Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
65. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1645 Dezember 29

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–/ 65 / [ 97 ]

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff


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Linz 1645 Dezember 29

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Ausfertigung: TA, Ka. 109 unfol. = Druckvorlage – Konzept: StAbt. , Bavarica Fasz.
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1e fol. 342–342’.

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Kaiserliche Entscheidung in der Pfalzfrage.

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Hinweis auf die Beilagen [A] und [B]. Ich werde mich wegen des Problems
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der pfälzischen Kur auch mit Kurmainz in Verbindung setzen.


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Beilagen


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[A] Gutachten des Geheimen Rates, s. l. 1645 Dezember 23, und Conclusum Ferdinands
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III., s. l. 1645 Dezember 25, zu den Memorialen Mändls von 1645 Dezember 13

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Vgl. nr. 40 Beilage 1.
und
23
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Mändl an Ferdinand III., s. l. [1645 Dezember 16]. Ausfertigung: StAbt. , Bavarica
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Fasz. 1e fol. 374–375’, praes. 1645 Dezember 16 = Druckvorlage – Kopie: StAbt. ,
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Span. Korrespondenz Fasz. 38 fol. 16–18; TA, Ka. 109 unfol. Bitte, Trauttmansdorff
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gemäß dem Memorial vom 13. Dezember zu instruieren. Die Mediatoren, die schwed.
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und franz. Gesandten sind für die achte Kur und auch die Reichsstände werden diese
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Lösung, falls der K. sie billigt, unterstützen. Mit einer solchen Politik könne sich der K.
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das Haus Bayern verbinden.
die achte Kur betreffend. Kopie: TA, Ka 109 unfol. = Druckvorlage; StAbt. ,
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Bavarica Fasz. 1e fol. 349–368.

[p. 91] [scan. 139]


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Es ist zwar bedenklich, daß das Haus Wittelsbach durch die Einführung der achten
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Kur in den Besitz dreier Kurstimmen

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Kurbayern, Kurpfalz und Kurköln.
gelangt; doch ist es zur Zeit für Euer Majestät
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politisch viel zu gefährlich, sich den bayerischen Wünschen entgegenzustellen, zumahl
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allgemein und besonders im Kurkolleg in der achten Kur eine akzeptable Lösung
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gesehen wird. Die Gelegenheit muß genutzt werden, um Aufnahme des Erzhauses in
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das Kurkolleg zu betreiben. Sollte dies nicht erreichbar sein, dann soll zumindestens
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eine Verdoppelung der böhmischen Stimme bei der nun möglichen Stimmengleichheit
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angestrebt werden.

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Die Schuld von 13 Millionen Reichstalern gegenüber Bayern wird zwischen Euer Maje-
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stät , Kurbayern und Kurpfalz aufgeteilt; wobei Euer Majestät durch ihren Verzicht
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auf ihre Ansprüche auf die Oberpfalz zugunsten Kurbayerns ihres Beitrags ledig ist,
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und Kurbayern und Kurpfalz sich dann die Oberpfalz entsprechend ihres Schulden-
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anteils teilen.

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[B] Kaiserlicher Bescheid an Mändl, Linz 1645 Dezember 28. Konzept: StAbt. , Bavarica
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Fasz. 1e fol. 346–346’. Kopie: StAbt. , Span. Korrespondenz Fasz. 38 fol. 59–59’,
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62–66; TA, Ka. 109 unfol.

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Kaiser und Kurfürst sollen versuchen, das Kurkolleg in seiner jetzigen Form zu erhal-
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ten . Wenn aber die Mediatoren oder die Kurfürsten die achte Kur vorschlagen werden,
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wird sich Ihre Kaiserliche Majestät dem nicht widersetzen.

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