Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei den Gesandten Osnabrück 1645 September 30/Oktober 10

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Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei den Gesandten


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Osnabrück 1645 September 30/Oktober 10

5
Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I fol. 36–38’ (= Druckvorlage [Ausarbei-
6
tung
Heidfeld]).

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Bitte um Mitteilung der kaiserlichen Responsionen vom 25. September 1645 auf die Propositio-
8
nen
II der Kronen

10
Schwed. Proposition II von 1645 VI 11: s. [Nr. 2 Anm. 34] . Frz. Proposition II von 1645 VI
11
11: s. [Nr. 7 Anm. 53] .
an die schwedischen und französischen Gesandten. Admission der Exclusi;
9
Bereitschaft Magdeburgs, einen Revers auszustellen.

10
(Im Quartier der kaiserlichen Gesandten zu Osnabrück.) Anwesend: Kaiserliche Gesandte (Lam-
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berg und Krane); als Deputierte: Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg (Thumbshirn und Carp-
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zov), Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow [Kayser], Wetterauische Grafen (Geißel
13
und Heidfeld), Stadt Straßburg (Marcus Otto).

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Nachdem am selben Vormittag im fürstenrath beschlossen worden war, ahn die
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Kayserlichen herren commissarios in nachfolgenden sachen auß hochgedach-
16
tem furstenrhaats mittel etliche deputatos zu schicken

12
Siehe Nr. 22 bei Anm. 87.
, so seind hirzu ernen-
17
net worden der Sachsen Altenburgische herr abgesanter herr Thumbshirn
18
sampt seinem adiuncto herrn Dr. Carpzovio, dito der Meckelnburgische ab-
19
gesandte, dito die gräflich Wetterauische abgesandten herr Dr. Geißel und
20
J[ ost] H[ enrich] Heidfeld, beneben einem auß dem stättrhaat.

21
Nach dem mittageßen dito haben wohlgedachte fürstliche Altenburgische
22
denen Wetterauischen ahnsaghen laßen, ob sie umb 3 uhr zu ihnen kommen
23
und furters

13
furters bedeutet weiter ( Grimm IV, 716 s. v. fürder Punkt 3).
zu denen Kayserlichen fahren woltten. So fuhren die wetteraui-
24
schen
Gesandten zu besagter Zeit zu den Altenburgischen und sind nach kurzem
25
Aufenthalt in dreyen gutschen, dan wegen der stätte herr Dr. Otto, Straßbür-
26
gischer legatus, zu unß in unßere gutsche gesesßen, nach wohlgedachten
27
Kayserlichen commissariis gefahren.

28
Die kaiserlichen Gesandten empfingen die Deputierten und führten sie in die Au-
29
dienzstube
. Dort haben Lamberg und Krane, beederseits sitzend, die Deputier-
30
ten
angehört, und hatt der Altenburgische herr Thumbshirn folgend{er}maßen
31
vorgetragen:

32
Deputierte (durch Sachsen-Altenburg und Coburg). Mann wüste
33
sich zu besinnen, mitt waß großer mühe mann jüngsthin

14
Am 25. September 1645 (s. Nr. 14).
die cronen vermö-
34
get, daß bey eröffnung der Kayserlichen replic

15
Gemeint sind die ksl. Responsionen von 1645 IX 25 auf die Propositionen der Kronen (s. oben
16
Anm. 1 und 2).
die excludendi nicht zu er-
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scheinen wehren abgehalten worden. Daß alßo ohne der cronen bewilligung
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und vorbewust mann in vilen dingen nicht vortkommen könte. Weil mann
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nun zur deliberation uber die Kayserliche replic geschritten, hette sich stracks
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anfangs gefund{en}, daß darinnen etzliche puncten sich erhilten, exempli gra-

[p. 357] [scan. 501]


1
tia von dem armistitio, gefangenen, satisfaction etc.

17
Waffenstillstand in der ksl. Responsion an Schweden: Ad XVIII. ( Meiern I,622f. );inder ksl.
18
Responsion an Frk.: Ad 1. ( Meiern I, 628f. ). Gefangene in der ksl. Responsion an Schweden:
19
Ad IX. ( Meiern I, 621 ); in der ksl. Responsion an Frk.: Ad 10. ( Meiern I, 631 ). Satisfaktion
20
in der ksl. Responsion an Schweden: Ad X., XI., XII. ( Meiern I, 621f ), in der ksl. Responsion
21
an Frk.: Ad 13. ( Meiern I, 632 ).
, welche die cronen al-
2
lein, immediate und dergestalt anging{en}, daß ihnen die replic nothwendig
3
müste communicirt werden, ihre gedancken daruber zu fasßen. Dann ob-
4
schon die stende darüber deliberirten, würde doch solches nichts verfangen
5
und sich die cronen daran nicht binden lassen. Solte mann nun warten, biß
6
mann mitt denen deliberationibus fertig, und den cronen dann erst communi-
7
ciren, würde eine große zeit vergeblich verspilet.

