Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
160. Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation Osnabrück 1648 Mai 18/28, Donnerstag 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 18/28, Donnerstag 8 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 167–176’, 179 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A
V fol. 134’–144’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 201–206 sowie Würzburg A I
1 fol. 478–486, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 43–51’ und (damit identisch) Herzogtum
Bayern A III fol. 50–60’.
I (Sitzung des Fürstenrats): 1. Was soll angesichts der Forderung des schwedischen Militärs
nach 10 Millionen Reichstalern für seine Satisfaktion geschehen? 2. Soll das schwedische
Militär gemäß schwedischem Vorschlag ohne Bestimmung einer festen Summe befriedigt
werden? 3. Soll (gemäß dem Vorschlag Oxenstiernas) allein das Kurmainzer Reichsdirekto-
rium die Vermittlungsfunktion bei den schwedisch – reichsständischen Verhandlungen über
die Militärsatisfaktion übernehmen?
II Re- und Correlation über dieselben Fragen.
In I: Eine Umfrage sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer Vergleich von 1646
abgeleiteten Befreiung von allen neuen Anlagen; Vorbehalt Bayerns, daß der Bayerische,
Fränkische und Schwäbische Reichskreis für seine Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt
werden; Vorbehalt des definitiven Votums durch Pfalz-Neuburg bis zum Eintreffen der
erwarteten Instruktion; Vorschlag Sachsen-Altenburgs, daß eine Deputation die Schweden
um ihre Entscheidung über das Angebot von 20 Tonnen Gold für ihre Militärsatisfaktion
bitten soll; Verweis Speyers auf seine schon mehrfach wiederholte Darlegung, warum das
Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt betrachtet; Vorbehalt Fuldas, daß
bei seiner Veranschlagung zur hessen-kasselschen Satisfaktion sein Beitrag von jenem zur
Militärsatisfaktion abgezogen werde; Vorschlag Braunschweig-Grubenhagens, bei Stockung
der Verhandlungen über die schwedische Militärsatisfaktion mit den Kaiserlichen über die
noch offenen Punkte des Friedensvertrags zu verhandeln; Protest Mecklenburg-Schwerins
und -Wolgasts gegen die mangelhafte Entschädigung für seinen Beitrag zur schwedischen
Territorialsatisfaktion.
In II: Keine Umfragen; Zustimmung zum Vorschlag des Kurmainzer Reichsdirektoriums,
was bei der beschlossenen Deputation an die Schweden vorgebracht werden soll.
(Im Rathaus zu Osnabrück). In I vertreten: Salzburg (Direktorium), Bayern, Bamberg,
Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg, Basel, Sachsen-
Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Fulda, Brandenburg-Kulmbach, Brandenburg-
Ansbach, Weißenburg, Braunschweig-Celle, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-
Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Mecklen-
burg -Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Württemberg, Baden-Durlach, Baden-Baden, Hes-
sen -Darmstadt, Sachsen-Lauenburg (durch Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer
Grafen.
In II vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium); Salzburg ( Fürstenrats-
direktorium ); Straßburg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe die Verweise im
Vorläufigen Personenregister.)
[I] Salzburgisches Direktorium . Es sey erinnerlich, was gestriges
tages a parte des reichsdirectorii von herrn graff Oxenstirns excellenz reso-
lution vor apertur gegeben und daß drei quaestiones zur stende delibera-
tion gestellet
darüber vernehmen zu laßen.
Was a parte Salzburg quoad materialia et formalia in puncto satisfactionis
militiae in das votum vormals gebracht worden
S. die Salzburger Voten vom 6., 9., 14., 19., 22., 23. und 26. Mai 1648 (Nr. 145, Punkt [2]
des Salzburger Votums, Nr. 147, Nr. 151 mit Anm. 6, Nr. 154, Nr. 155 bei Anm. 8, Nr. 156
bei Anm. 12, Nr. 158 bei Anm. 12): Salzburg behauptete, aufgrund des Linzer Vergleichs
von 1646 von der Zahlungspflicht zur Militärsatisfaktion befreit zu sein.
so er auch anhero wolle wiederholet haben.
Bayern. Nechst wiederholung derer in puncto satisfactionis militiae hie-
bevor abgelegten votorum und bedingnüßen wegen seiner churfürstlichen
gnaden reichsarmada
Kurbayern forderte, daß der Bay., Fränkische und Schwäbische Reichskreis für seine
Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt würden, während es nach Punkt 2 des conclusum
von 1648 V 2/12 nur den Bay. Reichskreis erhalten sollte (s. Nr. 149, Ende des Protokolls).
Bayern hatte sich am 23. Mai 1648 mit der von den Rst. n beschlossenen Summe für die
schwed. Militärsatisfaktion einverstanden erklärt, falls es die drei genannten Reichskreise
zugewiesen erhalte (und andere Forderungen erfüllt würden, s. [ Nr. 156 Anm. 10 ] ).
was man gutbefinden werde, maßen er sich vor〈her〉 ercleret, daß seine
churfürstliche durchlaucht sich von dem, was per maiora gutbefun〈den〉
werde, nicht separiren wolle. Wo〈lle〉 gerne vernehmen, ob dieselben, so
sich uf 35 römermonath oder 20 tonnen goldes erclert
meynung und dabey verbleiben wolten.
Dadurch die 2. quaestio vor sich selbst ihre erledigung habe.
Soviel aber die 3. quaestionem betreffe, vernehme er, es werde dem reichs-
directorio selbst beschwerlich fallen, die communicationes hinc inde allein
uf sich zu nehmen, und also beßer, wen man es uf vorige belieb〈te〉 depu-
tirte
Am 26. Mai 1648 hatten die (Teil-)Kurien über die Zusammensetzung der Deputation bera-
ten . Über die bisherigen Deputierten hinaus (s. [ Nr. 158 Anm. 4 ] ) wollte der KFR Kurköln
deputieren (s. die Re- und Correlation in Nr. 158, Relation des KFR, Punkt 2), während
der FRO niemanden zusätzlich benannt hatte und der SRO (neben Straßburg) Lübeck
und Regensburg abordnen wollte (s. [ Nr. 158 Anm. 56 ] ).
