Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
33. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 April 25
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Münster 1646 April 25
Kurtrier zA = Druckvorlage; damit identisch Kurtrier spA p. 578–589. Vgl. ferner
Kurmainz K FrA Fasz. 14 nr. 38 ( damit identisch Kurmainz Rs FrA Fasz. 15 ); Kur-
köln zA I fol. 214’–216 ( damit identisch Kurköln spA I fol. 465’–469, Kurköln spA Ib
fol. 500–504’, Kurköln zA Extrakt fol. 18’–19 ); Kurbayern K II fol. 238–246’ ( damit
identisch Kurbayern spA II p. 851–868 ).
Schutz des Reichskammergerichts in diesen und künftigen Kriegszeiten. Beschlüsse des Frankfurter
Deputationstags von 1643/1644 und des Regensburger Reichstags von 1641 zur Finanzierung des
Reichskammergerichts: Neue Zölle, Kopfsteuer für Juden oder alle Reichsuntertanen, Alkohol-
steuer . Erhöhung der Kanzleigebühren des Reichskammergerichts.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern , Kurbrandenburg.
14. April 1646
Reichskammergericht an ksl. und reichsständische Gesandte, Speyer 1646 I 9/19 (Druck
Meiern II S. 234 f.); das Schreiben des Reichskammergerichts vom 14. April 1645 ist erwähnt
in dessen erneutem Beschwerdeschreiben vom 12. Mai 1646 (Druck Meiern III S. 122f. ).
hen auff zweyen petitis securitatis et solutionis salarii nach anweysungh deß
näheren reichß- undt darauff gefolgten deputationtags, dabey die ordinari
700 auff ein 1000 reichßthaler assessoratsgehalts erhohet worden. Zweiffelt,
ob die herren abgesandten der sachen recht berichtet, will derowegen in
aller kürtze daruber referiren.
Tertius iustitiae punctus hatt beym näheren reichßtagh wegen abeylender
Kayßerlicher Mayestät undt sonsten nicht konnen vorgenohmen, weniger
erörtert werden. Ist derowegen auff den Franckfurter deputationtagh
remittirt
auch von befürderungh deß justiciweßens gehandelt, insonderheit aber
obbemelte erhöhungh biß auff nechstfolgenden reichßtagh vor gutt befun-
den ; daruber ist auch von beyden punctis securitatis et solutionis deliberirt
undt pro primo underschiedliche mittell vorgeschlagen worden, daß vor
ein erstes der statt Franckfurt bürgermeistere zu ersuchen, sie wolten usque
ad meliora tempora daß archivum mit den camerpersohnen annehmen,
inmaßen auch Caesar Churmayntz zu diesem effect commission ertheilt
Siehe oben S. [ 18 Anm. 1 ] , Smend S. 371ff. Vgl. die Gutachten des Frankfurter Deputationstags
vom 20. Januar und vom 20. Juni 1644 (Druck Ludolff , Anhang S. 31–38, 38–76).
Darauff Caesarei undt deputirte ständte die bürgermeistere angesprochen,
sie haben sich aber entschuldiget, doch Caesari zu allerunderthenigsten
ehren undt zu befürderungh deß iusticiweßens erbotten, besagtes archivum
gegen revers ad tempus anzunehmen undt die persohnen ut singulas in
ihrem schutz zu haben, welches praesidenten undt assessoribus referirt
undt eingerathen worden, sich vorlautendergestalt cum archivo dorthien
zu erheben, mit dem zusatz, es würde sich die continuation darauff desto
beßer practiciren laßen; sie haben aber zur sachen nicht gethan, undt ist
dannenhero dabey verplieben.
Man hatt die statt Hanauw auch vorgeschlagen, aber auff Franckfurth
endtlich bestanden; die herren camerales hetten gern eine neutralität gesehen,
die hatt Churbayeren aber nicht vor gutt befunden.
