Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
50. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1643 September 22

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–/ 50 /–

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Auersperg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1643 September 22

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. c fol. 44–45’, 49–49’, PS fol. 47–47’, praes. 1643
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Oktober 14 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 I ad nr. 23 fol. 203–205’, Giessen 203
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fol. 464’–468 – Druck: Gärtner I nr. 329 S. 700–705.

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Drängen auf dänisches Schreiben an die schwedischen Gesandten. Haupt der kaiserlichen Gesandt-
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schaft
. PS: Reise des dänischen Sekretärs nach Münster. Rosenhane.

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Wir haben am 17. September die dänischen Gesandten aufgesucht und ihnen von
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nr. 35, A–C Mitteilung gemacht, nr. 49,1 haben wir ihnen in Abschrift übergeben.
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Wir haben sie erneut ersucht, die schwedischen Gesandten zur Anreise zu drängen.

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Die haben sich der communication halben freundtlich bedanckt, wölten sich
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in denen ihnen mitgetheilten sachen ersehen unnd, waß ihnen darbey zu
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erinneren beyfallen mögte, bey negster zusammenkunfft eröffnen.

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Den punct wegen deß schreibens an die Schwedische hielten sie von so
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großem nachdencken, daß derentwegen an die königliche würden in Denne-
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marck selbst schreiben unnd sich bescheidts erholen müßen, in erwegung,
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sie, Dennische, die gantze zeitt über, dha sie alhie sein, von denen Schwe-
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dischen , unangesehen dieselbe so nahe an der handt, gar deß geringsten
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brieffleins nit gewürdigt noch auch sönsten dürch abschickung eines dieners
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mündtlich begrüßet worden, dhahero sie, Dänische, pillich anstünden, obs
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ihnen erlaubt sein würde, den anfang zu machen unnd erst an die Schwe-
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dische zu schreiben, ehe dan dieselbe an sie geschrieben unnd die ursachen
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ihres zurückpleibens zu wißen gethaen hetten. Der Schwedischer resident
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Rosenhaan seie zwar bey ihnen, Dänischen, gewest, aber für sein haubt
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allein, ohne von den Schwedischen gesandten habende einige commission;
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sie, Dennische, erwarteten gleichsamb stündtlich der königlichen erclehrung
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unnd anthwortt, wölten unns alstan verhöffentlich hierin satisfaction geben.
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Dhagegen wir erinnert, daß man in einem so heilsamen werck auff der-
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gleichen apices reputationum nit so gnaw absehen zu machen, zumahll könte
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der mediator ohne einigs bedencken dergleichen erinnerung bey ein oder
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andern theill woll thuen, bevorab, wan derselb darümb zu beförderung deß
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gemeinen weesens wolfahrt, wie alhie beschicht, ersucht würde, unnd würden
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sie, abgesandten, darbey daßjenig volnziehen, waß daß interpositionsambt
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erfordert unnd ohne daß die pillichkeitt selbst mit sich bringt; gesetzt auch,
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daß die Schwedische gar zurückpleiben sölte, welchs man doch nit ver-
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muhten wölle, würde doch alstan ahn dieselbe müßen geschrieben werden,
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warümb dan nit auch itzo.

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Die Dänische erwehnten ferners, daß bemelter Schwedischer resident
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Rosenhaan noch unlengst bey ihnen gewest unnd zu wißen begehrt, ob dan

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an seidten Ewer Mayestätt daß rechte haubt der legation gegenwertig seie
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oder noch einige vom Kayserlichen hoff erwarttet würden. Seie denen
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Schwedischen gesandten fürkommen, alß sölten noch einige vom Kayser-
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lichen hoff herzugeschickt werden, unnd habe sich selbiger resident nicht
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undunckell vermercken laßen, woferne die Schwedische von denen Däni-
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schen sölten versichert werden, daß das haubt der Kayserlichen gesandt-
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schafft albereits zugegen, er nit zweiffele, daß sich dieselbe alstan auch desto
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ehender alhie einfinden würden. Warauff wir die Dänische versichert, daß
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unns derzeitt von einigen andern capo legationis nichts bewust, sondern
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wir zu dießer handlung gnugsamb legitimirt unnd instruirt sein, wolten
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unns gerne, wans nur an deme erwinde unnd dardurch die tractaten befor-
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dert werden könten, gleich stündtlich legitimiren unnd unnßere plenipo-
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tentz vorzeigen, dhamit sie, Dänische, mit desto beßern grundt und sicherheit
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bey denen Schwedischen die assertion wegen gegenwarth deß haubts der
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Kayserlichen legation behaubten mögen. Die Danische aber haben unnßere
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plenipotentz noch zur zeit nit zu sehen begehrt, sondern dießorts billich
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unnßern wortten getrauet, obzwar sönsten bey ihrer gefaßeten meinung
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bestanden, daß die königliche anthwortt wegen abgebung deß schreibens
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an die Swedische zu erwartten seie, unerachtet (wie wir ferners erinnert) auß
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deß residenten Rosenhaan geführten discurs gnugsamb abzunehmen gewest,
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daß ein solchs schreiben nicht ohne frucht sein würde.

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Weiln dan auß oberzehlten ümbstenden unschwer abzunehmen, daß die
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gegentheile kundtschafft dhavon haben müßen, daß noch einige von hoff zu
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dießer legation deputirt werden söllen unnd ohne habende gnugsambe
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kundtschafft dergleichen sachen nit vorgeben würden, darbey aber nit
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unzeitig zu besorgen, daß sich auch mit ihrer reiß oder herzukunfft darnach
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richten dörfften, alß wehre unnßere unmaßgeblich allerunderthänigste
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meinung, zu beforderung der gegentheill reiß unnd abschneidung aller dern
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außflüchte am vortragligsten zu sein, dha Ewer Kayserlichen Mayestätt aller-
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gnädigst gefellich sein mögte, diejenige, so ethwo noch von dero hoff an
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beede mahlstätte abgeschickt werden söllen, anziehen zu laßen, so doch
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alles zu dero allergnädigster beliebiger verordnung wirdt heimbgesteldt.

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PS Die Dennische gesandten haben für wenig thagen ihren secretarium,
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ohne unns daß geringste dhavon anzuzeigen, nacher Münster abgefertigt,
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wißenn nit, obs ethwo ümb kundtschafft einzunehmen, wie sich die sachen
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wegen der friedenßhandlung aldha veranlaßen, oder warauff eß angesehen,
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noch auch, an wem selbiger secretarius zu Münster geschickt seie; unnd
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haben immittels unßere leuthe bey denen Dennischen ministris in erfahrung
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bragt, daß under denselben schon die rede gehen von wiederzurück- unnd
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abreiß von hier, woferne die Frantzosische unnd Schwedische nit innerhalb
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monatzfrist herzukommen würden, unnd macht unns nit wenig nachdencken,
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daß der Schwedischer resident Rosenhaan sich so lang alhie auffhaltet unnd,
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unangesehen derselb immediate von denen Schwedischen gesandten von
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Minden anhero kommen unnd gleich bey seiner ersten ankombst alhie die

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Dennische heimbgesucht, dannoch von denen Denischen vorgegeben
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werden will, ob sölte selbiger resident von denen Schwedischen gesandten
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gar nichts an sie, Dennische, überbracht haben.

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