Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
102. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 Januar 29

2

Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar


3
Prag 1648 Januar 29

4
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1957fol. 200–202’, [praes. 1648 Februar 9] =
5
Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 55c (1648 I–III)fol. 69–72 – Konzept: ebenda fol.
6
62–63’, 68–68’, 73.

7
Gutachten

43
Das Ga. folgt in Aufbau und Inhalt weitgehend der Weisung. Abweichungen sind ange-
44
merkt . Die Namen der anwesenden Geheimen Räte sind nicht genannt.
deputierter Räte (Kurz, Trauttmansdorff, Gebhardt. Walderode) und Conclu-
8
sum
im Geheimen Rat,s.l. 1648 Januar 28, 29. Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 I–III)fol.
9
64–65’.

10
Zurückweisung der angeblichen Verbindlichkeit von KEIPO4A . Verzichtbarkeit des braun-
11
schweig-lüneburgischen Textvorschlags zur Sicherung der reichsständischen Rechte beim
12
Vollzug des Friedens. Bremen; Hamburg; Holstein; Wismar; Amt Wildeshausen.

13
Forderung nach Erklärung Kursachsens, Kurbrandenburgs und Braunschweig-Lüneburgs zu
14
den kaiserlichen Änderungswünschen am KEIPO4A ; Entschädigung Gustaf Gustafssons.
15
Umfang der Rechte der Stadt Minden. Marburger Sukzessionsstreit; Umfang der Satisfak-
16
tion und des Sicherheitspfands für Hessen-Kassel, Kreis der zur Entschädigungszahlung ver-
17
pflichteten Reichsstände. Einforderung einer schwedischen Erklärung zur Sicherung des Frie-
18
dens .

19
Beobachtung der Verhandlungsführung Leubers. Bericht über die Reaktion der Kurfürsten
20
von Sachsen und Brandenburg sowie der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg auf die kai-
21
serlichen Änderungswünsche am KEIPO4A .

22

26
22 finden] Die anschließende Empfangsbestätigung fehlt in der Kopie. Dort stattdessen: P.S.
27
Daß thumbcapitul zu Trier hatt dieser statt sindicum [Lic. Bernhard Wiedenbrück, seit
28
Februar 1646 Syndikus der Stadt Münster (vgl. APW III D 1 Nr. 119)] zu mir geschickt
29
und anzeigen laßen, daß sie fur diesem bey Ewer Kayserlicher Mayestätt alleruntertha-
30
nigst klagendt einkommen wehren, daß ihre churfürstliche gnaden zu Trier Ewer Kay-
31
serlicher Mayestätt, dem Heyligen Römischen Reich und ihrem hohen ertzstifft zu
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höchsten praeiuditz nicht allein ein temporal, sondern ein ewige protection von der
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cron Franckreich gesucht, auch bey stifftung des hospitalis Philippici theilß auß ihrem
34
thumbcapitull und viele von der ritterschafft mercklichen interessirt und dadurch be-
35
schweret wurden [Gemeint sind die Auseinandersetzungen zwischen Kf. Philipp Chri-
36
stoph
von Sötern und dem Domkapitel. Im konkreten Fall protestierten die Kapitulare
37
dagegen, daß Sötern durch die Franzosen ihre Güter beschlagnahmen ließ (vgl. Abmeier ,
38
215).], hetten auch deßwegen ahn Ewer Kayserliche Mayestätt ietz newlichen einen ex-
39
pressen geschickt und dieselbe allergehorsamst bitten laßen, daß bey dieser allgemeiner
40
friedenshandlung deßwegen ihnen nichts praeiudicirliches zugezogen, weiniger solches
41
approbirt oder confirmirt werden mögte.
42
Derselb hette ihnen zuruckgeschrieben, er were an Ewer Kayserlicher Mayestätt hove
43
bescheiden worden, daß Ewer Kayserliche Mayestätt dero gesandten alhier und zu
44
Oßnabruck allergnädigsten befelch hieruber inschicken laßen wolten, ersuchten mich
45
alßo, wir solches bey der handlung fleißigst beobachten wolten. Weillen aber Ewer Kay-
26
serliche Mayestätt allergnädigster befelch mir deßwegen noch nicht einkommen, hab
27
ich ein notturfft erachtet, Ewer Kayserliche Mayestätt allergehorsamst eß zu berichten
28
[Bei der gen. Weisung handelt es sich um: Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Krane
29
und Volmar, Prag 1647 Dezember 23. Ausf.: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1950fol. 164–164’
30
– Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 54d (1647 XII)fol. 71.
31
Beilage [1]: Wilhelm von Metternich an Ferdinand III.,s.l. [vor 1647 Dezember 23].
32
Ausf.: ebenda Fasz. 54d (1647 XII)fol. 72–72’ – Kopie: ebenda Fasz. 92 XIV ad nr.
33
1950fol. 165–165’; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. Beilage [2]: Memorial Wilhelms und
34
Lothars von Metternich an Ferdinand III.,s.l. [vor 1647 Dezember 23]. Ausf.: RK FrA
35
Fasz. 92 XIV ad nr. 1950fol. 168–169’ – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Zu den
36
Personen: Reichsfh. Wilhelm von Metternich-Winnenburg und Beilstein (gest. 1652);
37
Reichsfh. Lothar von Metternich-Winnenburg und Beilstein (gest. 1663). Die Weisung
38
traf am 2. Februar 1648 in Osnabrück ein (vgl. APW III C 2/2, 965 Z. 23 – 26); Nassau
39
hat sie daher höchstwahrscheinlich am 1. Februar 1648 erhalten. – Güter Wilhelms und
40
seiner Brüder waren, unter Berufung auf ihr Verhalten bei der Einnahme Triers durch die
41
Spanier 1633, von frz. Truppen konfisziert und dem Söternschen Fideikommiß übertragen
42
worden ( Abmeier , 10, 210, 215)].
Auf die Relation vom 16. Januar 1648 (Nr. 86). Lassen unß vorderist gne-
23
digist wol gefallen, waß ihr in puncto instrumenti ex hac parte exhibiti