Bamberg. Habe vernommen, was gestrig〈en〉 tages herr graff Oxenstirn
dem Churmaintzischen reichsdirectorio vorgetragen und folgents daßelbe
in pleno referirt. Möchte l〈ieber〉 der herren nachstimmenden meynung
vernehmen, als sich erst erclehren. Verstehe anfangs soviel, daß herrn graff
Oxenstirns erclerung dem zuwiederlauffe, was i〈n〉 vorigen consultationi-
bus nötig un〈d〉 gut befunden, weil seine excellenz nem〈lich〉 dafürgehalten,
man solle de quaestione „quomodo“ et executione zu Münster reden und
solche puncta dahin versparen
Oxenstierna hatte nach dem diktierten Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums gesagt,
daß seines Erachtens über die Frage „quomodo“ sowie über die Exekution und Assekuration
des Friedens in Münster verhandelt werden solle, daß aber sie, die schwed. Ges. , in dieser
Frage indifferent seien (s. Nr. 159 bei Anm. 11). Hingegen hatten die Rst. in Osnabrück ihr
Angebot von 2 Millionen Rheinischen fl. für die schwed. Militärsatisfaktion an die Bedin-
gung geknüpft, daß ihre Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten
( [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), samt ihrem Textvorschlag für den Exekutionsart. ( [ Nr. 151 Anm. 26 ] ) als
Conditio sine qua non betrachtet würden (s. [ Nr. 158 Anm. 5 ] ), so daß die Verhandlungen
darüber nicht nach Münster und damit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden
konnten.
Salzburg. (Interloquirte herr Krebs, so sonst Churmainzischer gesand-
ter
Der Kurmainzer Ges. Johann Adam Krebs votierte für den abberufenen Salzburger Pri-
marges . (s. [ Nr. 145 Anm. 2 ] ).
Oxenstirn austrücklich gesagt, er sey hierin indifferent.
Bamberg. (Pergebat:) [1.] Was das quantum betrifft, habe herr graff
Oxenstirn von milder instruction gesagt
Nach dem Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums am 27. Mai 1648 hatte Oxenstierna
gesagt, daß die Instruktion der Kg.in ‚moderater‘ sei als die Forderungen des schwed.
Militärs. Wie die Instruktion Kg.in Christinas konkret lautete (nämlich Reduktion der
Forderungen bis auf 5 Millionen Rt.), hatte er nicht preisgegeben (s. S. 260 Z. 7ff. und
[ Nr. 151 Anm. 33 ] ).
Schwedischen erclerung zu vernehmen und sie beweglich anzulangen, sie
möchten sich der vertröstung nach in puncto quanti et „quomodo“, inson-
derheit wegen abdanckung der miliz, gewierig ercleren. Zudem werde
nötig sein zu wißen, welchen der Schwedischen soldatesca zahlung zu
leisten, und zu vernehmen, ob die königlich Schwedischen herren gesand-
ten den vorschlag beliebten, daß die allein, so im felde, die lieferung zu
gewarten
S. Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, Punkt 9 ( Meiern V,
821 : zumahlen diese Satisfaction allein auf die in Campagne sich befindende Voelcker zu
extendiren ) ; s. auch unten bei Anm. 12.
Dabey man anzuführen, wie iüngst vom fürstlichen hause Braunschweig
gedacht , daß die cron Schweden vor ihre soldatesq ahnsehnliche sub-
sidiengelder von der cron Franckreich iährlich gehoben, wie man den
auch vernehme, daß die herren Kayserlichen aus ihrer majestät landen
der cron Schweden 600.000 thaler zu liefern versprochen haben
Die Ksl. hatten den Schweden im Geheimart. des IPO von 1647 II 18 nur eine Barzahlung
von 200 000 Rt. für die Räumung der schwed. besetzten Plätze im Reich und in den ksl.
Erblanden zugesagt; darüberhinaus sollten 400 000 Rt. auf die künftigen Reichssteuern
angerechnet werden (s. [ Nr. 145 Anm. 87 ] ). – decourtation bedeutet Abzug (vgl. Zedler
VII, s. v. decourtiren ).
ihre excellenzen zu ersuchen, sie möchten dieseshalber eine decourtation
verwilligen. Gegen herrn graff Oxenstirn sey iüngst bey der deputation
Gemeint ist die Deputation der rst. Ges. zu Osnabrück vom 25. Mai 1648, über die am
26. Mai im Plenum der (Teil-)Kurien berichtet worden war (s. [ Nr. 158 Anm. 5 ] ). Würzburg
hatte Oxenstierna vorgerechnet, daß 20 Tonnen Gold für 20 000 Mann Feldtruppen reichen
müßten. Über Oxenstiernas Reaktion sagt der sachsen-altenburgische Bericht nichts (s.
Meiern V, 831 ).
der volcker allein gedacht worden, so in campagna stünden, worauf seine
excellenz geantwortet, sie wiße nicht, ob eine proportion in quanto und
den völckern. Dero aber hinwiederum zur antwort geben worden, wan
man uf tausend man zehentausend fl. schlage, könten sie contentirt wer-
den . Demnach weren die herren Schwedischen zu ersuchen, sie möchten
sich darüber ercleren, und habe man sodan ferner zu bedencken, was zu
thun.
[2.] Der Schwedischen vorschlag, es könne die soldatesq ohne determina-
tion ausgetheilet werden, lauffe dem zuwieder, daß die repartition nach
proportion zu machen. Es werde an rationibus, so erheblich und wichtig,
nicht ermangeln, warum man bey vorigem concluso
Gemeint ist das Conclusum der Rst. zu Osnabrück über die Militärsatisfaktion von 1648
V 15/25 mit dem bedingten Angebot von 20 Tonnen Gold, aufzubringen von ausnahmslos
allen Rst. n, und zwar nach Innhalt und Proportion der Reichs=Matricul oder jedes Orts
herbrachten Anschlag ( Meiern V, 826f. , vierter/erster Absatz, beginnend Nichtsdestowe-
niger gleichwohl, hier 826). Ebenda , 827, ist unter Punkt 5 der Bedingungen hervorgeho-
ben , daß unter den Rst. n bei allem, was mit der Militärsatisfaktion zusammenhänge, eine
exacta æqualitas zu halten sei.
Quoad 3. werde das Churmainzische directorium nicht begehren, die ver-
richtung allein über sich zu nehmen; laße es demnach bey voriger deputa-
tion .
Pfalz-Neuburg. Aus der relation, so gestrigs tags zur dictatur kom-
men
derheit herr graff Oxenstirn sich ercleret und daß die sache hauptsach-
lich uf drei quaestiones gefaßet und proponirt worden. In 1. befinde er,
daß 15 millionen fl. oder 10 millionen thaller von der soldatesq gefordert
würden und herr graff Oxenstirn sich erclert, sie, die königlich Schwe-
dischen gesandten, hetten von ihrer königlichen majestät zulenglicher[e]
instruction. Zue wünschen sey, daß sie solche eröfneten, damit ieder sei-
nen herrn principalen die bewantnüs könne referiren. Bey ihm sey dise
quaestio noch zur zeit irresponsalis
Der Wort irresponsalis konnte nicht nachgewiesen werden. Es muß sich um eine Ableitung
von lat. respondere oder frz. répondre mit der Bedeutung nicht beantwortbar handeln. –
Pfalz-Neuburg hatte bereits mehrfach behauptet, zur Frage der Militärsatisfaktion nicht
instruiert zu sein, und zuerst am 9. Mai 1648 angekündigt, bei Eintreffen der entsprechen-
den Instruktion sein Votum schriftlich vorzulegen (s. Nr. 147 bei Anm. 27).
schen directorii erleuterung, daß es mit der quaestione „quomodo“ nicht
die meynung, ob were solche naher Münster zu versparen, wiegleich sonst
in die schriftliche relation, so dictirt worden, kommen .