8
Ersucheten alßo ihre excellenzen underdinstlich, vor sich selbst da〈ra〉n zu
9
sein, auch mitt ihre höchstansehnlichen herren collegis zu Munster

22
Gemeint sind Nassau und Volmar.
darauß
10
zu communiciren, damitt meh[ r]hochgedachte Kayserliche replic denen bee-
11
den kronen uffs ehiste hie und zu Münster möchten pari passu zugestellt und
12
also daß hocherforderte friedenswerck dardurch beschleuniget werden.

13
Zweitens wüsten ihre excellenzen auch, wie mann noch in dem beschwerli-
14
chen puncto admissionis excludendorum begriffen. Weil mann es nun auch
15
dißfalls mitt den cronen zu thun und dieselbe vertröstet, zu denen delibera-
16
tionibus nicht zu schreitten, eß wehren dann die excludendi admittiret, Mag-
17
deburgk auch in specie sich erkleret, daß bey diesen ganz extraordinarii trac-
18
taten seine session kein praejudiz geben, ja quo non actum gehalten zu wer-
19
den sich

41
19 reversiren] In der Druckvorlage steht: reserviren.
reversiren woltte

23
Magdeburg hatte in der Sitzung vom 21. August 1645 argumentiert, daß der Usus auf RT bei
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gegenwärtigen Friedensverhandlungen irrelevant sei (s. oben S. 88 Z. 21f.). Der Brief der Ges.
25
von Fürsten und Ständen zu Osnabrück von 1645 IX 4/14 an die Ges. von Fürsten und
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Ständen zu Münster, betr. die osnabrückischen Notæ (s. [Nr. 11 Anm. 4] ), enthält bez. Magde-
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burgs und der anderen Exclusi die Aussage, daß das, was bei gegenwärtigem extraordinair
28
Werck geschehe, künftig nicht zur Konsequenz gezogen werden könne (s. Meiern I, 605 ). Im
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Brief der Ges. von Fürsten und Ständen zu Osnabrück an die fürstlichen Ges. zu Münster, die
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Admissionem Exclusorum betreffend, von 1645 IX 18/28 (s. [Nr. 16 Anm. 3] ), steht die Ver-
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sicherung, daß Magdeburg sich ausdrücklich und bestaendig erkläre, daß das bei diesen Frie-
32
densverhandlungen Geschehene künftig nicht präjudizierlich sein solle ( Meiern I, 659 ).
; Hesßen Casßel könte bey den cronen vil und ein
20
großes thun in erklerung eines und deß andern, da sie admittirt würden, et
21
contra, si non; Baaden Durlach und Naßau Saarbrücken wehren auß aller
22
preßuren der waffen; bäten alßo nomine statuum ihr{e} excellenzen ebenme-
23
ßig, nicht allein vor sich selbsten die admission zu bewilli{gen}, sondern auch
24
ahn hochgedachte ihre collegas wie auch daß catholische fürstencollegium zu
25
Münster zu schreiben, damitt die admissio beschehen möchte.

26
〈Ytzo〉 hochgedachte furstenversamblung zu Münster hette ahn hiesige fur-
27
sten und stende ein vast rawes, hartes schreiben contra admissionem gethan

33
Gemeint sind Hochloeblicher Chur= und Fuersten zu Muenster versammleter Herren Abge-
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sandten Rationes und Gegen=Argumenten von 1645 X 2 (s. [Nr. 20 Anm. 2] ).
,
28
hiesige stende würden aber deputatos

35
Heher und Gloxin (s. Nr. 22 bei Anm. 86).
herüberschicken und sowohl die ob-
29
gedachte denn cronen beschehende communicatio der replicae alß auch die
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admission begehren und urgiren laßen.

31
Uberreichte darbey ihren excellenzen copiam deß schreibens, so hiesige
32
stende ahn die stende zu Münster ratione communicandae coronis replicae
33
etc. gethan hetten

36
Gemeint ist eine Kopie des Briefes Der Fuerstlichen zu Oßnabrueck […] an die zu Muenster,
37
die Exclusion Magdeburgs etc. betreffend von 1645 IX 30 [ /X 10] (s. [Nr. 20 Anm. 95] ).
38
Überlieferung der Kopie: APW II A 2 Nr. 254 Beilage 1.
.

34
Alß Sachsen Altenburgischer geendiget, stunden ihro excellenz und wir
35
allesampt auff und tratten gnädige excellenzen graf Lamberc und herr Dr.
36
Cran ahn ein fenster beysamen und redetten eine kleine weile allein mittein-
37
ander.

