Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 2

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1647 II 2
Samstag [...] – W bei Longueville. Gefahr für Minden.
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Nun hette er duc I. H. G. vor dießem die zusagh, selbiger stifft bey den
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catholischen verbleiben soltte, neben seinen herrn collegis dergestaldt ge-
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than , daß sie auch wegen beeder stiffter Oßnabruck und Minden erhalttung
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deroselben gratulirt und dießes dabey ahn die hand geben, man soltte sich
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der cron Franckreich bezeigten eiffer und gueten willens pro catholicis
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nicht so viell berühmen alß sich beklagen, daß sie die Französische herrn
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plenipotentiarii nicht dasjenig pro catholicis thetten, was sie billig thuen
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soltten und köntten. Dießem nach woltten I. H. G. ihme erstlich wegen
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deßen, was dero stiffter zum besten verrichtet, gebührlich danck sagen, und
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itzo, da es die rechte zeitt wehre, umb eyffrige continuation und coopera-
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tion gebetten und dero offters gegebener parola erinnert haben, dabenebens
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sich auch formaliter beklagen, daß a parte der Französischen herrn pleni-
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potentiarien wegen dero stifft Minden also geringen eiffer erscheinen lie-
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ßen . Es were zwarn bey dem puncto satisfactionis Brandenburgicae der
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stifft Oßnabruck von dem comte d’Avaux außgezogen und durchstrichen
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worden, indeme aber den stifft Minden stehen laßen, nehmen es die Chur-
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brandenburgische pro tacito consensu vor sich ahn, und soltte sich der graff
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von Wittgenstein auch haben verlauten laßen, alß wan ihme soviel winckes
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vom comte d’Avaux geben worden, daß er sich wegen Minden nicht so
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starck wiedersetzen würde. Begehrten alßo I. H. G., er wolle doch dero stifft
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Minden sach sowoll bey sich selbsten in gueter recommendation haltten, alß
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auch deßwegen dem comte d’Avaux zuschreiben. I. H. G. weren wegen
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ihrer person hierinne nit so sorgfelttig, alß das sie das interesse der catholi-
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schen religion und der kirchen zu beobachten sich obligirt erkendten. Und
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wan es ihrer person halber zu thuen, würden sie sich solchen stiffts woll ge-
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trösten , wan er nur einen andern catholischen qualificirten bischoff uber-

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kehme [...]. Longueville: Wie er jederzeitt dero hohe fürstliche person
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in sonderbarer consideration bey sich gehabt und alle guete affection zuge-
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tragen , so würde er auch bestendig dabey verbleiben, were auch woll ver-
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sichert , daß der comte d’Avaux sowohl wegen der zue I. H. G. habender
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particularzuneigung alß auch gueten eyffer pro religione catholica alle
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guete officia möglichsten fleißes wegen dero stiffter anwenden würde. Und
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ob er zwarn deßwegen uberflüßig zu sein dafür hielte zu schreiben, so were
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er gleichwohl erbietig, die sach begertermaßen dem comte d’Avaux
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schrifftlich zue recommendiren. Darauff einen zimblich langen und
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eyfferigen discurs angefangen gegen das hauß Österreich, daß es umb seine
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landen zu salviren die ertz- und stiffter wegkgäbte. Die catholische stend
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und religion weren wegen des haußes Österreich, daß sie sich demselben
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und deren consiliis so gar ergeben und underwürffig gemacht, in die
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eußerste ruin gesetzet, itzo bey der größesten gefahr, da man sie mitt den
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contributionibus erschöpfft, ließe man sie stecken und woltte mitt den
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geistlichen güettern den frieden erhandlen. Daß der comte d’Avaux den
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graff von Wittgenstein oder anderen einige hoffnung wegen des stiffts
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Minden soltte gegeben oder gemacht haben, daßelbe köntte er sich nit laßen
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vorstehen, wie dan auch es mitt der exemption oder durchstreichung des
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stiffts Oßnabruck keine andere mainung bey ihme würde gehabt haben, alß
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daß er darnach, wan der einer stifft ersten salvirt, wegen des anderen auch
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desto füeglicher und nützlicher sich interponiren köntte. Man müste den
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Kayserlichen recht zusprechen, daß sie sich nit also faciles in überlaßung
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der stiffter bezaigten oder dahin auch bewegen ließen, wie er dan sehr guet
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und dienlich zue allsolchem end zu sein erachte, daß I. H. G. sich resolvirt
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hetten, den Oßnabruckischen tractaten itzo uff der nähe in der person bey-
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zuwohnen , und fragte, wan sie hinuber wollten. I. H. G.: Sie wehren
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resolvirt, noch dießen nachmittag sich auff den wegh zu begeben, und wür-
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den die Kayserliche ohne zweiffel bestendig bey dero öffters von sich gege-
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bener resolution bleiben und von deme, was einhelliglich von allen catho-
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lischen churfürsten und stenden wegen der stiffter Oßnabruck und Minden
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geschloßen, umb so viell demehr nicht abweichen, weyln durch
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wiederholtete schreiben die abgesandte nachgehends von ihren principaln
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befehligt, bey alsolchem concluso beeder stiffter halber zu bestehen. Es
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erinnerten aber die Kayserliche dabey, man soltte die Frantzosische herrn
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plenipotentiarios auch dahin bewegen, daß sie hierin das gemaine interesse
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der catholischen ihrem wollvermögen nach mitt beobachteten und
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verthettigten, welches dan sie die herrn Franzosen auch wegen des stiffts
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Minden in particulari zu thun sowohl wegen gemachter confoederation alß
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beraits den Schwedischen gegebener erklerung und ihro gethanen zusagh
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verobligirt weren. Und würde er duc sich woll zu erinnern wißen, wie daß
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er, alß vor dießem I. H. G. dero stiffter conservation ihnnen Frantzosischen
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plenipotentiariis recommendirt, daß der comte Servient unter anderm ver-
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meldet , wie daß sie die sach mitt dem Oxenstirn eben in dießem zimmer,

