Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[50.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1647 Januar 1

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[50.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1647 Januar 1

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Kurtrier zA = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurmainz Rk Extrakt FrA Fasz. 9 I nr. 34,
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Kurmainz Rs Extrakt FrA Fasz. 20, Kurmainz Rp FrA Fasz. 21 ( unvollständig );
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Kurköln zA I fol. 260’–264’ ( damit identisch Kurköln spA II fol. 588’–598 und Kur-
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köln
zA Extrakt fol. 28–28’ ( damit gleichlautend Kursachsen Rs I fol. 119–122’ ); Kur-
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bayern
K III fol. 411–418.

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Weiterführung und Abschluß der kaiserlich-schwedischen Verhandlungen über die pommersche Frage
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unter Hinzuziehung Frankreichs und Venedigs. Überlassung ganz Pommerns an Schweden, falls
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Kurbrandenburg der Übergabe Vorpommerns nicht bald zustimmt. Ratifikationsfrist für Kur-
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brandenburg im Falle eines solchen Verhandlungsergebnisses. Absicherung der schwedischen Satis-
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faktion .

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kursachsen.

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695, 16 –696, 22 Kurmainz – werden] Proposition und Conclusum fehlen in Kurmainz Rp,
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das auch Lücken in den Voten aufweist.
Kurmainz . Gestern nachmittag haben die ordentlichen Deputierten den Kaiser-
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lichen
das gestrige Kurfürstenratsconclusum vorgetragen:

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17–26 1. – werden] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II, Kursachsen Rs I.
1. Bitte, zusammen mit

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Frankreich und Venedig die Verhandlungen mit Schweden in Osnabrück fortzu-
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führen
. Durch einen expressen courier ist dem Kurfürsten von Brandenburg noch-
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mals
ein gewißer terminus zu setzen, utrum ex duobus extremis malit eligere,
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welcher under wehrender handlung köndte zwar erwartet, der schluß aber
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gantz undt gar nicht gehindert werden.

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Pro 2 do sollen die Kaiserlichen so genaw alß immer möglich tractiren, gentz-
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licher hoffnung, Schweden werde sich auff die halbschiedt behandlen
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laßen. 3. Frage der assecuration der schwedischen Satisfaktion muß wegen Instruk-
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tionsmangels
suspendirt werden.

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Warauff die heren Kayßerliche sich vernehmen laßen: Sie wehren zu vor-
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nehmung der tractaten mit Schweden willig undt ihnen deßwegen die reiß
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naher Osnabrüg nit zuwider, so Ihre Excellentz der herr grave von Traut-
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mansdorff , wahn es ihro dero leibsdisposition verstattet, selbsten uber sich
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nehmen, wiedrigens den herrn Volmari darzu emploiiren wollen. […]
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Billigten Punkt 2 des Conclusums. Daß aber nachmahlige ersuchungsschreiben
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ahn Churbrandeburg cum praefixione certi termini solten abgelaßen werden,
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haben darfurgehalten, daß solches zu erhebung deß friedens nicht dienlich,
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dan nit zu zweiffelen, Schweden werde daß conclusum wegen deß Schrei-
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bens erfahren undt alßdan mit der endtlichen resolution vor ankombung
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der anthwort sich nit heraußlaßen, so sehr gefährlich. 2. Hette man sich
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einmahll im schreiben rundt erklerth undt Brandeburg umb den consens
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gebetten, mit der notification, daß in endtstehung deßelben nichst anders

[p. 696] [scan. 820]


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ubrig, alß gantz Pomeren in den Schwedischen banden zu laßen; schiene
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derowegen dem concluso zuwieder zu sein, undt wehre die Brandeburgische
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resolution wegen der kostbahren zeithverlierung einer negativa gleich. So
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hetten auch die herren Frantzösischen von dem ersten concluso wiessen-
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schafft undt wehren der meinung, daß die tractaten unverlengt vortzu-
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setzen . Begerten demnach die herren Kayßerliche, quandoquidem periculum
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in mora esset, diese motiva dem collegio zu repraesentiren, deßo meinung
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daruber einzuhohlen undt ihnen fürderlichst zu hinderbringen, zumahlen
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die herren Frantzösische gemeinth wehren, mit ihnen morgen auß der
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sachen zu communiciren. Stehet also bey den herren abgesandten, sich
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hieruber zu erclehren, nachdeme in gestriger session resolvirt worden, daß
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einmahll die handlung in puncto satisfactionis vortzustellen, ob nicht nöttig
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undt rathsamb,