38
Kaiserliche. Alß sie wider herbeykommen und mann die vorige size wider
39
eingenommen, antwortete wohlgedachter herr Dr. Cran auff daß erste, daß
40
sie, herren Kayserliche commissarii, sehr wohl geneigt, die friedenstractaten

[p. 358] [scan. 502]


1
zu befordern. Eß erh[ e]ische es auch die hohe nothdurfft, indeme ihre Kayser-
2
liche majestät mehr alß niemahls von allen orten, auch dem Türken in dero
3
erblande

39
Anspielung auf einen türkischen Einfall in Krain und Windischmark, von dem eine ksl.

40
Weisung an die Ges. vom 17. September 1645 berichtet hatte (s. APW II A 2 Nr. 251
41
Anm. 1).
, betranget würden. Weil aber hiesige stende einseitig und nicht
4
coniunctim mit denen zu Münster die communication der replic den cronen
5
zu beschehen

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beschehen bedeutet hier vermitteln ( Grimm I, 1550 s. v. beschehen Punkt 4).
sucheten, könten sie, biß die stende under sich einig, nichts
6
hieruff erkleren. Da die stende aber under sich einig, wolte mann es vor ein
7
commune votum haltten. Biß dahin könten sie sich nichts gewißes erkleren.
8
Wüsten doch so vil, daß die cronen die Kayserliche replic schon vorlengst
9
gehabt

43
Die frz. Ges. überschickten am 3. Oktober 1645 eine Kopie, die schwed. am 29. September
44
(s. [Nr. 20 Anm. 63] und 73).
.

10
Uff daß zweite, die admission betreffend, antworteten sie, hetten der stende
11
von Münster angeregtes scharpffes schreiben ahn hiesige

Wie oben Anm. 10.
nicht gesehen,
12
köntten also desto weniger davon sagen, begehrten copiam darvon, so ihnen
13
auch versprochen ward, woltten mitt ihren herrn collegis zu Münster auß
14
diesem punct auch anderweit communiciren

Dies geschah am 12. Oktober 1645 (s. APW II A 2 Nr. 256).
und sich hienegst in einem und
15
anderem gegen die stände mitt mehrem vernehmen und nichts underlasßen,
16
so zu beforderung der fridenstractaten dienen möchte.

17

39
17–27 Eß – bringen] In der Druckvorlage nachträglich am unteren Rand ergänzt.
Eß hette der Churbrandenburgische legatus herr von Löben bey eröffnung
18
der replic

Gemeint ist die Eröffnung der ksl. Responsionen am 25. September 1645 (s. Nr. 14).
die formalia gebraucht, die stende hetten sich bey herrn Oxenstirn
19
also vernehmen laßen, sie wolten nicht zu denen deliberationibus schreiten,
20
es wehre dann der punctus admissionis erörtert. Dises wort obligirte die
21
stende so stark nicht, die erörterung könte pro oder auch contra die exclu-
22
dendos außschlagen.

23
Deputierte (durch Sachsen-Altenburg und Coburg). Es könnte
24
wohl auch daß wort „erörtern“ gebraucht sein worden

In diesem Sinne hatte Wesenbeck in der Sitzung vom 2. Oktober 1645 mit Berufung auf Löben
die Ges. informiert, s. Nr. 19 (oben S. 264 Z. 12f.).
. Eß wehren aber be-
25
nebens auch underschiedliche formalia, so vil verbündlicher, bey der cron
26
Schweden legato gefallen, wordurch die stende sich hoch obligirt, die admis-
27
sion der excludendorum ad consilia zuwegen zu bringen.

28
Sachsen Altenburg bedanckte sich und bat wie zuvor ehister mögligkeit ge-
29
würige

gewürig bedeutet gewährend (s. Grimm VI, 5796 s. v. gewierig Punkt 2).
antwort uff die beede punc{ten widerfahren zu laßen}.

30
Der mecklenburgische Gesandte sagte später im privaten Gespräch: Mann hette
31
der cronen wegen sich wohl vorzusehen, die obgedachte beede puncte zu be-
32
obachten. Masßen der her Schwedische legatus Oxenstern vor eröffnung der
33
replic ihme außtrucklich ansagen lasßen, so auch andern

Zum Beispiel dem weimarischen Ges. Heher (s. [Nr. 14 Anm. 6] ).
beschehen, sie sol-
34
ten wohl zusehen, waß sie thäten, ob sie meineten, sie hetten es mitt dem
35
Keyser allein zu thun, hetten’s auch mitt den kronen zu thun etc.

36
Nach genommenem abschied seind wir, [ die Deputierten] , mitt denen dreyen
37
gutschen, wie obgedacht, vom Kayserlichen losament stracks nach dem
38
Magdeburgischen directorio gefahren. Da unß dann der herr von Einsie-

[p. 359] [scan. 503]


1
del und herr Dr. Krüll u{nden} im hauß in ein gemach geführet, allw{o}
2
der herr Sachsen Altenburgische legatus oberwehnt{er} verrichtung relation
3
gethan.

4
Magdeburgisches Direktorium. Wolten’s ad notam nehm{en}, den an-
5
dern stenden notificiren, und müste mann uber zeit wider bey den Kayser-
6
lichen anhaltten.

7
Die Deputierten fuhren daraufhin nach hauß.

8
Sachanmerkungen zu Nr. 23

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