Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
529. Pfalzgraf Carl Gustav an Johan Oxenstierna und Salvius Erfurt 1649 Januar 23 / Februar 2

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Pfalzgraf Carl Gustav an Johan Oxenstierna und Salvius


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Erfurt 1649 Januar 23 / Februar 2

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Kopie: DG 16 fol. 89–90’ (Beilage zu Nr. 533) = Druckvorlage; Kopie: DG 14 fol. 98–99’
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(Beilage zu Nr. 537); Kopie: DG 27 unfol.

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Veränderung der allgemeinen Lage durch die innerfranzösischen Unruhen, wodurch der Kaiser
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zum Aufschub des Austausches der Ratifikationen bewogen werden könnte. Das für Schweden
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bestehende Problem, die Ratifikation mit Rücksicht auf die Sicherheit des Staates aufzuschieben,
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aber gleichzeitig dem Vorwurf zu entgehen, man wolle den Frieden aufhalten. Für den Fall des

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Austauschs der Ratifikationen notwendige Versicherung der Stände, alle im Instrumentum pacis
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übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen.

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Von Euer Excellentien haben wir bey der gestriges tages angelangten post
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zwar keines, von dem herrn residenten Biörenklauen aber ein schreiben nebst
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etzliche ihme auß Franckreich zugekommenen zeitungen erhalten, woraus
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wir nicht allein den selbiger enden veranlaßeten gefährlichen undt weitauße-
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henden zustandt, sondern auch welchergestalt die keyserliche undt Spanische
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bey solcher bewantnus zu andern consiliis schreiten, bevorab aber keyserli-
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cher seiten die außwechßelung der ratification durch ein oder andern praetext
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gehemmet undt also ein newes wesen angesponnen werden dürffte.

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Nun erinnern wir unß zwar, was an Euer Excellentien wir sowohl mit dem
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herrn residenten Kleyen als sonst in andern vorhergehend- undt seither ge-
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folgten unterschiedlichen schreiben wegen der ratification außwechßelung
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undt daß Ihr Königliche Mayestätt gnädigsten ordre und intention zufolge
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solange damit angestanden werden möchte, bis dasjenige, so vermöge des
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schlußes einem oder andern vor der commutation zu praestiren obliegen
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wolte, allerdings werkstellig gemacht undt also Ihr Königliche Mayestätt
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hierunter soviel mehr versichert, auch allerhand befahrende inconvenientien
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zu verhüten seyn könten, gelangen laßen, allermaßen wir denn auch nicht
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zweifeln, Ihr Königliche Mayestätt sowohl Euer Excellentien als unß besche-
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hen undt der hierbey gelegter extract von dero letzten gnädigen schreiben ein
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zimliche nachricht mit sich führet, hierüber dero gnädigsten willen eröfnet
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haben werden. Gleichwie aber durch vorerwehnte in Franckreich vorgehende
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mutation anseiten Ihr Königliche Mayestätt die consilia anderer gestalt zu
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faßen undt vor allen dingen dahin wirt zu trachten seyn wollen, wie zwar die
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sicherheit beobachtet, jedoch das odium, so durch ferner zurückhaltung seyn
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möge, also haben wir auch bey solcher bewantnus undt damit auf ein oder
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andern fall unß, als wenn wir zu verzögerung gedachter commutation uhrsa-
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che gegeben, nicht beygemeßen werden möge, Euer Excellentien vernüfftigen
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iudicio allerdings heimstellen wollen, wie sie hierunter sicher undt best zu
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verfahren undt was dieselbe auf der stände unterm 12. dieses unß communi-
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cirte undt an Euer Excellentien durch eine solenne deputation wegen berühr-
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ter commutation zubrachtes gesuch undt anerbiethen, (nehmlich daß, daferne
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ja die beede confoederirten crohnen wegen desjenigen, so vor der commuta-
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tion zu praestiren gebühret, einiges mißtrauen haben solten, sie selbige zur
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gnüge versichern wolten, sie sich mit gesambter handt wieder die opponenten
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zu setzen undt nicht ehe zu ruhen, bis alles, was in besagten instrumento
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sowohl vor als nach außgebung der ratificationen einmahl verglichen undt
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zugesaget worden, redlich, aufrichtig undt unverbrüchlich werckstellig gema-
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chet were, auch die crohnen, daferne sie obberührten dero petitio deferiren
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würden, nicht gehalten sein solten, vor völliger execution einigen man abzu-
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dancken oder vielweniger einigen platz zu evacuiren) zu resolviren für gut
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undt Ihr Königliche Mayestätt intention gemees befinden, allermaßen sie
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denn als die in loco seyn undt die etwa hin undt wieder obhandene consilia

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am fügligsten penetriren können, hierunter das beste mittel zu ergreiffen wi-
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ßen werden.

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Dieses aber haben wir nur zu erinnern für nöthig erachtet, daß, daferne zu
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der commutation gegen außstellung vorerwehnter der stände versicherung
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geschritten werden solte, Euer Excellentien vor allen dingen dahin zu sehen
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gefallen tragen wollen, daß solche versicherung dergestalt einzurichten, da-
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mit wir undt die soldatesque, bis sowohl die summa der bahren satisfaction-
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gelder völlig erleget undt wegen der assignationen richtigkeit getroffen, als
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auch das übrige nach dem klahren buchstablichen inhalt des instrumenti pa-
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cis bevorab das ex capite amnestiae et gravaminum zu restituiren, einen oder
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andern obliegen will, allerdings zu werck gerichtet wirden, die freyen hände
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behalten undt weder zu einiger exauctoration noch evacuation des geringsten
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platzes obligirt seyn, auch solches alles, so hierunter durch der stände abge-
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santen beliebet undt angelobet werden könte, von derselben herrn principa-
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len genehmet undt nicht, wie bereits in einigen sachen, so der schluß mit sich
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führet, vermerket worden, von einen oder andern stande künfftig difficultiret
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werden möchte, denn wiedrigen falls undt da solches aus observantz gelaßen
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undt deßwegen, wie zu befahren, einige inconvenientien erfolgen solten, wol-
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len wir darumb für entschuldigt gehalten seyn.

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Vgl. Oschmann S. 136 und S. 164.

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