Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
163. Plenum Osnabrück 1648 Mai 21/31, Pfingstsonntag 16 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 21/31, Pfingstsonntag 16 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 190–190’, 191–192’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg
A V fol. 151–153 und (damit identisch) Bamberg B II fol. 210–211’, Pfalz-Neuburg (3620)
fol. 18–19 (= Bericht über die Deputation an Oxenstierna und Proposition).
Bericht des Kurmainzer Reichsdirektorium über die Deputation an die Schweden am 30. Mai
1648: nochmalige Ablehnung des bisherigen Angebots für die schwedische Militärsatisfaktion
(20 Tonnen Gold); Aufforderung zu einer Erhöhung des Angebots und Weigerung, nach dem
Willen der Kaiserlichen über die noch offenen Fragen des Friedensvertrags eine Erklärung
abzugeben, bevor über die Militärsatisfaktion Einigkeit erzielt ist.
Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung.
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Kurmainz (Reichsdirektorium), im übrigen nicht
ersichtlich.
Wurdt der churfürsten, fürsten und stende abgesandten in pleno con-
sessu durch das Kurmainzer Reichsdirektorium (den Churmainzi-
schen canzler ) ablesendt referirt, was voriges tages hora 3 nach inhalt des
gemachten conclusi
Die Rst. zu Osnabrück hatten am 30. Mai 1648 beschlossen, 1., daß es bei dem bisherigen
Angebot für die schwed. Militärsatisfaktion (20 Tonnen Gold bzw. 2 000 000 fl.) bleiben
solle und daß von den Schweden Auskunft darüber zu verlangen sei, was sie gemäß
ihrer Instruktion zu fordern hätten; außerdem sollten sie eine Erklärung über die rst.
Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten ( [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und den
rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. ( [ Nr. 151 Anm. 26 ] ) abgeben (Beschluß der Kfl.
und Fürstlichen [s. Nr. 162 bei Anm. 39], dem die Reichsstädtischen zustimmten); 2. hatten
sie beschlossen, daß die Rst. mit den Ksl. abschließend über die noch offenen Punkte des
Friedensvertrags verhandeln sollten, falls Ksl. und Schweden ihre Konferenzen darüber
nicht wiederaufnehmen sollten (s. Nr. 162 bei Anm. 40: Beschluß der Reichsstädtischen, der
mit jenem der Kfl. und Fürstlichen übereinstimmte).
zur antwort erhalten, welche relation auch dieses nachgesezten inhalts, so
zwar etwas umbstendlicher im diario zu befinden
Wahrscheinlich ist der Text in Meiern V, 845 f gemeint, der den letzten Teil eines längeren
Berichts über die Verhandlungen am 30. Mai 1648 darstellt (s. ebenda , 843–846, ohne
Lemma; der hier relevante Teil beginnt 845, rechte Spalte oben); denn 1. hat Meiern
nachweislich das heute verschollene sachsen-altenburgische Diarium benutzt (s. Einleitung
Anm. 188), 2. ist der Text tatsächlich inhaltlich identisch, aber detaillierter als der im
Protokoll wiedergegebene; 3. entspricht die starke Berücksichtigung von Zeremonialfragen
einer auch sonst beobachtbaren Vorliebe der Sachsen-Altenburger. – Der diktierte Text der
relation ist in den Akten vieler Rst. überliefert, auf deren Angabe verzichtet wird; zur ksl.
Überlieferung s. APW III C 2/3, 194R, 2. Beilage zu Nr. 1071; zur schwed. s. APW II C
4/2, 562 Z. 23f.
303,1–305,14 Den – möge] Beilage, ohne Lemma und Diktatvermerk. Identisch in Pfalz-
Neuburg 3620 (Lemma: Relatio, quid apud Oxenstirnum actum […]; mit Diktatver-
merk : Osnabrück 1648 V 31); identisch auch in Bamberg A V, doch dort nicht als verlesene
und diktierte Relation kenntlich gemacht und im ersten Satz leicht verändert.
