Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
4. Stadt Münster an Gf. Nassau und Krane Münster [1641 September 27]

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[p. 5] [scan. 29]


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Stadt Münster an Gf. Nassau und Krane


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Münster [1641 September 27]

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Konzept des Stadtsyndikus Lic. Witfeldt: A XIV 105a. Ein zweites Konzept, von der Hand des
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Stadtsekretärs H. Hollandt ( ebd. ), trägt den Kanzleivermerk: N. B. ist in suspenso verplie-
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ben , vide herrn syndici concept. Das Datum ist nach Nr. 5 ergänzt. Ein Konzept eines
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Schreibens an den Kurfürsten von Köln liegt bei

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Im Ratsprotokoll von 1641 findet sich unter dem 27. September folgende Eintragung:
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Seindt Irer Römisch Kayserlichen Mayestet wie auch deroselben fürnehmen herrn
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Kayserlichen zu Cölln residirender abgesandten an ein erbaren rhat abgangene aller-
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gnedigst und gnedige schreiben verlesen und die daruff vorerst an die herrn abgesand-
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ten wie auch Churfürstliche Durchlaucht uffgesetzte allerunderthenigste praeliminari
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antwort ietzo in hac congregatione verlesen, nach notturfft erwogen und placitirt wor-
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den , wie die concepten nachweisen.
.

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Willfährigkeitserklärung des Magistrats

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Antwort auf [ Nr. 3 ] .
. Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Versorgung mit
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Lebensmitteln.

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Hochgeborner graf, gnediger auch woledel gestrenger, großgünstig
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hochgeehrter herr!

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Dero Römisch Kayserlichen Mayestet, unsers allergnädigsten herrn, wegen
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in dieser statt Münster bevorstehender convention zu den allgemeinen
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friedenstractaten ahn uns allergnädigst glangetes schreiben haben wir neben
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deme, waß Ewer Gräfliche Gnaden und Herrlichkeit dabey gnädig- und ge-
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neigter wolmeinung angedeuttet, allergehorsambist und gebürlich empfangen
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und mit gezimbter reverentz ablesend nach notturfft verstanden; bekennen
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uns nun allerhöchstgedachter Ihrer Kayserlichen Mayestet allergnädigster
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meinung ein folge zu geben allerschuldigst und mogten von Gott allmech-
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tigen hertzlich wünschen, bey uns der stern uffgehen und leuchten mögte,
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daß solches mit seuffzen allenthalben lang erwartetes vorhaben zu einem
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glücklichen effect außschlagen thette; haben aber mit hochster Sorgfalt
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allerunderthenigst zu erinnern nicht underlassen sollen, ob es woll ohnedem
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landt- und reichskundig, welchergestalt dieses stifft und umbher angrentzen-
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de fürstenthumb, graff- und herrschaften und darunder die vornembste
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stätte Soest, Dörtmund und andere leider zu eussersten verderb und ruin
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gerathen und auff dem platten landt es auch nicht zum besten und dahero
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die notturfft zum underhalt und bevorab zum tractament so hochansehen-
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licher bottschafften und herrn, wie fleißig auch darumb wir und unsere
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mitburgerschafft uns bewerben würden, es besorglich ermangelen könte, in
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erwegung, daß die Uniirte sonsten auch alnoch unverdorbene Provincien
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zur leibsnotturfft allein häring, stockfisch und dergleichen fischwerck
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suppeditiren, welchs gleichwoll dahin nicht uffgenommen zu werden

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hochfleißigst bitten, alß solten wir zu einiger wiederred uns dadurch zu
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bezeigen gemeinet sein, sonder vielweniger in einen als andern wege bey
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unser allergehorsambsten erclerung verpleiben, zu welchem endt dan ahn
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Ihr Kayserliche Mayestet in allergehorsambster underthenigkeit absonder-
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lich zu schreiben in gewissem vorsatz begrieffen; damit aber desto würck-
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samer wir in deme uns bezeugen mögten, haben wir angesehen, daß dieser
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sachen halben ahn Ihr Churfürstliche Durchlaucht, unsern gnädigsten
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landtsfürsten und herrn, auch allergnädigst geschrieben sey worden, uns
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aber, dweill von deroselben noch zur zeitt nichts zukommen, durch besonder
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ahn dieselbe vorhinnen außglangtes schreiben Ihrer Churfürstlichen Durch-
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laucht gemüttsmeinung underthenigst einzuholen dienlich befunden;
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inmittelst aber diese unsere schuldigste erclerunge allergehorsambst zu
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praemittiren nicht underlassen sollen, nicht zweiffelendt, ehe und zuvorn die
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sachen zu weiterm vortgangk gereichen, wir specialius verhoffentlich zu
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vernemmen mögten, darumb dan auch hiemit dasselbige von Ewer Gräf-
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lichen Gnaden und Herrlichkeit als uns geneigten in undertheniger gebür
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wir uffs embsigste und dabey auch dieß sonderlich bitten, Ewer Gräfliche
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Gnaden und Herrlichkeit gnädig geruhen wollen, durch zufällige oder
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besonderlich auff unser unkosten genommene occasion mit wenig zu in-
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sinuiren , ob ichts anders hierin zu thuen, sintemall wir gleichsamb ( unver-
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weißlich zu schreiben) wie bißherzu also auch hinfürter uns gern dergestalt
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accomodiren wolten, daß Ihr Kayserliche Mayestet beneben unserm
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gnedigsten landtfürsten und herrn und menniglich spüren mögte, welcher-
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gestalt nach geringfügiger unser gelegenheit wir uns gebürlich einzustellen
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eusserst geflissen [mit getrewer empfehlung zum gnadenschutz des all-
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mechtigen . Geben under unserm secretsiegel am 27. Septembris anno 1641.]

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