[2.] Ob die miliz absque determinatione [quanti] zu contentiren, könne er
[für] kein mittel halten; dan der soldat werde es in infinitum extendiren,
und sey also denen vorigen in [quaestionibus] „quomodo“ et executionis
wolgefasten conclusis zu inhaeriren.
[3.] So halte er auch quoad 3. propositam quaestionem dafür, daß bey
vorigem concluso zu bestehen und nicht allein durch das reichsdirectorium
zu negotiiren.
Würzburg. [1.] Ob man sich ad primam quaestionem zu den 10 millio-
nen thalern a parte Imperii weiter ercleren solle, habe man aus vorigen
gepflogenen consultationibus sattsam verstanden, weil man vermeinet,
daß 2 millionen fl. gar viel
Im Conclusum der Rst. zu Osnabrück über die Militärsatisfaktion von 1648 V 15/25
wird von einer ansehnlichen Offerten gesprochen ( Meiern V, 827f. , letzter/erster Absatz,
beginnend Der ohngezweiffelten Hoffnung, hier 828 Z. 4). In diesem Conclusum waren
20 Tonnen Gold, jede zu 100 000 Rheinischen fl., bewilligt worden (s. [ Nr. 157 Anm. 14 ] ),
also 2 000 000 fl.
weiter nicht herauslaßen könne, es sey dan auch zuvor das „quomodo“
und der articulus executionis richtig. Ja, man sey anfangs der meynung
gewesen, daß die quaestio, quomodo solutio fieri debeat, vor allen dingen
praemittirt werden solle, andergestalt auch davon nicht gewichen als uf
instendiges anhalten der königlich Schwedischen, mit dem anhang, daß
das „quomodo“ mit dem quanto combinirt werden solle
Am 20. Mai 1648 hatte eine rst. Deputation den Schweden Vorschlaege, welche (…) vor
der Bestimmung des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beobachten, sowie einen
Textvorschlag für den Exekutionsart. übergeben und vergeblich Oxenstierna davon zu
überzeugen versucht, daß vorrangig über den Vollzug des Friedensvertrags verhandelt
werden müsse; die Schweden hatten dem Kurmainzer Reichsdirektorium vielmehr am 21.
Mai 1648 mitteilen lassen, daß zuerst die Höhe ihrer Militärsatisfaktion feststehen müsse,
ehe sie über andere damit zusammenhängende Fragen verhandeln würden (s. Nr. 155
Anm. 4 und im Text bei Anm. 4). Daraufhin beschloß der FRO am 22. Mai 1648, daß über
die Höhe der Militärsatisfaktion und über die Frage, wie sie aufgebracht werden könne,
sowie über den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. gemeinsam verhandelt werden
solle (s. in Nr. 155 das conclusum am Ende des Protokolls).
billich zu laßen, und weil die abdanckung ein vornehmes stück quaestionis
„quomodo“, zu sehen, wie auch dieser passus richtigzumachen. A parte
Bamberg sey wol erinnert, man müße wißen, cui Suecico militi undt ob es
allein uf dieienigen, so im felde stehen, allein angesehen, den man werde
schwerlich [auf] Schwedischer seite 20 000 man in felde haben. Wan nun
iedem 1000 eine tonne goldes gereichet würde, sey es eine ansehnliche
contentirung, da man vorhero so vielen nur tausendt fl. geben, wie bey
denen königlich Schwedischen das exempel von dem duc de Parma allegirt
worden
Der würzburgische Ges. (Vorburg) hatte als Mitglied der rst. Deputation am 25. Mai
1648 Oxenstierna vorgehalten, daß es dem Hg. von Parma gelungen sei, eine unzufriedene
Armee von 20 000 Mann mit 400 000 Brabantischen Gulden abzudanken, die umgerechnet
nur 100 000 Rt. ausgemacht hätten (nach dem sachsen-altenburgischen Bericht in Meiern
V, hier 831 , vierter Absatz, beginnend Der Herr Wueertzburgische ). Auf dieses Beispiel
war bereits bei der Re- und Correlation am 23. Mai 1648 hingewiesen worden (s. Nr. 156
bei Anm. 63). – Mit dem Hg. von Parma ist der span. Feldherr Alessandro Farnese, (seit
1586) Hg. von Parma und Piacenza, gemeint (1545–1592, 1579–1592 Statthalter der Ndl.),
dessen militärischer Erfolg ab 1589 zunehmend durch Meutereien vereitelt wurde. Als
1591 2000 Mann eines span. Eliteregiments die Zahlung ihrer Soldrückstände durchsetzen
wollten, fand der Hg. die Meuternden mit 800 000 fl. ab und stellte anschließend eine
Armee von 20 000 Mann zum Einsatz in Frk. auf ( Isenburg II T. 127; Parker , Aufstand,
249–268, 271–274). Vielleicht war an diese Vorgänge gedacht.
Ob aber, 2., das quantum nicht zu determiniren und man die soldatesq
über sich zu nehmen, davon sey vor diesem geredet worden, daß man
nemblich keinem theil obligirt, sondern eine bloße discretion, was man
reichen wolle
Wie [ Nr. 151 Anm. 40 ] . – discretion bedeutet hier Großmut, Gnade (s. Campe I, 307 s. v.
Discretion ) .
nige , was iüngst a parte Österreich vernünfftig angeführt , wol in acht
nehmen, nemblich die abrechnung und andere mittel. So wolte man auch
von denen königlich Schwedischen gerne vernehmen, wie sie die soldatesq
zu verlegen gemeinet, ob es geschehen solle iedes standes proportion und
contingent nach oder daß sie wolten die kriegsvölcker in einen oder zwei
creisen liegenlaßen, die schuldigkeit aus andern creisen eintreiben, und
was denen andern, die die last uf dem halse, beyzutragen, welches ohne
vorgehende handlung nicht geschehen könne.
