Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
310. Auersperg an Nassau und Volmar Osnabrück 1644 Juli 4

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Auersperg an Nassau und Volmar


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Osnabrück 1644 Juli 4

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Kopie: KrA Fasz. 152 fol. 293–296 = nr. 309, C.

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Gutachten über Austausch der Vollmachten bei Zulassung Dänemarks zu den Verhandlungen.

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Nachdehm die herrn mediatores zu Münster diese quaestionem hypotheti-
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cam den Kayserlichen herren gesandten daselbst vorgehalten undt, gesezt
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nehmblichen, wann die Schweden undt Franzosen ihr worth von sich geben,
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Dennemarkh ratione seines interesse ad hoc congressus zuzulaßen, ob alß-
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dann wier, Kayserliche alhier, ad editionem plenipotentiarum fürgehen
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wolten, halte ich darvor, es werde diese frag, gleich wie alle andere anwürff
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bißhero, einig undt allein zu dehm ende von ihnen geschehen sein, damit sie
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undt durch sie die gegentheil, wie weit ihre Kayserliche mayestätt in ihrer
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handlung mit dem könig von Dennemarkh kommen seye, sonderlichen aber,
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ob die gesuchte einschließung deßselben interesse bey diesen tractaten auff
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anhalten hochermelter königlicher würden oder aus aigener bewegnüß von
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ihrer Kayserlichen mayestätt herrüre oder nit, voraus wißen undt darnach
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ihre consilia wieder unß richten mögen. Gesezt nun auff den fall, daß die
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gegentheil dergleichen expromission, daß sie ersthocherwehnter königlichen
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würden interesse bey diesen tractaten gegen die von ihnen verlangte editio-
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nem plenipotentiarum mit den Schweden zulaßen wolte, schrifftlichen oder
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mündtlichen durch die herrn mediatores erstatten würden, ersehe ich meines
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geringen ermeßens nit, welchergestaldt sicherlichen ohne gefahr mehrer
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weitterung oder auch mit waß nuzen wier unß hierinnen, bevoraus aber
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auf den von herrn don Diego de Sayavedra gethanen vorschlag, daß nehmb-
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lichen die Schwedische mit einer schrifft, daß sie den könig von Denne-
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markh alß partem zu dieser handlung zue- undt zu gewinnung der zeit die
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edition der vollmachten undt deren examinirung anizo vor sich gehen laßen
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wolten, wir aber entjegen auch mit einer andern, daß außer dehme, waß die
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vollmachten betrifft, wier vor ankunfft der Dänischen bottschafft nit weitter
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in der handlung zu verfahren hetten, unß erklören solten, einlaßen mögen,
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undt zwar auß nachfolgenden uhrsachen:

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1. Weiln zu befahren, daß sich die gegentheil in abfaßung dergleichen
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expromissionschrifften mit einmischung allerhandt unthuenlichen dingen
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alles fleiß ein zeitlang auch auffhalten würden, damit es ein ansehen einer
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handlung zwischen unß gewinnen undt dadurch Dennemarkh zu gelosia,
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zu beschleunigung der Französischen undt Holländischen interposition undt
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abseittigen friedt gebracht werden solt.

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2. Wehre durch diesen actum, weiln man ohne gegenwarth der Dänischen
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nicht weitter fortfahren köndte, einiger nuz nit alß die ungewiße gewinnung
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dreyer wochen undt die satisfaction der inständig anhaltenden Münsteri-
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schen herrn mediatorn zu erlangen, welcher aber, zumahlen diese instantien
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auff ein gegentheilischen vortheil wieder unß gemeint sein müßen, nit der
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wichtigkeit ist, daß man sich in die oberzehlte besorgende gefahr begeben
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solte.

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3. Ist dabey zu betrachten, daß der könig von Dennemarkh noch anizo
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freye handt habe zu thuen undt zu laßen, die Plettenbergische negotiation
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zu keinem schluß gebracht, noch den könig einige würkliche hülflaistung
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biß dato von dieser seitten nit erfolgt, mit seinen aigenen waffen wieder
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Schweden obgesiegt, ja sogar, da sie anfangs aigener mittel undt hülf looß
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gewest sein, vielmehr zeichen von sich gegeben, daß sie zwar mit ihrer
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Kayserlichen mayestät socius belli, aber nit socius tractatuum zu sein be-
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gehrt , undt dannenhero ist mit denselben nuhmer alß nie zuvorn behuet-
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samb zu gehen, kein apparentz einiger öffentlichen tractaten mit Schweden
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zu geben, will geschweigen, daß man ohne vorbewust derselben mit
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Schweden schrifften auffrichten, darinnen sein königlichen würden partem
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oder sey gleich ein ander qualitet, wie sie wolle, erklären solte undt wer
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weiß, ob nit die gegentheil hierdurch suchen, daß

