Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
131. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1646 März 20

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1646 März 20

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 77 fol. 106.

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Vorgehen in der Frage der Licenten. Städtisches Freigericht.

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Herr L. Widenbruck syndicus referirte, wasgestalt beide herrn burger-
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meistere , wiewoll für dießmahl absentes, gar nohtwendig und dienlich
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erachten, das wollangefangene licentweesen bestes fleißes zur gewündschter
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endschafft zu promoviren und zu befürderen, deßwegen ihres angegebenen
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ermessens nöhtig sein wölle, eine absonderliche abschickung an Ihre
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Churfürstliche Durchlaucht zu Cölln alß unsern gnedigsten landtsfürsten
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und herrn ehistes zu verordnen und anzugehen, und das sowoll dieses
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licentweesens alß der freygerichtsbelehnung halben. So ward solches in
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reiffe deliberation gezogen und obwoll von etlichen der gelehrten, alß
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herrn licentiato Viertenhalben, licentiato Bünichman, doctore Römer und
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licentiato Timmerscheidt allerhand erhebliche bedencken und motiven
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angezogen würden, warumb diese vorhabende abordnung zuvorderist
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wegen des licentweesens noch zur zeit in etwas zu suspendiren, umb zu
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erwarten und zu vernemmen, was von denen anwesenden herrn plenipo-
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tentiariis und mediatoribus, denen diese sachen recommendirt und bereits
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von denselben neben anderen reichsstätten woll incaminirt, für resolution
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und erclerung erfolgen mögten. Dan auch erachten sie nicht rahtsamb, daß,
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nachdem dieß werck communi interessentium civitatum nomine ange-
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fangen , man sich von denselben jetzo separiren und also odium allein uff
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hiesige statt ziehen wolle, angesehen man diesseits Ihre Churfürstliche Durch-
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laucht alß subditi ehender offendiren und bei anderen vorfallenden occa-
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sionen dero ungnad desto leichter erwecken und empfinden könte, mit
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mehrern weitleuffigen umbstenden und inconvenientien. Wegen des
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freygerichts were man auch noch nicht gnugsamb instruirt und würde fast
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unbedechtig und undienlich sein, bei unserer gleichsamb wiederpartey
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nöhtige und dienliche information pro causae nostrae iustificatione zu
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suchen.

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So giengen doch die andere mehrere vota dahin, daß die vorgeschlagene
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abschickung in nahmen Gottes mit ehistem fürzunemmen, dergestalt, daß
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die abschaffung der licenten entweder nomine communi interessentium
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in universali gesucht oder aber, wie etliche rathsamer erachteten, nomine
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huius et Osnabrugensis civitatis die uffhebung oder suspension der licenten
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ad interim zu bitten und das ex illo fundamento, weiln Ihre Kayserliche
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Mayestät uff jüngstem reichstag zu Regenspurg mit den sembtlichen

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churfürsten und ständen außtrucklich verabschiedet und praecavirt, daß
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die stätte, so zu denen vorwesenden friedenstractaten außgesehen wer-
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den solten, der freyen ohngehinderten ab- und zufuhr vor allen genießen
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solten, dan auch in krafft der praeliminartractaten und deren assecuration
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de libero commeatu ultro citroque. Solches würde auch füglicher directo
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an Ihre Churfürstliche Durchlaucht alß unsern landtsfürsten von dieser
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statt immediate gesucht, damit nachderhandt nicht erachtet werden mögte,
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alß wan man Ihre Churfürstliche Durchlaucht hindergangen und es allein
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bei den herrn plenipotentiarien dero unwißend practisirt und gesucht hette.

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Das freygericht betreffendt vermeint man, es an der churfürstlichen
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cantzley durch gute favor der registratorn ob sonsten dahin zu richten, daß
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man erfahre, was alda für eigentliche nachrichtung deßwegen vorhanden.
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Doch solle über diese beide puncten specifica instructio uffgesetzt und
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vorbracht werden.

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