Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
102. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Prag 1645 Februar 22

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Prag 1645 Februar 22

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Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 37 [ praes. 1645 März 8 ] = Druckvorlage – Kon-
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zept
: RK , FrA Fasz. 47b fol. 16–16’ – Kopie: ebenda Fasz. 92 nr. 587 fol. 477–477’.

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Verhalten bei nicht gleichzeitiger französischer Proposition an Spanien und den Kaiser. Audienz-
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ersuchen Andradas bei Wartenberg. Brandenburgisches Begehren auf Durchzug von Reitern durch
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das Stift Münster. Exzellenztitel für die kurfürstlichen Bevollmächtigten.

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Rezepisse auf nr. 97. Bei den Vermittlern ist weiterhin auf die Herausgabe der fran-
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zösischen
Proposition zu drängen. Die von den Vermittlern festgestellten Mängel der
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spanischen Vollmacht können nicht Grund einer Verzögerung sein. Befehl auf Über-
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sendung
einer Abschrift der neuen spanischen Vollmacht. – Waß sonsten die ma-
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teri selbsten, so die Franzosen proponieren, belangt, da hettet ihr zwar die
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proposition, wie solche an euch möchte gebracht werden, anzuenehmen

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und derentwegen nit eben in acceptierung derselben euch zue weigern, daß
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nit eben uno eodemque momento dieselbe auch den Spanischen erfolge,
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aber wan sie nit zugleich erfolgen solten, bey den mediatoribus instanz zue
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thun, damit selbe gleichsfalß den Spanischen erfolge, und ehe ihr euch wei-
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ter uber die Franzößische proposition, da sie euch anderst erstgedachter-
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massen ohne die Spanischen erfolgte, nit zu erkleren, sonder auch auff ein
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proposition vor Spanien zue tringen, biß wir uber ewere eingeschickte rela-
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tion unß weiter – so ehist geschehen solle – erkleren.

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Es war richtig, Wartenberg abzuraten, Andrada zu empfangen. – Wegen des bran-
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denburgischen
Begehrens auf Durchzug von 500 Reitern durch das Stift Münster
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habt Ihr nichts zue regen, sondern biß auff unsern weitern bescheid damit
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zu connivieren. – Das von den kurfürstlichen Bevollmächtigten geforderte Prädikat
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betreffend, bleibt es bei den biherigen Weisungen.

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