstierna hatte am 27. Mai 1648 dem Kurmainzer Reichsdirektorium mitgeteilt, daß
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das schwed. Militär 10 Millionen Rt. fordere, daß die Ges. von der Kg.in jedoch instruiert
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seien, einen niedrigeren (von ihm aber nicht genannten) Betrag zu fordern (s. Nr. 159).
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Am 29. Mai 1648 hatte Oxenstierna Verhandlungen abgelehnt, falls die Rst. ihr Angebot
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von 20 Tonnen Gold nicht erhöhten. Soweit der Kurmainzer Bericht vom selben Tag
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erkennen läßt, hatte er aber nicht 10 Millionen Rt. gefordert (s. Nr. 161).
, halte aber
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dafür, man werde etwas herunterbringen können; bitt der ständ näher
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erclerung. Wofern dieses nicht geschehe, so könne nicht gehandelt wer-
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den . Er wolle zwar mit seinem collega gern darauß communiciren, allein
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würde alles vergebens und umbsonst sein. Auf das instrumentum wolten
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sie ihre declaration ausstellen, was verglichen, müste bleiben, was noch
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strittig, darüber könten sie nicht tractiren, biß der punctus militiae richtig.

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Alß ihme in discursu ferner zugesprochen worden, das sie uff die frag
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„quomodo“, punctum executionis und das quantum sich vernehmen laßen
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wolten, hat er replicirt, die beeden erste wie auch der punctus assecura-
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tionis wehren communia, so nit allein vor sie, die Schwedischen, sondern
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auch die Franzosen gehörten und zu Münster erörtert werden müsten

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Oxenstierna hatte dies bereits am 27. Mai 1648 dem Kurmainzer Reichsdirektorium mit-
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geteilt (s. Nr. 159 bei Anm. 11).
;
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dahero keine erclerung von sich geben könten, biß die ständ in puncto
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quanti ein ander resolution gefast. Dafern sie aber die summa der 10 mil-

[p. 305] [scan. 395]


1
lionen [Reichstaler] acceptiren und einwilligen würden, so wolte er sich
2
dann über die frag „quomodo“ et punctum executionis vernehmen laßen.
3
Es seye ihrestheils eine remissio uf die halbscheid geschehen

21
Die erste, im August 1647 präsentierte Forderung belief sich auf mehr als 20 Millionen Rt.
22
(s. [ Nr. 145 Anm. 44 ] ).
; der stände
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gegenerbiethen seye gar nicht proportionirt. Der § „Tandem omnes“ wehre
5
a parte der stände durch einen reichsschluß erlediget

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Conclusum der Reichsräte zu Osnabrück von 1648 V 8 (Text in Nr. 146 bei Anm. 29) und
24
„Meinung“ des FRM von 1648 V 18 sowie vota oder meinungen des SRM, wahrscheinlich
25
ebenfalls von 1648 V 18 (s. [ Nr. 146 Anm. 27 ] und 28).
. Gewinne das anse-
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hen , alß wan man die solutionem militiae gar uf lezt hinnaußverweisen
7
wolt.

8
Ist ihme in discursu nicht allein von dem directorio, sondern auch andern
9
deputirten

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Nach dem Bericht über die Deputation in Meiern V, hier 846 , redeten Würzburg und
27
Sachsen-Altenburg (Vorburg und Thumbshirn) Oxenstierna zu.
uber die hauptsach sich zu ercleren nochmals zugesprochen,
10
aber nichts erhalten worden, sondern man unverrichter dinge voneinander
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geschieden.

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12–14 Wird – möge] In Bamberg A V folgt ein Verweis auf eine von Oxenstierna übergebene
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listam […], wie hoch sich die zahlung der soldatesca ein monat erstrecke; im wesentlichen
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identisch in Pfalz-Neuburg (3620).
Wird diesem nach zum dritten mal gefraget, was nach gestalt dieser, der
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herren Schwedischen legaten abermahls erfolgeter, dritten resolution

28
Zu den beiden früheren Resolutionen vom 27. und 29. Mai 1648 s. Anm. 8.
zu
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thun und wie dermahln auß dem werck zu kommen sein möge

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Oxenstierna übergab den Deputierten mehrere Aufstellungen zur Berechnung der Höhe
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der Militärsatisfaktion (s. Textvariante Z. 18f): 1. Berechnung eines Monats Sold für eine
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Kompanie zu Pferd und einen ganzen Regimentsstab; 2. dasselbe für eine Kompanie zu
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Fuß; 3. Berechnung eines Monats Sold für die kgl. schwed. in Deutschland stationierten
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Feld- und Garnisonstruppen bei vollständigen Regimentern (in Tabellenform); 4. Liste der
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schwed. in Deutschland stehenden Armee (Kavallerie, Infanterie, Dragoner); Text, diktiert
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1648 V 31: Pfalz-Neuburg (3620) fol. 20–21, 22, 23–25’; Druck, 1. und 2.: Meiern V, 853 f;
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3.: ebenda , unpaginierte Seite nach 852; 4: ebenda , 846f (= Beilage I zu dem Bericht über
37
die Verhandlungen am 30. Mai 1648, s. Anm. 3).
.

15
Raigersperger fragte im Anschluß an diese Proposition, ob man morgen
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oder übermorgen in den reichscollegiis wolle zusammenkommen.

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Es blieb die abrede, daß es bis übermorgen zu verschieben.

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