Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter

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In der Einleitung S. 12f. ist dargelegt, daß Richelieu wahrscheinlich gleichzeitig
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mit der Arbeit am Entwurf B1 der Hauptinstruktion, also im August/September
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1641, die Konzeption einer Zusatzinstruktion einleitete. Auf der Stufe B2 ist aus
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der Hauptinstruktion eine Sektion herausgelöst worden

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Die ausgeschiedene alte Sektion XIII, vgl. Nr. 6 S. 123ff. Sie gleicht im Verhältnis zur
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Zusatzinstruktion bereits einem der sechs Versuche oder partys, in denen hier alle zu einem
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Komplex gehörenden Fragen bestimmten Gesamtlösungen zugeführt werden.
, höchstwahrscheinlich mit
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Rücksicht auf einen ähnlichen Abschnitt, eine party, der Zusatzinstruktion

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In den Grundlinien stimmen die ausgeschiedene Sektion XIII (Nr. 6 S. 123 ff.) und das vierte
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Projekt der Zusatzinstruktion (vgl. in Nr. 11 S. [155, 12–27] ) überein:

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1. Frankreich erhält die Grafschaft Burgund und gibt Arras auf; es behält Hesdin und verlangt
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die Schleifung von Bapaume.

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2. Frankreich erhält die Grafschaft Roussillon; es macht seine Rechte auf Navarra geltend. –
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Gerade in dem letzten Punkt zeigt die Zusatzinstruktion aber eine Wende an. Während Richelieu
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in der alten Sektion XIII einen Verzicht auf die Rechte über Navarra nicht ausschloß, sogar als
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nützlich bezeichnete, sofern er gegen andere Vorteile von gleichem Gewicht ausgesprochen würde,
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besagt ein späterer Einschub in die Zusatzinstruktion umgekehrt, der Verzicht sei ausgeschlossen;
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zwar könne er für den Augenblick von großem Nutzen sein, sei dem Staat im Hinblick auf die
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Zukunft aber abträglich. Ähnlich übrigens die Aufzeichnung über die alten Rechte der Krone
38
Frankreich; vgl. in Nr. 12 (S. 161 ff.) S. [187, 24–26] , [188, 3–13] .
. Dabei
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hat Cherré den einleitenden Satz der Sektion marginal an den Anfang der Zusatz-
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instruktion übertragen

39
Vgl. die Texte S. [124, 7–12] und S. [152, 6–11] .
.

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In dieser sogenannten Zusatzinstruktion werden fünf Konzeptionen eines Friedens-
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schlusses sowie die Bedingungen eines Waffenstillstandes aufgestellt. Es entsprach
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offenbar, wie ein ganz ähnliches Aktenstück von 1629 zeigt

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Vgl. M. Avenel III S. 438ff., 8. oder 9. Oktober 1629: Divers partis auxquels le roy
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donne pouvoir à M. le mareschal de Créquy et au S r Marini, son ambassadeur en
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Piémont, de conclure la paix d’Italie avec le marquis de Spinola ou autre de la part
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de l’Empereur, s’ils y condescendent. – Das Aktenstück umfaßt vier Projekte.
, der Arbeitsweise
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Richelieus, den möglichen Wegen einer bevorstehenden Verhandlung im voraus
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nachzuspüren.

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Die Überlieferung ähnelt der des Aktenstücks Nr. 12 (einer Aufzeichnung über
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die alten Rechte der Krone Frankreich); denn zur Zusatzinstruktion sind uns
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nur Handschriften der B-Stufe, ein Entwurf und zwei Kopien dieses Entwurfs,
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bekanntgeworden, alle drei unmittelbar bei dem entsprechenden Text der Haupt-
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instruktion. Es fehlt eine Ausfertigung. Aber am Anfang der Zusatzinstruktion
20
steht eine ausdrückliche Zweckbestimmung für die Arbeit der französischen Ge-
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sandten

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Vgl. S. [152, 12–15] .
; und die Ausfertigungen der Hauptinstruktion erwähnen in der ab C1
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erst erscheinenden Sektion XXII différents partys, die die Gesandten vorschlagen
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könnten

45
Vgl. in Nr. 5 (S. 58 ff.) S. [117, 27–28] .
, was sich nur auf die Zusatzinstruktion beziehen kann. Nach diesen beiden

[p. 151] [scan. 185]


1
Stellen zu urteilen, hat die Zusatzinstruktion auch auf der C-Stufe Geltung besessen
2
und ist den Gesandten mitgegeben worden.