Weil nun dieses schwere und wichtige, auch weitaussehende sachen, könne
er, 3., seinesorts nicht befinden, daß das reichsdirectorium sich darmit
beladen werde. Halte auch nicht dafür, daß sie darzu instruirt
solches zu übernehmen, wolle er allezeit nicht rathen. Ob die articul de
executione et assecuratione nach Münster zu versparen, habe einer abson-
derlichen frage nötig. Wegen des articuli executionis sey schon geschloßen,
daß solcher mit dem quanto zu combiniren . Wegen der assecuration aber
werde die frage sein, ob dieser punct zum theil oder gar naher Münster zu
verweisen, darin er sich suo tempore wolle herauslaßen.
Sachsen-Altenburg. [1., 2.] Soviel die beeden ersten quaestiones be-
treffe , müße man dafürhalten, es were die deliberatio vergeblich, weil herr
graf Oxenstirn sich in keiner derselben ercleret, was seine meynung, son-
dern expresse gemeldet, die hauptsachliche erclerung wolle er gegen die
deputirten thun und vorantwortlich allein dieses gesaget haben . Also
könne man mit nuz und frucht de causa quapiam nicht deliberiren, die
man nicht wiße, wie sie beschaffen, sondern habe vor allen dingen bey sei-
ner excellenz umb hauptsachliche erclerung anzuhalten. Wan man dieselbe
erlanget, werde alsdan der marck lehren kramen
Die Redensart der Markt lehrt kramen bedeutet hier: Wenn Oxenstierna sich endgültig
über die Höhe der Geldforderung zur schwed. Militärsatisfaktion geäußert haben wird,
werden die Rst. darüber eine Entscheidung zu treffen wissen. – marck ist eine Nebenform
von Markt ( Grimm XII, 1644 und 1647 s. v. Markt Punkt 2 und 4d) .
geben. Bey ansuchung solcher resolution werde nicht undinlich sein, seiner
excellenz ratione quanti und deßelben moderation dinliche rationes vor-
zustellen und sich vorzusehen, daß man die millionen nicht uf reichsthaler
setze, sondern von reichsgulden sage
a parte Bamberg und Würzburg angeführt. Die übrigen erinnerungen aber,
so in denenselben votis angeführt, weren etwa zu künftiger handlung zu
versparen. Man gebe allein zu bedencken, ob die frage rathsam, cui militi,
ob man mehr nuz als schaden darvon; den was man ratione quanti verwil-
lige , stelle man uf assignation und wen die cron Schweden daran weisen
wolle. Schaden werde es, wan sie anführten, auch denen in guarnisonen
gebühre ihre satisfaction, und gebe man also selbst anlas, auf dem hohen
postulato zu bestehen. So werde auch bey denen koniglich Schwedischen
legatis vorzubauen sein, damit sie nicht bey den gedancken bleiben, es
were der articulus executionis naher Münster zu versparen. Daß die asse-
curation zum theil alhir abzuhandeln, conformire man sich Würzburg in
solchen verstandt, daß man die sache disesorts dergestalt praeparire, damit
königlich Französischer seite nicht ursach, demselben zu Münster zu wie-
dersprechen .
Wegen der 3. quaestion, da herr graff Oxenstirn vorgeschlagen, es solle
die consultation allein durch Churmaintz verrichtet werden, hetten seine
excellenz es vieleicht pro compendiosiori via gehalten, aber das reichs-
directorium selbsten dabey bedencken getragen, daß man sich also mit
Bayern conformire. Allein, wan auch die deputirten die zeit mit hin- und
wiederfahren solten zubringen, wan schlechte differentien vorfiehlen und
darüber deliberiren, re- und correferiren und wiederum an die Schwedi-
schen bringen, werde man wenig verrichten; derowegen am besten, wan
man bey dem in lezter session gemachten concluso des fürstenraths ver-
bliebe , daß sämbtliche der stende gesandten in der nähe seyn solten
Am 26. Mai 1648 hatte der FRO mehrheitlich beschlossen, daß die rst. Deputation die
Entscheidung Schwedens über das Angebot zur Militärsatisfaktion entgegennehmen sollte,
daß aber alle rst. Ges. während späterer Verhandlungen im Quartier der Schweden warten
sollten, damit die Deputierten sie jeweils unverzüglich über die Verhandlungsfortschritte
informieren und sich instruieren lassen könnten (s. S. 255f. Z. 31–36 und 1f).
damit gestalten sachen nach eine resolution alsbald in loco gefallen könte.
Ratione loci werde man sich mit denen koniglich Schwedischen bald ver-
gleichen können, weil herr graf Oxenstirn vorgeschlagen, zu den herrn
Churmainzischen sich zu verfügen
Oxenstierna hatte sich am 25. Mai 1648 gegenüber der rst. Deputation bereiterklärt, ins
Quartier des Kurmainzer Reichsdirektoriums zu kommen, um dort die Antwort auf das
rst. Angebot zur Militärsatisfaktion zu geben (s. [ Nr. 158 Anm. 5 ] ).
daß man mit ihnen uf dem rathhause zusammenkomme.
Speyer. Repetire seine in dieser materi vor diesem abgelegte vota .
Sachsen-Coburg. Wie Altenburg.
Basel. [1., 2.] Wolle seine meynung, in Würzburgischem voto geführet,
erleutern, was er wegen der Schwedischen miliz vorbracht, weil es nicht
den verstand, daß sie zu fragen, cui militi, sondern das allein discoursweise
wegen der guarnisonen es vorzubringen, daß dieselben nichts zu fordern,
also auch als ein praesuppositum zu sezen. Uber 20 000 oder 25 000 man
würde[n] sie nicht zu felde bringen, welches denen herren Schwedischen
zu gemüth zu führen, und weil sie sagten, sie hetten mildere instruction,
würden sie desto mehr gehör geben.
[3.] Wegen des modi agendi wie Altenburg, man komme nun uf dem
rathhause oder bey denen koniglich Schwedischen zusammen, worin er
indifferent. Es sey izo nicht viel umb die reputation zu thun, man militire
im felde, und möchten wunderliche streiche herauskommen. Wenn wir
dem vaterland seine ruhe brechten, hielten wir uns wie unsere vorfahren,
sonst aber wie ein etc.
In übrigen wie Würzburg.
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Habe nicht vernommen,
ob herr graf Oxenstirn sich gestern ercleret, auch ohne des Schwedischen
assistenzraths herrn Erskein ankunfft zu schließen.
Interloquirte das Salzburgische Direktorium : Seine excellenz herr
graf Oxenstirn habe gesagt, sie wolten schließen krafft habenden königli-
chen befehls, dann die soldatesq werde ma[r]chantiren
ma[r]chantiren bedeutet (als Ableitung von frz. marchander ) handeln, feilschen ( Campe
II, 457). – Zur Diskrepanz zwischen der Instruktion der Kg.in und den Forderungen des
Militärs s. Anm. 8. – Der schwed. Kriegs- und Assistenzrat Erskein traf, von der schwed.
