Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
EDITIONSTECHNISCHE REGELN

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EDITIONSTECHNISCHE REGELN

Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte . Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un- verändert ,
  • also: burgere, uber, rühig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ortt, unß, beraitz.
    • – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie alliirter, variiren, renunciiren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; j wird entsprechend sei- nem Lautwert als i wiedergegeben in Wörtern wie in (statt zeit- genössisch jn ); Trema bei y wird weggelassen.
    • – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevor- zugt .
  • 2. Großschreibung bei:
    • – allen Bezeichnungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Allerheiligste; allen Appositionen, die der Bezeichnung Gottes zuge- ordnet sind: Gott, der Herr. Aber: christenblutvergießen, das aller- heiligste sacrament;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und allen Ableitungen: die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nun- tius , Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaisertum;
    • – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ablei- tungen : Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphälische craiß, die Oberpfaltz. Ebenfalls groß: die General- staaden , die Juden, Lateinisch, Deutsch, Französisch.
    • Aber klein: hansestädte, die goldene bulle;
    • – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrecht- lichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusam- mensetzungen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammergericht, reichsstände, reichstag;
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      (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürstli- che Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
    • (in Korrespondenz und Protokollen) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Ex- cellentz , Hochansehnliche Rähte, Potschaften und Gesante, Wol- edtle , Großgünstige, Hochgeehrte Herrn.
    • Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kai- serliche majestät;
    • – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammen- setzungen , wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
    • – St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
    • – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic.
    • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
  • 3. Der Apostroph wird gesetzt nach den Rechtschreibungsregeln im DU- DEN (18. Auflage 1980), also: sich’s, geht’s.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre- chend aufgelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • Wenn der Satzanfang zitiert wird, wird das erste Wort groß geschrie- ben , also: § „Tandem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zitiert wird, wird das erste Wort klein geschrieben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind“.
  • Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, wird das Fehlende in ecki- gen Klammern ergänzt, also: § „Darbei [es] dann“.
  • Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden].
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie- dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
  • Aber: ad 1. statt ad 1 m , 1. statt 1 stens , in § 2 statt in §º 2º.
  • Bei einer numerierten Aufzählung werden die Ordnungszahlen, gege- benenfalls in Abweichung von der Vorlage, als Ziffern wiedergegeben.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
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    7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt nach den Regeln im DU- DEN (18. Auflage 1980).
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst gemäß oder in Analogie zu den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980), jedoch ohne Bindestrich, vorgenommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel. Aus- nahme : Getrenntschreibung bei Wörtern wie: Braunschweig Lüneburg Zellischen theils.
  • 8. Die Zeichensetzung ist den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) angeglichen.
  • Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinnverschiebung ergeben könnte.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor- lage .
  • 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt.
II. Lateinische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unver- ändert .
  • Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
  • 2. Großschreibung bei:
    • allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
    • – Monatsnamen;
    • – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
    • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, nament- lich auch: aurea bulla.
  • 3. Akzente werden nicht gesetzt.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre- chend aufgelöst.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belas-

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    sen
    oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hin- zugesetzt , also § „Tandem omnes“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie- dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt entsprechend den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) für die deutsche Sprache.
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird dem heutigen Gebrauch für lateinische Texte angeglichen, also: res publica.
  • 8. Die Zeichensetzung erfolgt nach dem heutigen deutschen Gebrauch für lateinische Texte.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor- lage .

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