Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
48. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 16

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[ 21/ ] 48 /–

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Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Osnabrück 1647 Dezember 16

16
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 67–67’, 96–98’ = Druckvorlage – Kopie:
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KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1900fol. 237–239.

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Übergabe des ersten Teils des zweiten katholischen Gutachtens durch Raigersperger (1647
19
XII 13): Ablehnung dieses Gutachtens durch Kurbayern, Salzburg und weitere katholische
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Reichsstände; Bitte um vertrauliche Behandlung des Gutachtens, keine Hoffnung auf einen
21
gemeinsamen Beschluß der katholischen Reichsstände. Gemeinsame Haltung aller katho-
22
lischen Reichsstände wünschenswert.

23
Unterredung Volmars mit Ernst (1647 XII 12): Ablehnung des zweiten katholischen Gut-
24
achtens der katholischen Reichsstände durch katholische Kurfürsten, Würzburg und Bam-
25
berg ; deren Forderung nach kaiserlichem Vorgriff; Mehrheit der Voten im Corpus Catholi-
26
corum für Unterstützung eines kaiserlichen Vorgriffs.

27
Textvorschlag für Art. I–V *KEIPO5* ausgearbeitet, Einigung mit den schwedischen Ge-
28
sandten über Amnestie und Reichsreligionsrecht auf dieser Grundlage angestrebt; vorherige
29
Aushändigung des Textvorschlags an das CC , Hoffnung auf Zustimmung der katholischen
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Reichsstände; Problematik des kurkölnischen Tauschplans, dessen vorläufige Zurückstellung.
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Zustimmung Giffens zur vorläufigen Zurückstellung der Forderungen des Deutschen Or-
32
dens gegen die Stadt Straßburg. Rückkehr Oxenstiernas aus Minden.

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Auf die Weisung vom 30. November 1647 (Nr. 21). Nuhn haben unß die
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alhier versamblete catholische ständt ahm negstgefolgten freytag, den 13.
35
dies, ihr verfastes bedencken uber unßere ihnen den 3. eiusdem zugestelte

[p. 179] [scan. 273]


1
temperamenta

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Gemeint sind die ksl., dem CC vorgelegten Korrekturvorschläge zu Art. I–XV
39
*KEIPO4B* , praes. Osnabrück 1647 Dezember 3 ( [ Nr. 22 Beilage [1] ] ).
durch den Churmayntzischen cantzler

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Raigersperger.
dermahlen ein-
2
lifern laßen, inhalts, wie Ewer Kayßerliche Mayestätt auß mitkommender
3
abschrifft litera A allergnädigst werden anzuhorn haben. Daß aber diese
4
einlieferung nit wie herkommens durch einen außschuß, sondern allein
5
durch ihme, cantzlern, beschehen, hat er dergestalt entschüldigt, daß sich
6
Bayrn und Saltzburg darbey nit hetten einfinden wöllen, weil sie und
7
noch viel andere mit diesem guttachten nit zufrieden wehrn noch daßel-
8
big pro communi concluso halten wölten. Daher er nit ermanglen söllen,
9
unß daßelbig allein zu praesentirn, nit der intention, daß wir hierahn
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praecise gebunden, viel weniger sölche erclehrung den Schweden und
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protestirenden außhändigen, sondern pro discretione handtlen und das
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catholische interesse so gutt möglich verfechten solten, dan daß wir ver-
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meinten , es würden die catholische zu einem sambtlichen einhelligen
14
schluß in diesen materiis zu bringen sein,

37
14–15 daß – sein] Fehlt in der Kopie.
daß wehre ein vergeblich ding
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und würde nimmermehr dahin zu bringen sein.

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Hierauff haben wir unß erbotten, der sachen nachzudencken. Wan es aber
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endtlich zum treffen komme, so werde man in specie wißen müßen, welche
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der einen oder andern meinung, dan auff solche weiß, da dergleichen con-
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sulta alzeit in forma eines gemeinen conclusi vorgetragen, würde schwehr-
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lich zu handlen, noch viel weniger die gegentheil damit zufrieden sein.

21
Dan es wehre gleich vor dieser praesentation der Churbayrische deputa-
22
tus , Dr. Ernst, bey mir, Volmarn, gewest

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Am 12. Dezember 1647 (vgl. APW [ III C 2/2, 919 Z. 21–33 ] ).
, und hat sich ab diesem con-
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cluso hoch beschwehrt, mit vermelden, es lieffe fast wiederumb auff die
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vorige extremiteten auß

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Bezug auf das erste kath. Ga. vom 7. Oktober 1647.
, darzu sich aber sein gnädigster herr einmalh nit
25
verstehen könte noch wölte, inmaßen auch Churmayntz, -trier, -cöllen,
26
item die bischoffe Würtzburg und Bamberg gleicher meinung sein, und
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wan man die vota hinc inde dependentia recht examinirn sölte, so würde
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sich befinden, daß die maiora in contrarium nit, sondern vielmehr dahin
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gehen würden, daß mans Ewer Kayserlicher Mayestätt absolute heimb-
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stellen sölte. Derentwegen er auß habenden befelch mich ersucht, mit
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meinen collegis darahn zu sein, daß man sich diese schrifft so viel nit hin-
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dern laßen, sondern so gutt alßs möglich vorgreiffen thue, dan seine chur-
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fürstliche durchllaucht seie erbietig, Ewer Kayserlicher Mayestätt dies
34
ortts in allem, [ worin ] decisive verfahrn werden müsten, zu secundirn,
35
wie dan auch andere vornehme chur- und fürsten catholischentheils thuen
36
würden.