Armee kommend, am 13. Juni 1648 in Osnabrück ein (s. [ Nr. 156 Anm. 27 ] ).
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach . (Pergebat:) In 1. und 2.
wie Altenburg, daß vor allen dingen nochmals der königlich Schwedi-
schen eigentliche resolution nötig und einzuholen; in 3. wie Altenburg
und Würzburg.
Fulda. Nechst wiederholung vor diesem abgelegten votorum in hac mate-
ria und annectirten reservationum
S. die Voten Fuldas in Nr. 147, 148, 151, 153, 155, 157 und 158; in Nr. 151, 153 und 158
s. auch die Voten Bambergs, auf die sich Fulda berief. Fulda hatte immer wieder darum
gebeten oder sich bei seinen Voten zur schwed. Militärsatisfaktion vorbehalten, daß es
keinen Beitrag zur hessen-kasselschen Satisfaktion leisten müsse oder daß sein Beitrag für
die hessen-kasselsche Satisfaktion zumindest von jenem zur schwed. Satisfaktion abgezogen
werde.
wegen seiner fürstlichen gnaden zu Bamberg er izo abgeleget, mit der
erleuterung, so a parte Altenburg geschehen, daß per deputatos der herren
Schwedischen eigentliche meynung zu erkundigen. Conformire sich auch
wegen des puncti executionis und assecurationis.
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach .
7 ***] Herzogtum Bayern A I 2: [1., 2.] Könne sich in die 10 millionen nicht einlassen und
befinde kein ander expediens, umb bald auß den sachen zu kommen, alß daß der staab,
artillerie, garnisonen, sodan die naturales aus Schweden abgezogen und den übrigen ein
gewisses quantum constituirt werde.
Bey der 3. frag hette er kein bedencken, die sach dem directorio zu commitiren. Weiln
man aber vernehme, daß das directorium dessen selbsten bedenckens trage, könnte man’s
bey den deputatis bewenden lasßen.
Weißenburg . Wie Speyer.
Bra u nschweig-Celle . [1., 2.] Habe bey dem Bambergischen und
Würzburgischen votis wenig zu erinnern, iedoch wolle am besten sein, wie
a parte Altenburg angeführt, daß von denen koniglich Schwedischen ihre
erleuterung zu vernehmen, ihnen auch expresse anzudeuten, sie möchten
sich nicht allein in 1. quaestione intuitu quanti, sondern auch specifice
wegen des quanti et executionis resolviren. Die quaestio, cui militi, werde
seines ermeßens nicht zu regen sein, sintemal sie albereit in quaestione
„quomodo“ enthalten , und daß nicht simpliciter alle, so im felde, etwas
zu fordern. Also müße man sich nicht in obligation setzen, sondern allein
remonstriren, daß 2 millionen zureichten, und also persuasorie anzudeu-
ten , man halte es billich vor eine discretion, wie Bamberg und Würzburg
angeführt und mehrmals vorkommen.
In 3. weren vorsietzende einstimmig, und a parte Würzburg gute rationes
angeführt, denen er beyseze, es sey auch dem publico rathsamer, daß man
mehr [Gesandte den Deputierten] adhibire, dann ein und andere circum-
stant von diesem und ienem noch beßer behalten werde. Wegen des loci
wolle er vernehmen, was nachsiezende votiren würden. Am besten sey, wan
die herren Schwedischen uff dem rathhause erschienen. Wan es aber dahin
komme, daß die zusammenkunfft bey denen königlich Schwedischen
geschehe, stelle er es darhin. Damit es auch denen Churmainzischen nicht
etwa empfindlich falle, könten sie wol denen königlich Schwedischen eine
vorantwort überbringen.
Braunschweig-Grubenhagen.
verschieben, sey mehrmals geschloßen worden
reich interessirt, darauß könne mit dero residenten alhier, monsieur de
La Cour
Henri Groulart seigneur de La Court et du Bosgouët (1596–1658) war seit Oktober 1646
frz. Resident in Osnabrück. Dem Parlamentsadel der Normandie entstammend, war er
ein Verwandter und Freund Serviens. Seit 1620 conseiller am Parlement von Paris, wurde
er später conseiller d’Etat und war von März 1649 bis November 1650 frz. Bevollmächtig-
ter auf dem WFK in Münster und beim Nürnberger Exekutionstag ( DBF XVI, 1357;
Groulart , 595; Chéruel ; Inventaire , 147; Frondeville , 70; Tischer , Diplomatie, 104
Anm. 26, 163–167; Croxton / Tischer , 156; zu Servien s. jetzt Externbrink ) .
herr graff Servient könne eher anhero kommen, alß daß sämbtliche alhir
anwesende gesandte hienüberzögen. Quoad locum sey kein bequemer
und reputirlicher ort als das rathhauß; zweifele auch nicht, die königlich
Schwedischen würden damit zufrieden sein. Darbey könne es so lange blei-
ben , biß die herren Kayserlichen sich auch herbeyfinden, welchesfalls es
bey vorigem modo
Die Ende Februar 1648 begonnenen ksl.-schwed. Konferenzen waren abwechselnd bei den
Schweden und Ksl. abgehalten worden (s. [ Nr. 158 Anm. 33 ] ).
das andere mal aber bey den Schwedischen zusammenkomme, billich zu
laßen.
[1., 2.] Was das hauptwerk betrifft, sey fast soviel abzunehmen, ob wol-
ten die königlich Schwedischen nicht in diesem punct conclusive han-
deln , weil herr graf Oxenstirn sich uf des Schwedischen feldmarschalln
Wrangels schreiben beruffen
in „quomodo“ et executione ihre Kayserliche majestät und Churbayern
interessirt
Der Ks. und Kurbayern waren wegen der ihnen unterstehenden Reichsarmee an den
Fragen, wie die Militärsatisfaktion aufgebracht und der Friedensvertrag vollzogen werden
solle, interessiert. – Der Vorschlag Braunschweig-Grubenhagens, über die noch offenen
Punkte mit den Ksl. zu verhandeln, wurde in der Correlation des FRO erwähnt (s. unten)
und am 30. Mai 1648 zum Beratungsgegenstand der Reichskurien gemacht (s. Nr. 162,
Punkt 2 der Proposition).
wegen der übrigen puncten in handlung zu treten und die stende sich
mit ihnen und untereinander zu vergleichen in sachen, darin sie könten.
Die handlung in satisfactione militiae werde sodan viel leichter werden.
Einmal könten die stende sich pro debitoribus nicht declariren, und weren
denen koniglich Schwedischen gute rationes mündlich vorzustellen, daß
das quantum der 2 millionen goldes hoch genug und erklecklich.
