Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
241. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1646 Juli 6

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Linz 1646 Juli 6

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1349 fol. 448–451.

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Bestätigung des Vorgehens der kaiserlichen Gesandten bei den Elsaßverhandlungen. Keine Betei-
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ligung der Reichsstände an Verhandlungen zur Satisfaktion ohne Annäherung bei den Religions-
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gravamina . Gegenseitige Abhängigkeit von spanisch-französischen Verhandlungen und Reichs-
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sachen . Publikation der Verhandlungen zwischen kaiserlichen und französischen Gesandten. Kai-
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serliche Position zum Einschluß des Herzogs von Lothringen in die Verhandlungen. Weisung
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zum Verhalten gegenüber Longueville. Kurtrier.

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Auf nr. 207 und nr. 218. Waß nun fürs erste belangt, daß die mediatores sich
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beruehmen laßen, sie getraueten ihnen, entweder Philipsburg oder die imme-
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diatstände und -städte unß und dem Heyligen Reich zu erhalten, wan ihnen
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die freye handt hierinnen gelassen wurde, da habt ihr recht und wohl gethan,
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daß ihr auf der disiunctiva mit Philipsburg und Breysach bestanden, maßen
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wir es auch nochmahlß dabey sowohl auch bey denen, weßen wir unß wegen
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der immediatstände und -städte in Elsaß resolvirt, allergnädigst bewenden
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laßen.

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Betreffend fürs andere, daß von dem Churmaintzischen directorio der uber
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vorgedachtem puncto der immediatstände und -städte in Elsaß wie auch uber
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der Lothringischen protestation vorgehabte rathsgang eingestelt und differirt
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worden, ihr auch solches gern geschehen laßen, laßen wir unß gnedigst wohl
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gefallen, sehen auch kheine ursach, warumb man sich in puncto praetensae
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satisfactionis mit weitern deliberationibus bey den ständen zu ubereilen, so-
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lang man wegen der gravaminum und sonsten nicht etwas nähender zuesam-
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benkhombt und die gegentheil ein beßern ernst zum schlueß zaigen, welche
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unsere gnädigste intention ihr gedachtem Churmaintzischen directorio zue
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ihrer nachricht mit gueter manier werdet zue insinuiren wißen.

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Anraichend fürs dritte, weßen sich der Venedische pottschaffter vernehmen
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lassen, alß ob er für beßer hielte, die reichssachen beyseits zue setzen undt die
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Spanische undt Lothringische interesse vorzunehmen, da errindern wir unß
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gnedigist, daß wir allezeit für guet gehalten, auch euch gnädigst dahin instru-
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irt , daß die reichssachen befürdert, zugleich aber die Spanischen tractaten mit
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Franckreich auch fortgesetzt werden sollen. Laßen es auch nochmahlß aller-
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gnädigst dabey verbleiben, diesergestalt, daß dem cursui tractatuum sein lauff
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gelaßen, iedoch khein entlicher schlueß uber alle reichssachen, zuvor und ehe
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die cron Spanien auch verglichen, gemacht werde.

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Daß auch fürs vierte der hoch- und wohlgeborne unser und des Reichs lieber
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getrewer Maximilian graff zue Trautmanstorff für eine notturfft befunden,
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nachdeme die Französische plenipotentiarii ewere penultimam declaratio-

[p. 401] [scan. 481]


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nem

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Vgl. nr. 203 Beilage [1].
in puncto praetensae satisfactionis zue Oßnabrugg ad dictaturam
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khommen laßen, euch an die hand zue geben, ietztberüehrte ewere declara-
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tion neben der Französischen antwort denen

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Vgl. nr. 151 Beilage 1.
Churmaintzischen zue glei-
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chem ende alda zue Münster zu communiciren, daran ist gleichfals recht und
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wohl geschechen, laßen es auch gnedigist dabey bewenden, iedoch dieserge-
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stalt , daß dasienige, waß hierinnen von den Französischen vermög uber-
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schickhten protocolls denen mediatoren mündtlich angedeutet, auch fol-
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gendts in ihrer fernern erklerung mit der andeutung (maneat in pectore) er-
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kent und gestanden worden, noch nicht propalirt, sondern in gehaimb gehal-
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ten werde, damit es nicht zu einer gentzlichen ruptur der tractaten ewersorts
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(dahin der gegentheil etwa zielen möchte) gedeye, maßen ihr den sachen
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recht zue thuen wissen werdet.

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Betreffend fürs fünffte die eingegebene Lothringische protestation

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Vgl. nr. 207 Beilage 5.
, obzwar
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dieselbe etwas scharpff und zuemahlen, soviel unß belangt, ohne fundament,
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in ansehung wir vast ein mehrers für des hertzogen liebden nicht thuen kön-
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nen , alß waß unsere nach und nach und bevorab die erst newlich ergangene
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declarationes mit sich bringen, so wir iedoch dahingestelt sein laßen, daß
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seine liebden ihren iuribus invigiliren, sonderlich da es die acta gegeben, daß
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die chur-, fürsten undt stände in denen vorigen deliberationibus sich seiner
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liebden nicht im eyferigsten angenohmen. Wir halten aber gnädigst darfür,
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daß mit der deliberation bey den chur-, fürsten und ständen uber dieser pro-
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testation nicht vorzueilen, biß zuvor die sachen bey gedachten chur-, fürsten
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und ständen dahin underbawet, daß man sich eines solchen schlueßes versi-
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chert zu halten, welcher des hertzogen liebden zue seiner consolation und
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nicht etwa zue einer totaldesperation geraichen möchte. Vermeinen aber gnä-
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digst , daß die chur-, fürsten und stände, sonderlich Maintz, Cölln und Bayrn,
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leicht dahin zu disponiren sein werden, alß welchen am besten bekandt, wie
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viel nicht allein denen Niderlendischen provinzien, sondern auch dem gant-
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zen Reich, bevorab den angränzenden landen, ahn erhaltung des hertzogs
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liebden gelegen, zuemahlen man keine ursach hat, auch umb eines gewißen,
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geschweigen noch ungewißen friedens willen sich der getrewen freunde und
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sociorum belli zue begeben und dardurch die feinde des Reichs noch mehr
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zue animiren und denen noch ubrigen belli sociis den mueth gantz zu neh-
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men .

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Entlichen die von dem duca de Longavilla gegen dir, Volmahrn, gethane er-
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klerung belangend, daß nemblich die cron Franckreich gegen der beschehe-
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nen declaration in puncto praetensae satisfactionis wenigist unß und unser
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hochlöbliches hauß Österreich nicht bekriegen werde, sonsten aber keine
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hoffnung zue machen, daß sie destwegen wider ihre bundtsgenoßen was thet-
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liches vornehmen sollen, laßen wir dahingestelt sein, dahero dan recht und

[p. 402] [scan. 482]


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wohl von dem graven von Trautmanstorff und euch geschehen, daß ihr dieses
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und anders den catholischen chur-, fürsten und ständen wohl zu gemüet ge-
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füehret und sie dahin errindert, dahin bedacht zu sein, wie man sich, hindan-
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gesetzt anderer hoffnung, in eußeriste gegenverfaßung stelle, maßen auch wir
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nicht unterlaßen werden, einem und dem andern standt destwegen selbsten
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beweglich zuzuschreiben.

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Waß ihr wegen Trier gehorsamst errindert, lassen wir unß gnädigst wohl ge-
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fallen . Ihr werdet auch von obgedachtem graven von Trautmanstorff verneh-
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men , weßen wir unß hierinnen haubtsachlich resolvirt.

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