Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
137. Notiz der Protokollanten Münster 1647 Juni 7/17 bis Juni 30/Juli 10

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Notiz der Protokollanten


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Münster 1647 Juni 7/17 bis Juni 30/Juli 10

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Die Notiz datiert Osnabrück 1647 VII 21/31.

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Braunschweig-Calenberg B I fol. 450–451’ (= Druckvorlage); damit identisch Magde-
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burg
E fol. 580–580’, Sachsen-Lauenburg B S. 914–915.

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Zu gedencken, daß zu Münster nachverzeichnete sessiones publicae gehal-
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ten worden, alß nemblich die XLII. den 7. Iunii st. v. [/17. Juni st. n. 1647]
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sub directorio Salisburgensi ad instantiam der herrn Churbayrischen zu
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anhörung deroselben proposition

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Hier in unspezifischer Bedeutung: Vortrag, Vorschlag ( Campe II, 553 s. v. proposition ).
in puncto sessionis et praecedentiae
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etc.

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Kbay. Protest und Gegenvorstellung wegen Votum und Session Bayerns im FR, besonders
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wegen der von Schweden (als neuem Rst. wegen Pommern, Bremen und Verden) bean-
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spruchten Präzedenz; Text, s. l., s. d.: Meiern IV, 610 –616; s. auch APW II C 3 Nr. 257
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Beilage E. Der Inhalt ist referiert in APW III A 1/1, 803 Z. 9–40; der KFR beriet am selben
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Tag darüber ( ebenda, Nr. 120).
;

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[die] XLIII. den 17. etc. [/27. Juni 1647] sub directorio Austriaco mit ver-
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lesung etlicher schreiben: 1. in causa salarii dominorum cameralium sowol
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an ihre Kayserliche mayestät

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Der (vom Kurmainzer Reichsdirektorium verfaßte) Entwurf des Schreibens der Reichs-
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kurien an den Ks. über den Unterhalt des RKG wurde nicht ermittelt; der SRM beriet
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gleichzeitig darüber ( APW III A 6, 521 Z. 34ff.; ebenda, Nr. 110). Text der Ausf., Münster
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1647 VII 8, diktiert Münster 1647 VII 7[/17] durch Kurmainz: Meiern V, 334 f.; ihr lag eine
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Kopie des RKG -Schreibens an die Reichskurien von 1647 V 18 ( [Nr. 136 Anm. 3] ) bei. Inhalt
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des Hauptschreibens: Angesichts der kriegsbedingten Unmöglichkeit, das Kammerzieler
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(vollständig) zu zahlen, bitten die Reichskurien den Ks. erneut, als einmalige, ao. Hilfs-
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maßnahme für das in seiner Existenz bedrohte RKG eine Judenkopfsteuer zu bewilligen.
alß die herrn cameraln selbst

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Der (vom Kurmainzer Reichsdirektorium verfaßte) Entwurf des Schreibens der Reichs-
30
kurien an das RKG wurde nicht ermittelt; der SRM beriet gleichzeitig darüber ( APW
31
III A 6, 521 Z. 34–37; ebenda, Nr. 110). Text der Ausf., Münster 1647 VII 8, diktiert
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Münster 1647 VII 7[/17] durch Kurmainz: Meiern V, 332 ff.; ihr lag das Schreiben der
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Reichskurien an den Ks. (s. vorige Anm.) in Kopie bei. Inhalt des Hauptschreibens: In
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Beantwortung des Schreibens von 1647 V 8/18 teilen die Reichskurien dem RKG ihren
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Beschluß mit, während der nächsten Frankfurter Herbstmesse unter der Bedingung drei
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Kammerzieler zu erlegen, daß die vom RKG verwendeten Deposita den betroffenen Rst. n
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auf ihr rückständiges Kammerzieler angerechnet und die Hinterbliebenen der Kameralen
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versorgt werden. Die Information über ihre Bitten an den Ks., eine ao. Judenkopfsteuer
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zu genehmigen, verbinden sie mit der Aufforderung, auch das RKG möge den Ks. darum
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ersuchen. In Stellungnahme zum Schreiben des RKG von 1646 XII 7 (s. [Nr. 130 Anm. 2] )
23
genehmigen sie die Verwendung der Neglecten zum Unterhalt der Kameralen.
, 2. wegen der