[3.] Ratione modi agendi würden sich die königlich Schwedischen durch
die stende des Reichs nicht wollen laßen vorschreiben; derohalben es bey
der geschloßenen deputation zu laßen.
Braunschweig-Wolfenbüttel. In 1. und 2. wie Altenburg und was
hirnegst von seinen herren collegen vorkommen. Halte zu frühezeitig,
sich einzulaßen, ehe und bevor sich die königlich Schwedischen ercleret.
In 3. cum maioribus et collegis.
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin.
Pommern-Stettin und -Wolgast. Wie Brandenburg Culmbach und
Onolzbach.
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Nechst wiederholung vo-
riger contradictionum und protestationum, daß seine fürstliche gnaden
ohne satisfaction des ihrigen also nicht zu entsezen
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow empfanden ihre Entschädigung für das, was sie
zur schwed. Territorialsatisfaktion beisteuern mußten, als unzureichend und fühlten sich
durch die für Schweden günstige Regelung der Lizenten an der Ostsee geschädigt. Ihr
Ges. Kayser hatte schon mehrfach und zuletzt am 26. Mai 1648 die Abstellung dieser
Beschwerden zur Voraussetzung der Mecklenburger Voten zur Militärsatisfaktion gemacht
und am 11. Mai 1648 für den Fall protestiert, daß bei den ksl.-schwed. Verhandlungen über
die Lizenten etwas zum Nachteil Mecklenburgs beschlossen werde (s. [ Nr. 145 Anm. 90 ] ,
91; [ Nr. 148 Anm. 45 ] , 46; Nr. 158 bei Anm. 47). Korrekte Protokollführung vorausgesetzt,
votierte Kayser hier nur für Hg. Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin und nicht
auch für dessen Mündel Hg. Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow. Das war von
Belang, weil es (wegen des Hst.s Ratzeburg) einen Interessengegensatz zwischen Hg.
Adolf Friedrich und seinem Neffen gab (s. [ Nr. 156 Anm. 45 ] ).
berg und Würzburg einig sein; ratione modi agendi wie Altenburg. Ratione
quanti sey ia wol zu verhüten, damit man sich nicht pro debitoribus con-
stituire . Hoc posito sehe er nicht, warum man sich mit denen koniglich
Schwedischen oder auch mit der soldatesq wolle einlaßen, mit denen man
nicht zu ma[r]chantiren. Wen man ia in mentem Suecorum penitius wolle
inquiriren, were es in „quomodo“ und puncto executionis nicht zu unter-
laßen . Wegen der übrigen puncten wie Braunschweig Grubenhagen.
Württemberg. [1., 2.] Halte mit Altenburg dafür, daß von denen könig-
lich Schwedischen eine hauptsachliche resolution nicht allein ratione quan-
ti , sondern auch in „quomodo“ et executione zu vernehmen. Bey sol-
cher gelegenheit werde der discours expedientia geben, davon hirnegst zu
reden. Solten aber die herren Schwedischen plenipotentiarii keine voll-
macht haben zu schließen, sondern herrn Erskeins erwarten wollen, halte
er auch mit Braunschweig Grubenhagen dafür, daß man unterdeß die übri-
gen puncta vorzunehmen. Wenn man 2 millionen fl. nehme, könten nach
der Schwedischen cammerordnung 23 000 man drei monat soldt gereichet
werden, als 12 000 zu roß, 8000 zu fuß und 3000 tragoner, und blieben
doch noch übrig 237 000 fl., daran sie könten weisen und damit remune-
riren , wen sie wolten. Habe es nach herrn Erskeins rechnung calculirt, so
er an die stende durch die königlich Schwedischen gesandten übergeben
laßenn
Erskein hatte den schwed. Ges. am oder vor dem 13. August 1647 ein Memorial zur schwed.
Militärsatisfaktion übergeben, dem beigelegt waren: 1. eine Berechnung des Solds für ein
Kavallerieregiment nach der kgl. schwed. Kammerordnung; 2. dasselbe für ein Regiment
Dragoner und 3. für ein Infanterieregiment; 4. eine Spezifikation der Infanterieregimenter,
die sich am 1. Juli 1647 im Feld und in den Garnisonen befunden hatten; 5. dasselbe für die
Kavallerieregimenter. Die Schweden ließen Memorial und Beilagen am 14. August 1647
den Ksl. in Osnabrück übergeben, welche die Schriftsätze nach Münster schickten, wo sie an
das Kurmainzer Reichsdirektorium weitergegeben wurden ( APW II A 6 Nr. 204 Beilage 1;
II C 3 Nr. 293 Beilagen A–C und ebenda , 540 Z. 9–13, 541 Z. 24–35; III C 2/2, 882
Z. 27ff., 2/3, 166R Nr. 1777 [mit dem schwed. Memorial von 1647 VIII 14 als Beilage und
Nebenbeilagen]; zur Höhe der Forderung s. [ Nr. 145 Anm. 44 ] ). – Varnbülers Berechnung
für drei Monate Sold wurde nicht ermittelt. Text einer rst. Berechnung, ebenfalls nach den
von Erskein im August 1647 vorgelegten Angaben, für einen Monat Sold (und alternativ
für zwei Monate Sold) für jeweils ein Regiment Kavallerie, Infanterie und Dragoner, s. l.,
s. d. [Mai/Juni 1648]: Meiern V, 852 .
In 3. wie vorsiezende, daß praesentibus statibus per deputatos mit denen
königlich Schwedischen zu tractiren, die vorantwort aber durch die Chur-
maintzischen an herrn graff Oxenstirn zu bringen.
Baden-Durlach. In 1. wie Altenburg, mit derienigen erleuterung, so
a parte Braunschweig Zelle geschehen, und mit Braunschweig Grubenha-
gen , daß man sich pro debitoribus nicht zu constituiren.
Daß auch, 2., bey dem quanto, „quomodo“ und puncto executionis ge-
schloßenermaßen zu verharren, wie Bamberg und Würzburg, ingleichen,
daß diesesorts alles richtig abzuhandeln.
In 3. wie Altenburg. Ratione loci laße er ihm gefallen, daß man uf dem
rathhause mit denen königlich Schwedischen die handlung fortstelle oder
aber alternire.
Baden-Baden. Wie Würzburg in allen.
Hessen-Darmstadt. [1., 2.] Weil von denen königlich Schwedischen
gestriges tages annur eine vorantwort erfolget, könne er sich mit Altenburg
und gleichstimmenden wol conformiren, sintemal doch vergebens, die sach
zu beleuchten, ehe man resolution in beyden quaestionibus erlanget.
