Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
105. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Februar 27

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Februar 27

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 98–98’, 101–101’,
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PS fol. 99 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 576a fol. 408–410; Den
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Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen 205 nr. 104 S. 476–481 – Druck: Gärtner IV nr. 108
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S. 433–436.

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Arretierung des Domdechanten von Osnabrück. Beharren der schwedischen Bevollmächtigten auf
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Erscheinen ihrer Verbündeten und sämtlicher Reichsstände zum Kongreß. Den Schweden ist es
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mit den Friedensverhandlungen nicht ernst. Anreise des Kurfürsten von Brandenburg in die Graf-
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schaft Ravensberg. PS Gerücht von einem Rangstreit zwischen den schwedischen und französischen
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Bevollmächtigten.

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Wir haben nr. 96 erhalten. Die Leiche Botelhos ist zwar wider ausgeliefert

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Am 20. Februar 1645 hatten Lamberg und Krane in ihrer Relation an den Kaiser geschrieben,
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daß die Leiche in dieser Woche wieder nach Osnabrück gebracht worden sei. Die Schweden hätten
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die außanthworttung gleichsamb für einen in contradictorio erstrittenen actum, alß
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welcher auß schüldigkeit in crafft deß praeliminarschlus hette beschehen müßen,
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außgedeütet, und solches alhie bey den ohnedaß denen Schwedischen wohl affectio-
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nierten leühten außgebreitet undt viel geschreys davon gemacht; haben auch, damit
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sie den werck soviel desto mehr einen schein geben mögen, selben leich abermahls
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ploß under deß Oxensterns gleidt ohne einigen bey uns oder dero Keyserlichen
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generalitet gesuchten paß gestert wieder von hier nach Minden abführen laßen.
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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 90–90’–Kopie:
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ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 570 fol. 387–387’; Den Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen
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205 nr. 90 S. 404–405 – Druck: Gärtner IV nr. 101 S. 407–408.
, nichts-
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destoweniger
wird der Domdechant von Osnabrück zu Minden, und zwar nuhn-
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mehr dieser ursach halben, das zuvor aller durch die hinwegführung verur-
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sachte kösten und schaden wiedererstattung praetendirt werden wöllen,
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von den Schwedischen in arresto auffgehalten, umb deßen relaxation sich
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hochgedachter herr bischoff annehmen thuet.

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Wegen vergleittung der mediatstätte ists nuhn eine geraume zeithero still
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gewest, es wollen aber deme unangesehen die Schwedische mitt ihrer propo-
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sition zur haubthandtlung, obzwar wier stets darumb antreiben laßen, noch
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nitt heraus. Pleiben halsstarrich bey ihren einmahl gefasten, obzwar unbe-
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gründeten principiis, daß ohne gegenwarth der sämbtlichen reichsstände
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und stätte und ihrer foederierten, sie sein mediat oder immediat, zu keiner
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haubtproposition zu kommen seie. Dagegen helfft nitt, daß dießseidts der
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praeliminarschlus alß ein unbewegliches fundament undt richtschnur, war-
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nach bey dieser handtlung gegangen werden müße, gesetzt wierdt. Wenden
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für, der convent seie noch nitt in ordine deß praeliminarschlus becleidet,
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es müsten zuvorderist die churfürstliche, dan auch noch andere ihre foe-
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derierten gegenwertig sein; also bey diesem convent wohl nitt zu verhoffen,

[p. 202] [scan. 230]


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daß die Schwedische einen fußbreit sozusagen weiters vortgehen werden
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alß die Frantzösische zu Münster, es seie dan, das sie die notht tringe. Und
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kommen unß von tagen zu tagen mehr kundtschafft zu, daß es den Schwe-
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den mit diesen tractaten kein rechter ernst seie.

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Der königlich Dennische sectetarius n. Klein hatt unß berichtet, die eigent-
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liche nachrichtung zu haben, daß die Frantzösische gesandten zu Münster
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diese wochen an die Schwedischen hiehero geschrieben undt gleichsamb
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bedaurt hetten, es würde ihnen alda zu Münster von denen herren media-
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toribus wegen beförderung der proposition zur haubthandtlung derge-
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stalt zugesetzt, daß nitt lenger zurückzuhalten wüsten, würden nohtwen-
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dig , umb sich des importunierens zu entbrechen, eine proposition thun
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müßen, wolten sich iedoch in conformitet der vorigen praeliminarpropo-
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sition halten.

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Von Ewer Mayestätt commissario n. Behr

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Johann Behr (gest. 1665), kaiserlicher Resident in Bremen seit 1641.
haben wier, daß ein vornehme
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Schwedische generalsperson in gegenwarth anderer officier uber tisch solle
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gesagt haben, man hette sich an diese tractaten nitt zu kehren, die wehren
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nuhr zu underhaltung nöhtiger correspondentz mitt Franckreich und andern
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ihren alliirten und dan dahin angesehen, damit man im fall der noth, wans
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etwoh mitt dem krieg ubel ablauffen solte, gleich gelegenheit an der handt
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habe, zum frieden zu kommen, sonsten müsten die waffen der sachen auß-
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schlag geben.

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Hinweis auf nr. 90. – Wegen deß gefangenen Vechtischen quartiermeisters
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scheinet, das sich die Schwedische geendert haben, und soll sich der com-
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mendant in der Vecht umb deßen relaxation annehmen.

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Soviel daß für die churfürstliche gesandten praetendiertes praedicat ( excel-
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lentz ) anlangt, da wollen wier Ewer Mayestätt allergnädigsten befehl gehor-
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sambst beobachten. Eß sein zwar für die Churmeintzisch und Brandenbur-
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gische die losamenter fürlengst alhie bestelt gewest, man vernimbt aber
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noch nitt von dern herzukombst, will aber verlauten, ob wolten sich die
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churfürstliche durchlaucht zu Brandenburg selbst in persona herzunähern
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und bey vortgang der tractaten in die graffschafft Ravenßburg auffhalten,
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dahero wiers zu fernerm nachdencken gehorsambst anheimbstellen, obs
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auch nöhtig sein wölle, unß in einen oder andern, so etwho auff solche
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begebenheit von unß beobachtet werden solte, zu instruiren.

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PS Der dechant zu St. Johan hatt unß berichtet, auß mund deß Salvii zu
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haben, daß sich zwischen den Frantzösischen und Schwedischen eine com-
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petentz des vortriets halben erhebe, indeme die Schwedische den Frantzo-
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sen keineswegs zu weichen, noch auch selbiger ursachen halben in loco
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intermedio zu erscheinen gemeindt wehren, und wehre solches auch eine
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ursach gewest, daß der monsieur d’ Avaux iüngsthin hette hieherokommen
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müßen.

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