[p. 260] [scan. 376]


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herschafft Boxtelle, beedes, an die Spanische regierung in denen Nieder-
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landen und die herrn Generalstaaden

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S. [Nr. 135 Anm. 11] . Der (vom Kurmainzer Reichsdirektorium verfaßte) Entwurf des
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Schreibens der Reichskurien an die Regierung der Span. Ndl. sowie mutatis mutandis
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an die Gst. wurde nicht ermittelt; der SRM beriet am selben Tag wie der FR darüber
27
( APW III A6, 521 Z. 34–37; ebenda, Nr. 110). Text der Ausf. (mutatis mutandis an beide
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Adressaten), Münster 1647 VII 2, diktiert Münster 1647 VII 18 durch Kurmainz: Meiern
V, 296f .
;

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[die] XLIV. den 23. eiusdem [/3. Juli 1647], iterum sub Salisburgensi
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directorio, in der Heßen Caßellischen satisfactions- unnd Marpurgischen
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successionssache

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Der FRO hatte zuletzt am 7. Mai 1646 über die Satisfaktionsforderungen Hessen-Kassels
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und am 3. Mai 1647 über den Marburger Erbfolgestreit beraten (s. Nr. 122 und Nr. 133).
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In der Sitzung wurde beschlossen, die Ges. Hessen-Kassels und Hessen-Darmstadts durch
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eine Reichsdeputation ermahnen zu lassen. Dies geschah am 5. und 6. Juli 1647 und war
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erfolglos, da beide Seiten auf ihren Positionen beharrten ( APW III A 1/1, 816 Z. 26–31
35
mit Anm. 1).
;

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[die] XLV. den 30. dito [/10. Juli 1647], vicissim sub [directorio] Austriaco,
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re- unnd correlation in eadem causa etc.

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S. das Protokoll der KFR-Sitzung mit Re- und Correlation in APW III A 1/1 Nr. 123:
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Eine Bitte Hessen-Darmstadts erfüllend, sollte eine Deputation die Franzosen ersuchen,
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Hessen-Kassel nicht länger so stark zu unterstützen. Die Rst. erwarteten von vornherein
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nicht, daß die Franzosen sich darauf einließen.

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Ob nun wol bey der ersten unter diesen, sonst der XLII., auf empfan-
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genen befehl sowol ich als die fürstlich Sachsen Altenburgischen unnd
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Weymarischen secretarii und prothocollisten

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Werner, Ebart und Jäger.
unß auch [haben] einstellen
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und gleichwie zu Oßnabrügk daß prothocol führen wollen, daß Österrei-
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chische directorium auch, sowol der herr graf von Wolckenstein alß herr
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Dr. Goll, damit zufrieden gewesen, nachdem aber Salzburgk (so eben die-
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ses mahl daß directorium zu führen gehabt) darzukommen, sich darwieder
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opponiret und die catholischen an sich gezogen mit dem vorwenden, daß
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sölches selben ohrts nicht hergebracht, auch von denen evangelischen nie
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sey begeret worden, haben sie es zwart hintertrieben, und sind die herrn
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evangelische, sonderlichen unsere herrn principaln

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Gemeint sind die Ges. Krull, Thumbshirn, Carpzov und Heher.
, umb glimpfs willen
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und weil es doch das mahl keine haubtsachliche deliberation sein würde,
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gewichen. Wiewol nun aber hernach die herrn Sachsen Altenburgischen
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communi evangelicorum nomine gegen herrn grafen von Trautmansdorff

[p. 261] [scan. 377]


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sölches geahndett

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Thumbshirn und Carpzov beschwerten sich am 19. Juni 1647 in Münster bei Trauttmans-
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dorff über die Zurückweisung der Protokollanten ( Sachsen-Altenburg A III fol. 103).
, seine excellenz auch mit denen herrn Churmaynzi-
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schen, diese aber mit des fürstenrahts directoriis unnd andern catholischen
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darauß zu reden übernommen, so ist es doch darbey verplieben unnd
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dieses zu künfftiger nachricht anhero registriret worden.

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