Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab

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Conclusum. Gleich wie man a parte civitatum den gantzen contextum des
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von herrn Salvii Excellenz gefaßten auffsatzes

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Vgl. dazu Meiern VI S. 351–355 ; F. Dickmann S. 486f.
jüngsthin anderer gestalt
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nicht approbiret, dann als einen ohnvorgreifflichen vorschlag, dadurch Ihrer
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Kayserlichen Majestät und dero ertzhauß weder praejudicirt noch praescri-
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birt sein solle, also hett hatt es auch in particulari mitt dem wortt „ullus“ eben
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mäßige meinung und verstandt gehabt. So lang es nun in selbigen terminis
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verbleibet, lauffet auff eines hinauß, ob gedachtes wortt darinnen stehe oder
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außgelaßen werde, cum in genere quaelibet species sua natura contineatur.
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Circa modum procedendi aber erhohlet man vorige dießeits abgelegte vota
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und inhaerirt derselben meinung deßto steiffer, weiln nicht allein herrn Salvii
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gedanckhen verschiedenlich dahin gegangen, sondern auch herr grav Ser-
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vien, daß er indifferent deßwegen seye, sich gleicher gestalt vernemen laßen
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und also beede außwertige cronen, daß weder ihnen noch den ständen durch
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diese proceduren satisfaction, ohne beyfall der herrn Kayserlichen geschehen
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könne, genugsam zu verstehen gegeben.

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