Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
531. Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1649 Januar 26 / Februar 5

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Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav


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Münster 1649 Januar 26 / Februar 5

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Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 176 = Druckvorlage; Kopie: DG 14 fol. 124–126 (Beilage zu
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Nr. 546); Eingangsvermerk Stockholm 1649 Februar 24 / März 5.

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Gefahren bei weiterem Aufschub des Austauschs der Ratifikationen: Verlust der Quartiere, Streit
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und Bruch mit den Verbündeten darüber, Gefahr eines Einmarschs der Kaiserlichen und Bayern
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in diese Quartiere, Ruin der dortigen Bevölkerung, gefährliche Beschlüsse der Stände deswegen,
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Schuldzuweisung an Schweden, Verlust der französischen Subsidien und Assistenz, Gefahren aus
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Polen und Kurbrandenburg, Nichtabdankung der hessischen Völker und anhaltende Unsicherheit
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des Friedens. Rat, die Ratifikation gegen eine Versicherung der Stände auszutauschen.

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Obwohln die notturfft erfordert, mein will und begierde auch von hertzen
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bereit gewesen, Ewer Fürstlicher Durchlaucht zum öfftern mit meinen
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schreiben uffzuwartten, so ist doch an deme, daß ich durch eine nun in die
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fünffte woche mir continuirlich angelegene schwehre leibsindisposition, wel-
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che meine glieder und bevorab die hände allerdings krafftloß gemacht hatt,
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mich biß dato darvon hab abhalten laßen müßen. Weiln anjetzo aber auß
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gegenwerttiger zeit conjuncturen ich absehe, daß, je länger die commutatio
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ratificationum anstehet, je gefährlicher auch die sachen lauffen wollen, so hab
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ich nicht umbhin gekont, auß mangel aigener kräfften dießes in eine andere
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feder zu dictiren, damit Ewer Fürstlicher Durchlaucht ich meine geringfü-
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gige , doch treumeinende gedancken darüber vorstellen und bekant machen
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möge.

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Zwar können weder Ihre Königliche Mayestät, noch Ewer Fürstliche Durch-
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laucht , noch auch wir mit grund oder fueg einigendings beschuldigt werden,
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wann mann denen pactis conventis inhaeriret und daßjenige, so vermög des
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friedenschlußes ante ratificationum commutationem praestirt werden soll,
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vollnzogen haben will, gestald wir dann auch, wann die crohnen allein den
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krieg im Reich führeten, füglich daruff bestehen könten. Alldieweiln aber vor
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außwechselung der ratificationen weder der Kayßer, noch Franckreich, noch
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Bayrn, noch Lamboy, noch Heßen ichtwas von ihren völckern abdancken
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können, so wollen nothwendig diese inconvenientien dannenhero zu besor-
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gen sein: 1. daß Ewer Fürstlicher Durchlaucht unterhabende armeen der sie-
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ben craißen, wie in dem friedenschluß verglichen, nicht genießen können,
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sondern leiden müßen, daß sie von den Frantzosen, Bayrn, Heßen undt Lam-
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boyschen belegt bleiben und untüchtig gemacht werden; und da 2. nun keine
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von diesen genanten armeen Ihrer Königlicher Mayestät völcker einigen
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ohrts güthlich einlaßen wollen, so kann leichtlich geschehen, daß es darüber
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zu würcklichkeiten und darauß zu einer ruptur kommen möchte, worüber
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wiederwärtige und friedthaßige leuthe sich kitzelen und in die faust lachen
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würden. 3. betheuren die kayßerliche und Bayerische hoch, daß, sofern die-
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ßes länger also anstehen solte, ihnen ihre armeen in dero aigenen landen län-
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ger zu behalten unmüglich fallen würde, sondern nothwendig auch in die
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sieben craiße gehen müßten, worüber dann 4. die stände alhier und die unter-
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thanen in den ländern sich fast desperat erzeigen, sehende, daß nach geschlo-
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ßenem frieden sie in viel schwereren betruck gesezt seindt, alß sie vorher je-
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mahls gewesen, indeme sie nicht allein eine so starcke post gellts zur militie-
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satisfaction uffbringen, sondern auch einen so überauß schwehren last mit
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der einquartierung außstehen und darüber (wie nicht anders folgen kann) zu
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grund und boden gehen müßen. Weßwegen dann 5. gefährliche consilia und
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discours geführet und gehöret werden, indeme ezliche vorzugeben beginnen,
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wie sie nicht mehr in der armeen, sondern vielmehr die armeen (in ansehung
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jetziger derselben weitläufftigen verlegung) in ihrer (der stände) gewalt, darzu
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auch die zusammengebrachte gelter noch in ihren händen wehren und sol-
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chem nach ihnen, anderst zur sachen zu thun, sehr leicht fallen könte. 6. Die