Soviel die lezte [3.] frage betrifft, halte er auch dafür, daß es bey der
deputation zu laßen, jedoch wie Braunschweig Zelle, daß denen königlich
Schwedischen durch das reichsdirectorium zu eröfnen, es würden ihnen die
deputirten resolution überbringen. Daß die übrigen puncta unterdeß mit
denen herren Kayserlichen abzuhandeln, wan die koniglich Schwedischen
in puncto satisfactionis militiae nicht schließen könten, conformire er sich
Grubenhagen und daß man sich darin
Der articulus executionis sowol als militiae weren alhir richtigzumachen.
Ob aber de assecuratione zu Münster zu tractiren, müße mit denen herren
Kayserlichen legatis als haupttractanten communicirt werden.
Sachsen-Lauenburg. (Per Würtenberg:) In 1. halte er dafür, daß es bey
vorigem concluso zu laßen, in 2. similiter. In 3. laße er es ebenmäßig bey
voriger deputation.
Anhalt . Wie Sachßen Weymar.
Henneberg. Wie Altenburg. So müße man auch mit Grubenhagen dafür-
halten , wan die übrigen puncta mit denen Kayserlichen könten abgehandelt
werden, werde es gut sein, und daß kein punct naher Münster zu versparen,
auch nicht der articulus assecurationis, sintemal hiebevor zwischen denen
Kayserlichen und königlich Schwedischen bey einer conferenz, dabey sich
der stende gesandten in der nähe befunden, ein solcher modus mit hand-
schlag beliebet und abgeredet worden, es solle alhir alles richtiggemacht
und alsdan erst die reise naher Münster vorgenommen werden
Es wurde nicht ermittelt, wann die Konferenz stattgefunden hatte, auf der diese Verab-
redung getroffen wurde. Zu Beginn der letzten ksl.-schwed. Verhandlungssequenz, am
28. Februar 1648, wurde zwar über den Verhandlungsmodus gesprochen, doch meldet der
Bericht darüber in Meiern V, 470 f., nichts über eine Vereinbarung, wann die Ges. sich
nach Münster begeben wollten. – Die übrigen Überlieferungen erwähnen nicht, daß die
Vereinbarung durch Handschlag bekräftigt worden sei.
die assistenz betrifft, dabey die cron Franckreich interessirt
Vgl. später §3 IPM: Assistenzverbot für die Kriegsgegner des Vertragspartners (mit der
damals aktuellen, speziellen Bedeutung: keine ksl. Assistenz für Spanien als dem Gegner
Frk.s); Regelungen für den Burgundischen Reichskreis; Verbot jeglicher Einmischung in
span.-frz. Auseinandersetzungen innerhalb des Reichs. Der FRO hatte am 16. Februar 1646
über die frz. Forderungen, daß der Ks. den Feinden Frk.s und Schwedens keine Assistenz
leisten dürfe, beraten ( APW III A 3/3 Nr. 104; s. ebenda , XCIVf., zu den Beschlüssen der
Reichskurien zu dieser Frage).
man vergleiche sich alhie, ehe man hinübergehe.
Wetterauer Grafen. Conformirten sich in 1., daß bey herrn graf Oxen-
stirns excellenz die hauptsachliche resolution einzuholen und dabey zu
erinnern, was in quaestione „quomodo“ et puncto executionis unter den
stenden geschloßen.
In 2. werde sich’s geben, wen man die verwilligung laße kein debitum,
sondern eine discretion sein.
In 3. wie Altenburg und Braunschweig.
[Das] conclusum giebet die nachgesetzte correlation.
[II] Hierauff wurdt in dem gewöhnlichen saal, darin auch die herren
churfürstlichen ihre consultationes halten
Wie [ Nr. 157 Anm. 1 ] .
fürstlichen und fürstlichen collegio zur re- und correlation geschritten,
und zwar a parte des churfürstenraths durch den Churmainzischen canz-
ler , dieses inhalts:
Kurmainzer Reichsdirektorium . Praemissis titulis, des hochlöbli-
chen fürstenraths Vortrefliche Herren Abgesandte, Wohledle, Gestrenge,
Veste undt Hochgelährte, Hochgeehrte und Grosgünstige Herren! Nach-
dem von dem reichsdirectorio gestern nachmittage eröfnet, was der konig-
lich Schwedische plenipotentiarius herr graf Oxenstirn bey demselben vor-
und anbracht, und gutbefunden worden, daß man sich heute zusammen-
thun und über die vorkommende drei quaestiones eines gewißen entschlie-
ßen sollen, so habe ein hochlöblichster churfürstenrath sich darüber heut
unterredet und, kürzlich zu melden, dafürgehalten, daß es sowol ratione
quanti als auch, soviel die deputation betrifft, bey vorigem schluß zu laßen;
dann was die 1. quaestionem betrifft, befinden sie, daß von denen könig-
lich Schwedischen herrn gesandten per deputatos ordinarios, so beliebet,
zu begehren, sie möchten sich über iüngst beschehenes anbringen
Gemeint ist das Angebot der Rst. zu Osnabrück vom 25. Mai 1648, für die schwed.
Militärsatisfaktion 20 Tonnen Gold zur Verfügung stellen zu wollen (s. den Bericht über
die Deputation zu Oxenstierna mit diesem Angebot in [ Nr. 158 Anm. 5 ] ).
sachlich vernehmen laßen, alßdan wolle man von seiten der stende ferner
darüber deliberiren. Ob nun dieses alsbald denen königlich Schwedischen
per deputatos anzudeuten oder, weil herr graf Oxenstirn bey denen Chur-
maintzischen allein die vorantwort abgeleget , ihnen, denen königlich
Schwedischen, der stende meynung durch Churmaintz anzudeuten und
daß sodan dieselben die deputirten erfordern zu laßen, wolten die herren
churfürstlichen sich conformiren, was gutgehalten werde.
In 2. befinden die herren churfürstlichen triftige ursachen, warum herrn
graff Oxenstirns vorschlag nicht einzuwilligen, weil sodan die Schwedische
soldatesq wol nicht allein uf 20 millionen bestehen, sondern noch wol
höher steigen dürffte.
In 3. weren sämbtliche der churfürstlichen gesandten der meynung, wie
vorbedeutet, daß es bey der beliebten deputation zu laßen; dan solche
sachen gehörten nicht vor eine legation und vor das reichsdirectorium.
Es sey auch schwer, sich allein des werks zu unterfangen, und heiße: plus
vident oculi quam oculus
und der articulus executionis müße zugleich gehen und pro conditione
sine qua non gesetzet werden.