Auch in dem bei Meiern abgedruckten Bericht (s. vorige Anm.) werden die Deputierten
nicht namentlich genannt; doch geht aus ihm hervor, daß (neben Kurmainz) Würzburg
und Sachsen-Altenburg unter ihnen waren (s. Meiern V, 846 ). Ferner ist Braunschweig-
Celles (Langenbecks) Teilnahme bezeugt (s. [ Nr. 164 Anm. 42 ] ). Wahrscheinlich gehörten
dieser Deputation dieselben Rst. an wie jener am 25. Mai 1648 (s. [ Nr. 158 Anm. 4 ] ).
herren logement eingefunden und denselben das desselben tages super
puncto militiae abgefastes conclusum dahin eröfnet, daß die ständ bey
anderweiten und dritten deliberation
determinirten quanto ungeendert verbleiben ließen, mit dem begehren,
daß sie, die Schwedischen herren legaten, sich über die frag „quomodo“
und punctum executionis pacis wie auch über das quantum selbsten nach
anleitung ihrer habenden instruction resolviren und gegen die ständ her-
außlaßen wolten, mit dem erbiethen, daß alsdann darauf die notturfft unter
den ständen bedacht undt pro re nata ein gewißer schluß abgefast werden
solte.
Hierauff nun haben sich hoch- und wolermelte königlich Schwedische
plenipotentiarii, in specie aber herr graff Oxenstirn, dahin heraußgelaßen:
Hette vernommen, daß die stende deß Reichs nochmals bey ihrer in puncto
quanti abgefaster meynung unausgesezt bestünden und ferner nicht zu
gehen nochmals resolvirt hetten, sondern ihrestheils dafürhielten, daß man
damit zu contentirung der soldatesca auskommen könte, und daß von
ihme, herrn graff Oxenstirn, begehret würde, sintemahl seiner excellenz
bedeuten nach sie von der cron Schweden nicht instruirt, uf dem von der
soldatesca geforderten 10 millionen [Reichstalern] zu bestehen, sich gegen
die ständt zu erclären, wohin dann der cron Schweden instruction sowol
super quaestione „quomodo“ et puncto executionis alß auch dem quanto
selbst zielete. Nun hette er heutigen vormittag uf dem rathhause erscheinen
und hierüber mit den ständen sich in handlung einlaßen wollen
aber vermeinet, den nachmittag sich bey den herren Kayserlichen einzu-
finden und mit ihnen zu communiciren, so habe solches eingestelt bleiben
müßen. Hette zwar zu hoch- und wolermelten Kayserlichen geschückt,
aber vernommen, ehe und zuvorn die resolution uber das instrumentum
schriftlich erfolget, die handlung unfruchtbar sein würde
Die Ksl. hatten den Schweden am 30. Mai 1648 mitteilen lassen, sie möchten sich schriftlich
zum KEIPO8 1648 V 11 äußern; erst dann könnten auf Vorschlag der daran zu beteiligenden Rst.
die ksl.-schwed. Verhandlungen über die Exekution des Friedens und über die Frage, wie
die Militärsatisfaktion aufzubringen sei, aufgenommen werden (s. [ Nr. 162 Anm. 22 ] ).
betreffend, da hette er verhofft, die stände des Reichs würden bey der gefa-
sten resolution in puncto quanti so beharrlich nicht bestehenn, zumahln
mit solcher summa unter der soldatesca nit außzukommen und er dahero
nicht sehe, wie er sich in weitere handlung einlaßen könte. Wann die ständt
sich nicht resolvirten und höher angriffen, als dato geschehen, so sehe er
nicht, wie fortzukommen. Gegen dem directorio und auch iüngsthin gegen
die deputirte hette er sich uf 10 millionen reichsthaler ercleret
Oxenstierna hatte am 27. Mai 1648 dem Kurmainzer Reichsdirektorium mitgeteilt, daß
das schwed. Militär 10 Millionen Rt. fordere, daß die Ges. von der Kg.in jedoch instruiert
seien, einen niedrigeren (von ihm aber nicht genannten) Betrag zu fordern (s. Nr. 159).
