Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
413. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 September 26

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Auersperg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1644 September 26

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 531–532’, 534–534’, Auflösung der Chiffre
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fol. 533 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 III ad nr. 403 fol. 367–368’.

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Beiderseitige Vollmachten in Osnabrück. Dänische Annahme der französischen Vermittlung.

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Nachdeme wier mitt Ewer Mayestätt abgesandten zu Münster über daß
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dubium, wie ethwo unsere erclehrung wegen annehmung der Schwedischen
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vollmacht mitt verhütung offension bey Dennemarck zu thuen, communi-
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ciert und man allerseidts in deme einig worden, daß selbe anthwortt und
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erclehrung also einzurichten seie, daß dadurch die vollmacht nitt verworffen
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noch auch angenohmen, sondern alles in integro biß zu einlangung Ewer
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Mayestätt ferneren allergnädigsten befehl erhalten würde, haben wier
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freytags, den 23. dieses, unsere erclehrung durch den dechand zu St. Johan
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alhie, denen Schwedischen dieses innhaltens uberbringen lassen, daß wier
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dero vollmacht nacher hoff geschickt, warbey unß zwar einige dubia beyge-
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fallen , weiln eß aber ethwo beschehen köndte, daß selbe vollmacht von
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Ewer Mayestätt also pure mögte angenohmen werden, hetten wier be-
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dencken , unß uber selbige dubia derzeitt herauszulassen, umb die sach
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dardurch nitt in weitleüfftigkeit zu pringen. Wier begehrten aber hingegen
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von ihnen, denen Schwedischen, zu vernehmen, ob und waß dieselbe ethwo
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wieder unsere vollmacht zu erinnern hetten. Daß vornembste aber, wohin
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man derzeit bey dieser handlung zu sehen, würde sein, daß man die Frantzö-
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sische gesandten zu Münster nuhnmer zur emendation ihrer vollmachten,
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warzu sich dieselbe iederzeit aufn fall, dahe alhie die extradition würde
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beschehen sein, ahnerpietig gemacht, vermögen thäte, man würde sich alhie
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bald vergleichen können.

[p. 652] [scan. 682]


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Die Schwedische gesandten haben auf gemelte erclehrung sich vernehmen
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lassen, daß sie es müsten dahingestelt sein lassen und der zeitt erwartten,
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aber was hönisch dabey gelacht, daß man mitt den bey der vollmacht fürge-
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fallenen dubiis nitt herauß wölle, und auff die gegenfrag geanthworttet, daß
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sie darumb gegen unsere vollmacht ichtwas zu erinnern unnöthig erachte-
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ten , weiln dieselbe durch meine, deß graffen von Awersperg, avocation aller-
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dings erloschen seie. Und obzwar wier ihnen darauf repraesentieren lassen,
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daß, wielange Ewer Keyserliche Mayestätt mich vor dero gesandten alhie
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haben wöllen, solang sie mich darvor zu erkennen hetten, auch in derglei-
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chen fällen der brauch bey allen höffen seie, daß, bieß sich der successor nitt
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legitimirt hatt, der anwesende gesandte die negotiation führe, ia den charac-
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terem legationis, biß er nitt an hoff, wovon er abgeschickt, anglangt seie,
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behalten thue; zudeme die acceptation der vollmacht oder die opposition
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darwieder gleichfals auf dieselbige, die der graff von Lamberg ediren wierdt,
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zu verstehen sein, weiln solche außr deß nahmens undt tituls gleiches inn-
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halts , so hatt doch dieses alles bey denenselben daß geringste nitt verfangen
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wollen, sondern seindt auf deme bestendig verplieben, daß sie allein schül-
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dig , auf diejenige vollmacht, so von besagtem graffen von Lamberg würde
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edirt werden, sich vernehmen zu lassen und mitt demselben hinführo zu
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tradieren, dahero klerlichen erscheint, daß, biß ich, der graff von Awersperg,
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nitt abgereiset, man mitt dem gegentheil alhier nitt vortkommen werde
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können, |:so doch aniezo umb desto mehrers vonnöhten, weiln die könig-
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liche würden in Dennemarckh die anerbottene Franzößische interposition
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angenommen

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Am 31. August 1644. Vgl. J. A. Fridericia II S. 440.
, wodurch dan die sachen alhie merckhlich verendert unnd
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in einen schweren standt gesetzt worden, also, das nunmehr die consilia
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wider müessen geendert unnd wir, wie unnß bey also zugetragener verän-
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derung fortahn zu verhalten, von newen und in specie darüber instruirt
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werden, ob man nunmehr aufm fall, die Französische abgesandte der correc-
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tur halben mit ihrer vollmacht satisfaction geben solten, ohne einige fernere
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reflexion auf Dennemarckh zu der immediathandlung schreitten und worauf
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die conditiones darbey eigentlich gesetzt werden sollen:|.

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