Quoad salaria, ist deren erhöhungh anno 1641 verwilliget undt hernechst,
wie gesagt, auff dem deputationtagh ad 1000 reichßthaler determinirt
worden biß auff nechstfolgende comitia. Woher aber die mittell zu nehmen,
darbey versiret die schwareste quaestion; der ordinari contribuendi modus
ist woll der beste
mahlen aber die ständte durch daß zu langh gewehrte kriegsweßen gantz
erschöpfft undt von den mittellen gebracht, so ist nicht wenigh zu besorgen,
es werden von dennen, so daß ordinarium nicht woll zu praestiren vermö-
gen , die erhöhete geldter viellweniger zu gehaben sein. Deswegen hatte man
an außerordentliche Mittel gedacht: 1. an neue Zölle auff den vornembsten flüßen,
2. an eine leichte Erhöhung der alten Zölle, 3. an eine allgemeine Judencapitation von
pro Kopf einem Goldgulden im Jahr, 4. kondte auff daß feuder wein undt bier
etwa ein halbe oder ¼ thalers gelegt werden, 5. auff ieden underthanen
einen batzen, drey albus oder ein halb kopstuck
Über die ordentlichen Kammerzieler hinaus, die reichsrechtlich fixierte Abgaben waren und von
den Landständen bewilligt werden mußten, zielten diese Vorschläge in der Tradition des Gemeinen
Pfennigs von 1495 auf außerordentliche Erhebung und direkte Besteuerung ab; der landständische
Konsens dazu war in den einzelnen Territorien der Reichsstände nicht gewiß. Vgl. zum Problem
Feller S. 98–109, 114, 182–199.
Bey den zöhllen hatt es difficultät geben, daß dritte, nemblich der Juden-
capitation , wehre daß beste, maßen es auch Caesari eingerathen worden,
umb darmit in der eyll camerales zu contentiren. Hatt aber dabey eingestan-
den , weillen etliche ständte es contradicirt; weiß doch auch nicht, ob es die
Juden nicht durch ihre ordinari mittell etwa mögen gestreckt undt divertirt
haben
Die Lage der Juden in Wien war unter Ferdinand II. und seinem Nachfolger gut, denn sie
leisteten erhebliche Steuerzahlungen zu Kriegszwecken ( Hurter III S. 136–140, Stern S. 10f.).
Bereits der Frankfurter Deputationstag hatte die Judensteuer angeregt; sie war aber vom Kaiser
abgelehnt worden ( Koch II S. 15f.).
Weillen dan nuhn die notturfft erfordert, daß auff so viellfältigh gethane
vertröstungen den cameralpersohnen durch würckliche handtbiethungh
ursach gegeben werde, die ihnen anvertrauwete iustitiam desto embßiger
zu verwalten, alß hatt Reverendissimus befohlen, neben undt mit anderen
dahien zu laboriren, damit camera in etwaß gestilt undt ihro die bloße
notturfft wenigest gereicht werde. Bey der nechster fastenmeß ist zwar
etwaß geben worden, daßelbe erklecket aber bey weitem nicht vor ein
halbes jahr, hoffendt, der täglichs erwartende friedt werde securitatem selbst
mit sich bringen; undt wirdet ahm meisten de salario zu reden stehen,
will die guttachten daruber gern vernehmen.
Sonsten habe Reverendissimus auff beschehene heimbstellungh die cantzley-
tax pro una tertia
Die Taxkasse, aus der die Kanzlei unterhalten wurde, unterstand seit 1530 dem Kurfürsten von
Mainz ( Ludolff S. 18, Anhang S. 3–6, Sammlung III S. 75). Die Taxen bildeten die
„Entschädigung für eine entsprechende wirklich geleistete Kanzleiarbeit“ ( Smend S. 334f.,
315f., 324); sie wurden am 20. Oktober 1645 durch Kurmainz einseitig im Verhältnis 3: 4
erhöht ( Meiern II S. 228 –230, Smend S. 333, Ludolff S. 130–132).
propter multorum statuum exemptionem, so Reverendissimus ersetzen
müste ex proprio, dardurch daß officium archicancellariatus damnosum
gemacht würde, mit dem zusatz gleichwoll, daß diese erhöhungh nicht
länger wehren solle, biß imperium ein anderes verordtnet.
herren assessoribus zu notificiren, damit sie diese augmentation der cantzley
nicht behinderen wollen.