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13–22 wahn – werden] Vorlage, Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II, Kursachsen
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Rs I gleichlautend.
wahn ye die cron Schweden Churbrandeburg ein mehrers
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alß anerbotten nicht restituiren wolte undt keine mühe undt remonstration
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verfangen, alßdan auch die handlung auff gantz Pomeren in nahmen Gottes
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zu schließen, dergestalt yedoch, wahn Ihre Churfürstliche Durchlaucht
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intra mensis spatium von dato deß schlüßes dero consensum uber Vorpo-
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meren sambt Stettin, Gartz und Wollin ertheillen möchten, daß solchen-
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fahlß daß ubrig Hinderpomerische ihro solle abgetretten werden. Also
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hetten sie ein gewißes spatium deliberandi, undt köndte dweniger nicht ein
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sicherer schlüß sub conditione intra illum terminum purificanda gemacht
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werden.

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Kurtrier . Wiederholen die Proposition; ihre meinung nuhn zu eröffnen,
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sinthemahlen nichst von der notification movirt, haben sich derenthalben
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nicht auffzuhalten, weillen sie ohnedem gesteren darauff nit gangen undt
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Churbrandeburg der handlung woll wirdt innenwerden.

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Die andere frag belangendt, ob collegium dergleichen gutachten zu ertheil-
28
len , haben sie sich gesteren darüber undt den punctum assensus vernehmen
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laßen, daß sie kein befelch hetten undt ihnen dannenhero nit gebühren
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wolte, sich in so wichtiger sachen zu ercleren. Hielten gleichwoll unvor-
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greifflich darvor, es konten die herren Kayßerliche in der handlung ver-
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fahren und so gütt sie können auff Vor- oder gantz Pomeren mit Schweden
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schließen,

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33 daß – werde] Abweichend in Kurbayern K III unter Bezug auf das Vorangehende:
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daß alßdann den schlueß Curbrandenburg zue notificiren. Laut Kurköln zA I,
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spA II, Kursachsen Rs I, denen Kurmainz Rp entspricht, ist beides gesagt worden:
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daß solchen schluß alsdann oder auch wol zuvor zu notificiren.
daß gleichwoll dieses zuvor notificirt werde. Underdem kombet
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ihnen der erwartende bevelch ein, undt kahn dieses umb so mehr außgestelt
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werden, weillen diese vor die gesambte ständte gehört undt Schweden davon

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695, 37 –696, 2 2. – sein] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II, Kursachsen Rs I
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ebenso wie 6–10 Begerten – communiciren].

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assecurirt sein will; undt hatt man desto mehrere ursache, dieses den herren
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Kayßerlichen zu uberlaßen, weillen sie ohne die ständte Pomeren der cron
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Schweden offerirt. Wollen sich doch mit nachstimbenden gern vergleichen.

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Kurköln . Erinderen sich ihres gestrigen, begründeten Votums, daß die Kaiser-
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lichen
die Verhandlungen mit den Schweden reassumiren undt fürdersambst ad
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effectum bringen, mit dem zusatz, daß Churbrandeburg kürtz frist außbe-
7
halten werde, waß geschloßen, zu ratificiren undt dardurch Hinderpomeren
8
zu salviren. Wahn nuhn die proposition hiergegen gehalten wirdt, vermein-
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ten sie, wehre zu genügen darauff geanthworth; undt haben die nachricht,
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daß die herren Kayßerliche auch darmit zufrieden, weillen die handlung
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dardurch nit auffgehalten, weder daß conclusum suspendirt noch Brande-
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burg uberschnellet wirdt. Laßens also in effectu bey ihrem gestrigen voto;
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soviell aber die manutenentz belanget, weillen die assecuration ihre maß
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undt ordtnung hatt, ist nit nöttig, daßmahll davon zu reden.