45
KEIPO4A .

24
auf die eüch beschehene obiection geantworttet, daß billich weder die ca-
25
tholische noch ihr alß unßere ministri eüch hierzue under andern auch

[p. 329] [scan. 423]


1
allein darumben nit für obligirt halten khönnet, weilen die Schweedisch
2
und protestirende sich ihres orths zu annemmung bemelten instrumenti
3
nit erklert.

4
Betreffendt vors andere den newen articulum, so die Braunschweigische
5
an die handt gegeben

35
Gemeint ist der Textvorschlag Langenbecks pro securitate statuum contra praeiudicia ex
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satisfactionibus et aequivalentiis timenda (vor 1647 Dezember 9; [ Nr. 34 Beilage [1]). ]
, gegen dessen außlasßung die Schweedische auch ab
6
extinctione canonicatuum zu weichen begehren, habt ihr eüch auß unse-
7
rer vorigen resolution

37
Gemeint ist die Weisung vom 28. Dezember 1647 ( [ Nr. 64 ] ).
dises zu erinnern, daß unserseits darauff, darbey
8
wir es nochmahls verbleiben lassen, nit insistirt werden solle.

9
Daß drittens die Schweeden wegen Bremen weichen und es bey dem vori-
10
gen proiect bewenden lassen wollen, darbey hat es, wie auch ingleichem
11
wegen Hamburg und Holstein, nit weniger auch daß wegen Wißmar
12
kheine session, sondern allein der titul von Schweeden begert wirdt, sein
13
bewenden.

14
Wiltshaußen

38
Amt Wildeshausen.
belangendt, zum fall, daß reservatum wegen der religion nit
15
khan erhalten werden, möchte es bey dem reservat wegen des process in
16
cammera verbleiben.