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wo sie iez saßten, starck debattirt und ihnen endtlich claris verbis gesagt
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hetten, daß sie wegen des stiffts Oßnabruck und Minden formaliter sich
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opponiren würden, indeme ihre confoederation außtrucklich vermöchte,
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daß den catholischen durch der confoederirten wapffen nichts solle endzo-
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gen werden. Nun were es die rechte zeitt, solche einmahl gegebene erkle-
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rung zue wiederholen und allen catholischen zu bezaigen, daß Franckreich
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gleichwoll die religion nicht weiters woltte in Deutschlandt underdrucken
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laßen. Und nachdemahln Churbrandenburg ex sola gratia imperatorum
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nur die expectanz auff Pommern gehabt hette und so hoch empfünde, daß
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er von demjenigen, so er niemaln in wirkhlichen besitz noch gehabt, etwas
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verlaßen sollte, so soltte er billig keines anderen herrn land, davon er in be-
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sitz und allerseits darvor erkent wurde, dergestaldt in seine gesuchte recom-
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pens ziehen, zue welcher ihme ohne das beraits solche ansehenliche stuck
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anerbotten, daß auch die Schwedische selbsten bekendt und außgesagt, daß,
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wan sie schon alle die Pommerische landen behielten, Churbrandenburg
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schon mitt Magdeburg und Halberstatt das aequivalent uberflüssig woll
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überkehme. Weiln nun vorerst darahn glegen, daß der stifft Minden von
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den Brandenburgischen separiret und befreyet werde, so würden sich nach-
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gehends auch gnugsamb begründete rationes finden, den protestirenden
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mitt ihren unbillichen postulatis ratione des jahrs 1624 woll zu begegnen,
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und der gewünschter effectus zu erhaltten sein, ihre confoederation, eben
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wie sie vor dießem bey den Schwedischen in hoc puncto gethan, gleichfals
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erleuterten. Duc de Longeville: Er hielte sich versichert, daß der comte
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d’Avaux ahn ihme nichts würde erwinden laßen, und were nicht ohne, daß
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sie vor dießem den Schwedischen der stiffter Oßnabruck und Minden hal-
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ber zugesprochen. Daß aber die Kayserliche allen undanck auff Franck-
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reich zu legen gedächten, daß weren solche artificia, welche nachdenckens
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verursachten. Die Spanier suchen jetzt die französische Interposition wegen
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der Religion in Herzogenbusch; für diese zu betreiben, was sie selbst nicht
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erreicht hätten, kehme ihme gar zu nachdencklich vor, und müste man die
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cron Franckreich durch ihro bezeigte guete zuneygung den catholischen bey
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dero confoederirten nicht alßo großen wiederwillen und diffidenz bei ihren
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allierten veruhrsachen. Wobey abermals wiederumb starck gegen die Öster-
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reichische consilia invehirt und sonderlich die catholische chur-, fürsten und
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stend im reich taxirt, daß sie sich denselben beipflichtig gemacht: I. H.
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G.: Dies were eine gar weittläuffige materi, und müßte man itzo allein auff
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die materi und consilia gedencken, welche zue stifftung des friedens und
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einigkeitt dieneten, und soltte etwas a parte catholicorum seiner bedeutung
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nach geschehen sein, so hette Franckreich darzue in der gemachten confoe-
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deration die größeste ursach geben, weilen darinn begriffen, daß der catho-
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lischen landen und plätze, wan sie schon mitt der cron Franckreich in con-
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foederation tretten, dannoch nicht soltten von demjenigen befreyet sein,
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was die Schwedische oder Hessische darinn acquiriret und in ihren gewaldt
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gebracht. Duc de Longeville hatt darauff ein zimblich lange erinnerung

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gethan, daß chur-, fürsten und stend im reich, wan man nur zum frieden
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kehme, beßer auff sich zu sehen und nicht zu gestatten hetten, daß der
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Kayser und die Austriaci also mitt ihnnen umbgiengen.

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3–6 Die – gefast] am Rande: omittatur.
Die geistliche
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soltten sich bißhero gewohnliche debouche und große spesa hüeten, spar-
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samb leben und einen gueten vorraht machen, damitt sie hernegst beßer
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zum wiederstand gefast. Teutschland hette gleichsamb so viell könig alß
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fürsten, wan sie ihre mittell und macht recht anwendeten. Er möchte wün-
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schen , daß alle geistlichen fürsten ihre munera selbsten verrichteten, wie
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I. H. G. löblich thetten, alßdan würde es auch beßer im reich stehen.

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Indeme es nun spath worden und I. H. G. in die personalia sich einzu-
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laßen nicht dienlich zue sein erachtet, haben sie den discursum auff ihre
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bevorstehende raiß und erst angeregte bitt gewendet und den abschiedt
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damitt genommen.

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Abreise Ws und Recks nach Eversburg

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Residenzhaus bei Osnabrück, das W während seines Osnabrücker Aufenthaltes be-
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wohnte . Von dort begab er sich fast täglich in die Stadt, wo er im Dominikanerkloster
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abstieg; im folgenden wird auf Einzelhinweise über den Wechsel zwischen beiden
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Plätzen verzichtet.
. Landsberg soll Mainzern, Trierern
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und Bayern die eilige Abreise erklären und um schriftliche Verwendung für
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Minden bei den Ksl. bitten. Auch Giffen und andere katholische Gesandte
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werden ersucht, sich der Stifter anzunehmen, falls in Ws Abwesenheit
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hierüber Beratungen gehalten werden.

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