Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
115. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Preßburg 1646 November 12

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[ 82 ] , [ 86 ] / 115 / [ 145 ]

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Ferdinand III. an Lamberg und Krane


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Preßburg 1646 November 12

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51b fol. 67–69’ = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 27 p.
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118–124 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 66–66’, 70–72.

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Gutachten deputierter Räte (Gebhardt, Söldner, Walderode) und Conclusum im Geheimen
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Rat (Schlick, Martiniz, Kurz, Kollowrat, Puchheim. Gebhardt. Söldner)

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Das Ga. stimmt inhaltlich und weitgehend auch wörtlich mit der Weisung überein.
, [Preßburg] 1646
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November 11. Reinkonzept: RK FrA Fasz. 52d fol. 37–41’ – Konzept: Ebenda fol. 35–36.

[p. 198] [scan. 274]


1
Wenig Verlaß auf die französischen Friedensbeteuerungen. Keine Verpflichtung des Kaisers für die
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Entschädigung Kurbrandenburgs. Schwierigkeiten durch den Verzug der Religionsverhandlungen;
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keine schwedische Mitentscheidung. Vor Herausgabe einer endgültigen schwedischen Erklärung
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keine weiteren Resolutionen. Berücksichtigung Hessen-Darmstadts bei eventuellen Waffenstill-
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standsverhandlungen . Konferenz der kurfürstlich- und herzoglich-sächsischen Gesandten.

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Auf die nr.n 82 und 86. Wir wolten winschen, das gedachtes newen Franzößi-
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schen residenten gethane sincerationes zu vollendung deß friedenschluß im
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werckh und in der that auch erzeigt wurden. Weilen aber die praemissae gar
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ansehentlich und guet, die conclusiones entgegen zimblich schwach und mere
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generales, aequivocae und hypotheticae sein, kan man noch derzeit kein
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fundament darauf machen; und dises auf obberüerte erste relation.

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Betreffendt nun die andere relation und zwar vors erste die satisfactionem für
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die cron Schweeden, hast du, der Crane, gar recht gethan, das du in dem mit
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dem Oxenstern und Salvio gefüehrten discurs bey unserer ergangenen
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Kayserlichen resolution in termino factae oblationis verblieben bist, darbey
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hette es sein verblieben gehabt und das überige wegen contentierung deß
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churfürsten zu Brandenburg auf die maß, wie geschehen, sonder wegen eines
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aequivalentis (da unßere instructiones nur auf ein propositionierte recompens
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gestelt sein) vorbeygegangen werden können und solches umb sovil mehr,
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weil deß churfürsten zu Brandenburg consens zuwegen zu bringen der cron
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Schweeden gesandten iederzeit heimbgeschoben worden, ja die Franzößische
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gesandte sich selbst dahin erclert, das, wan die interessierte den consens nit
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geben wolten, es genuegsamb sein solte, wan wir mit beeden cronen den
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frieden darauf schliessen thetten. Wollet demnach bey disem werckh gar
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behuetsamb gehen und uns nichts weiters verbündtlichen aufbürden lassen.

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Betreffendt den andern haubtpunct der gravaminum, so erscheint aus dem
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mit dir, Crane, gefüehrten discurs, das wangleich der punctus satisfactionis
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mit der cron Schweeden zu beederseits vergnüegen vergliechen, das doch
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ihrer eigenen bekantnus nach hierdurch der frieden bey dißer cron nit zu
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erheben, es seye dan den protestierenden sowohl als ihnen völlige satisfaction
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gegeben. Dahero wir nach ausweisung unserer überschickten instructionen
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iederzeit dahin gezielet, das gemelte gravamina zwischen den catholischen
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und protestierenden ie ehender, ie besser und pari passu mit dem puncto
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satisfactionis coronarum accommodiert werden möchten. Und weil dasselbi-
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ge nit geschehen, sondern sich darmit zimblich lang aufgehalten und
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dardurch den protestierenden nur mehrere gelosia und verdacht, als wan man
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mit den außlendischen cronen allein schliessen und sie darnach steckhen
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lassen wolte, gemacht werden, alß befinden wir das werckh nunmehr
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zimblich schwer, bevorab nachdem die protestierende ihr entliche erclerung
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den Schweeden heimbgestelt. Und können wir keinesweegs geschehen lassen,
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daß neben uns besagte cron ein arbitrium oder compromissum hierinnen
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haben solte, wie ihr aus unserm vom 22. Octobris abgangenen befelch

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Druck: Nr. 81.
und

[p. 199] [scan. 275]


1
denen darin angezogenen und ausgefüehrten ursachen mit mehrerm vernom-
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men haben werdet. Es werden auch die catholische stendt alßdan allein nit
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stehen, sondern auch einen starckhen königlichen beystandt, als den könig in
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Frankhreich, an der seiten haben wollen; dardurch aber der frieden nicht
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befördert, sondern noch lenger aufgehalten wurde. Lassen es derowegen bey
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disem haubtpunct und deren von der Schweeden widerholten postulatorum,
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als wan alles in dem standt de anno 1618 reduciert, der geistliche vorbehalt
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cassirt, den underthanen die freystellung der religion und ius emigrandi nach
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ihrem wohlgefallen gelasßen werden müest, bey unseren vorigen erclerungen
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und gegebenen instructionen bewenden. Und ist darbey unßer gnädigster
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will und befelch, das ihr bey den Schweedischen gesandten unice auf ein
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entliche und schließliche erclerung tringet. Alßdan werden wir sehen kön-
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nen , ob und in was puncten etwas weiter nachzugeben, welches wir auch in
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der Pfalzischen sachen also verstehen thuen.

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Belangendt landtgraf Georgen zu Hessen liebden, wan es zu den tractaten
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wegen eines armistitii kommen solte, wollen wir seiner so wenig als bey den
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friedenstractaten selbst vergesßen.

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Wegen der Chursächßischen, Altenburgischen und Weimarischer gesandten
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gehaltenen zusammenkunfft zu Lengering wollen wir deß weitern erfolgs mit
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einer formalerclerung erwarthen. Die überige avisen lassen wir an sein orth
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gestelt sein.

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