17
Daß ihr sonsten occasione aequipollentiarum cum interessatis conferen-
18
darum vernemmen wollen,

34
18 ob zu erheben] Fehlt in der Kopie.
ob zu erheben, daß es bey dem in unserer in-
19
struction

39
Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).
befindtlichen temperamentis verbleiben möchte, habt ihr eüch
20
bey erstermelten aequipollentibus nit lang aufzuhalten, sondern es bey
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dem, waß unser instruction vermag, verbleiben zu lassen, benebens aber
22
daß absehen haubtsächlich dahin zu richten, daß ihr baldt ein cathego-
23
rische resolution von den protestirenden und vorderist disen dreyen
24
gesandten, alß da ist Chursachßen, -brandtenburg und Braunschweig-
25
Lünenburg, über die in unßer instruction begriffene resolution erheben
26
möget, ohne daß man sich, ehe sie sich darüber eines endtlichen erklert,
27
in vil newe conferenz und andere temperamenta einlasse.

28
Deß Gustavi

40
Gustaf Gustafsson Gf. von Wasaborg, postulierter Adm. des Hst.s Osnabrück.
einmal hunderttaussendt reichsthaler belangendt stehet
29
zwar dahin, waß dißfahls zu erhalten, doch wirdt hierin auch khein zeit
30
zu verliehren sein, und wann daß undterpfandt nachgesehen wurde

41
Zur ursprünglichen Forderung der schwed. Ges. nach Stadt und Festung Fürstenau vgl.
42
APW II A 6 Nr. 224 Beilage 1.
, so
31
wirdt umb 20 000 thaler mehr oder weniger nit vil zu disputiren sein,
32
khönnet eüch auch mit des bischofs andächtigen selbsten

43
Wartenberg.
, doch ohne ver-
33
zögerung hierüber vernemmen.

[p. 330] [scan. 424]


1
So finden wir gleichfahls nit für thunlich, daß man sich wegen Münden in
2
puncto reservationis privilegiorum aufhalten, sondern es dißfahls beym
3
proiect verbleiben lasse.

4
Die haubtdifficultet aber, waran sich daß werckh, wo nit stossen, doch
5
wenigist verweilen möchte, wurde vasst die satisfactio für Hessen Cassel,
6
der successionstritt wegen Marburg, sodann daß undterpfandt wegen der
7
600 000 reichsthaler sein. Wegen Marburg bleibts bey unser einmal hierin
8
geschöpften und eüch überschickhten resolution

34
Vgl. hierzu die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647, d.i. [ Nr. 29 bei Anm. 152 ] .
35
Gleichlautend zuletzt Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Krane und Volmar, Prag
36
1647 Dezember 23. Ausf.: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1948fol. 134–135. Konzept: ebenda
37
Fasz. 52b (1647)fol. 170–171. Dazu gehört ein Gutachten dep. Räte (nicht genannt),s.l.
38
1647 Dezember 23 (Konzept: RK FrA Fasz. 54e [1647 XII]fol. 70–71) und Conclusum
39
im Geheimen Rat (Trauttmansdorff, Carretto, Gebhardt, Söldner, Walderode, Kalt-
40
schmitt
),s.l. 1647 Dezember 17, 23 (Konzept: ebenda fol. 72–73) sowie sechs Beilagen
41
(zu den Beilagen s. das chronologische Register). In dieser Weisung hatte Ferdinand die
42
Ges. angewiesen, in der Marburger Frage nichts ohne Zustimmung Hessen-Darmstadts
43
einzuwilligen, sondern es in eventum bey demiehnigen bewenden zu lassen, waß ihr al-
44
bereit den Schwedischen gesandten dieses puncts halber hiebevorn mit seiner liebden be-
45
willigung hinausgegeben ( RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1948fol. 134’. Gemeint ist das An-
46
gebot
der ksl. Ges. vom 13. Mai 1647, vgl. APW II A 6 Nr. 88 Beilage 4; Ruppert , 295).
47
Auch im Konflikt mit den Gf.en von Solms und Ysenburg sollten die Ges. die Interessen
48
Hessen-Darmstadts nach Kräften befördern ( ebenda ).
und also bey dem pro-
9
iecto pacis, zumahlen solches mit vorwissen und einwilligung des landt-
10
graf Geörgen zu Hessen Darmbstatts liebden selbst

17
10 geschehen] Im Gutachten (fol. 65) folgt: zuversichtlich, es werden auch die cronen
18
hirinnen weiter nicht dringen, auch theilß der protestierenden selbsten sich Hessen
19
Darmbstadt annehmen.
geschehen.

