Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
In der Einleitung S. 12f. ist dargelegt, daß Richelieu wahrscheinlich gleichzeitig
mit der Arbeit am Entwurf B1 der Hauptinstruktion, also im August/September
1641, die Konzeption einer Zusatzinstruktion einleitete. Auf der Stufe B2 ist aus
der Hauptinstruktion eine Sektion herausgelöst worden
Rücksicht auf einen ähnlichen Abschnitt, eine party, der Zusatzinstruktion
In den Grundlinien stimmen die ausgeschiedene Sektion XIII (Nr. 6 S. 123 ff.) und das vierte
Projekt der Zusatzinstruktion (vgl. in Nr. 11 S. [155, 12–27] ) überein:
1. Frankreich erhält die Grafschaft Burgund und gibt Arras auf; es behält Hesdin und verlangt
die Schleifung von Bapaume.
2. Frankreich erhält die Grafschaft Roussillon; es macht seine Rechte auf Navarra geltend. –
Gerade in dem letzten Punkt zeigt die Zusatzinstruktion aber eine Wende an. Während Richelieu
in der alten Sektion XIII einen Verzicht auf die Rechte über Navarra nicht ausschloß, sogar als
nützlich bezeichnete, sofern er gegen andere Vorteile von gleichem Gewicht ausgesprochen würde,
besagt ein späterer Einschub in die Zusatzinstruktion umgekehrt, der Verzicht sei ausgeschlossen;
zwar könne er für den Augenblick von großem Nutzen sein, sei dem Staat im Hinblick auf die
Zukunft aber abträglich. Ähnlich übrigens die Aufzeichnung über die alten Rechte der Krone
Frankreich; vgl. in Nr. 12 (S. 161 ff.) S. [187, 24–26] , [188, 3–13] .
hat Cherré den einleitenden Satz der Sektion marginal an den Anfang der Zusatz-
instruktion übertragen
Vgl. die Texte S. [124, 7–12] und S. [152, 6–11] .
In dieser sogenannten Zusatzinstruktion werden fünf Konzeptionen eines Friedens-
schlusses sowie die Bedingungen eines Waffenstillstandes aufgestellt. Es entsprach
offenbar, wie ein ganz ähnliches Aktenstück von 1629 zeigt
Vgl. M. Avenel III S. 438ff., 8. oder 9. Oktober 1629: Divers partis auxquels le roy
donne pouvoir à M. le mareschal de Créquy et au S r Marini, son ambassadeur en
Piémont, de conclure la paix d’Italie avec le marquis de Spinola ou autre de la part
de l’Empereur, s’ils y condescendent. – Das Aktenstück umfaßt vier Projekte.
Richelieus, den möglichen Wegen einer bevorstehenden Verhandlung im voraus
nachzuspüren.
Die Überlieferung ähnelt der des Aktenstücks Nr. 12 (einer Aufzeichnung über
die alten Rechte der Krone Frankreich); denn zur Zusatzinstruktion sind uns
nur Handschriften der B-Stufe, ein Entwurf und zwei Kopien dieses Entwurfs,
bekanntgeworden, alle drei unmittelbar bei dem entsprechenden Text der Haupt-
instruktion. Es fehlt eine Ausfertigung. Aber am Anfang der Zusatzinstruktion
steht eine ausdrückliche Zweckbestimmung für die Arbeit der französischen Ge-
sandten
Vgl. S. [152, 12–15] .
erst erscheinenden Sektion XXII différents partys, die die Gesandten vorschlagen
könnten
Vgl. in Nr. 5 (S. 58 ff.) S. [117, 27–28] .
Stellen zu urteilen, hat die Zusatzinstruktion auch auf der C-Stufe Geltung besessen
und ist den Gesandten mitgegeben worden.
B1: AE , Corresp. pol. Allem. 15 fol. 411–418’.
Am Kopf der Handschrift von dem Kanzlisten, der die Entwürfe B1 und
wohl auch B2 der Hauptinstruktion später mit marginalen Kopfvermerken
versehen hat
Vgl. zu Nr. 5: Abschnitt B1 S. [29, 7–8] und B2 S. [31, 3–5] . – Zur Bezeichnung dieses
Entwurfs als B1 ist zu sagen: Handschriftlich hat er Verwandtschaft mit B1 der Haupt-
instruktion (Richelieu, Charpentier, Cherré. Ferner sind beide Stücke gleich zu datieren, d. h.
wohl nebeneinander im August/September 1641 begonnen worden (vgl. S. [13, 21–23] bzw. ab
S. [12, 12] ). – Aber B1 der Zusatzinstruktion ist im Unterschied zu B1 der Hauptinstruktion
– es wurde bis zur Unübersichtlichkeit korrigiert – so übersichtlich geschrieben, daß ein Rein-
konzept B2 nicht unbedingt erforderlich war. Deshalb hat es wohl auch auf der Stufe B2
Gültigkeit behalten, und man würde genauer von B1/2 sprechen.
Diese Doppelrolle wird insbesondere durch die Übertragung der einleitenden Sätze der allen
Sektion XIII (Nr. 6 S. [124, 7–12] ) in die Zusatzinstruktion (vgl. S. [152, 6–11] ) bewiesen.
Denn das kann, da Sektion XIII in B2 der Hauptinstruktion zunächst noch gestanden hat und
dort erst nachträglich ausgegliedert wurde, nur auf der Stufe B2 geschehen sein.
Diesen Entwurf erwähnt bereits Avenel . Er ist von Charpentier
geschrieben. Die marginal zugesetzte Einleitung, einzelne Zusätze sowie
das letzte, das sechste Projekt stammen von der Hand Cherrés. Richelieu hat
den Entwurf gelegentlich korrigiert.
Benutzt von F. Dickmann S. 551.
B3: BN, Mss., F. fr. 5202 fol. 95–108’.
Eine Kopie von der Hand Cherrés, enthalten in dem Dossier, das neben
der als B3 bezeichneten Handschrift der Hauptinstruktion die auch von uns
zusammen mit ihr veröffentlichten vier Dokumente enthält, darunter noch zwei
andere von der Hand Cherrés
Vgl. die Übersicht über das Dossier S. [31, 20–23] , 36–45; für die von Ch geschriebenen Stücke
S. [31, 23–24] , 46. – Vgl. zur Datierung des Dossiers B3: vor Juli 1642, S. [10, 10–15] .
weichungen von der Handschrift B1 auf und geht wahrscheinlich auf ein
nicht bekanntes Zwischenglied zurück .
Benutzt von F. Dickmann S. 551.
B4: AE , Corresp. pol. Allem. 23 fol. 334’–338’.
Diese Kopie in einer Gesamtkopie des unter B3 beschriebenen Dossiers
stimmt mit B3 der Zusatzinstruktion überein.
Wir legen dem Druck entsprechend den Editionsgrundsätzen S. 36f. die späteste
Fassung, B3, zugrunde. Als Randzeichen für die Entstehung des Textes gilt durch-
weg B1. Über Korrekturen und Zusätze in B1 sowie die geringfügigen Abweichungen
von B3 gibt der Apparat Aufschluß. B4 bleibt wie die anderen Stücke des Dossiers
B4 unberücksichtigt.