Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
146. Trauttmansdorff an Ferdinand III Münster 1646 Juni 1

[p. 267] [scan. 347]


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–/ 146A /–

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Trauttmansdorff an Ferdinand III.


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Münster 1646 Juni 1

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Konzept: TA Ka. 111 Z 5 nr. 69–70 unfol.

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Übergabe der Zitadelle in Trier an die Franzosen, Befürchtungen über eine französische Protek-
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tion über das Hochstift Speyer. Mögliche Gegenmaßnahmen: Päpstliche und kaiserliche Abmah-
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nung des Trierer Kurfürsten; Beschränkung des reichsständischen Bündnisrechtes.

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Erinnert an die Abmahnung des Kurfürsten und des Domkapitels von Trier durch
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den Kaiser wegen des Baus einer stadttrierischen Zitadelle

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Ferdinand III. an den Trierer Kf.en und an das Domkapitel von Trier, 1646 April 17: TA
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Ka. 126 fol. 137–138’ und 139–139’ ( Baur II, 126f.; Abmeier , 42f.).
, berichtet über die
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Besetzung der Stadt durch französisch-weimarische Truppen

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In Trier befanden sich Weimarische Truppen seit der frz. Einnahme von 1645 und seit dem
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Abkommen zwischen dem Kf.en und Turenne vom 29. November 1645 ( Baur II, 117f.).
, über rechtliche und
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politische Maßnahmen des Erzbischofs gegen die Gegner seiner Politik im Dom-
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kapitel
und über Söterns politisches Zusammenspiel mit Frankreich, dem er ver-
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mutlich
die Protektion über das Hochstift Speyer und die Festung Philippsburg
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angeboten habe

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Die Protektion über das Hst. Speyer gestand Kf. Philipp Christoph erst im Geheimvertrag
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vom 19. Juli 1646 (vgl. [ nr. 317 Anm. 1 ] ) zu ( Abmeier , 77f.).
. Er habe darüber mit den kurtrierischen Gesandten Cratz und
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Eltz auß der sachen geredt, die finden kein anders und bessers mittel, alß
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das die Päbstliche heyligkeit

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Papst Innozenz X. (1574–1655), seit 1644 Papst ( 3 LthK V, 522f.).
und Euer Kaiserliche Majestät zugleich sich der
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sachen annemben und ihre churfürstliche gnaden von diesem gefehrlichen
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beginnen in güette abmahnen, wiewohl ihre heyligkeit die cron Franckreich
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dißorths nit gern offendiren werden wollen.

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Ich will aber sehen, wie diesem werck bey gegenwertigem friedenschluß ge-
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holffen und dem instrumento pacis in puncto foederum die clausula angehefft
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werde, daß alle foedera, welche ohne genembhaltung zuvorderist Ewer Kai-
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serlicher Majestät und aller stendt, und zwarn vermittelst eines allgemeinen
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reichsschluß, gemacht worden oder noch inskünfftig gemacht werden mög-
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ten , und waß auch darwieder vor oder in wehrenden diesen tractaten ge-
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handtlet und geschlossen, ungültig sein sollen

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Eine solche Klausel enthalten IPM und IPO nicht.
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