Kurtrier . Findet beyde petita deß camergerichts in aller billigkeit undt nach
sich ziehender obligation begründet. Undt ist ad 1 um bey auffrichtungh
deßelben deßo persohnen beste securität, schütz, schirm, privilegia, immu-
nität etc. zugesagt worden. Daß sie aber dargegen beschwerdt werden,
hatt reich ungern gesehen undt dargegen vielle mittell angeordtnet, ob sie
schon nicht underfangen wollen. Nachdemahlen die gefahr auch alß noch
continuirt, so wehre auff ein eilendes remedium zu gedencken; undt weillen
auch darauff noch zeit gehen möchte, so wehre den cameralibus zu remon-
striren , sie würden bey dem yetzt tractirenden frieden genugsambe sicherheit
erlangen. Man will auch davon reden, wie sie etwa inskünfftig wieder ent-
stehenden kriegen mogen gesichert verpleiben.
Ad 2. Ist bekandt, daß den ständten die mittell allenthalben endtfallen, dan-
nenhero auff ein guttes expediens zu gedencken, wie der nothleidender
camer zu helffen; von Churmaintzischem directorio sein underschiedliche
vorgeschlagen, ist aber auff keines instruirt. Will sich daruber befelchs
erhohlen; undt weillen Caesar sich auff voriges guttachten noch nicht
erclerth undt darauff noch gutte zeit gehen möchte, so kombet es noch in
tempore.
Waß die erhöhete cantzleytax angehet,
auch die salaria zu einbringungh der restanten ersteigert worden. Wahn
derowegen per maiora hierauff solte geschloßen werden, kan sich davon
nicht absonderen undt will es ad ratificationem notificiren.
Kurköln . Bedancket sich gegen directorium wegen der gegebenen Informa-
tion . Erindert sich auch, waß dieser sachen halber bey den letzteren con-
ventibus vorgangen, so auff den referirten puncten bestehet. Insonderheit
solten die Juden capitirt werden, welches derzeit difficultät geben, weillen
etliche standte Juden haben, andere nicht; undt hatt sich Cöln umb so mehr
zu beschweren gehapt, weillen ex parte Westphalae die assessoratus nicht
besetzt. Cöln, Trier, Mayntz haben Juden
Die Juden waren im allgemeinen gute Steuerzahler und Geldgeber. Einerseits hatten sie ihre
Zinsen im Krieg erhöht und sich stärker in den Handel eingeschaltet ( Kuske S. 181, 195),
andererseits waren sie durch alle möglichen Formen von Sonderabgaben belastet (vgl. für Hessen-
Kassel Cohn S. XVIIf.) und ihre Heranziehung für eine außerordentliche Reichssteuer mußte
ihre Leistungsfähigkeit für die Landeskassen beschränken ( Dietz III S. 4, 45, 47–63). Die
Judensteuer war ursprünglich ksl. Regal, das seit der Goldenen Bulle mit den Kurfürsten geteilt
wurde ( Stramberg 2, 20 S. 679–683, 725f.).
müßen erhoben werden, so vordem nicht dienlich befunden worden, muß
nachmahlß darbey verpleiben. Wünschen andere bequembe mittell zu erhal-
tungh dieses hohen gerichts, dessen Gründung schwierig war und dessen Unter-
gang yetzigen regenten nicht rühmlich wäre. Undt weillen die camerales sönder-
lich auff den punctum salarii dringen, so wehre ihnen zu anthworten,
sie dardurch zu animiren: man finde daß petitum billigh, weillen aber depu-
tati darauff nicht instruirt, wollen sie umb befelch schreiben;
solle es mit nechstem geschehen, allermaßen von Trier auch bedeutet wor-
den . Ob aber den herren principalen gewiße vorschläge zu thun, damit sie
sich darauff desto beßer resolviren mögen, will sich vergleichen undt, wahn
sich hieruber vernehmen laßen, deßgleichen thun.
constitutionibus woll versehen, die contravention undt laesion ist von
exteris beschehen; erachtet nöttigh, den hieruber habenden bericht mit
wenigen zu erstatten. Schildert den Gang der Beratungen in dieser Frage während
des Jahrs 1645. Eine Neutralisierung der Stadt Speyer und des Kammergerichts ist
von Frankreich ausgeschlagen worden. Beschwerden bei den französischen Gesandten
haben wenig gefruchtet, undt ist darauff sola camera eximirt worden. Weillen
aber die statt sehr starck belegt verplieben, hatt sich camera dannenhero
auch nicht wenigh zu beförchten gehapt, hetten sich noch ein wenigh zu
patientiren, weillen pax in limine; solte aber uber vermüthen noch in etwaß
verzägert werden, will man auff ergiebige securität gedencken.
