Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
12. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff Osnabrück 1646 September 20

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Lamberg und Krane an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1646 September 20

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1444 fol. 350–350’, [praes. 1646 September 21] = Druck-
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vorlage
– Kopie: Giessen 207 nr. 286 p. 1040–1041.

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Ankunft der französischen Gesandten in Osnabrück. Ihre ultimative Forderung wegen des Titels
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für Longueville.

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Die Frantzösische gesandten sein vorgestern umb 4 uhr alhie anglangt. Die
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haben wir bey irer ankhombst, nachdem eine geraume zeit, ob sie unß
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dhavon zu wißen machen würden, zugewartet und aber keine notification
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erfolgt, entfangen laßen, darauf dieselbe alsopaldt wieder zu unß geschickt
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und höflich dhagegen complementirn laßen, mit entschüldigung der morae,
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daß sie unß, wie sichs gebührt hette, nit wehren fürkommen. Wir sein auch in
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meinung gewest, dieselbe heüd heimbzusuchen, und unß noch gestern
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deswegen bey ihnen angeben wöllen. Die haben unß aber praeoccupando
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durch den herrn dechandt zu ST. Johans alhie

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Rhabanus Heistermann (gest. 1668); 1635 Dekan des Kollegiatstifts ST. Johann zu Osnabrück
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( Meyer S. 199).
zu verstehen geben, daß sich in

[p. 27] [scan. 103]


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alle weege versehen wölten, wohfern wir sie etwoh zu besuchen gemeindt,
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daß der duca de Longueville mit dem praedicat „celsissimo“ und „vestra
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celsitudo“, allermaßen zu Münster zu beschehen pflege

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Als regierender F. und Gf. von Neuenburg (vgl. [ nr. 8 Anm. 3 ] ) erhob Longueville Anspruch
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auf die Anrede Celsitudo. Volmar, aber nicht Nassau, hatte ihm diese entgegen dem ksl. Befehl
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im November 1645 zugestanden (vgl. APW II A 2 nr.n 184, 200, 245, 279, 284, 290 und
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293). Auf Zuraten Trauttmansdorffs (Druck: APW II A 3 nr.n 4, 7 und 16) hatte der Ks. seine
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Bereitschaft, einzulenken, angedeutet, sie aber noch nicht ausgesprochen (vgl. ebenda S. 49
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Anm. 3).
, von mir, Crane,
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würde verehrt werden, dhagegen wir unß aber auf Kaißerlichen befehl
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bezogen, daß solches zu thuen in unser macht nit stünde, warauf monsieur
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d’Avaux replicirt, daß es solchergestalt etwoh beßer sein würde, die visitam
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gar zu unterlaßen.

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Wir bitten um Anweisung, wie wir uns zu verhalten haben.

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