Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
221. Stadt Münster an Ferdinand III Münster 1647 Dezember 29

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Stadt Münster an Ferdinand III.


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Münster 1647 Dezember 29

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Konzept: A XIV 120. Kanzleivermerk: Abgehort per dominos consules, syndicum, beide
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richtherrn, doctorem Rottendorff, doctorem Römer, licentiatum Bünichman et licentia-
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tum Meiners.

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Unvermögen der Stadt, die Garnison aus eigenen Mitteln länger zu unterhalten.

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Allerdurchleuchtigster etc.

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Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät und im gantzen heyligen Römischen
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reich ist unserm allerunderthenigsten ermessen nach mehr dan gnugsamb
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khund und offenbar, wie daß wir und diese Ewer Römisch Kayserlicher
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Mayestät allerunderthenigst gehorsambiste burgerschafft bei deme leider
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nun so geraume zeit von jahren vorgewesenen und immervort continuiren-
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den höchst verderblichen kriegsempörungen, noht und gefahr unß jederzeit

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unsers allergeringsten gehorsambisten orts in schuldigster, allerunder-
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thenigster devotion so beharrlich getrew und standhafftig erzeigt, unß auch
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sambt unserer geringen burgerschafft die mögliche conservation und er-
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haltung dieser statt zu Ewer Kayserlichen Mayestät und des heyligen reichs
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diensten dergestalt eusserist angelegen sein lassen, daß wir auch von erster
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in diesem stifft und benachbarten landen entstandener unruhe an unser aige-
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nes praesidium und stattguarnisoun in nicht geringer anzahl geraume zeit
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von jahren gantz kostbarlich erhalten, daneben auch zu nohtwendiger erbaw-
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und underhaltung des fortificationsweesens sambt allerhand dazu gehöriger
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munition so ansehenliche spesen anwenden müssen; wie und wasgestalt
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wir auch gegen dero und des heyligen reichs armeen unß jederzeit uff er-
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fordern (wiewol ohne ruhmb zu melden) mit darstreckung allerhandt
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munition, artillerey, victualien und anderer nohtwendigkeit nach eusseristem
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unserm vermögen und schuldigkeit so getrew, eyferig und willig erwiesen
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und under augen gangen, davon wöllen wir die that und wercke selbst,
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auch die domahln underschiedlich vorgewesene hoch ansehenliche
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Kayserliche generalen lieber reden und zeugen lassen, alß mit dieser und
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anderer unnötigen weitleuffigen erzehlung Ewer Kayserliche Mayestät
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bemühen.

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Nachdem aber, allergnedigster Kaißer und herr, wir durch diese und andere
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continuirliche pressuren unß sambt unserer geringen bürgerschafft derge-
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stalt enervirt und außgemattet, daß wir unß darüber in etliche hundert-
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tausent reichsthaler schuldenlast vertieft und darinnen leider annoch mit
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höchstem beschwer bestecken pleiben, so ist zwar uff unsere deßentwegen
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beschehene remonstrationes geclagte und vor augen gestelte kendtliche
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unvermögenheit erfolgt, daß erst vor wenig jahren durch herrn graven von
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Hatzfelt, alß deroselben damahligen generalveldtmarschallen, krafft dem-
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selben dazu specialiter ertheilter Kayserlicher commission mit vorwissen
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und belieben Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln und deroselben
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hiesiger landtstände in ansehung des gemeinen reichs-, craiß- und landts- so
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hoch mitunderlaufenden interesse unß und dieser statt mit einigen assig-
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nationibus auß den gemeinen stiffts- und landtsmittelen (wozu wir gleich-
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wol auch jederzeit nichtsdestominder unser gebürendes contingent miter-
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stattet und beigetragen) ein zeitlang succurirt und beigesprungen worden;
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und ob wir wol der höchsten noht und billichkeit nach unß keines anderen
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versehen, alß daß man unß bei so kendtlicher gefahr, damit wir und diese
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statt nun viele jahren umbgeben und täglich mehr und mehr umbfangen
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werden, nicht allein bei rühiger continuation und erhebung berürter assig-
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nationum krafft obangezogenen Hatzfeldischen receß würde gelassen und
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verstattet, sondern auch nunmehr wegen der vorhin vielfältig steetz be-
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beschehener hohen abzüge und deßwegen erlittenen übermeßigen schadens
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das assignatum in ein merckliches mit einem erklecklichen verbessert und
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augirt haben, so ists doch an deme und müssen Ewer Römisch Kayserlichen

