Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
34. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1645 Dezember 17

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff


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Linz 1645 Dezember 17

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Ausfertigung: TA, Ka. 134 unfol., PS.

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Jägerndorf.

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Rezepisse auf Trauttmansdorffs Relation vom 22.

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In der Weisung irrtümlich einundzwainzigsten Novembris.
November 1645

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Vgl. APW II A 2 S. 681.
. Nun
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hastu gar wohl unnd recht gethan, daß du gedachte unsere gesandte die

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substantz der sachen interimsweise zu ihrer nachrichtung erinnert hast.
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Wir haben auch bereith alhier (wie wir dich dan deßen durch unsern obri-
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sten canzler

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Georg Adam Gf. Martiniz (1602–1651), 1628 Böhmischer Hofkammerpräsident, 1637
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ksl. Geheimer Rat und seit 1644 Oberstkanzler von Böhmen. Vgl. C. v. Wurzbach
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XVII S. 47.
errinnern laßen

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Konnte nicht ermittelt werden.
) die verordnung gethan, auff daß die über
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ermelter Jägerndorffischen restitutionssach vorhandene schrifften also-
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baldt außgesuchet und auß denselben bey unserer Böhemischen hoffcanz-
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ley über dem aigentlichen verhalt der sachen, ein außführlicher extract ver-
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faßet worden, maßen du dann denselben hiemit, sambt denen darzue gehö-
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rigen beylagen zu empfangen, gedachte unsere Kaiserliche gesandte aber
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dahin zue bescheiden haben würst, daß sie diese sach, wie sie billig von
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anfang hetten thun sollen, soviel immer möglich decliniren unndt obgemelte
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Churbrandenburgische gesandte an unß weisen. In der sach selbsten aber
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sich nach sattsamer fürstellung unserer und unserer erbcron Böhaimb an
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selbigem fürstenthumb langst vor der rebellion erworbenen offenbahren
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gerechtigkeit

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Vgl. [ nr. 13 Anm. 9 ] . Nach ksl. Ansicht war das Herzogtum Jägerndorf nach dem Tode
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des Mgfen Georg Friedrich von Brandenburg an die böhmische Krone heimgefallen;
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Mgf. Johann Georg sei daher 1603 widerrechtlich in den Besitz Jägerndorfs gelangt,
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da er die kgl. Belehnung nicht nachgesucht habe. Vgl. U. u. A. IV S. 433.
dahin vernehmen laßen, daß zumaln es mit ermeltem fürsten-
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thumb wißentlich so weith kommen, auff deßen restitution khein [?] hoff-
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nung noch [?] gedanckhen weitter zu machen sey. Maßen du dann denselben
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die notturfft hierüber schon weitter mitzugeben unnd unnß deß fernern
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verlauff nachrichtung einzuschickhen, auch daran unsern gnedigisten
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willen und mainung gehorsambist zu volbringen wißen würdest.

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PS Wir haben dir hiemit zugleich diß ad partem und in gnedigstem ver-
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trawen mitgeben wollen, daß auff den fall die Churbrandenburgischen ab-
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gesandten ie so hart diese sach beharren wolten unndt dardurch allerley
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undienst zu besorgen wären, du dich gegen ihnen entweder selbst oder durch
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gedachte unsere gesandte endtlich so weitth erklären mögest, daß auff den
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fall deß churfürsten zu Brandenburgkh libden zu solchem fürstentumb
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Jägerndorff, sowohl was das poßeßorium allß petitorium betrifft, ihre
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sprüch ferner zu behaubten vermeinten, wir endtlich geschehen lassen wür-
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den , daß solches vor gehöriger instantz der ordnung nach außgeführet wer-
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den möge.


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Beilagen


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[1]

Kurzer Extrakt aus den Schriften der Böhmischen Hofkanzlei das Fürstentum Jägern-
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dorf betreffend, s. l. 1645 Dezember 15. Kopie: TA, Ka. 134 unfol.

33
Juristisch-politischer Abriß der Geschichte des Fürstentums Jägerndorf.

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40 Beilagen.

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