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Kurbayern . Befinden bey der ersten quaestion, Churbrandeburg nehme
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hoch zu gemüth, daß so starck in sie gesetzt werde, vermeinten, man solte
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ihro genugsambe zeit zum bedacht laßen. Dabey vernehmen sie, daß gleich-
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wie Sweden Vorpommeren praetendirt, also Ihre Durchlaucht darzu nicht
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condescendiren könne, so will die cron auch nit weichen. Fahlß nuhn aber
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es zu lang fallen möchte, daß Ihro Durchlaucht mit dero herren vetteren
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undt den Pomerischen ständten auß der sachen reden, köndten sie auffs
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wenigist dero endtliche meinung durch ihre gesandten eröffnen.

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22–25 Wehren – vermögen] In Kurbayern K III werden Trauttmansdorff und Avaux
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genannt.
Wehren
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derowegen zu gewinnung der zeit die herren Kayßerliche zu bitten, ohne
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verlust einiger stunden naher Osnabrüg zu verreißen undt die herren
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Frantzösische auch dahien zu vermögen, wie nit weniger den herrn Venetum,
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denen Galli propter extremam imperii necessitatem darzu bereden könten.
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Einmahll gehet der winter algemach forth, undt seindt sie gewarnet, wahn
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noch wenig wochen vorbey undt Franckreich alle notturfft zu den wapffen
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praeparirt, daß noch in einem gantzen jahr kein friedt zu hoffen, alß wehre
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nichst mehr zu versaumben undt omni modo ze schließen; yedoch waß mög-
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lich zu erhalten, solle nicht außer acht gelaßen werden.

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Zum fahll aber nichst zu erhalten sein möchte, wehre sorgfeltig dahien zu
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sehen, damit der erst nicht gar verlohren gehe.

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Tempus deliberandi begert Brandeburg nit,

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34–35 sonderen – resolution] Zusätzlich in Kurbayern K III: daß sie uf Stettin,
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Wollin und Garz in ewigkheit nicht renuntiirn wollen.
sonderen setzet categorice in
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der resolution, wolle sich endtlich per legatos erklehren, so woll erfolgen
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wirdt, wahn sie den ernst vermercken. Wahn der friedt ohne condition
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kahn beschloßen werden, ist es daß sicheriste, sonsten giebts vielle difficul-
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täten undt würden die instrumenta pacis dardurch retardirt.

[p. 698] [scan. 822]


1

33
1–10 Kursachsen – sein] Vorlage mit Kurköln zA I, spA II, Kursachsen Rs I sowie
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mit Kurbayern K III weitgehend gleichlautend.
Kursachsen . Haben gestern auff beide fragen ihre meinung erclehrt, unter
2
anderm des Inhalts, ehe nuhn die handlung zu Osnabrüg geschloßen werde,
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darzu etliche tage gehören, köndte von Churbrandeburg die endtliche reso-
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lution erfolgen; bey solcher meinung müßen sie nachmahls verpleiben.
5
Solte aber von vorstimbenden insgesambt nachmahls ein beßeres expediens
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erfunden werden, müßen sie daßelbe uff ratification Ihres Gnedigsten Heren
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außgesetzt sein laßen. Dieweillen dan ferner wegen der manutenentz noch
8
künfftig zu reden undt dan aller reichßständte consens in daßyenige, so von
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den herren Kayßerlichen mit den Schwedischen mögte geschloßen werden,
10

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10/11–12 wiewoll – haben] In Kurbayern K III gestrichen; in Kurköln zA I, spA
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II, Kursachsen Rs I nach 11 sich] zusätzlich gestern.
erfordert wirdt, so laßen sie ihre erclerung bieß dahien außgestelt sein, wie-
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woll sie sich auch hierin eventualiter undt wofern es Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht ratificiren werden, wollen heraußgelaßen haben.

