Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
288. Trauttmansdorff an Ferdinand III Osnabrück 1647 März 4

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–/ 288 /–

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Trauttmansdorff an Ferdinand III.


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Osnabrück 1647 März 4

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50b fol. 71–74’, praes. 1647 März 18 = Druckvorlage – Konzept:
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TA Ka. 112 Z 6 nr. 72b unfol.

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D’Avaux: Hindernisse des spanisch-französischen Vertrags; Beseitigung durch eine anderweitige
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Entschädigung für Frankreich?; Aufnahme des Hg.s von Braganza in den Vertrag!; Beschwerde
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gegen die kürzlich vereinbarte Heirat im Haus Habsburg; habsburgische Abtretungserklärungen
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über das Elsaß; Rekommendation des Johanniterordens; Verwunderung über die letzte schwedi-
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sche Stellungahme zur pfälzischen Restitution; keine Rücksicht auf die Entschädigungsansprüche
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anderer Reichsstände auf Kosten der Stifter Hildesheim, Minden und Osnabrück; Interesse
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Longuevilles bei der Satisfaktion Hessen-Kassels; Ultimatum Trauttmansdorffs an die Schwe-
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den ?

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Alß mich der Frantzösischer gesandter conte d’Avoux ahm vergangenen
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freytag, den ersten diß monats Martii, besucht, hat er mit mir fast von allen
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diesem fridenswerckh anhangenden vornembsten geschefften geredt und
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vorderist zu penetriren gesucht, ob unnd waß er wegen der Spanischen
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inclination wegen zuruckhlassung des porto Longone und Piombino (ietziger
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deckhmantel der verzogerung des schlusses zwischen beeden cronen Spanien
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und Franckhreich) von mir heraußbringen könte, mit vermelden, wan der
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cron Franckhreich ietztgedachte beede örther verwilligt und gelassen werden
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wolten, daß sie strackhs und noch heut den friden mit Spanien underschrei-
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ben wolten. Wofern ihnen aber solche nicht gelassen und von denen
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Spanischen ministris auf der negativa beharret werden wolte, daß alles
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tractiren (welches er mit anruffung Gottes zum zeügen bethäuret) vergebens
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und umbsonst sein würde. Und da gleich ihnen ein aequivalens, welches er
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vermeinte, daß es etwa in Cambray

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Die Stadt Cambrai (Est. Cambrai) an der Schelde ( Moréri II S. 534–535) oder das Erzstift
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selbst.
oder in den beeden stätten ST. Omar und

[p. 573] [scan. 649]


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Ayr

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Aire-sur-la-Lys (Leie), südöstlich von Saint Omer an der Aa (Gft. Artois in den span. Ndl.)
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( Moréri I S. 158; ebenda VI S. 246).
bestehen möchte, angebotten werden solte, daß sie doch ein solches
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anzunehmen oder einzugehen kein gewalt hetten, sonderen es vorhero nacher
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dem königlich Frantzösischen hoff umb instruction und befelch, wie sie sich
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dißorths zu verhalten, gelangen lassen muesten. Furs ander, so erinnerte er,
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d’Avoux, daß auch des Breganza

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Kg. Johann IV. von Portugal (1604–1656); 1640 Kg.; gen. „der Glückliche“ ( Stammtafeln
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II Tafel 42).
in dem instrumento pacis, wo nit sub
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nomine regis (wie er denselben nennete), wenigst sub titulo Lusitaniae
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gedacht und entweder die cron Franckhreich verstattet, ohne bruch des
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fridens dem Portugallo hülff zu leisten, oder das wenigst mit demselben ein
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stillstandt von 8 monathen eingegangen unnd verwilligt werden möchte.
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Drittens, so beschwert er sich auch uber die zwischen der königlichen
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majestätt zu Hispanien und Euer Kayserlicher Mayestät princesin, der
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ertzherzogin Mariana, meiner gnedigsten frawen, geschlossene und publicirte
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heirath und daß durch diese des hochlöblichsten ertzhaußes vermehlungen
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under sich anderen königen und potentaten alle hoffnung benommen würde.
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Eß weren ia andere hohen standts princesin und wittiben gewesen, mit
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welchen sich der konig vermahlen können, nicht aber mit Euer Kayserlicher
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Majestätt fraw tochter alß einer princesin von 12 jahren, da er der succession
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halber noch ein zeit lang zuewarthen mueste.

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Ich hab ihme auf das erste geantwortet, daß die Spanische ministri weder
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Porto Longone noch Piombino zuruckhlassen, viel weniger in das erwehnte
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aequivalens willigen würden. Und wie ich wegen des anderen puncts, den
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Breganza betreffendt, gegen denen Spanischen nicht einmahl meldüng thuen
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dörffte, also stünde auch der dritte bey Ewer Kayserlicher Mayestät und des
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gesambten hochlöblichsten ertzhauses freyen willen und disposition, die in
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bestendiger erhaltung dieser engeren bundtnuß von keinem potentaten der
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welt können verdacht werden.