[p. 180] [scan. 274]


1
Alß wir auch mit ermelten cantzler die vota gleich

28
1 im fußstapffen] In der Kopie im fueß.
im fußstapffen durch-
2
gangen , hat sich befunden, daß dieienige, so nit allein mit den vorge-
3
sch[l]agenen temperamentis woll zufrieden, sondern auch das gantze
4
werck auff den außschlag, so gutt möglich der ahn seiten Ewer Mayestätt
5
getroffen werden

29
5–6 könte – werden] Fehlt in der Kopie.
könte, kommen zu laßen erbietig, in der zahl die andere
6
noch umb vier vota ubertreffen werden.

7
Demnach so haben wir dieses eingereichte bedencken mit Ewer Kayser-
8
licher Mayestätt vom 27. und 30. negstverfloßenen monats einglangten
9
resolutionibus

31
Gemeint sind die als Vorantworten zur vorläufigen Verhandlungsführung überschickten
32
Ga. des GR ( [ Nr. 14 Beilage [1] ] und [ Nr. 21 Beilage [1] ] ).
conferirt und unßer ahnvor uberschickte temperamenta

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Wie Anm. 1.

10
denselben gemeß corrigirt, auch ethlich wenig von denen catholischen
11
ahnietzt erinnerte additiones, wie in abschrifft litera B zu ersehen, beyge-
12
setzt . Sein auch vorhabens, mordrigen tags, weil es heüdt wegen der post-
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expeditionum nit sein können, unß zu denen Schwedischen zu verfügen
14
und zu versuchen, ob diese beyde haubtpuncten de amnestia et composi-
15
tione gravaminum auff ein endtlichs mögte vergliechen werden. Jedoch ist
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gutt befunden worden, solche de novo emendirte temperamenta noch
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vorderist durch das Churmayntzische directorium heudt nachmittag den
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sambtlichen catholischen ständen vortragen zu laßen, in hoffnung, weil ie
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auff die in ihrm concluso enthaltene formb nit vortzukommen, sie wer-
20
den per maiora es bey unßerm auffsatz bewenden laßen.

21
Dan waß in dem concluso wegen der bisthumb Oßnabrück und Minden
22
ahn handt geben wirdt

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Buschmann hatte den kurkölnischen Tauschplan am 7. Dezember 1647 offiziell im CC
35
vorgestellt. Im Ergebnis forderte das zweite kath. Ga. die ksl. Ges. auf, Wartenberg die
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gen. Stifter zu erhalten. Falls dies nicht zu erreichen sei, solle Kurbg. ahnstatt des stifftes
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Minden von den Schaumburgischen ambtern soviel eingeraumbt werden, alß ermelter
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stifft iährlich ertragen kan, und mögen alßdan dem fürstlichen hauß Braunschweig für
39
die praetendirte zwo Magdeburgische und Halberstättische coadiutorien zwo alternatio-
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nes auff dem stifft Minden nach des ietzigen bischoffen fürstlichen gnaden ableiben oder
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endtlich gar die alternatif nachgegeben werden. Hingegen aber hette der stifft Oßnabrück,
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alß welcher sine controversia under die regulam anni 1624 nit gehörig, den catholischen
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frey zu verbleiben ( RK FrA Fasz. 53b [1647 XII]fol. 122–123; Knoch , 198f).
, ist eben daßienige, waß Dr. Buschman inhalts
23
unßer relation vom 5. dies

44
Bezug auf das PS von [ Nr. 27 ] .
bey ihr churfürstlichen durchllaucht zu Bran-
24
deburg , iedoch ohne einige frucht, negociirt hatt, und dieweill wir die nit
25
unzeittige vorsorg

30
25 getragen] Im Konzept ze tragen.
getragen, da dies ahnietzt bey vergleichung der grava-
26
minum in tractat gebracht werden soll, daß es daß gantze werck stoßen
27
mögte

45
Vgl. zuletzt in der Relation vom 9. Dezember 1647 ( [ Nr. 33 bei Anm. 11 ] ).
, so haben wir mit den Churcöllnischen und denienigen, so des

[p. 181] [scan. 275]


1
herrn bisschoffs interesse zu vertretten

25
Gemeint sind wohl in erster Linie Buschmann, Landsberg und Bischopinck. Wartenberg
26
selbst war in Münster geblieben (vgl. [ Nr. 20 bei Anm. 20 ] ; Knoch , 199).
, gehandtlet, daß sie zufrieden,
2
diesen vorschlag

23
2 noch] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage nach.
noch biß zu abhandtlung der aequivalentien anstehen
3
zu laßen.

