Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
257. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1651 April 5

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1651 April 5

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 81 fol. 34’. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 287.

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Entlassung des Stadtkommandanten.

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Coram dominis deputatis senatus, herrn Henrichen Herding et licentiato
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Timmerscheid consulibus, licentiato Vierdenhalven syndico, doctore
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Römer, herrn Loyßman uffm gruetsaal.

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Alß jüngest in pleno senatu verabredeter meinung zufolge Ihre Hochedel
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Gestrengen, der herr generalwachtmeister Johan de Reumond, jetzt
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alhero zu erscheinen begehrt worden und dieselbe daruff großgünstig sich
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eingestellet, so ward deroselben durch herrn syndicum licentiatum Vierden-
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halven in beisein beider herrn alderleute weitleuffig und in effectu dahin
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proponirt:

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Nachdeme wolgemelte Ihre Gestrengen hiebevorn zeit vorgewesener
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friedenstractaten alhie zum commendanten dieses guarnisons militiae uff-

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und angenommen, nunmehr aber selbige tractaten nun bereits vor dritte-
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halb jahren gottlob glücklich geendiget, also verfölglich auch die commen-
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dantschafft dadurch von sich selbst erloschen, so were zwarn ein erbarer
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rhat damaln befuegt und bei macht gewesen, ihne, herrn generalwacht-
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meisteren , gestracks zu erlassen und der biß hiehin von der zeit ab auß
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lauter courtoisie continuirter schweren servitien sich zu entheben. Man hette
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es aber damit bißhero auß discretion anstehen lassen, dweiln gleichwol es
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nunmehr der armen betrangten burgerschafft allzu beschwerlich und ohn-
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erträglich fiele, indeme man mit so schweren schuldenlast uberheufft, so
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were ein erbarer rhat endlich verursachet und benötiget worden, Seine
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Gestrengen nunmehr ihrer pflichten, womit sie dieser statt biß hiehin
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verwandt gewesen, dienstlich zu erlassen, wie man dan dieselbe hiemit
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gentzlich erlassen, dabei sich aller dieser statt und burgerschafft geleisteter
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getrewer diensten, favor und ersprießlicher wolthaten zum fleißigsten
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bedanckt, auch zur geringen danckbarlicher anzeig und gedechtnuß ein
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verguldetes pocal praesentirt haben wolte, mit dienstfleißiger bitt, solches
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gnedigst fürlieb zu nemmen und versichert zu pleiben, daß man kein
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occasion auß händen gehen lassen wolle, deroselben ferner alle angenehme
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und behägliche dienste zu erweisen, wie man dan auch bereits bei Ihrer
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Hochfürstlichen Gnaden und den sembtlichen herrn landtständen zu be-
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fürderen sich understanden und noch ferner zu thun geneigt, damit ihro der
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abgang diesseitiger servitien anderwertz auß der landtschafft mittelen er-
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stattet werden mögte.

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Daruff ließen Ihre Gestrengen sich mit antwort in effectu vernemmen, dweil
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sie hiebevorn uff gnedigste ordre Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
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höchstsehligstes andenckens alhero verschrieben und zum commendanten
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vorgestelt, würden sie weniger nicht thuen können, alß diese eins erbaren
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rhats meinung jetziger Ihrer Hochfürstlichen Gnaden alß zeitlichem landts-
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fürsten undertheniger gebür vortragen zu lassen, bittendt, sie dessen nit zu
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verdencken und in übrigem sich uff die in händen habende churfürstlichen
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schreiben beziehend.

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Domini deputati senatus ließen solches gerne geschehen.

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