Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VIII 21

21
1647 VIII 21
Mittwoch Konferenz der katholischen Stände

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Vgl. demnächst APW III A 4,2.
.

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21–23 Danach – Kaiser ] am Rande: omittitur ad electorem Bavariae.
Danach

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Mitteilung der Mainzer: Schreiben Neuburgs an die katholischen Stände
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betr. die Differenzen zwischen Bayern und dem Kaiser

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Anlage (Pfalzgf. Wolfgang Wilhelm an katholische Stände 1647 VIII 4): fehlt.
. Die Nachrichten
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aus Osnabrück wenig günstig zum Frieden; Schweden soll von den Katho-
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liken
weitere Stifter und als Assekuration einen Teil Schlesiens fordern, den
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westfälischen Kreis ganz in seine Gewalt bringen wollen und in der Pfälzer
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Sache wegen fehlender Zustimmung des Pfalzgrafen neue Ausflüchte
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28– S. 993,2 Wurden – wurden] am Rande: omittantur ad Bavarum et Coloniensem.
machen. Wurden nun mit der zeit underschiedlichen auß den protestirenden
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die augen eroffnet, und gegen einen and andern in confidentia vernehmen
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ließen, wie sie woll vermerckten, daß es den coronis umb den frieden
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keinen ernst, sondern vielmehr das reich gleichsamb zu theilen, den statum
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zu invertiren und einen standt nach dem anderen umb die libertet und
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under ihr joch zu pringen, daß sie dannenhero nicht woll sehen, wie man
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zum frieden gelangen könte oder möchte, wo man nicht de loco aliquo
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tertio, da die reichsstendt under sich zusammenkemen, sich vergleichen
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thete, damit man also sich abbocquiren und undereinander selbst verneh-

[p. 993] [scan. 333]


1
men konne, in gestalt daß doch die gute intentiones bey vielen von den
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coronis verhindert wurden. –

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2–5 Vor – Schwierigkeiten ] am Rande: sequentia ad Bavarum omittantur.
Vor der Sitzung W zu den Bayern: Servien
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hat gestern die Unterzeichnung der Pfälzer Artikel durch die Franzosen
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erwähnt. Haslang: Noch nicht geschehen; nach Contarini machen die
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Franzosen noch Schwierigkeiten.

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Longueville bei W. Will abreisen, da Ksl. und Spanier den Friedensschluß
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nicht befördern. W: Über die Verhandlungen der Spanier nicht voll
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orientiert, doch sollen diese bisher bei ihrem Angebot bleiben. Dem Kaiser
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und Reich wird man mangelnden Friedenswillen nicht nachsagen können,
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man muß per moderata consilia die materias der friedliebenden intention
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nach disponiren, wobei Longueville weiter mithelfen möge. Longue-
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ville
: Die Schuld liegt bei Ksl. und Spaniern, wobei erstere die französische
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Satisfaktion invertiren, durch die reichsstend deliberiren und controver-
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tiren laßen woltten, letztere wegen Portugal unnötige Schwierigkeiten
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machen. W: Man müste die sach nicht alßo ex praeconcepta opinione et
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mala impressione, sondern mitt behörender vernunfft und geduldt examini-
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ren . Die Ksl. klagen, daß Frankreich seine Satisfaktion ungebührlich aus-
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dehnen
wolle, die Franzosen über den Bruch der früheren Zusage. Frank-
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reich
stellt jedoch hinsichtlich der Lehns- und Diözesanrechte Forderungen,
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die dem Reichsrecht widersprechen. Man müste ia einander hierinnen hören
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und underrichten und nicht dergestaldt die tractatus cum vehementia
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abrumpiren, wie dan illa occasione, waß dißfalß bey dem Servient vorgan-
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gen , wiederholet und extendirt. Duc de Longeville: Sie hetten es ihres-
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theilß anderst verstanden und würden auff die weiße bey ihrer satisfaction
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betrogen, und wan die Kayserliche es alßo nit zu haltten gedächten oder
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köndten, so müsten sie ihnnen etwas anderst alß die waldtstette nebenst
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andern sachen an die platz geben, wie auch die dem ertzherzog verspro-
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chene gelder zurucklaßen. Zuedeme vernehme er, daß man des herzog Carl

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Hg. Karl von Lothringen.

