Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
38. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1644 November 22

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[ 31 ] , [ 32 ] / 38 / [ 50 ]

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Linz 1644 November 22

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Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 16 [ praes. 1644 Dezember 6 ] = Druckvorlage–
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Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 180–181 – Kopie: ebenda Fasz. 92 III nr. 474 fol.
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645–645’.

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Verglichene Form der Vollmachten. Verzögerung der Hauptverhandlungen durch Frankreich.
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Kurialien gegen die französischen Bevollmächtigten. Teilnahme der kurfürstlichen Bevollmächtigten
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an den Verhandlungen mit den Vermittlern.

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Wir haben nr. 31 erhalten und nr. 32 ist uns vorgetragen worden. Was nun fürs erste
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die verglichene formb der vollmachten betrifft, habt ir dieselbe hiemit in
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originali allerdings dem überschiekhten concept gemäß zu empfangen, so
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ihr zu seiner zeit gebüehrend zue producieren auch denen mediatoribus
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alsobaldt parte davon zu geben wißen werdet. Waß aber die ausflüechte
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undt verzüegerung der Franzößischen gesanten in sachen die fortsezung
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inmittelst der haubttractaten belangend anraicht, müeßen wir ahn sein orth
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undt zue ihrer schweren verantwortung bey der werthen christenheit gestel-
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let sein laßen undt wollen verhoffen, ein iedwederer auch darauß, wer lust
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zum frieden habe oder nicht undt ahn weme es biß dato ermanglet, umb
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soviel handgreifflicher erkhennen werde.

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Antreffend fürs dritte, waß du, graff von Nassau, in puncto curialium gegen
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mehrermeldten Franzößischen gesandten gehorsamist errinderst, laßen wir
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unß gnedigist nicht zuwider sein, im fall zuvorderist euch von denen Fran-
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zößischen einige ehr oder cortesie erzeigt wurde, daß ihr hingegen mit den-
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selben mit gleichmeßiger ehr compliret, daß ihr aber euch eines mehrern
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gegen ihnen noch zur zeit zu bezaigen, da es noch ein so langen anstandt
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mit anhebung des haubtwercks haben solte, sehen wir kheine ursach.

[p. 67] [scan. 95]


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Weil auch entlich nicht herkhommens, daß die churfürsten oder dero gesand-
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ten sich der friedenshandlung immediate undternehmen, sondern unß für
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sich selbsten oder unsern gesanten durch die irigen auf beschehnen com-
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munication ad partem mit guetem rath assistiren und ahn die hand gehen,
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maßen sie selbsten auch bey diesen bevorstehenden friedenswerckh ein
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anders nicht praetendirt, wie dan deßen der thumbprobst zue Paderborn
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sich für sich selbst lauth ewers vor diesem einkhommenen berichts zue
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beschaiden gewust, alß hett es billich dabey sein bewenden. Welchem nach
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ihr dan die churfürstlichen gesandten, da sie ein anders zu praetendiren
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sich undterfangen wurden, zu beschaiden wißen werdet. Es ist auch bey
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jüngsten tractat zu Regenspurg nie geschehen, daß die interponenten undt
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die churfürsten zusambenkhommen oder verlangt, in conferentiis beysam-
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ben zu sein.


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Beilage


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[ 1 Verglichene Form der Vollmacht] fehlt.

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