Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
37. Trauttmansdorff, Nassau und Volmar an Lamberg und Krane Münster 1646 Oktober 2

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[34] , [35] / 37/ [47]

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Trauttmansdorff, Nassau und Volmar an Lamberg und Krane


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Münster 1646 Oktober 2

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Kopie: KHA A 4 nr. 1628/41 unfol. = Druckvorlage; Giessen 207 nr. 314 p. 1188–1191;
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Giessen 212 p. 7–8 – Konzept: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1462 fol. 430–431.

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Anweisung zur Aufnahme mündlicher Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten; vorher
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Erkundung ihres Verhandlungsspielraumes für die schwedische Satisfaktion und die kurbranden-
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burgische Entschädigung. Anzeige an die Protestierenden: Verschiebung der Abreise Trauttmans-
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dorffs bei Aussicht auf Friedensschluß.

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Auf die nr.n 34, 35. Nun halten wir zwar nit rathsamb zu sein, sich hierüber
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absolute zue annehmmung der extradition deß instrumenti pacis zu erclären,
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dieweil noch underschiedtliche hauptpuncten bestritten werden

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21–22 und nit zu zweifflen] zu ergänzt aus dem Konzept (fol. 430).
und nit zu
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zweifflen, wann die Schweeden ihr berümbt instrumentum pacis einmahl
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außkommen lassen, das sie sich hernach in denen von inen gefasten puncten
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nit leichtlich mehr zue einiger verenderung werden vermögen lassen. Und
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weren also der meinung, man solte es vor diß mahl zu einer mündtlichen
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conferentz veranlassen. Doch ehe und dann Ewer Liebden und Excellentz,
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auch der herr darzue würcklich eintretten thuend, haben wir vor eine
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notturfft befunden, daß sie bey ermeldten Schweeden nachfolgende anfrag
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thuen möchten, namblich sich zu erklären, ob sie gewalt hetten, im fahl man
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mit gemeiner reichsständten consens der cron Schweedten Vorpommern und
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Stättin uberlassen thet – also daß hingegen dem herrn churfürsten vonn
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Brandenburg Hinderpommern restituirt und noch darzue durch eine alge-
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meine reichscontribution 2 million gülden abgestattet werden solten, neben

[p. 74] [scan. 150]


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überlassung deß stiffts Halberstatt – hierauf endtlich zu schliessen, ungehin-
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dert das auch der herr churfürst darin nit willigen wolt, oder, im fall sie kein
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gewalt, ob sie zum wenigsten solchen vorschlag ihrestheils vor billich und
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gnugsamb acceptirn und nach dem königlichen hof umb genembhaltung
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referirn wolten, dah wir alßdan erpietig weren, selbigen in die reichsräthe
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proponirn zu lassen. Waß sie nun hierauf vor ein andtwort erhalten, das
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wollen sie alsbald hieher berichten.

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Waß demnach mein, graffens von Trautmanßdorff, abreyß belanget, da kan
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den protestierenden angezeigt werdten, das ich zwar mich lenger gedulten
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und der weiteren handtlung zuwartten werde, wann allein einige hoffnung
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erscheinen thue, das es endlich zue einem frieden gelangen möchte. Und
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stüende also dahien, das auch sie iresohrts das werckh mehrers, als bißher
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beschehen,

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13 befirdern] aus dem Konzept (fol. 431) verbessert anstelle von behindern.
befirdern und sich zue annemblichen mittelen dermahleinist
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erclären wolten. So wir neben wiedersendung ihrer vorigen beylagen

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Diese Beilagen werden hier nicht mehr aufgeführt (vgl. Einleitung S. LXXIV).
anzu-
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füegen nit underlassen sollen.

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