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restitution sich auch annehmen woltte; dies werde Franckreich nimmer der-
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gestaldt verstehen, dan derselbiger herr die cron gar zue hoch laedirt,
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enumerando et exaggerando, waß vor und nach vorgangen; dabey gleich-
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falß reprochirt, die catholische woltten mitt dem hauß Österreich allem
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ansehen nach sich verliehren, indeme sie sich deßelben consiliis und willen
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zumaln underwürffig machten. W: Hält gleichwohl nötig und dienlich,
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wan es ein tractatus genennet werden soltte, daß man einander güetlich
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hörte, recht sich informirte und wider informiren ließe. Verweist wegen
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Lothringen auf die etwa 1536 auf einem Reichstag geschlossenen Verträge

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Gemeint wohl der Nürnberger Vertrag 1542 VIII 26 (Druck: J. DuMont IV 2 S. 234ff),
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durch den Lothringen unter Befreiung von allen Pflichten der Schutz des Reiches zu-
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gesagt wurde.
,
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die für das Reich mindestens das Gewicht haben wie für Frankreich das
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Bündnis mit Hessen und Schweden. Seie auch die frag iez allein, ob der

[p. 994] [scan. 334]


1
herzog von disen universalfridentractaten mit vernunfft kinde und sollte
2
außgeschlossen werden oder nit villmer zugelassen werden mieste? Wie und
3
super quod mit ihme zu tractieren, quibus conditionibus zu schliessen, seien
4
widerum andere fragen. Dem hauß Österreich und den Spanischen hetten
5
sich die catholische nit underwürffig gemacht, weren es aber mitt ihnnen
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einig, catholicam religionem aller mögligkeit nach zu verthettigen, darzue
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ihnnen die cron Franckreich billich aller mögligkeit nach behülfflich sein
8
soltte. Longeville: Franckreich würde gern mitt den catholischen ge-
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haltten haben, wan sie mitt Spanien nit zue nachtheill ihrer sich confoede-
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rirt hetten. I. H. G.: Mitt Spanien hette man keine confoederation
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extra interesse catholicae religionis, welches Franckreich gleicher gestaldt
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vor Gott mitt zu verthettigen und zue amplectiren schuldig geweßen und
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noch were. Es hette aber hingegen Franckreich ein confoederation mitt den
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Hessen Caßelischen gemacht, darinnen sie die catholische und sonderlich
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Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Cölln ertz- und stiffter damitt auß-
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geschloßen und von sich verstoßen durch die Bestimmung, daß Hessen seine
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Eroberungen behalten soll, auch wenn die betreffenden Stände sich mit
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Frankreich verbinden wollen. Dießer der cron Franckreich fehler contra
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ipsam rationem et statum politicum were ihnnen Franzosischen plenipoten-
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tiariis umbstendlich remonstrirt, auch die contraventiones Casselensium,
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wie sie contra promissa et stipulationem factam gegen die confoederation
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und religion gehandlet, damit Frankreich sich nicht länger mitschul-
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dig
macht. Man hette große ursach gehabt, a parte Franckreich bey so
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viellfaltig beschehenen sincerationen und erbieten sich der catholischen
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religion und Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Cölln mehrers anzu-
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nehmen , man hette es aber bißhero alles verwindschlagt und Ihre Chur-
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fürstliche Durchlaucht dießerends mehrers underdrucken laßen und sogar
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dieselbe in keiner estima gehaltten. Longueville: Der Vertrag mit der
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Landgräfin