3
B1: AE , Corresp. pol. Allem. 15 fol. 411–418’.

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Am Kopf der Handschrift von dem Kanzlisten, der die Entwürfe B1 und
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wohl auch B2 der Hauptinstruktion später mit marginalen Kopfvermerken
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versehen hat

25
Vgl. zu Nr. 5: Abschnitt B1 S. [29, 7–8] und B2 S. [31, 3–5] . – Zur Bezeichnung dieses
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Entwurfs als B1 ist zu sagen: Handschriftlich hat er Verwandtschaft mit B1 der Haupt-
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instruktion (Richelieu, Charpentier, Cherré. Ferner sind beide Stücke gleich zu datieren, d. h.
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wohl nebeneinander im August/September 1641 begonnen worden (vgl. S. [13, 21–23] bzw. ab
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S. [12, 12] ). – Aber B1 der Zusatzinstruktion ist im Unterschied zu B1 der Hauptinstruktion
30
– es wurde bis zur Unübersichtlichkeit korrigiert – so übersichtlich geschrieben, daß ein Rein-
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konzept B2 nicht unbedingt erforderlich war. Deshalb hat es wohl auch auf der Stufe B2
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Gültigkeit behalten, und man würde genauer von B1/2 sprechen.

33
Diese Doppelrolle wird insbesondere durch die Übertragung der einleitenden Sätze der allen
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Sektion XIII (Nr. 6 S. [124, 7–12] ) in die Zusatzinstruktion (vgl. S. [152, 6–11] ) bewiesen.
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Denn das kann, da Sektion XIII in B2 der Hauptinstruktion zunächst noch gestanden hat und
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dort erst nachträglich ausgegliedert wurde, nur auf der Stufe B2 geschehen sein.
, die hier wie dort unrichtige Jahreszahl 1639.

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Diesen Entwurf erwähnt bereits Avenel

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M. Avenel VII S. 802.
. Er ist von Charpentier
8
geschrieben. Die marginal zugesetzte Einleitung, einzelne Zusätze sowie
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das letzte, das sechste Projekt stammen von der Hand Cherrés. Richelieu hat
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den Entwurf gelegentlich korrigiert.

11
Benutzt von F. Dickmann S. 551.

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B3: BN, Mss., F. fr. 5202 fol. 95–108’.

13
Eine Kopie von der Hand Cherrés, enthalten in dem Dossier, das neben
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der als B3 bezeichneten Handschrift der Hauptinstruktion die auch von uns
15
zusammen mit ihr veröffentlichten vier Dokumente enthält, darunter noch zwei
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andere von der Hand Cherrés

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Vgl. die Übersicht über das Dossier S. [31, 20–23] , 36–45; für die von Ch geschriebenen Stücke
39
S. [31, 23–24] , 46. – Vgl. zur Datierung des Dossiers B3: vor Juli 1642, S. [10, 10–15] .
. Die Kopie weist kleine textliche Ab-
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weichungen von der Handschrift B1 auf und geht wahrscheinlich auf ein
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nicht bekanntes Zwischenglied zurück

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Wohl nicht auf eine Handschrift B2 der Zusatzinstruktion (vgl. S. [151, 29–36] ), sondern auf
41
das auch bei der Hauptinstruktion vermißte Zwischenglied vor B3 (vgl. Vorbemerkung zu Nr.
42
5, Abschnitt B3 S. [31, 25][32, 9] .
.

19
Benutzt von F. Dickmann S. 551.

20
B4: AE , Corresp. pol. Allem. 23 fol. 334’–338’.

21
Diese Kopie in einer Gesamtkopie des unter B3 beschriebenen Dossiers
22
stimmt mit B3 der Zusatzinstruktion überein.

23
Wir legen dem Druck entsprechend den Editionsgrundsätzen S. 36f. die späteste
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Fassung, B3, zugrunde. Als Randzeichen für die Entstehung des Textes gilt durch-

[p. 152] [scan. 186]


1
weg B1. Über Korrekturen und Zusätze in B1 sowie die geringfügigen Abweichungen
2
von B3 gibt der Apparat Aufschluß. B4 bleibt wie die anderen Stücke des Dossiers
3
B4 unberücksichtigt.

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