Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
372. Sweder Dietrich Kleihe an Königin Christina Osnabrück 1648 September 18/28

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Sweder Dietrich Kleihe an Königin Christina


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Osnabrück 1648 September 18/28

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Ausf.: DG 13 fol. 765–766’; Eingangsvermerk Stockholm 1648 Oktober 6/16.

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Bedingungen Pfalzgraf Carl Gustavs für die Zeit des Waffenstillstandes betreffend Quartiere und
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Verpflegung der Armee. Verschiedene Meinungen hierzu. Bevorstehende Rückkehr Johan Oxen-
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stiernas nach Osnabrück.

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Euer Konigliche Majestät ist in meinem iüngsten, den 6ten dieses, von Ham-
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burg beschehenen allerunterthänigsten bericht unverhalten gewesen, wie das
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die von des herren generalissimi Furstliche Durchlaucht dero ambassada zu
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den friedenstractaten alhie mundlich zu hinterbringen mir anbefohlene und
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damahlß mittangezogene rationes (derer notturfft nach, das von der subscrip-
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tion der instrumentorum pacis zugleich abfließendes armistitium sich den-
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noch auff einem vorgetroffenen gewißen beding der quartier oder verpfle-
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gung Euer Koniglichen Majestät soldatesque beziehen müste) des herren graf-
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fen Johan Oxenstierns Excellenz gebuhrend von mir angetragen, dieselbe sol-
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che auch ad communicationem mit des herren Salvii Excellenz auff- und an-
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genommen

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Vgl. Oschmann S. 91.
.

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Wan ich nun bey diesem, nachdehme wollerwehnter herr graff den 8en zu
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Hamburg mich beurlaubet, zu Münster mit gleichmeßigem vortrag den 13en
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hernegst mich gehorsahmst eingefunden, so hat er für gut angesehen, daß
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gedachte rationes, wie auß beygefügtem erhellet, kürtzlich entworffen wor-
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den , sich auch erbotten, dieselbe bey der stände abgesantten diensahmst zu
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beobachten, inzwischen aber und in antecessum einiger sentiment zu verneh-
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men , was hierein zu bester securität Euer Koniglichen Majestätt waffen, der
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soldatesque gutem vergnügen und weinigster der stände ungelegenheit für ein
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expediens bequehmest zu ergreiffen, maßen den bey dem herren graffen von
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Wittgenstein, welcher, als selbst gewesener soldate, beßer alß einiger der an-
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deren , was dießfals practicirlich, penetriren können, gehalten wird, bereits
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geschehen, und von demselben best befunden, das ante subscriptionem in-
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strumentorum der quartier oder verpflegung halber gantz keine meldung ge-
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than würde, angesehen die ad ratificationem bestimmete zway monath in

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praeliminaribus fast gentzlich zugebracht werden köntten und nemblich die
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ersten 14 tage, indeme das der einhellige schlus und unterschrifft allerseits
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generalität kund würde, verfließen dürfften, die anderen mit mutueller ihrer
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intimation und benambsung loci tractatus, die dritten aber in tractatibus ipsis,
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und die letzten in apparatu ipso et plenaria restituendorum restitutione woll
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zu verbringen weren, wodurch den beyden herren käyserlichen und Bayeri-
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schen dasienige, wozu sie besorgender ihrer länder mehrer ruin und ihrer mi-
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litz zuerkantten satisfaction halber per tractatus sich anitzo nicht leicht geste-
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hen würden, per indirectum obtiniret, den anderen sieben crayßen eine große
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gefahr abgewant und anderweit unumbgängliche große weitleuffigkeit ver-
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mieden werden köntte.

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Wiewoll nun gleichwoll der intent dieses furschlages löblich und heilsahm, so
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möchte doch woll dabey erwehntes mittel nicht allerdings dazu verfangen,
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und weil executio pacis ohne einstehung des armistitii nicht werkstellig ge-
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machet werden kan, sondern dasselbe nohtwendig praesupponiret, dieses
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aber von wegen der quartiere oder verpflegung absonderliche tractaten, wor-
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innen dieselbe specificiret werden müßen, erfordert, fast zweiffelhafftig sein,
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ob dieienige handlung, welche von allerseits generalität hierüber angestellt
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werden muß, innerhalb 14 tagen, wen es auff gegentheils lande allein angese-
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hen , werde zu vollenführen oder auch iemahls zum anietz beschaffenen
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sachen noch nach zu richten sein, und nicht vielmehr ad easdem difficultates,
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die man ietzunder gerne vermeiden wollte, recidiren, zu geschweigen, das eh
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und bevor die hostilität eingestellet, die contributiones nicht cessiren und alß
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satisfactio militaris, welche sich hierauff mit fundiret, nicht würde unter-
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deßen beygebracht, noch in executione pacis etwas vorgenommen werden
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können.