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Vgl. oben [ S. 39 Anm. 4 ] .
war bedingt durch die damalige Notlage der Weimarer Armee,
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erkennete itzo woll, warin man deroselben zuviel nachgeben; und wan Ihre
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Churfürstliche Durchlaucht zue Cölln sich underdeßen recht armirt und in
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eine mehr considerable positur gestellet hetten, so würde man a parte
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Franckreich ein mehrere reflexion und estima darauf gemacht haben. Man
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wüste woll, wie es bey so einem beschaffenen krieg zugienge, der nit armirt,
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seiner armatur nit meister und selbige fürte und zue volligem commando,
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wie die landgraffin hette, auff den machte man kein sonderliches absehen;
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darauff meldung gethan, er vernehme, alß wan Ihre Churfürstliche Durch-
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laucht das armistitium rumpiren woltten. W: Hatte ihm schon gestern
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die Behandlung Kölns nach dem Stillstand, die Antwort der Hessen an die
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Deputierten der Stifter und die Schreiben des Kurfürsten an die Land-
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gräfin
, Wrangel und Königsmarck

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Vgl. oben S. 992 Anm. 1.
mitteilen wollen; waß aber derent-
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wegen für verordnung erfolgen möchte, daß köntten sie so eigentlich nit

[p. 995] [scan. 335]


1
wißen. Longeville: Daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht gar übel trac-
2
tirt und gehaltten, daß köndte er nit läuchnen, hetten sie aber die Kayser-
3
lichen auß ihren landen geschaffet, so hette viell übels können verhüetet
4
werden; und weiln er dieselbe hoch ehrte, liebte und venerirte, so hetts
5
ihme offt leid gethan, daß es Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht so übel
6
ergienge; man hette sich aber bey zeitten zue seiner selbst eignen verthetti-
7
gung in beßer positur stellen und deren in handen habenden mitteln ge-
8
brauchen sollen; dahe man das armistitium nun eingangen, wuste nit, ob
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woll daran geschähe, selbiges itzo gestaldten sachen nach auffzuheben.

10
W: Nochmalige Bitte, bei den Verhandlungen zu bleiben. Hatt er
11
eußerlich so viell bezeigt, daß ihme dieße instanz nit unannehmlich, auch
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erklert, noch zu bleiben, wan a parte Hispanorum sich auch zue den hand-
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lungen schicken woltte. W: Sofort nach Abschluß des Stillstandes hat
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Kurköln wegen Abzug der ksl. Truppen an den Kaiser geschickt, doch hat
15
Königsmarck nicht auf das Ergebnis gewartet, sondern mit der Belage-
16
rung
Vechtas begonnen; es were noch auch die Schwedische ratification
17
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht nit zugekommen. Drauff er die also
18
geschwind vorgenommene Vechtische belägerung nit approbirt und vermel-
19
det , daß Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayeren die ratification
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bereits zukommen; und alß ihme darauff remonstrirt, daß gleichwohl
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selbige Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht auch in termino hette müß[en]
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eingeschickt werden, hatt er solches der pilligkeit und respect gemeeß zu
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sein woll erkandt, gleichwohl dabei bezeigt, daß er die uffhebung des armi-
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stitii ungern sähe. Welches I. H. G. damitt beandtworttet, wan schon
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das armistitium Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue erhalttung ihrer
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landen müsten auffheben, so würden sie doch einen wegk alß den anderen
27
mitt der cron Franckreich alle vertrawte freundschafft haltten und guete
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affection bezeigen, der hoffnung, man würde ihr, da sie für ihre kirchen
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und religion allein streiten müsten, auch nit zugegen sein, noch vor ubl hall-
30
ten kinden, wan sie auß dem armistitio tretten gegen denienigen, die es selb-
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sten gegen Ihre Churfürstliche Durchlaucht nit gehallten, sonder in mehr
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weeg gebrochen

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32 haben] am Rande: Huc usque Bavaro.
haben.

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