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Kurmainz . Haben vernohmben, wohien vorstimbende in ihren votis
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ziehlen, daß sie nemblich unanimiter dahien gehen, es seyen die herren Kays-
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serliche zu ersuchen, sie wollen in ansehung der gefahr, so auß lengerem
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verzügk endtstehen kahn, ohne einige zeitverlierung sich naher Osnabrüg
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begeben, undt zwar der herr graffe von Trautmansdorff selbsten, wahn es
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ihme leibsgestalthalben möglich, mit den herren Frantzösischen undt dem
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herrn Veneto, gestalt den punctum satisfactionis Suecicae vortzusetzen.
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Gleichwie sie nuhn gesteren ahn ihrem orth auch dahien gangen, also con-
21
formiren sie sich abereins hiemit.

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Wegen deß vorsetzenden termini meinet Churbayeren, daß es dem friedens-
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werck hinder- undt nachtheillig seye, deme doch wie ihm wolle, vergleichen
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sie sich hierin mit den maioribus, damit sich Churbrandeburg nicht möge
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einiger praecipitantz oder ubereylung zu beklagen haben, daß deroselben
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noch zeit von 4 wochen vorzubehalten, daß sie sich underdeßen ratione
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Vorpommeren endtlich erclehren oder der tractat von selbsten purificirt
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sein solle.

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29–30 Der – machen] Fehlt in Kurköln zA I, spA II und Kurbayern K III.
Der punctus manutentionis ist daßmahll nicht in proposition kommen,
30
können derowegen auch daruber einigen schlüß nicht machen.

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31 Abermahlige umbfrag] Findet laut Kurköln zA I, spA II, Kursachsen Rs I
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statt, weiln etwas, wohin die maiora eigentlich gefallen, disputirt.
Abermahlige umbfrag, ob unerwartet ferner resolution von Churbrande-
32
burg in den tractaten zu schließen.

[p. 699] [scan. 823]


1
Kurtrier . Befinden […] in der vorhabenden materi dreyerley vota, under
2
denen 1º daß Churcölnische dahien gehet, daß die herren Kayßerliche nit
3
allein schließen, sonderen auch Churbrandeburg den schlüß notificiren
4
sollen, ob sie denselben ratificiren wollen oder nit.

5
Bayeren pro 2 do aber will, daß sie ohn einige notification pure et simpliciter
6
in den tractaten verfahren sollen. Darvon pro 3 tia Sachßen umb soweit dis-
7
crepirt , daß zwar in der handlung vortzusetzen, aber solches alsobalten
8
Churbrandeburg zu notificiren. Ex parte Churtrier ist man der Cölnischen
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meinung, daß man in den tractaten zu verfahren undt nach deren beschlüß
10
solche Churbrandeburg des endts zu notificiren habe, ob dieselbe per rati-
11
ficationem daß hindere theill Pomeren salviren wollen. Dabey verpleiben
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sie under genehmhaltung Ihrer Churfürstlichen Gnaden, undt seye die
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gefahr so groß alß sie immehr wolle, so muß man doch tractiren, wie es
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zwischen den hochlöblichsten herren churfürsten herkomben; undt gleich-
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wie Kayßerliche Mayestät, auch andere ständte, ungern sehen wolten, daß
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deren landt undt leuth ihrer ungehört hinweghgegeben werden solten,
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also wehre es auch gegen Churbrandeburg zu halten, sonderlich weillen
18
die herren Kayßerliche den vorschlagh selbsten thun.

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Kurköln . Haben den underschiedt in in den votis vernohmben, undt ist
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daß ihrige von Trier dahien erleutert worden, daß die herren Kayßerliche
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zu ersuchen, die tractaten, so gutt sie vermögen, zu einem bestendigen
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schlüß zu bringen; dabey sie, soviell die cron Schweden angehet, verpleiben.
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Churbrandeburgh aber wehre die ratification vorzubehalten, ob sie dardurch
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die Hinderpomerische landen wollen salviren. Dieses wirdet keine hinde-
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rung den tractaten bringen, weillen die herren Kayßerliche, denen deß
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reichß zustandt ahm besten bekandt, es selbsten also gutt befinden, nicht
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zweiffelendt, wahn dieses ahn sie also gebracht wirdt, sie werdens gern
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genehmbhalten undt darauff alsobaldt den anfangh machen.