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Inzwischen ist gewiß, das die herren kayserliche gesantten sich verlauten
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laßen, keinesweges willenß zu gestatten, das die last Euer Koniglichen Maje-
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stätt armeen den kayserlichen Erbländern auffgebürdet würde, sondern sol-
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ches vielmehr, wen auch gleich der ratificationes instrumentorum bei der
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hand weren, mit macht möglichst zu hintertreiben, gestalt sie sich den auch
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einbilden, hierzu, weil in puncto executionis, als man statuiren wollen, das
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die armeen tempore armistitii, wo sie tempore subscriptionis sich befünden,
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ihr anverbleiben haben solten, über ihre negotia nicht weitter in sie gedrun-
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gen were, de weniger gehalten zu sein.

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Sonsten ist des herren Salvii Excellenz sowoll des herren generalfeldtmar-
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schalck Wrangels Excellenz alß des herren generalissimi Furstliche Durch-
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laucht einrähtig gewesen, zu versuchen, ob nicht zeit annoch anstehender
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subscription mit der feindlichen generalität zu einem gewißen vergleich
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hierin zu gelangen stünde, doch das derselbe usque ad notificationem sub-
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scriptionis ab effectu suspendiret und alßdan erst gültig were. Es hatt aber
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noch zur zeit keine andwort darauff erfolgen konnen, sondern wie mehr-
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högstgedachte Ihre Fürstliche Durchlaucht ihr eigenes sentiment bis zu ge-
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pflogener unterredung mit dem herren feldtmarschalck und anderen gene-

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ralen verschoben, also werden sich dieselbe auch nicht weniger hierüber, alß
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weitere ihre gedancken und meinung halber fürderlichst zweiffelsohne ver-
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nehmen laßen.

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Der Braunschweig-Lüneburgischer gesandter Hannoverscher linie, Lampa-
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dius , ohngeachtet die stände anitzo zu Münster alle versamblet und die Frant-
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zosische tractaten mit höchstem eiffer zu beforderen gedenken, vermeßet sich
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dennoch hoch, das kein vollkommener friede, ehe die stände nacher Regens-
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purg sich zusammenziehen, zu gewarten sein werde, und wiewoll er mit kei-
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ner seiner rationen herfürbrechen will, so wird doch vermuhtet, solches aus
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beysorg geschehe, das der übrigen sieben crayse stände einige ein theil der
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quartiere oder verpflegung Euer Koniglichen Majestätt, vielleicht auch feind-
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lichen militz zeit wehrendem armistitii mit würden übernehmen und also in-
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gesambt an den tractaten mit allerseits generalität theil haben müßen, wozu
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Regensburg zwar anitzo allen am bequehmesten sein, was zeit, mühe, und
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unkosten aber weitter darzu erfordert werden möchte, leichtlich ermeßen
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werden köntte.

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Der herr graff Oxenstiern wird alhie zu Oßnabrugk morgen wieder erwarttet.


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Beilagen in DG 13:


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767–768 Rationes dubitandi, ob das armistitium ohne getroffenen richtigen vergleich
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wegen der quartiere oder verpflegung der theils sowoll in campagne alß guarnisonen
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sich befindenden königlichen Schwedischen soldatesque erfolgen oder bestehen könne.
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o. O. u. Tag

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769–770 Ferdinand III. an 13 Orte der Schweizer Eidgenossenschaft. Linz 1648 Juli [10]/
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770–770’ Erzherzog Ferdinand Carl an dieselben. Innsbruck 1648 [Juli 29]/August 8

26
771–774’ Erskein an Pfalzgraf Carl Gustav. Leipzig 1648 September 2/12

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