Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
EDITIONSTECHNISCHE REGELN
EDITIONSTECHNISCHE REGELN
Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte . Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un- verändert ,
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also: burgere, uber, rühig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ortt, unß, beraitz.
- – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie alliirter, variiren, renunciiren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; j wird entsprechend sei- nem Lautwert als i wiedergegeben in Wörtern wie in (statt zeit- genössisch jn ); Trema bei y wird weggelassen.
- – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevor- zugt .
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2. Großschreibung bei:
- – allen Bezeichnungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Allerheiligste; allen Appositionen, die der Bezeichnung Gottes zuge- ordnet sind: Gott, der Herr. Aber: christenblutvergießen, das aller- heiligste sacrament;
- – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und allen Ableitungen: die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nun- tius , Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaisertum;
- – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ablei- tungen : Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphälische craiß, die Oberpfaltz. Ebenfalls groß: die General- staaden , die Juden, Lateinisch, Deutsch, Französisch.
- Aber klein: hansestädte, die goldene bulle;
- – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrecht- lichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusam- mensetzungen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammergericht, reichsstände, reichstag;
- – (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürstli- che Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
- (in Korrespondenz und Protokollen) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Ex- cellentz , Hochansehnliche Rähte, Potschaften und Gesante, Wol- edtle , Großgünstige, Hochgeehrte Herrn.
- Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kai- serliche majestät;
- – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammen- setzungen , wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
- – St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
- – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
- 3. Der Apostroph wird gesetzt nach den Rechtschreibungsregeln im DU- DEN (18. Auflage 1980), also: sich’s, geht’s.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre- chend aufgelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
- Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes“ statt paragraphus tandem omnes etc.
- Wenn der Satzanfang zitiert wird, wird das erste Wort groß geschrie- ben , also: § „Tandem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zitiert wird, wird das erste Wort klein geschrieben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind“.
- Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, wird das Fehlende in ecki- gen Klammern ergänzt, also: § „Darbei [es] dann“.
- Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden].
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie- dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
- Aber: ad 1. statt ad 1 m , 1. statt 1 stens , in § 2 statt in §º 2º.
- Bei einer numerierten Aufzählung werden die Ordnungszahlen, gege- benenfalls in Abweichung von der Vorlage, als Ziffern wiedergegeben.
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt nach den Regeln im DU- DEN (18. Auflage 1980).
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst gemäß oder in Analogie zu den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980), jedoch ohne Bindestrich, vorgenommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel. Aus- nahme : Getrenntschreibung bei Wörtern wie: Braunschweig Lüneburg Zellischen theils.
- 8. Die Zeichensetzung ist den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) angeglichen.
- Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinnverschiebung ergeben könnte.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor- lage .
- 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt.
- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unver- ändert .
- Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
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2. Großschreibung bei:
- – allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
- – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
- – Monatsnamen;
- – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, nament- lich auch: aurea bulla.
- 3. Akzente werden nicht gesetzt.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre- chend aufgelöst.
- Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belas- sen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hin- zugesetzt , also § „Tandem omnes“ statt paragraphus tandem omnes etc.
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie- dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt entsprechend den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) für die deutsche Sprache.
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird dem heutigen Gebrauch für lateinische Texte angeglichen, also: res publica.
- 8. Die Zeichensetzung erfolgt nach dem heutigen deutschen Gebrauch für lateinische Texte.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor- lage .