Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
198. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1647 Januar 6

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Volmar an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1647 Januar 6

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Kopie: KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.

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Schwedische Forderung nach ganz Pommern ohne Rücksicht auf die neue Vollmacht der
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kurbrandenburgischen Gesandten.

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Die Schweeden sein diesen abendt umb 3 uhren bei unß geweeßen

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Vgl. das Protokoll vom 6. Januar 1647 (Druck: Nr. 199 Beilage [1]).
, haben
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sich rundt ercläret, daß sie des churfürsten von Brandenburg contradiction
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nunmehr auff ein seiten gestellet sein laßen und gantz Pommern einbehalten
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wolten mit ihrer Kayserlichen majestätt und des Reichs wießens und garantie,
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auch darauff den frieden schließen, verhöffentlich hierdurch zwischen der
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cron Schweeden undt ihrer Kayserlichen mayestätt, deroselben hauß und
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dem Reich eine solche freundtschafft [ zu ] stabiliren, deren man sich werde zu
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erfrewen. Wie undt waß sie aber bey der guarantie in acht zu nemmen
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vermeinen, daruber wolten sie sich etwas bedencken, daßelbe zu papeyr
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bringen undt sich etwan ubermorgen gegen unß vernemmen laßen, dan
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morgen hetten sie ihre posten, alßo nicht viel weil. Haben dabei weitlauffig

[p. 374] [scan. 450]


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außgeführt, warumb sie nicht länger mehr auff Brandenburgh warten könten
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noch wolten, unter andern claris verbis angezeiget, daß eben heut die
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Brandenburgischen ihnen einen newen gewalt von ihm herrn ad tractandum
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zugestellet

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Am 24. Dezember 1646/3. Januar 1647 hatten die kurbg. Ges. ihre neuen Vollmachten,
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datiert auf den 8./18. Dezember 1646, den schwed. Ges. ausgehändigt ( APW II C 3 S. 179 Z.
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31–41).
, die zwaren mit plenioribus clausulis versehen undt darauff
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tractirt werden konte, aber sie hetten ihnen rundt angezeigt, daß es nunmehr
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zu spat wehre. Es pliebe einmahl dabei, daß sie mit denn Kayserlichen auff
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gantz Pommern schließen wolten, hetten damit ihnen, Churbrandenburgi-
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schen , à Dieu (ita loquebatur Oxenstiern) gegeben. Sie verlangen Ewer
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Excellentz alherkunfft sehr, doch wan es ihnen so hoch ungelegen undt an
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leibsunvermogen nachtheilig sein solte, wehren sie auch erpietig, mit unß
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fortzufahren; wie solchs in der relation ad Caesarem

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Vgl. die Relation vom 7. Januar 1647, dem Tag darauf (Druck: Nr. 199).
cum extractu protocolli
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ubermorgen umbständtlicher wirdt zu vernemmen kommen.

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