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Mayestät wir hiebei allerunderthenigst mit höchstem betruck schmertzlich
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clagen, wasgestalt diesem allem zuwieder ohnlengist dero bestelte löbliche
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generalitet bei jüngsten ihren assignationibus unß und dieser statt guarnisoun
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den oblauts bewilligten succurs und beisteur auß aigenen stifftsmittelen,
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wissen nicht, auß was fueg oder ursach, nun ein zeithero fast gentzlich zu
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verweigern oder je mit einem gar geringen dabei zu bedencken under-
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standen , indeme von deroselben unß nun in sechs monaten fast nur 3000
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reichsthaler assignirt worden, da doch bemeltes dieß guarnisoun monatlich
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an die viertausent reichsthaler erforderen thuet, zu geschweigen, daß jeder
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gemeine knecht, obschon daruff nur allein drey reichsthaler assignirt,
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dannoch der kriegsordinantz nach mit 3½ reichsthaler monatlich tractirt
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werden will und mueß.

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Gleich nun aber Ewer Römisch Kayserliche Mayestät selbst allergnedigst
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zu ermessen, wie hoch und mercklich viel diesem stifft und gantzem West-
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phälischem craiß, ja dem heyligen Römischen reich selbsten, an gedeylicher
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conservation und erhaltung dieser Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät
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und gemelten heyligen reich allergehorsambist devoten statt gelegen,
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und dan in unserm und unser nunmehr gantz erschöpften und außgesö-
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geten schamelen bürgerschafft vermögen nit bestehet, ein solches ansehen-
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liches zu dieser statt defension gehöriges volck und nöhtige soldatesca auß
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eigenen privatmittelen fürterhin zu erhalten, die jetzige conjuncturen und
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ringsherumb annoch leider lichterloe brennende kriegsflammen auch je
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nicht zulassen wöllen, eynige völcker bevorab bei der alhie noch wehrender
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hochansehenlicher gesandtschafften und in der nähe noch bestehender
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feindtlicher hauptarmee abzudancken, dan vielmehr das guarnisoun nach
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erheischender notturfft lieber zu verstercken, so haben Ewer Römisch
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Kayserlichen Mayestät als unserm allerhöchsterleuchteten geehrten ober-
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haupt wir dieses alles nach dero allerhöchsterleuchteten verstandt aller-
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gnedigst weiter zu bedencken allerunderthenigst vortragen und heimbgeben
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müssen, mit allerunderthenigst gehorsambister bitt, die geruhen, dasselbe
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ihrer allerhöchsten fürstvatterlichen vorsorge nach allergnedigst zu be-
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hertzigen und obberürter Kayserlicher generalitet alsolchen gemessenen
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befelch allergnedigst zu ertheilen, damit unß die angezogene nohtwendige
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subsidia auß diesen eigenen stiffts- und landtsmittelen fürterhin unweiger-
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lich und unabbrüchig gefolgt und zuertheilt, sonsten wir wiedrigen unver-
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hofften falls unumbgenglich benötigt und verursacht werden mögen, die
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bißhero alhie enthaltene soldatesca zu verlassen, diese statt mehres zu ent-
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blössen und die noch übrige soldatesca zum verlauff und gleichsam deren
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besorgliche wendung zum herumbschwebenden feindt zu verursachen
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sambt der getrewen bürgerschafft endlich daran zu geben etc., welchem
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Ewer Römisch Kayserliche Mayestät lieber allergnedigst vorzukommen,
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unß sambt unserer allergehorsambisten bürgerschafft vor allen besorgenden
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feindtlichen gewalt und mehrem unheil zu schützen und also diese statt

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und fölglich diesen gantzen stifft und lieben Westphälischen craiß in dero
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und des heyligen reichs allerunderthenigster devotion allermechtigst zu
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erhalten und conserviren geneigt sein werden, wie wir unsers allergehor-
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sambisten theils darin mit allereusserister trewister begierd nach allem ver-
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mögen und krefften bestendig zu verharren schuldigst und willigst, dieselbe
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damit in allerunderthenigster tröstlicher hoffnung dem göttlichen gnaden-
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schutz zu langwihrigem Kayserlichen wolstand und friedfertiger regirung
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allerunderthenigst gehorsambist befehlend. Geben under unserm secret-
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siegel am 29. Decembris anno 1647.

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Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät
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allerunderthenigst und allergehorsambiste underthanen
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burgermeistere und rhat dero statt Münster in Westphalen.

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