In puncto augmentandi salarii tam pro cancellaria quam assessoribus, ist
ihnen solches woll zu gönnen. Weillen dan auch viell absentes undt dannen-
hero auch viell neglecta fallen, so kondte darauß der abgangh ersetzt
werden; stehet doch noch zu weiterem nachdencken, waß aygentlich vor
mittell vorzuschlagen.
Cantzleytaxvermehrungh ist billigh, undt hatt dabey sein bewenden.
tatem erindert sich ut Cöln, waß camera vordem anhero gelanget undt
durch die mediatores bey Gallis anbracht worden. Yetzundt ist wegen der
einquartierungh kein sonderbahre querel, zweiffelsohne werde Franck-
reich cameram freyen; wehren mit einer voranthworth biß zu dem täglichs
erwartendem frieden zu animiren. Mit dem kombt die alte securität wieder
undt geben die reichsconstitutiones, waß camerae vor Immunität undt
privilegien gebühren, undt kahn man hernechst davon reden, wie solche
bey denen wieder verhoffen inskünfftigh endtstehenden kriegen zu handt-
haben . Sonsten kann man sich erbiethigh machen, fahlß ihnen wegen der
auß verbrechen deß schieffmanß zu Franckenthall arrestirter undt auff
erstatteten bericht außgefolgter victualien bey der cron Franckreich einige
ungelegenheit zuwachßen solte
gen undt zu salviren.
In puncto salarii beforchten camerales remissionem ad incerta comitia,
underdem aber leiden sie in der theuren zeith noth, allegiren, daß etlich
undt 60 persohnen solten entretenirt werden. Eß hatt einer aber pro medio
anno nicht uber 60 reichßthaler bekommen, so ursach geben wirdt, daß sie
wieder willen quittiren müßen. Deme vorzukommen undt daß höchste
dicasterium zu erhalten, laßet sich nicht zuwieder sein, daß umb fürderliche
instruction geschrieben werde. Entzwischen kondte Kayßerlicher Mayestät
ahn handt gegeben werden, die schüldige ständte per monitoria zu abrich-
tungh der restanten anzuhalten; weillen dieses aber noch lange zeit erforde-
ren möchte, so könten die Juden proponirtermaßen capitirt werden.
Will sich mit den maioribus gern vergleichen, welches den cameralibus
pro solutio zu bedeuten, undt dabey noch dieses zu erwegen, daß sie pro
conservanda iustitia aetatem misere zubringen, dha sie sonsten chur- undt
fürsten multo meliore conditione hetten dienen können, umb so billiger ist
es, daß man succurire.
Quoad taxam cancellariae, nachdemahlen dieselbe geringh undt kümmerlich
die materialia außwirfft, befindet, daß Churmayntz nicht zuzumuthen, daß
ex proprio zu setzen undt also officium archicancellariatus damnosum sein
solle, derowegen die ersteygerung usque ad proxima comitia woll zu
gestatten undt dieses assessoribus zur nachricht anzufügen.
restantium eingeschickt werde; ihrestheils werde beygehalten. Kurmainz
anthwortet, seye vielmahlß ubergeben, wolle sie communiciren.
Kurbrandenburg .
voto berichtlich außgefürth. Camerales gehen sonderlich auff die securität
nicht, außerhalb waß die wegen der arrestirter fruchten befahrende ungele-
genheit antriefft, ihnen ist ahm meisten umb daß salarium zu thun. Ver-
nehme , wohien andere geneigt undt daß Bayeren auff die
schließe. Habe befelch, bey vornehmungh dieser materi daß beste zu rathen
undt sich mit anderen zu vergleichen, damit camera contentirt undt erhalten
werde; laßet sich derowegen die vorgeschlagene capitation gefallen.
In puncto securitatis wehren ratione appropinquantis pacis zu animiren.
Stellet zu bedencken, ob nicht wegen der arrestirten früchten die Frantzö-
sische plenipotentiarii per mediatores der sachen zu underrichten, damit
keine ungelegenheit darauß endtstehen möge.