11
Die andere difficultet trifft nun Churmainz und -cölns liebden, und daß
12
Hessen Cassel sogar mit den 600 000 reichsthaler nit will zufriden sein.
13
Nun ist zwar zu hoffen, daß Hessen Cassel es bey diser summa verblei-
14
ben , doch nit ohne pfandt auff reichs- und der stendte contributiones
15
weisen werde lassen,

20
15–331,4 derentwegen – zuezusprechen] Im Gutachten (fol. 65–65’) stattdessen: Gestaldt-
21
samb des churfürsten von Maintz contradictiones von newen wider ankomben, unge-
22
achtet Meintzischerseits in ihr majestät gedrungen wird, den friden quocumque modo
23
zue schließen. Man were dahero der gehorsamsten mainung, daß zue gewinnung der zeit
24
sowohl der Mainzische als Bayrische alhie anwesende abgeordtneten [Waldenburg und
25
Mändl] zue vernehmen weren, was sie vermeinten, daß hierinnen fur temperamenta und
26
wege zu überwindung dieser difficulteten zue ergreifen weren, auß welchem dan die
27
abgeordneten umb so viel mehr erkennen werden, daß der frid nicht bloß an placidirung
28
des hinausgegebenen proiecti, sonden an beeder churfürsten weiterer erklerung hafften
29
möchte. Und was sie sich darüber erkleren, were ihrer majestät weiter ze referiren und
30
darauf die gesandten ferner zue beschaiden.
31
Wegen der vier Schaumburgischen ambter wollen Ihre Majestät des verlaufs der hand-
32
lung erwarten. Der in der Weisung enthaltene Abschnitt entspricht der Entscheidung
33
Ferdinands III. im GR (fol. 65’).
derentwegen dann Hessen Cassel etwo 2 oder 3
16
pläz zu ihrer versicherung, biß die verwilligte summa gelts abgestattet,

[p. 331] [scan. 425]


1
gelassen werden möchten

33
So bereits in der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647, d.i. Nr. [ 29 bei Anm. 154 ] .
, doch daß diejenige stendte alle, so aniezo
2
Hessen Cassel contribuiren

34
Ein Verzeichnis der Rst. , die am 1. März 1648 an Hessen-Kassel kontribuierten und später
35
durch Art. XV,12IPO bzw. § 57IPM zur Zahlung an Hessen-Kassel verpflichtet wurden,
36
ist gedruckt bei Adami , 572.
, zu solcher abstattung concurriren solten,
3
und hettet ihr dahin den Mainz- und Cölnischen gesandten beweglich
4
zuezusprechen.

5
Betreffendt die assecurationem pacis haben wir gnedigist gern vernom-
6
men , daß sich die Schweedischen erclert, daß sich darbey wenige difficul-
7
teten ereigen werden. Nachdem wir aber dises für den haubtpunct, alß
8
darauf der effect und sicherheit des fridens beruhet, billich halten, alß
9
wollen wir darinnen einer außführlichen relation und specialerklerung
10
der Schweeden erwartten, und zum fall, ihr disfahls noch kheine special-
11
erklerung von den Schweeden in handen, so hettet ihr bey ihnen noch-
12
mahls auff eine cathegorische resolution gleichwie in allen anderen
13
puncten zu tringen.

14
Waß sonsten daß Chursächßische directorium betrifft, stehet zu erwart-
15
ten , waß den churfürstlichen

31
15 gesandten] In Konzept und Kopie folgt derentwegen.
gesandten

37
Leuber.
für weittere bevelch zuekhom-
16
men werden.

32
16–18 Ihr – werden] Fehlt im Gutachten.
Ihr habt aber fleisßig zu penetriren, wie sich selbiger mini-
17
ster comportire, damit wir wissen mögen, ob solches demjenigen gemeß
18
seye, waß er von Dreßden auß bevelcht möge werden.

19
Anlangendt endtlich die communication unserer endtlichen resolution
20
mit Sachßen, Brandenburg und Braunschweig wollen wir mit denn neg-
21
sten euerer relation, wessen sie sich gegen eüch vernemmen lassen, gnä-
22
dist gewertig sein.

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