Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
238. Trauttmansdorf an Ferdinand III Osnabrück 1647 Februar 4

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Trauttmansdorf an Ferdinand III.


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Osnabrück 1647 Februar 4

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50b fol. 34–36’ = Druckvorlage – Kopie: TA Ka. 115 Z 9 nr. 81
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unfol.

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Drei Gründe für die Aufgabe katholischer geistlicher Gebiete und ihre Überlassung an protestie-
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rende Stände.

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Wie in grossen wichtigen geschefften gemeiniglich die urtheil derienigen,
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welche in den sachen keinen grundtlichen bericht haben, nach eines ieden
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sinnlichkeit gefehlt, auch zu zeiten wohl auff solche praesupposita gestelt
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werden, daß mancher dem eusserlichen ansehen nach vermeinen solte, es
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könne einmahl nicht anderß sein, waß dieser oder iener mainung zuwider-
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lauffe , solches muesse irrig unnd unrecht sein, also zweiffelt mir gar nicht, es
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werden auch von gegenwertigen fridenstractaten und zumahlen uber dieieni-
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ge , so die satisfaction der cron Schweden unnd deren dabey ratione aequipol-
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lentis interessirten ietzigen zuestandt nach auff die geistliche gueter verstat-
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tet

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Zu verstatten vgl. Grimm XXV Sp. 1622–1626.
, auch in puncto compositionis gravaminum denen uncatholischen und
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protestirenden der catholischen religion zu nachtheil in ein oder anderem
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punct gewichen, allerhandt glossae, censurae und calumniae außgegossen und
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dieselbe für ungerechte unnd uncatholische leuth bey der welt außgeschrien
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werden. Dieses verursacht nun, nachdem Ewer Kayserliche Mayestät meiner
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wenigen persohn die haubtdirection gegenwertiger schweren fridenshand-
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lung allergenedigst aufgetragen unnd ich dahero mehr alß andere in vorbe-
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rurte iudicatur gezogen werden möchte, daß ich ein notturfft zu sein erachtet,
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die ursachen, warumb man hierin mit vernunfft anderer und besserer gestalt
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nicht verfahren können noch sollen, kurtzlich darzustellen.

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Deren seint aber (wie sie Ewer Kayserlicher Mayestät vor allem ahm besten
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bekandt seindt) haubtsachlich drey. Erstlich, daß Ewer Kayserliche Mayestät
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und denen catholischen unmöglich gewesen, auch dieienige stiffter, welche
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die uncatholische und protestirende nur seither anno 1624 occupirt und innen
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gehabt, auß deren gewalt und macht zu retten. Und obgleich Ewer Kayserli-
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che Majestätt sowohl alß weilandt dero in Gott seeligst ruhender herr vatter,
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christmildelsten andenckhens, bei der ietzigen sowohl alß der vorigen
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Päbstlichen heyligkeit die der catholischen religion dißorths zuestehende
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gefahr vielfeltig repraesentiren und umb hülff und beystand aufs beweglichste
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ansuchen lassen, daß doch von dannen nit allein kein wurckhlicher bey-
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sprung , sonderen auch dieses erfolgt, daß ihre churfurstliche durchlauchtt in
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Bayren, welche alß der mächtigste catholische churfurst bißherzue neben
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Ewer Kayserlicher Mayestätt in den waffen gestanden (wie die acta bey Ewer
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Kayserlicher Mayestät reichshoffcantzley außweisen werden) selbst zum
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öffteren instendigst drauff gedrungen, daß man nunmehr nicht mehr dahin
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sehen solle, wie man das verlohrne wider recuperiren, sondern dasienige, waß
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man noch hat, quovis modo conserviren unnd erhalten solle. Unnd obzwar
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dieselbe zu zeiten ihren schreiben die clausulam „salva religione“ ange-
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henckht , so hat doch der außgang zu mehrmahlen gezeigt, wan man sich in
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puncto gravaminum oder sonst der religion zum besten in den tractaten
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etwaß aufgehalten, daß sie alßbaldt mit ihrer zu gentzlicher undertruckhung
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des catholicismi im Reich gereichender particularaccommodation getrohet.
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Auß welchem allem die andere ursach entsprossen, daß, nachdem man theilß
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der uncatholischen ständt obstination in vergleichung der gravaminum,
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theilß daß die cron Franckhreich selbst ihrer aigenen religion zuwider die
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protestirende in ihrer unfueg gesteifft und under der handt animirt hat, nicht
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fortkommen können, man endtlich dahin nothwendig sehen muessen, auff
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waß weiß unnd weeg das ubrige zu erhalten und die catholische religion
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darbey bestmüglichst zu versicheren sein möchte, dahero eingangen worden,
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daß denen uncatholischen das occupirte biß zu endtlicher christlicher verglei-
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chung der religion gelassen werde, damit die catholischen auch imgleichen
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bey dem noch inhabendem sicher verpleiben mögen. Hierauß ist das dritte
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erfolgt, nachdem also die occupirte ertz- und stiffter nicht wider zuruckh-
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gebracht werden können, daß man gleichwohl dahin gesehen, daß auß diesen
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ertz- unnd stiffteren theilß die satisfaction fur Schweden, theilß das aequipol-
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lens vor Pommern fur Churbrandenburg gewonnen und catholischentheilß
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wenigst dieß beneficium erhebt würde, damit sie wegen ihrer ubriger stiffter
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und länder dessen befreyt bleiben und der liebe frid dißorths nicht gehindert
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werden möchte.

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Diese drey puncta, welche wohl auff viel bögen der lenge nach außgeführt
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werden könten, hab ich zu dem endt nur kurtzlichen perstringiren, Ewer
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Kayserlicher Mayestät in underthenigster wohlmainung uberschreiben und
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deroselben benebenß anheimb stellen sollen, ob sy selbige dero räthen zu
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ihrer nachricht unnd damit sie die caussas moventes dessen, waß alhie

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verhandlet worden und in unseren relationibus begriffen, [ verstehen ] unnd,
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wan etwan ein oder anderer ungleicher bericht, wie nicht zu zweiffelen,
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einlauffen wirdt, sie sich darnach richten mögen.

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