In puncto auctae taxae solle undt muß Churmayntz daß officium nicht
damnosum sein, sonderen ist bey so gestalten sachen die erhöhungh billigh,
damit die materialia mögen verschafft werden.
Kurmainz . Trier undt Cöln befinden billigh, daß camerae die hülffliche
handt gebotten werde sowoll in puncto securitatis alß salarii, müßen sich
aber befelchs erhohlen. Weillen dan nöttigh, daß man sich eines mittels,
so principalibus zu referiren, vergleiche, so stellet es yetz oder hernechst
zu weiterem nachdencken.
Die Judencapitation treffe Mayntz zwar hart, laße dieselbe sich doch nit
zuwieder sein. Wahn nuhn Trier undt Cöln sich werden erclerth haben,
will daß conclusum machen.
Quoad securitatem vergleicht sich gern, daß camerales darmit zu animiren,
sie werde mit dem frieden selbst erfolgen. Da aber derselb lenger anstehen
solte, köndte man sich derenthalben
zu erhalten, wahn inskünfftigh neuwe krieg endtstehen solten.
Ad 3. die erhöhete tax betreffendt, daß die herren abgesandten einmütiglich
dahien gehen, man solle dieselbe zu erhaltungh der cantzley nachmahlß
approbiren, will es Reverendissimo rühmen; undt weillen alle einigh, so
hatt es gar keine difficultät.
Kein hauptantworth kahn gegeben werden, eß wehren allein camerales
zu animiren undt zu versicheren, man werde voneinander nicht weichen,
biß ihnen effective geholffen. Yetzundt stündte noch de medio, so principa-
libus ahn handt zu geben, zu reden.
Kurtrier . Verniembt ex votis, daß maiora auff capitationem Judaeorum
gefallen. Erkennet necessitatem camerae, undt wehre dannenhero ein
geschwindes mittell zu ergreiffen. Weillen aber nicht weiter alß ad referen-
dum instruirt, so wils mit nechster ordinari in obacht nehmen.
Kurköln . Muß contradictioni wegen der Judencapitation insistiren; es
geben auch die neuwe zöhlle undt erhöhungh der alten bedencken, wie
nicht weniger der auffschlagh auff wein undt bier. Wahn man aber indistincte
auff die haupter gehet, so werden Juden auch darin begriffen, so daß beste
mittell zu sein bedüncket; will es auch Serenissimo nechstens zuschreiben,
umb sich darauff oder sonsten zu resolviren.
Kurbayern . Repetirt voriges votum undt amplectirt beide media, daß
Caesar die vermögende ständte zu abführungh der restanten ahnweyße
undt in die Judencapitation gehehle, weillen die underthanen durch daß
leidige kriegßweßen vor ihnen verderbt, welches daß geschwindeste mittell,
camerae zu helffen. Will sich derowegen a maioribus nicht separiren.
Kurbrandenburg . Repetendo anterius votum, will sich von den maioribus
nicht absönderen, weillen camerae mit Judencapitation schleunigh kan
geholffen werden. Die haben weniger alß die christen gelitten, ist auch
unbilligh, daß die Juden den christen im anschlagh sollen gleichgehalten
werden; darzu er absque collega suo nicht verstehen kan, weillen derzeit
allein ist.
Kurmainz . Die maiora seindt vorhanden, will doch nicht concludiren,
biß Trier undt Cöln sich cathegorice resolviren, umb so mehr, weillen
daß conclusum, wahn electores nicht einer meinungh, wenig verfangen
möchte; will es auch hinderpringen. Daß von Cöln vorgeschlagene mittell
auff die underthanen wirdt fürstlichen schwarlich eingehen, will doch der
erclerungh erwarten.
peenfahlle neben der Judencapitation der camer sollen applicirt werden.
Caesar hatt aber zu dem letzteren nicht verstehen, nemblich wegen der
fiscalischer peenfalle, sonderen seines beliebens daruber zu disponiren
offene handt behalten wollen
wegen der verglichener vorantworth undt der ad unam tertiam erhöheter
cantzleytax.
gehen alle undt yede fürstliche auff die Judencapitation, werden auch unab-
wendiglich dabey bestehen.