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kayßerlichen nun, dießes alles merckende und sehende, ohnangesehen sie
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gleichsamb gezwungen den frieden gemacht haben und überdas vom Pabst
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und Spanien, auch vielen anderen catholischen, den frieden nicht zu ratifici-
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ren , sehr angelegen und beängstigt werden, contestiren doch gar hoch, daß
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sie den geschloßenen frieden in allen puncten und clausulen steiff und vest zu
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effectuiren begehren, damit, wann es je ja zur ruptur kommen solte, sie an
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ihrer seiten desto größern schein, dargegen aber der cron alle schuld zu im-
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putiren ursach haben mögen. 7. Über daß nun und weiln Franckreich jezt
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zween kriege, alß den Spanischen und den innerlichen, uff den halß hatt, so
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gehen die Frantzößische consilia gar starck, die ratificationes außzuwechseln,
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damit sie dadurch des dritten, alß des Teutschen kriegs, sich entfreyen mö-
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gen , zum höchsten contestirende, jezo und bey so bewandten sachen unß
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keine subsidia weiter geben, vielweniger aber, da sie den dritten krieg auch
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behalten solten, einige andere assistentz laisten zu können, zu geschweigen
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den gefährlichen standt, in welchen uff solchen erfolgenden fall die evangeli-
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sche in gantz Europa würden gerathen müßen. Ob nun zu rathen oder zu
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practiciren sein wolle, daß wir Franckreich allein die ratification außwech-
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seln und dadurch selbigerseiten den frieden versichern laßen, unserstheils
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aber zurückhalten und in dem zweiffel bestecken bleiben, will zu Ewer Fürst-
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licher Durchlaucht hocherleuchtetem nachdencken ich in unterthänigkeit ge-
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stellet haben. Franckreich sonst anzumuthen, ohn außwechselung der ratifi-
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cationen die quartiere zu räumen, die plätze zu restituiren und also Teusch-
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landt zu quittiren, solches wollen sie unß alß getreuen foederatis nicht ge-
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wärttig sein, wie sie es dann ohnedeme auch ihrer sicherheit halber weder
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thun können noch wollen. 8. Immittelst und solang nun der friede in sotha-
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ner ungewißheit schwebet, vernimbt man, daß bey Pohlen und Churbranden-
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burg von anderen gefähr- und nachdenckliche consilia projectirt werden. So
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seind 9. der frauwen landgräffin zu Heßen Fürstliche Gnaden ihre völcker je
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ehe je lieber abzudancken zwar begierig, klagen aber, daß, weiln sie ante ra-
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tificationum commutationem nicht versichert seind, sie solches vorher nicht
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werckstellig machen können. Unangesehen endlich nun Ihre Königliche
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Mayestät und die cron Schweden einen ziemblich nutzbahren und reputirli-
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chen frieden vor sich und den evangelischen staat im Römischen Reich erhal-
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ten haben, so können doch weder sie, noch sonst jemand vor außwechselung
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der ratificationen deßen versichert sein, sondern müßen vielmehr immerzu in
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sorgen stehen, daß bey so langem uffschub alles übern hauffen geworffen und
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die blasme deßselbigen uff Ihre Königliche Mayestät und dero ministros al-
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lein gelegt werden dörffte.

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Dießes seindt also die gefährlichkeiten, so alhier von männiglich, im fall dem
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werck nicht in zeiten remidirt werden solte, exaggerirt und vor augen gestel-
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let werden. Zwar seind der herr graff Oxenstirn und ich vor unßre persohnen
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gnugsamb gesichert, wan wir bey unßrer habenden ordre bleiben, wann ich
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aber daß publicum betrachte, kann ich keinen umbgang nehmen, Ewer Fürst-
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licher Durchlaucht solches zu repraesentiren. Alldieweiln es aber nicht gnug

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ist, difficultäten zu remonstriren, sondern auch uff remediam wie die incon-
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venientien abzuwenden, zu gedencken nothwendig sein will, so wehre mein
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geringfügiges, jedoch ohnmaßgebliches bedencken und mainung, daß mann
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zu der außwechselung ratificationum wohl schreiten könte, jedoch derge-
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stald , daß 1. die kayßerliche gesandten und die stände unß eine versicherung
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geben, dießes ohngefehrlichen inhalts: Ohnangesehen die cron Schweden
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nicht schuldig, die ratificationes außzuwechseln, ehe und bevorn alles, waß
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vermöge des friedensschlußes ante ratificationem praestirt werden sollen,
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würcklich gelaistet seye, jedannoch, weiln die stände ein und andere bewegli-
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che motiven zu gemüth geführet, warumb es nöthig, mit selbiger nicht länger
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zurückzuhalten, so wehre darein consentirt worden, doch aber mit diesem
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außdrücklichen reservat und beding, daß alles dasjenige, so ante commutatio-
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nem praestirt werden solten, aber biß noch nicht gelaistet worden ist, nun
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ante exauctorationem militiae Suedicae et locorum restitutionem ohnwaiger-
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lich und ohnverzüglich noch effectuirt werden solle.

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Hierauff könte 2. zur exauctoration und restitution von Franckreich und He-
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ßen ein anfang gemacht und proportionaliter dargegen vom Kayßer, Bayrn
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und Lamboy auch soviel abgedancket und restituiret werden, welches dann
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von diesen gemelten trouppen, alß welche uff keine satisfaction zu warten
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und also keiner langen zeit bedörften, auch umb so viel ehender zu werck
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gesezet werden könte, da nur allein sie alsobald sich miteinander de die et
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tempore zur abdankung und restitution vereinbahren theten, worentgegen 3.
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aber Ewer Fürstlicher Durchlaucht, alß welche vorher erst der convention
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der 12 tonnen golts, wie auch der baaren erlegung 18 tonnen golts abwartten
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müßen, zuletzt abdancken und immittelst ihre vorgehabte desseins zu voln-
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ziehen , umb soviel beßer gelegenheit haben können. Dadurch nun und ver-
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mittelst der ratificationen außwechsel- auch obangeführter bedingungen kön-
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ten vorerst die gefährliche hin und wieder im lauff gehende menees gebro-
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chen , alle theil des friedens versichert, Ihrer Königlicher Mayestät armeen des
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genuß der quartier in den sieben craisen desto füglicher fähig gemacht, der
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cron consilia uff jetzigem reichstag daruff fundirt, die stände des Römischen
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Reichs bey contentement und affection erhalten, die unterthanen desto ehe
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von der schwehren last sublevirt und die blasme von der cron und unß decli-
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niret und abgewendet werden

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Vgl. Oschmann S. 136.
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