Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
167. 145. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juli 20 9 Uhr
167
Osnabrück 1648 Juli 20 9 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 634’–635’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ).
Conclusa in: Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ).
Ort der weiteren Beratungen, kurkölnische Moderation am Kontingent für die schwedische Armee,
kaiserliche Forderung auf Abfindung der eigenen Truppen.
Wardt vom herrn Director proponiert: Es hetten die herren abgesandten,
ehe man
Zur Konferenz vom 19. Juli 1648 vgl. Meiern VI S. 111 f.
in heutiger consultation zu thun sein werde, daß man sich nemblichen über
die von den herren Kayserlichen jüngsthin proponirte drey puncten
Proposition der drei Punkte bereits am 15. Juli 1648 (s. o. [ S. 811 ] ).
ren und erclären solle. Deretwegen sie auch jetzundt einen extractum proto-
colli auff das rathhauß geschickhet haben. Dieweil man aber dies orths das
werckh bereits eventualiter überleget und davon geredet habe, alß stehe zu
der herren abgesandten belieben, ob sie es bey vorigen meinungen bewen-
den laßen oder sie sich noch ferners deßwegen underreden wollen; nach
welchem vorgestriges tages abgefaßtes conclusum verlesen, die dabey vor-
gefallene erinnerungen alßbalden eingeruckht und also, ad protocollum zu
nemen, für ohnnöthig erachtet worden.
Conclusum. Soviel under denen von den Kayserlichen herren plenipotentia-
riis verwichenen sambstag vorgestelten dreyen fragen die erste concernirt,
gleich wie aus den praeliminartractaten insgemein bekandt, daß nicht Mün
ster , sondern Osnabrückh der orth seye, mit der cron Schweden zu tractiren
und das instrumentum pacis zu endtlicher consistenz und richtigkeit zu brin-
gen , also ist nicht weniger bewußt, daß die zu Münster hinderbliebene weni-
gere catholische herren stände und gesandten nicht allein sich anhero zu er-
heben , zu lautterem überfluß durch schreiben requirirt und erinnert, sondern
ihnen auch, was jederweiln vorgefallen, communiciret und sonderlich articu-
lus executionis et assecurationis strackhs nach außstellung der Schwedischen
notarum ad instrumentum pacis zugefertiget worden seyen, daß also ledig-
lich bey ihnen stehet, hieher zu kommen oder den tractaten sich zu ent-
ziehen , welches letstere, ob es nicht mehr zu behinderung als facilitirung des
werckhs bißher geschehen seye, man die sach an sich selbsten reden läßet,
welchen falls es heißet, quod absentium nulla habeatur ratio. Dann wann
man, biß alle consentiren, warten wolte, dörffte wohl der friden langsamb
erfolgen und darüber das ganze Römische reich in der verzehrenden kriegs-
flamm auffgehen, welches zu erretten man stärckhere ursach hatt, als auff
etliche contradicenten, darunder wenig cum effectu votiren können, zu
warten.
Bey der Churcölnischen und anderer interessenten beschwärung möchte
man dies orths nichts liebers sehen, dann daß dabey einige moderation ge-
braucht werden köndte; demnach aber res nicht mehr integra, was mit
Heßen Caßel dies orths verglichen worden
Am 29. März/8. April 1648 war der Artikel über die Satisfaktion Hessen-Kassels verglichen
worden: Hessen-Kassel behielt das Stift Hersfeld, vier Ämter in der Grafschaft Schaumburg
sowie 600 000 Reichstaler, die aus allen Garnisonsstädten, die von hessischen Truppen z. Zt. belegt
waren, aufgebracht werden sollten ( Meiern V S. 663 –665, vgl. auch 665–668).
kandtlich herrühret und man stättischen theils nichts dabey gethan, der an-
fang auch eine solche consequenz nach sich führen würde, daß auß dem
werckh nicht zu gelangen were. Und die in den oberen craisen sonderlich
geseßene stände, welchen neben dem underhalt ihrer guarnisonen viel
andere beschwärden obligen, mehr usach, moderation zu suchen, haben,
aber nicht erhalten können, alß wolte man der meinung sein, daß es bey
gemachtem concluso in quaestione quis zu laßen und Ihre Churfürstliche
Durchlaucht zu Cöln sich demselben gleicher gestalt zu accommodiren, weiln
zumahl derenselben erleichterung ohne anderer ihrer mittstände größeren
beschwärung nicht geschehen kan, zu disponiren weren. Der dritten frag
halben gelebet man getröster zuversicht, es werden Ihre Kayserliche Maje
stät in allergnedigster behertzigung vormahls beschehener remonstrationen
der stände des reichs mit solchem anmuthen deßto mehr verschonen, weiln
man ex defectu mandati et propter notoriam impossibilitatem nichts ein-
willigen kan und noch ungewiß ist, ob das Schwedische quantum werde
können abgetragen, und wie alßdann, wann dieses gleich geschehen, die
zeitten sich anlaßen werden. Weren also allerhöchstgedachte Ihre Kayser-
liche Majestät, nachdem sonderlich Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bay-
ern den Bayrischen craiß schon acceptirt, allerunderthenigst zu ersuchen
dem begehren biß nächstkünfftigen reichstag anstandt zu geben. Nicht
zweiffelnd, es werden sich allerseits herren principalen dergestalt zu erclären
wißen, wie es der zustandt des heyligen Römischen reichs alßdann zugeben
und verstatten wirdt.