Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter

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Wie S. [116, 29–42] gesagt, erscheint die jetzige Sektion XXII der Hauptinstruk-
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tion

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D. i. in Nr. 5 (S. 58ff.) S. [116, 9][117, 34] .
erstmals in C1, und zwar als nachträglicher Einschub in die Handschrift. Sie
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tritt damit an den Platz zweier Sektionen, die in B1 als Sektion XXIII und
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Sektion XXIV zählten, in B2 und B3 als Sektion XXII und Sektion XXIII

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Die Zählung ist bestimmt durch die in B1 und ursprünglich auch in B2 noch vorhandene, in B2
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aber ausgegliederte alte Sektion XIII, gedruckt als Nr. 6 S. 124ff.; vgl. auch den Überblick über
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die Sektioneneinteilung auf der B- und C-Stufe S. [30, 26–49] .
,
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und die in C1 fehlten.

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Schon auf der A-Stufe, in A1 und A2, wo es noch keine Einteilung der In-
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struktion in Sektionen gab, war in nahezu endgültiger Formulierung ein großer
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Teil der die Königinmutter betreffenden Sektion und der kurze Abschnitt über die
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Mécontents vorhanden

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Vgl. in Nr. 3 (S. 38ff.) S. [51, 2][52, 4] .
.

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Diese beiden Sektionen sind in C1 ausgeschieden

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C1 läßt gleichzeitig zwei kurze Stücke von Sektion XIII aus, die sich auch mit der Frage der fran-
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zösischen Emigranten beschäftigt hatten; vgl. S. [105, 50][106, 11] , 38–48.
, weil sie durch den Tod der
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Königinmutter am 3. Juli 1642 in Köln erledigt waren. Richelieu erfuhr von dem

[p. 133] [scan. 167]


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Tod Maria Medicis vor dem 22. Juli 1642

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Nach M. Avenel VII S. 910. Über Maria Medicis letzte Lebenszeit und Richelieus Stellung
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zu ihr gibt Avenel einen ausführlichen Exkurs; vgl. auch S. [18, 42–45] .
. Damit haben wir einen terminus ante
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quem für B3, wo die beiden Sektionen zum letztenmal erscheinen.

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Sie werden nach Maßgabe der Editionsgrundsätze S. 36f. in dieser letzten Fassung
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von B3 gedruckt. Durch die Randzeichen A1, B1 und B2 sowie durch senkrechte
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Striche im Text wird verdeutlicht, auf welcher Stufe der jeweilige Text zum ersten-
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mal auftritt

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Das Randzeichen A2 ist nicht notwendig, da beide A-Handschriften, soweit Stücke daraus
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hier vorkommen, übereinstimmen. Das Randzeichen B3 kommt nicht vor, da B3 nur gering-
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fügige, im Apparat erläuterte Änderungen bringt.
. Die Lesarten von A sowie Korrekturen und Zusätze in den B-Ent-
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würfen werden im Apparat vollständig berücksichtigt.

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