Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
462. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1648 Dezember 1/11

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Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav


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Münster 1648 Dezember 1/11

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Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161 unfol. = Druckvorlage; Kopie: DG 13 fol. 1256–1257’
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(Beilage A zu Nr. 464).

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Anhaltendes Drängen der Reichsstände auf Verlegung der schwedischen Armee in die angewiese-
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nen sieben Reichskreise. Klage über die Ruinierung des Fränkischen und Schwäbischen Kreises
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durch die Schweden, des Oberrheinischen Kreises durch die Franzosen und des Westfälischen
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Kreises durch Lamboy. Unfähigkeit dieser Kreise zur Leistung der Beiträge zur Satisfaktion.
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Empfehlung der schwedischen Friedensgesandten, die Vorschläge der Reichsstände zur Erleichte-
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rung der Lasten zu prüfen und damit auch Vorteile für die schwedische Armee zu erlangen. Klage
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der kaiserlichen Gesandten über die Fortführung von Akten und Mobilien aus Prag durch Pfalz-
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graf Carl Gustav entgegen den Abmachungen.

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Was an Ewer Fürstliche Durchlaucht bey iüngstabgangener post deroselben
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uns wegen der von des Reichs sämptlichen alhier anwesenden stände abge-
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sandten begehrten verlegung der königlichen armée gehorsambst überschrie-
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ben worden, solches wird verhoffentlich nunmehro bey Ewer Fürstlichen
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Durchlaucht sich wohl eingefunden haben.

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Obwohln wir nun itzerwehntenen ständen auff dero angebrachtes inständi-
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ges und nun zum offtern wiederholtes begehren uns nichts anders resolviren
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können, als das wir solches an Euer Fürstliche Durchlaucht gehorsamst ge-
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langen laßen, dennoch aber, ob bey sothaner beschaffenheit gemelte verle-
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gung zu dero unterhabenden soldatesque gnugsamen versicherung practi-
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cable und thunlich sein möchte, dero hocherleuchten diiudication anheim-
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stellen müsten, so sind sie doch hierinnen nicht content gewesen und haben
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noch bey der gestriges tages uns gegebenen visite nicht allein mehrgedachtes
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ihr begehren auff das eußerste urgiret, sondern auch dabeneben, weil der
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Fränckische und Schwäbische creiße durch des herrn feldmarschalln Wran-
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gels marche und darinn bishero beschehener subsistence, imgleichen der
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Oberrheinische von den herren Frantzosen, der Westphälische aber von den
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Lamboischen trouppen ihre assignirte satisfactionsquotam auffzubringen un-
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tüchtig gemachet, auch noch täglich auff den grund ruiniret würden, hinge-
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gen aber die in pecunia parata versprochene 18 tonnen goldes auff bestimpte
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zeit aufzubringen die gröste unmögligkeit wehre, gleichwol aber beinahe mit
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12 tonnen bahr sich gewiß gefast halten wolten, Euer Fürstliche Durchlaucht
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hierinn eine moderation anstellen und unterdeßen etliche von der cavallerie
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neben denen hohen officiren, so in Ihr Königliche Mayestät diensten nicht
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bleiben würden, abzudancken geruhen wolten. Und weil eben dergleichen
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von den andern arméen geschehen müste, hielten sie ohnfehlbahr darfür, das
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das gantze Reich eine merckliche erleichterung empfinden und die rückstelli-
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gen 6 tonnen (auf die man unterdeßen gewiße assignationes denen officiren

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ertheilen könte) desto eher auffzubringen wehren, diejenigen volcker auch, so
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hochgedachte Ihre Königliche Mayestät zu behalten gesonnen und vor offe-
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nem waßer nicht übergeführet werden könten, desto beßere verpflegung
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durch dieses mittel erhalten könten.

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Wir haben zwar dieses hin und her erwogen und in betrachtung, es nun-
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mehro eine geschloßene und verglichene sache ist und billich zu Euer Fürst-
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licher Durchlaucht hocherleuchten dijudication, dero wir weder ziel noch
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maß geben können, anheim gestellet werden muß, alß haben wir auff besag-
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ter stände anbringen uns nichtes resolviren können, sondern diese Euer
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Fürstlicher Durchlaucht gehorsambst nur zu hinterbringen versprochen.
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Doch vermeinen wir unvorgreifflich, daß, woferne Euer Fürstliche Durch-
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laucht es vor practicable finden würde, dieses den executionpuncte und das
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gantze werck nicht allein sehr facilitiren, sondern auch deroselben die be-
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drängte stände über die maßen devinciren würde, wie sie dann hierinn das
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unfehlbare vertrawen zu Euer Fürstlicher Durchlaucht tragen und im übrigen
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ihr eußerstes bey deroselben anzuwenden sich obligiren.

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Sonsten haben die alhier anwesende keiserliche abgesandten gestrigen abends
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uns zu erkennen geben, als hetten Euer Fürstliche Durchlaucht auch nach
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dem geschloßenen und publicirten frieden einige acta und mobilien aus der
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königlichen kunst- und schatzkammer zu Prage abführen und wegnehmen
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laßen, verhoffende, weill solches wieder die von allerseits beliebten conven-
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tion und dem numehro ad ratificandum eingeschickten instrumento pacis zu-
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wiederlieffe , wir deroselben solches remonstriren und umb remedirung deßen
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gehorsambst anhalten würden. Wie uns nun dergleichen im geringsten nichts
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bewußt, also sind wir nichts desto weniger, welcher gestalt der im gedachten
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instrumento pacis angezogene paragraphus (restituantur etiam archiva etc.)
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zu verstehen, mit selbigen in eine zimbliche dispute gerahten, unter andern
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aber dieses, das Euer Fürstliche Durchlaucht vermöge des rechten verstandes
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daßelbe mit guten fug und recht gethan, auch inskünfftig bis zu restitution
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des platzes thun können, zu behaubten uns bemühet, auch annoch darauf
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bestehen. Wormit sie aber nicht content, sondern auch über dieses noch-
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mahln auff befehl Ihrer Kayserlichen Mayestät bey uns suchen, das Euer
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Fürstliche Durchlaucht aus Böhmen gehen und bis zur auswechselung der
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ratification dero unterhabende in die zur königlichen militzsatisfaction assi-
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gnirte 7 creiße verlegen solten. Weil aber, wie albereit erwehnet, wir noch
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nicht wißen, ob Euer Fürstliche Durchlaucht mit dem gegentheil sich vergli-
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chen und zu dero versicherung sich ihren vortheil begeben können, und die-
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ses in dem executionpunct expresse an die sämptliche generalität remittiret,
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also ließen wir es unsers ohrtes dabei verbleiben und erwarteten mit verlan-
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gen , was werender zeit deswegen tractiret und abgehandelt worden.

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