Salzburgisches Direktorium. (Herr Krebs:) Praevio titulo, Hoch-
und wolgeborner Graff, Gnädiger Herr, Wohledle, Veste undt Hoch-
gelahrte , sonders Großgünstige und Hochgeehrte Herren! Es hatt ein
hochlöblicher fürstenrath ebenmeßig nicht unterlaßen, über die von dem
loblichen reichsdirectorio ins mittel gebrachte drei quaestiones sich zu
resolviren, und befindet man, daß man in allen dreien quaestionibus mit
dem churfürstlichen collegio einstimmig. Daß conclusum sey zu pappier
gebracht, so er ablas:
[1., 2.]
drei quaestiones und was denselben anhängig, betreffend des herrn graff
Oxenstirns den vorigen tag wegen der Schwedischen militiae satisfaction
bey dem Churmayntzischen reichdirectorio gethane praeliminarapertur,
halte man ex parte des fürstenraths per maiora dafür, daß in den beeden
ersten fragen, ob man sich nemblich uf die von der Schwedischen sol-
datesca praetendirende 10 millionen reichsthaller in handlung einzulaßen
oder ohne determinirung des quanti unnd also indefinite die zahlung sol-
cher soldatesca über sich zu nehmen, vor allen dingen von den herren
königlich Schwedischen dißfals mehrer erleuterung und hauptsachliche
erklerung nicht allein über das quantum, sondern auch die bey der quae-
stion „quomodo“ und dem puncto executionis pacis an seiten der stende
bedingte conditiones sine quibus non dergestalt zu begehren, daß man,
vor 1, alle solche quaestiones, conditiones et puncta voneinander nicht
zu separiren, weniger aber, sive per directum oder indirectum, in ichtwas,
so einige obligationem satisfaciendi militiae nach sich ziehen könte, einzu-
laßenn , sondern vielmehr bey deme praesupposito, das man sich dißfals zu
keinem debito bekennen könte, zu bestehen, zugleich ihnen, herren Schwe-
dischen , die weiters vorkommene rationes, warum in die stende uber die
verwilligte 20 hundertausend gülden ferners zu tringen kein ursach obhan-
den , beweglich vorzustellen, dabey gleichwol die milliones nicht nach der
reichsthaler-, sondern güldenwehrung zu exprimiren hette.
Ad 3. quaestionem, welche den modum agendi nach sich führe, da ste-
het man zuforderst in den gedancken, es werde sich das reichsdirecto-
rium mit der vom herrn graff Oxenstirn vorgeschlagenen negotiation also
allein beladen zu laßen nicht unzeitiges bedencken tragen; daher man’s
bey der deswegen iüngst verglichenen deputation ungeendert bewenden
laßet, sonsten aber zu der sachen beforderung nötig erachtet, daß, bis
und dahin die herren Kayserlichen zue reassumirung deren conferentien
zwieschen ihnen und den herren Schwedischen
Gemeint sind die am 23. April 1648 abgebrochenen ksl.-schwed. Konferenzen zur Erledi-
gung aller noch offenen Fragen des Friedensvertrags (s. [ Nr. 145 Anm. 3 ] ).
serlichen befelch erlangen, die handlung über obbedeute puncta vermittelst
der deputirten, wo müglich uf alhiesigen rathhauß, werckstellig gemacht
[werde], [man] auch die annoch unerörterte puncta des „quomodo“, exe-
cutionis et assecurationis pacis, de iuribus statuum etc., wann entweders
die herren Schwedischen ohne der soldatesca miteinwilligung quoad hanc
satisfactionem zum schluß nicht schreiten könten oder man dennoch einige
zeit zu solcher handlung übrig hette, mit den herren Kayserlichen tractiren
und des orths zum schluß bringen möchte, sodann schließlich die puncta
executionis et assecurationis pacis nicht naher Münster zu remittiren, son-
dern hiesigen orts abzuhandeln hette.
Uberdas sey auch im fürstlichen collegio gutbefunden
articulum de executione et assecuratione nicht naher Münster zu ziehen,
sondern denselben auch alhir abzuhandeln.
Alß sich das reichsstädtische collegium einstellete, referirte ihnen das Kur-
mainzer Reichsdirektorium (der Churmainzische canzler), daß die
beeden höhern collegia in den ersten zwo quaestionibus sich verglichen,
es solle [1.] bey dem offerirten quanto gelaßen und was von seiten der
stende in quaestione „quomodo“ und executione gutbefunden, nebens
dem quanto erlediget und als eine conditio sine qua non gesetzet werden.
So solle auch bey denen Kayserlichen und königlich Schwedischen wegen
der reassumtion der conferenz erinnerung geschehen
Weder KFR noch FRO hatten beschlossen, daß die Ksl. um Wiederaufnahme der am 23.
April 1648 abgebrochenen Konferenzen zu bitten seien. Der FRO hatte in seine Correla-
tion den Vorschlag Braunschweig-Grubenhagens aufgenommen, daß die Rst. bei weiterer
Verzögerung der Verhandlungen über die schwed. Militärsatisfaktion mit den Ksl. über
die noch offenen Punkte des Friedensvertrags verhandeln könnten. Soweit das Protokoll
erkennen läßt, haben KFR und SRO dazu nicht Stellung genommen.
In 2. quaestione befinden beede höhere collegia ein intrigo, wan man es
uf herrn graf Oxenstirns vorschlag stellen solte, und daß sachen dürfften
herauskommen, so den stenden unmüglich; daher es bey vorigem concluso
verbleibe undt zu erwarten, was die königlich Schwedischen sich weiter
herauslaßen würden.
Soviel auch die 3. quaestion anbetreffe, laße man es bey voriger deputation,
sintemal es dem reichsdirectorio zu schwer falle, das werck allein über sich
zu nehmen.
Städteratsdirektorium Straßburg . Zu gewinnung der zeit wolle er
verlesen, was von seiten der erbaren freyen reichsstädte vor eine meynung
ufgesetzt , so er auch that.
Kurmainzer Reichsdirektorium . (Herr Reigersberger:) Man finde
keine discrepanz. Ietzo aber werde die frage sein, was denen königlich
Schwedischen vorzutragen, ob dieses, daß sie sich hauptsachlich zu ercle-
ren , weil sie sagten, sie hetten moderata mandata, und daß alsdann erst,
wann sie sich erclerten, mit denen rationibus, wie geschloßen, herauszu-
gehen .
Placebat .
Notandum: Die re- und correlation zwieschen den churfürstlichen und
fürstlichen collegiis geschahe stando, als aber die städte erfordert wurden,
setzt man sich von seiten der beeden höhern collegiorum. Die städti-
schen aber musten stehen, und waren mit fleiß ihnen keine stüle gesezet
worden
Das von den Reichsstädten beanspruchte Sitzrecht bei Re- und Correlationen war auf dem
WFK umstritten; auf RT mußten die Ges. der Reichsstädte dem Herkommen nach stehen
(s. [ Nr. 149 Anm. 17 ] ).