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4. der könig hierauß ein punthonor, daß man denselben beyderseits gleich-
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samb leges, die zeit, wann er nehmblich nach examinirung der vollmachten
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undt die qualitet, wie er nehmblich tanquam pars zu erscheinen habe, vor-
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schreiben wollen machen undt sein königliche würden das contrarium
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vielmehr (worzu der argwohn, ob wehre unter diesen beyden verglichenen
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schrifften waß wider sie verborgen, sie auch antreiben würde) erwehlen
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undt darauf erklären solten, sie wolten alhie tanquam interpositor quoad
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res imperii undt pars auff beyder reich Dennemarkh und Schweden grenzen
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oder sonst anderswo stehen undt verbleiben.

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Diesem allen nach, auch weiln durch außschlagung dieser von den herrn
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mediatorn gemachten quaestionis hypotheticae kein anders erfolgen kan,
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alß daß die Franzosen, welche sich zu verbeßerung ihrer vollmacht conditio-
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naliter , wann nehmblich alhier die edition der vollmachten mit Schweden
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beschehen, mit solcher correctur biß dahin, wier aber damit biß zu ankunfft
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der Dänischen bottschafft oder biß zu ferrern Kayßerlichen, nach einlangung
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der Dänischen erklärung an unß erfolgenden allergnädigsten befelch zurük-
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halten undt in ordinem ad pacem nit mehr noch weniger gehandlet oder
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außgeschlagen wirdt, angesehen, daß wier unß vor ankunfft der Dänischen
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in kein ferrern tractaten einzulaßen zu verbinden hetten, alß wehre ich der
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unvorgreiflichen mainung, daß wier unß zu diesen vorschlag nit verstehen.

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Wann was weithers an die Münsterische Kayßerliche bottschafft gebracht
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würde, sie sich auff unsere, der Oßnabrugischen, erklärung beruffen, wier
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aber dieselbe also einrichten solten: Wier erwartteten fast täglichen, die
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nachricht zu erlangen, wann die Dänische bottschafft aufzubrechen gedächte;

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damit aber die herrn interpositores auch in diesen abnehmen mögen, daß
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wier die handlung gerne befürdert sehen, alß vermeindten wier, daß diese
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sachen ihrer wichtigkeit nach einer conferenz würdig, undt sonsten dabey,
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daß weiln die herrn Französischen gesandten die verbeßerung ihrer voll-
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macht versprochen, sie kein bedenken tragen solten, dieselbe alsobald zu
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erstatten, sintemahl die extradition derselben, ohne daß solche alhie mit
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den Schweden geschehen, vorgenommen haben, sonders zweiffel darumben,
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damit sie, die herrn Franzosen, hierdurch, daß sie mit dem einfall der
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Schweden in Holstein und Dennemarkh ihren vorgeben nach nichts zu
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thuen, von diesen Schwedischen consiliis nicht gewust hetten, sich der
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incidentien, so daraus kommen, in geringen sachen gleich wie die verspro-
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chene verbeßerung der vollmacht in werkh zu erstatten sein würde, nit
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verhindern ließen, haben zu erkennen geben wollen, undt stünde hernach-
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mahlen bey derselben belieben, ob sie weiter verfahren wolten oder nicht,
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jedoch wolten wier dießeits über diese der mediatorum quaestion in loco
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intermedio zusambenkommen. Diese zusammenkunfft aber müste ein zeit
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anstehen undt dahero balt dießes baldt jehnes in loco daselbst gebeßert
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undt der praetext des anstandes genomben werden. Hierdurch blieben die
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gegentheil in hoffnung, daß diese unßere consultation, waß sie verlangen,
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mit sich bringen werde. Wier gewinnen die zeit, biß ihre Kayserliche
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mayestätt unß hierüber allergnädigst instruiren undt dieselbe vieleicht auch
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inmittelst die königliche Dennemärkische erclarung zu händen bringen
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mögen.

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