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Von disem ist er auff die reichssachen kommen unnd hat begert, daß ihm die
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cessiones uber Elsas communicirt werden möchten, recommendirte mir
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dabey des Maltheserordens interesse bey diesen tractaten

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Nach dem ksl.-schwed. Vorvertrag vom 8./18. Februar 1647 (vgl. nr. 262 Beilage 1; hier ST
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VI. 1 S. 155) war die Krone Schweden verpflichtet, alle Güter der Ballei Brandenburg des
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Johanniterordens, die außerhalb der Satisfaktionsgebiete lagen, herauszugeben.
. Ich hab ihm, soviel
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die begehrte communication der cessionum uber Elsas betreffe, hinwiderumb
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zu verstehen geben, daß hieran kein mangel erscheinen würde. Es seyen aber
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noch zwen starckhe haubtpuncten, nemblich die vollige vergleichung der
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gravaminum und die Pfalzische sach, abzuhandlen. Waß sonsten den ritterli-
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chen Maltheserorden betreffe, were darbey niemandt alß Churbrandenburg
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interessirt, unnd würden wir unserstheilß, wie bißhero, also noch weiter unß
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des ordens interesse bestermassen angelegen sein lassen. Obgedachter d’ A-

[p. 574] [scan. 650]


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voux hat mir, soviel die Pfaltzische sach betreffe, zur antwort geben, daß er
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derenthalben zum dritten mahl bei den Schweden gewesen unnd vermeint,
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sie gewonnen zu haben. Sie hetten aber darüber die unß bereits zuegestelte
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schrifftliche erklerung

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Vgl. nr. 280 Beilage [1].
ubergeben, welche er nit weniger empfunden alß sich
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darab verwündert hette. Wir solten repliciren und bei unser vorigen resolu-
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tion und erklerung verbleiben, er wolte das seinige auch darbey thuen. Waß
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aber die gravamina betreffe, da wurde unß bekandt sein, waß ein unnd
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anderer von den protestirenden wegen der stiffter Hildeßheimb, Oßnabrugg
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unnd Minden auffs newe suchen theten. Wegen Minden möchte es bey
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demienigen bleiben, wessen man sich in puncto gravaminum zu vergleichen,
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wegen Hildeßheimb unnd Oßnabrugg aber solte man durchauß nit weichen,
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dan soviel er nachrichtung hette, so würde sich auch einer wegen des
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gewesten inhabers des ertzstiffts Bremen, der cantzler Reinkinckh

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Dr. Dietrich Reinkingk (1590–1664); Verfasser des Tractatus de regimine saeculari et
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ecclesiastico (1619); 1619–1632 in hessen-darmstädtischem Dienst, 1632 Kanzler des Hgt.s
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Mecklenburg-Schwerin, 1636–1648 Kanzler im Est. Bremen, 1648 Kanzler der Hgt.er
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Schleswig und Holstein, 1650 Präsident des Pinneberger Oberappellationsgerichtshofs; 1647
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Februar-Juli Ges. des Est.s Bremen auf dem WFK ( Lorenz S. 224–225).
, anmelden
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und nicht weniger fur seinen herrn, den hertzog Friderichen von Hollstein,
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weilen er den ertzstifft der cron Schweden lassen mueste, ein aequivalens
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praetendiren.

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Ich replicirte, daß es dißorths keiner ermahnung bedörffte und wuste man so
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wenig denn hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg wegen der hervorge-
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suchten recompens auff die stiffter Hildeßheim, Oßnabrugg unnd Minden
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alß dem gewesten inhaberen des ertzstiffts Bremen ichtwaß zu willen, dan
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wie die erste auch den geringsten praetext einiges rechtmessigen scheins nicht
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vorbringen könten, also hette der letztere den ertzstifft umbsonst und auß
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gnaden bekommen und genossen; umbsonst und umb fridens willen würde er
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denselben widerumb lassen muessen.

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Ich thete hiebey wegen der Hessen Casselischen satisfaction erinnerung, daß
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er, conte d’Avoux, das werckh dahin vermitlen wolte, weilen es gleichwohl
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ein ehrliches, waß den Hessen Casselischen angebotten worden, daß sie sich
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darmit befridigen ließen. Er widerhohlte dasienige, waß er vor diesem wegen
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des duc de Longueville grossen affection unnd eyffers, [ den dieser ] zu
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behaubtung der landtgravin praetensionen trüge

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Vgl. z. B. nr. 220 Beilage 1.
, und daß er ihme destwegen
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dieses werckh auch seinesorths angelegen sein lassen mueste. Einmahl seie
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man etwaß karach

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Vermutlich im Sinne von karg ( Grimm XI. Sp. 213–216).
in der oblation gewesen, und wolte er verhoffen, man
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werde es darbey nit bewenden lassen. Zum beschluß meldete er, daß es zu
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befurderung obgedachter Pfaltzischer und Hessischer sach, item vergleichung
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der gravaminum sehr ersprießlich sein würde, wan ich deren beschleunigung
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bei denen Schwedischen sollicitiren und ihnen anzeigen ließe, daß ich

[p. 575] [scan. 651]


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nunmehr so geraume zeit dahie gewesen und ein mehrers nicht gehandlet
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worden were, ersuchte demnach sie, die Schwedische gesandten, das werckh
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zu befurderen, widrigenfahls, da solches noch lenger aufgezogen werden
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wolte, were ich zwar gemeint, dem werckh noch ein tag oder acht zuezuse-
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hen und alßdan mich von hinnen auf Munster und von dannen nach
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beschaffenheit der sachen weiter an Ewer Kayserlicher Majestät hoff zu
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erheben. Ich replicirte, daß alle diese sachen nit besser befurdert werden
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könten, alß wan die cron Franckhreich ihre bey den Schweden stehende
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völckher zuruckhforderten und dasienige, waß sie hier zu erhaltung der
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catholischen religion und befurderung des fridens mit worten contestirten,
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dorten im werckh bezeugten. Ich wolte iedoch hierin seinem vorschlag
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nachdenckhen.

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