Am 29. Mai 1648 hatte Oxenstierna Verhandlungen abgelehnt, falls die Rst. ihr Angebot
von 20 Tonnen Gold nicht erhöhten. Soweit der Kurmainzer Bericht vom selben Tag
erkennen läßt, hatte er aber nicht 10 Millionen Rt. gefordert (s. Nr. 161).
dafür, man werde etwas herunterbringen können; bitt der ständ näher
erclerung. Wofern dieses nicht geschehe, so könne nicht gehandelt wer-
den . Er wolle zwar mit seinem collega gern darauß communiciren, allein
würde alles vergebens und umbsonst sein. Auf das instrumentum wolten
sie ihre declaration ausstellen, was verglichen, müste bleiben, was noch
strittig, darüber könten sie nicht tractiren, biß der punctus militiae richtig.
Alß ihme in discursu ferner zugesprochen worden, das sie uff die frag
„quomodo“, punctum executionis und das quantum sich vernehmen laßen
wolten, hat er replicirt, die beeden erste wie auch der punctus assecura-
tionis wehren communia, so nit allein vor sie, die Schwedischen, sondern
auch die Franzosen gehörten und zu Münster erörtert werden müsten
dahero keine erclerung von sich geben könten, biß die ständ in puncto
quanti ein ander resolution gefast. Dafern sie aber die summa der 10 mil-
lionen [Reichstaler] acceptiren und einwilligen würden, so wolte er sich
dann über die frag „quomodo“ et punctum executionis vernehmen laßen.
Es seye ihrestheils eine remissio uf die halbscheid geschehen
Die erste, im August 1647 präsentierte Forderung belief sich auf mehr als 20 Millionen Rt.
(s. [ Nr. 145 Anm. 44 ] ).
gegenerbiethen seye gar nicht proportionirt. Der § „Tandem omnes“ wehre
a parte der stände durch einen reichsschluß erlediget
Conclusum der Reichsräte zu Osnabrück von 1648 V 8 (Text in Nr. 146 bei Anm. 29) und
„Meinung“ des FRM von 1648 V 18 sowie vota oder meinungen des SRM, wahrscheinlich
ebenfalls von 1648 V 18 (s. [ Nr. 146 Anm. 27 ] und 28).
hen , alß wan man die solutionem militiae gar uf lezt hinnaußverweisen
wolt.
Ist ihme in discursu nicht allein von dem directorio, sondern auch andern
deputirten
Nach dem Bericht über die Deputation in Meiern V, hier 846 , redeten Würzburg und
Sachsen-Altenburg (Vorburg und Thumbshirn) Oxenstierna zu.
aber nichts erhalten worden, sondern man unverrichter dinge voneinander
geschieden.
herren Schwedischen legaten abermahls erfolgeter, dritten resolution zu
thun und wie dermahln auß dem werck zu kommen sein möge
Oxenstierna übergab den Deputierten mehrere Aufstellungen zur Berechnung der Höhe
der Militärsatisfaktion (s. Textvariante Z. 18f): 1. Berechnung eines Monats Sold für eine
Kompanie zu Pferd und einen ganzen Regimentsstab; 2. dasselbe für eine Kompanie zu
Fuß; 3. Berechnung eines Monats Sold für die kgl. schwed. in Deutschland stationierten
Feld- und Garnisonstruppen bei vollständigen Regimentern (in Tabellenform); 4. Liste der
schwed. in Deutschland stehenden Armee (Kavallerie, Infanterie, Dragoner); Text, diktiert
1648 V 31: Pfalz-Neuburg (3620) fol. 20–21, 22, 23–25’; Druck, 1. und 2.: Meiern V, 853 f;
3.: ebenda , unpaginierte Seite nach 852; 4: ebenda , 846f (= Beilage I zu dem Bericht über
die Verhandlungen am 30. Mai 1648, s. Anm. 3).
Raigersperger fragte im Anschluß an diese Proposition, ob man morgen
oder übermorgen in den reichscollegiis wolle zusammenkommen.
Es blieb die abrede, daß es bis übermorgen zu verschieben.