4
Deßgleichen ist auch dem Teutschmeisterischen abgeordtneten

27
Johann von Giffen (gest. 1656); 1646–1649 Ges. des Deutschen Ordens und des Johanni-
28
terordens , der Hst.e Straßburg, Passau und Halberstadt und der Abteien Hersfeld, Mur-
29
bach , Lüders und Andlau; Rat der bf.lich straßburgischen Regierung ( Demel , Giffen;
30
Lehsten II, 34f). Deutschmeister war seit 1641 Ehg. Leopold Wilhelm.
durch
5
mich, Volmarn, in beysein der Churtrier- und Cöllnischen umbständtlich
6
remonstrirt worden, daß die reparation dem Teutschen- und Johanniter-
7
orden in die statt Straßburg zugefügte demolition dero ordenshaußer

31
Die ev. Reichsstadt Straßburg lag mit dem Deutschen Orden, dem Johanniterorden und
32
dem Fbf. von Straßburg im Streit über einige niedergerissene Ordenshäuser und die Kir-
33
chen Alt- und Jung-St. Peter. Ein RHR -Urteil hatte diese zuletzt den Katholiken zuge-
34
sprochen , allerdings war das Urteil nie vollstreckt worden ( Dickmann , 387f; Schreiben
35
und Akten in dieser Sache enthält APW [ III C 2/3, 72 R nr. 710 ] ).
in
8
specie zu praetendirn, derzeit unverfänglich

36
„Ohne Wirkung“, „ohne Ergebnis“ ( Grimm XXV, 308).
, inskünfftig aber derentwe-
9
gen anstellenden actionibus gantz praeiudicir- und schädtlich fallen wür-
10
de , also hat er es auch dahingestelt sein laßen.

11
Waß nuhn auff die mit denen Schwedischen und protestirenden antret-
12
tende handtlung weiters erfolgt, solches wirdt unßer negsthernach-
13
gehende gehorsamste relation mitbringen.

14

24
14–16 Der – sein] Fehlt im Konzept.
Der Schwedische gesandter Oxenstern ist vorgestern sambstag wieder
15
von Minden anhero anglangt

37
Oxenstierna und Erskein waren am 10. Dezember 1647 nach Minden gereist (vgl. [ Nr. 33 bei Anm. 16) ] .
, wirdt also mit reassumption der handt-
16
lung soviel desto füglicher vortzukommen sein.


17
Beilagen A – B zu Nr. 48


18
Beilage A zu Nr. 48

19
Zweites katholisches Gutachten (Teil 1) über die kaiserlichen, dem CC vorgelegten Korrek-
20
turvorschläge zu Art. I–VI *KEIPO4B* , praes. Osnabrück 1647 Dezember 13. Kopie: RK
21
FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 106–110’, 119–123’, 111–118’; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.;
22
GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 2 nr. 25

39
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 142–159’; ebenda Fasz. 96 IIfol. 294–313;
40
ebenda Fasz. 94 III nr. 508 p. 596–621; ebenda Fasz. 98efol. 1172–1186’; StK FrA Ka.
41
11 p. 1787–1815; MEA FrA Fasz. 19 coll. 4 unfol.
.

[p. 182] [scan. 276]


1
Beilage 1 zu Beilage A zu Nr. 48

2
Memorial des stadt-augsburgischen Gesandten anstelle des Votums im CC ,s.l. [1647
3
Dezember 7]. Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 69–73’; KHA A 4 nr. 1628/23
4
unfol.

22
Weitere Kopie: MEA FrA Fasz. 18 coll. 5 unfol. – Hinter dem augsburgischen Memorial
23
liegt außerdem: Note Pfalz-Neuburgs betr. seine Anwartschaft auf die pfälzische Kur-
24
würde und die Jülicher Lehen, praes.s.l. 1647 Dezember 13. Kopie: RK FrA Fasz. 53b
25
(1647 XII)fol. 74–74’; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. Ob dieser Schriftsatz den ksl. Ges.
26
zusammen mit den übrigen Beilagen übergeben wurde, konnte nicht ermittelt werden.
.

5
Beilage B zu Nr. 48

6
Kaiserlicher Textvorschlag für Art. I–V *KEIPO5* (lat.),s.l. [praes. 1647 Dezember 16].
7
Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 76–80’; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.

27
Die Kopie im KHA ist mit einem falschen Kanzleivermerk versehen: Ita exhibitum Suecis
28
et protestantibus 17. Decembris 1647 Osnabrugi; dies würde auf die am nächsten Tag
29
übergebenen Art. I–V *KEIPO5* zutreffen, um die es sich jedoch hier nicht handelt. –
30
Weitere Kopie: MEA FrA Fasz. 19 coll. 4 unfol.
.

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