29
Waß von Chursachßen wegen eines abermahligen schreiben ahn Ihre Chur-
30
fürstliche Durchlaucht zu Brandeburg erwehnet worden, möchte solches
31
nit undienlich sein, wahn nuhr die handlung undt daß man darmit auff die
32
resolution nicht warte, notificirt würde. Weillen sie aber ihre gesandten
33
hie undt zu Osnabrügh haben, köndte dieses denselben durch die herren
34
Kayßerlichen angezeigt werden, quod in idem recidit, stündte doch ihnen
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anheimb, ob daß collegium schreiben solle.

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Kurbayern . Ahn ihrem orth haben sie die discrepantz gleichergestalt obser-
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virt , repetiren aber, waß von ihnen angefürth, daß sie der meinung, man
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solle pure et simpliciter verfahren undt schließen. Undt weillen Churbrande-
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burg sich veranlaßet, wollen ihre meinung per legatos eröffnen, undt woll
40
zu vermuthen, sie werden ihre intention nicht enderen, so wirdet die dila-

[p. 700] [scan. 824]


1
tion vergeblich sein, umb so mehr, weillen sie dieselbe nicht begeren;

30
1–3 interea – bringen] Laut Kurbayern K III befürchtet der Votant außerdem, daß
31
sich die Ratifikation des Friedensschlusses durch die vertragschließenden Parteien im Falle
32
einer Ratifikationsfrist, die in der Pommernfrage Kurbrandenburg eingeräumt wird, verzö-
33
gert .
interea
2
fahren die cronen aber in ihren belli apparatibus vort undt dörfften daß
3
reich endtlich gar under sich bringen.

4
Wegen deß schreibens stündte es dahien, ob nit durch die herren Kayßer-
5
lichen den Churbrandeburgischen, wie von Churcölln angereget, zu inti-
6
miren , waßmaßen sie sich naher Osnabrüg erheben thetten, umb mit der
7
cron Schweden in puncto satisfactionis zu schließen. Ob sie nuhn selbsten
8
mit dahien oder die resolution berichten wollen, stündte dahien, soviell
9
kerne doch hierauß, daß, wahn sie ultimam resolutionem alschon hetten,
10
es ferneren schreibens unnöttig wehre.

11
Kursachsen . Sie haben ebenmeßig die dreyerley meinungen wahrgenoh-
12
men , erläutern die ihrige noch einmal dahingehend, man solte die herren Kayßer-
13
lichen ersuchen, sie wolten mit der cron Schweden die tractaten vortsetzen
14
undt soviell möglich reserviren, undt dieweillen die churfürstliche verain
15
vermag, daß einer den anderen bey seinen landen schützen helffen solle,
16
alß erfordere die notturfft, daß ob summum periculum dieses noch einsten
17
ex collegio notificirt werde, damit nit gantz Pomeren drauffgehe; undt ist
18
dannenhero zu vermüthen, Churbrandeburg werde den consensum lieber
19
auff daß halbe erstatten, so under wehrender handlung einkombet, dabey
20
sie nachmahls verpleiben.

21

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21–29 Kurmainz – verpleibt] In Kurmainz Rk und Rs Extrakt mit dem Resümee
35
der ersten Umfrage in ein Conclusum zusammengefaßt.
Kurmainz . Haben ab der reiterirten umbfrag vernohmben, wie daß die
22
maiora nuhnmehr dahien außgeschlagen, es seyen die herren Kayßerliche
23
plenipotentiarii zu bitten, mit der cron Schweden pure et simpliciter bester-
24
maßen zu schließen, yedoch den gemachten schlüß Churbrandeburg zur
25
beliebenden ratification zu notificiren undt nach befindung gewiße friest zu
26
bestimben, wie dan auch den herren Kayßerlichen anheimzugeben, ob sie
27
den Churbrandeburgischen gesandten von den tractaten communication
28
thun wolten

36
28–29 oder – notificiren] Diese Alternative – im ursprünglichen Text von Kurbayern
37
K III noch enthalten – ist dort von J. Adolf Krebs gestrichen.
oder aber Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht durch schreiben
29
notificiren; dahien es dan gesteh verpleibt.

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