Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
119. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Februar 10

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Volmar an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1648 Februar 10

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Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 Nr. 87 unfol.

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Hintergründe der reichsständischen Separatverhandlungen: enges Verhältnis Vorburgs zu
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den protestantischen Reichsständen und Schönborn, daraus resultierende Weisung Schön-
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borns zu einem Vorgriff unter Hinzuziehung Kurbayerns und Bambergs; Fehlverhalten

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Thumbshirns und Langenbecks. Gründe für den Rückzug Leubers von den Separatverhand-
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lungen .

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Hessen-Kassel; Königsmarck; Buschmann. Unzufriedenheit Sayn-Wittgensteins. Exemtion
4
Oldenburgs.

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PS Unterredung mit Sayn-Wittgenstein; Blumenthal.

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Auf ein Schreiben vom 29. Januar 1648

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Nicht zu ermitteln.
. In unserer gesambten relation
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werden Euer Excellenz vernemmen, waß vor ein schöne conferentz zwi-
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schen denn catholischen und protestierenden obhanden gewesen, nun-
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mehr gottlob unterbrochen worden.

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Damit aber daß fundament, woher diß werkh entsprungen, desto besser
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vermerkht werde, hab Euer Excellenz ich disen nebenbericht gehorsam-
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blich thuen sollen, weil solche particularia in die relation einzebringen
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derzeit allerhandt bedenkhen auff sich tragt.

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Der von Vorburg hatt sich, wie Euer Excellenz anvor bewußt, stetigs
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grosser vertraulicheit mit denn protestirenden, sonderlich aber mit Alden-
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burg und Braunschweig beflissen, zwar dardurch ins vergangen sovil nit
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schaden könden, weiln i[h]m die manutenentz und direction gemanglet.
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Nachdem aber sein gnädiger fürst und herr

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Johann Philipp von Schönborn.
vom bisthumb Würtzburg
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zum churfürstenthumb Maintz erhebt worden, hatt er durch seine bei
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ihr churfürstlicher gnaden habende privanza sovil zuwegen gebracht,
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daß dieselben daß höchste vertrawen bei disen tractaten auff seine relatio-
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nes gesetzt und, weil er vorgebn, daß er der protestirenden per omnia
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mächtig, alles mit inen richtig machen köndt, hergegen aber die Kayser-
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lichen alle handlungen den Spanischen zu gefallen nur verlängern theten,
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unlangst ein gantz ernstlich bevelchschreiben an die sambtliche Chur-
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maintzische gsandtschafft abgehen lassen

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Wurde nicht ermittelt.
, deß innhalts, sie mit zuziehung
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deß Churbayerischen

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Ernst.
, auch Bambergischen

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Göbel.
abgesandtens denn Kayser-
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lichen vorgreiffen und eüsserist sich befleissen solten, daß man sich mit
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denn protestirenden absonderlich vergleichen möcht, so mir vom herrn
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Raigensperg, doch in höchstem vertrawen und pitten, ime nit zu vermeh-
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ren

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Von vermären, hier in der pejorativen Bedeutung verraten ( Grimm XXV, 843f).
, vorgelesen worden.

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Auff dises schreiben hatt nun der Vorburg die Braunschweigischen an-
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gestifftet , denn Churbayerischen ein solche particularconferentz vor-
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zeschlagen , der dann folgendts an die Churmaintzischen kommen und
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vermeint, er treffe es eben gar wol

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Am 10. Januar 1648 war Ernst mit dem Vorschlag zu geheimen rst. Separatverhandlungen
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auch bei den Kurbg. vorstellig geworden (vgl. die kurbg. Relation vom 3./13. Januar 1648:
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UA IV, 649f).
. Ist also die resolution, auch wider

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1
die von ime und denn Churmaintzischen mir gegebne vertröstung

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Volmar hatte ggb. Ernst und den kurmainzischen Ges. am 7. Februar angekündigt, ihren
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Forderungen entsprechend den KEIPO6 für die Punkte Amnestie und Reichsreligionsrecht
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schnellstmöglich herauszugeben (vgl. die Relation vom 10. Februar 1648, d.i. [ Nr. 118 Bei- lage [1] ] ). Dennoch fand am folgenden Tag die Partikularkonferenz zwischen Ges. kath.
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und prot. Rst. statt.
, ge-
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nommen worden, die conferentz anzestellen, dabei auch die insolentz
3
deß Thumbhirns so groß war, daß als herr graf von Lamberg ine am frey-
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tag abendts [7. Februar 1648] zu sich erfordern lassen, damit wir vernem-
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men köndten, in quo statu der protestirenden consultationes weren, daß
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er denselbn nit gewürdigt, weder damaln noch folgenden sambstags sich
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einzestellen. Wölchergestalt auch er und der Langenbekh den herrn chur-
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fürsten von Saxen, als wir unß am donnerstag zuvor [6. Februar 1648]
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auff seine churfürstliche durchlaucht bezogen, despectirt, würdet daß
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protocollum weisen, auß wölchen circumstantiis gnugsamb erscheint,
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waß unter diser conferentz verborgen gewesen.

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Daß aber heüt dato Dr. Leüber derselben auffkündt, ist sonder allen
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zweifel daher kommen, daß wir gestern denn catholischen den vom herrn
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Schröder überschikhten extract an ine abgangnen churfürstlichen schrei-
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bens

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Gemeint ist die Weisung Kf. Johann Georgs vom 31. Dezember 1647[/10. Januar 1648]
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( [ Nr. 112 Beilage [2] ] ). Außer mit dieser ksl. Weisung, die allerdings erst am 19. Februar
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1648 in Osnabrück eintraf, erhielten die ksl. Ges. diesen Auszug der kfl. Weisung bereits
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am 9. Februar 1648 unmittelbar von Schröder (vgl. APW [ III C 2/2, 979 Z. 15–18 ] ; das
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Übersendungsschreiben Schröders an die ksl. Ges. konnte nicht ermittelt werden).
vorgelesen, solches aber durch den Vorburg dem Langenbekh und
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durch disen dem Läuber kundtgethan worden, er also besorgen müessen,
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daß er dessentwegen in unglegenheit kommen möchte.

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Wie es mit Cassel

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Gemeint sind die Satisfaktionsforderungen Hessen-Kassels (später Art. XVIPO bzw. §§
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51–60IPM).
hergehen werde, waiß ich nit. Wann die eingelangte
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avisi von〈s〉 Königsmarkhs niderlag wahr saind, dörfften die Churcöl-
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nischen wol auff ihrer 〈t〉otal negativa verharren wölln. Es ist derselbn
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keiner allhier, vermeine aber, Dr. Puschmann werde morgens widerkom-
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men

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Buschmann kehrte erst am 4. März 1648 wieder nach Osnabrück zurück. Er und Lands-
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berg waren nach Abschluß der Beratungen über die Declarationes ultimae der Mehrheit
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der kath. Rst. , also Anfang Februar 1648, zur Berichterstattung nach Münster abgereist
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( Foerster , Ferdinand, 337; APW III C 2/2, 972 Anm. 2). – Daneben waren die Ges.
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zahlreicher weiterer kath. Rst. aus Protest gegen die Politik der kath. Kf.en und ihrer
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Anhänger aus Osnabrück abgereist; nach dem 10. Februar 1648 waren nur noch die Ges.
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der Kf.en von Mainz, Trier und Bayern, des Est.s Salzburgs, der Hst.e Bamberg, Würz-
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burg und Speyer, der Mgft. Baden-Baden und der Hg.e von Ost. in Osnabrück anwesend,
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wobei letztere an den Beratungen der übrigen nicht mehr teilnahmen ( Wolff , 55 Anm.
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59).
.

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1
Herr graf von Wittgenstein ist über alle maassen malcontent〈e〉, daß man
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in seinen pretensionibus nit willfahren will, so aber wegen der beeden
3
churfürsten Trier und Cöln nit sein kan, neben dem auch die merita caus-
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sae nit clar seyend, ob und wie er oder sein v〈e〉tter

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Gf. Christian von Sayn-Wittgenstein.
darzu berechtigt

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Gf. Johann VIII. von Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein vertrat neben seiner Tätigkeit für
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den Kf.en von Bg. auch die Interessen seines Hauses im Kampf um das Erbe der 1636 im
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Mannesstamm ausgestorbenen Linie Sayn. Deren Interessen kollidierten u.a. mit denen
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der Kf.en von Köln und Trier als Lehnsherren der Gft. Sayn ( Großmann , 112; Schmidt ,
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Wetterauer Grafenverein, 571f). Wittgenstein forderte, die Bestimmungen des KEIPO4A
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solange beizubehalten, bis sich die interessierten Parteien untereinander geeinigt hätten
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(vgl. Meiern IV, 881 , 885). Die Ksl. dagegen hatten der Forderung der kath. Rst. entspre-
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chend
( Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. ; Text hier Meiern IV, 926
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achter Absatz) die Regelung betr. Sayn in Art. IV KEIPO6 ausgelassen. Bereits zuvor
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hatten die ksl. Ges. an den Ks.hof geschrieben, die Fronten in dieser Sache seien so ver-
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härtet
, daß daher nichts beßers wehre, dan diese praetension, alß welche ohnedaß gar nit
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ad amnestiam gehörig […], von diesen tractaten gäntzlich außzusetzen (Lamberg, Krane
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und Volmar an Ferdinand III, Osnabrück 1648 Januar 14; [ [ wie Nr. 89 Anm. 3 ] ]).
.
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Exemtion Oldenburgs.

6
PS Gespräch mit Sayn-Wittgenstein

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Vgl. den ausführlicheren Bericht über diese Unterredung im PS[1] der Relation ( [ Nr. 118 ] ).
. Es wer wol villeicht nit böß, daß
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der herr von Plumenthal sein raiß fortsetzen thet.

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