Acta Pacis Westphalicae II B 5,2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 2. Teil: 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register
Keine Verwunderung über die von Pauw in Den Haag verbreiteten Lügen und die von ihm
geleisteten Meineide, durchaus aber über den ihm von den Niederländern geschenkten
Glauben; offensichtliche Abstimmung zwischen Pauw und Brun; dennoch Einsicht der Ge-
neralstaaten in seine Falschheit nach entsprechender französischer Gegendarstellung zu er-
warten. Ihre Aufklärung vornehmlich Aufgabe Serviens, besonders in betreff der von den
Spaniern genährten, völlig unhaltbaren Behauptungen über den französisch-spanischen Hei-
ratsplan, der Verhinderung des Friedens allein durch spanische Uneinsichtigkeit sowie der
Verdächtigkeit der Vorab-Information der Generalstaaten durch die Spanier über ihre vor-
geblichen Absichten. Völlige Unglaubwürdigkeit dieser – trotzdem aufgrund der Leiden-
schaft der Niederländer und der Korruption einiger unter ihnen nicht ungefährlichen – Täu-
schungsmanöver; offensichtliche Annäherung zwischen beiden Linien des Hauses Habsburg
durch ihre Heiratspläne; in den Generalstaaten von der Provinz Holland vorgebrachter An-
haltspunkt für französisch-spanische Heiratsverhandlungen nicht stichhaltig; weitestgehende
Vollmachten für Servien, um den Niederländern durch französische Verpflichtungserklärun-
gen die Furcht hiervor zu nehmen. Pauws Behauptung des mangelnden französischen Frie-
denswillens leicht zu widerlegen; Spaniens Politik nicht auf Friedensschluß, sondern auf Se-
paration der Vereinigten Provinzen von Frankreich ausgerichtet. Argumente gegen Pauws
Behauptung, Spanien sei aufrichtig bereit, sich in den mit Frankreich strittigen Punkten ei-
nem Schiedsspruch der Generalstaaten zu beugen, aber Frankreich weigere sich. Französi-
sches Angebot an die Generalstaaten, sich ihrem Schiedsgericht zu unterwerfen, bestes Mittel
zur Verhinderung der äußersten Beschlüsse durch die Provinz Holland. Entscheidung grund-
sätzlich aller offenen Fragen durch dieses Schiedsgericht; Ausnahmen hiervon: die von den
Spaniern (vermeintlich) zugestandenen Punkte; explizit enthaltene Fragen; Vorteile und Un-
gefährlichkeit dieses Verfahrens trotz des gegenwärtig unbesonnenen Verhaltens der Nieder-
länder; insbesondere Entscheidung über den Waffenstillstand für Portugal durch die Gene-
ralstaaten – auch bei Zurückweisung der französischen Forderung – für Frankreich vorteil-
haft. Notwendige Festlegung der Überlassung der bis zum Austausch der Ratifikations-
urkunden eroberten Plätze und der Einstellung der Feindseligkeiten erst nach dessen
Vollzug. Bestehen auf der Bekanntgabe eines niederländischen Schiedsspruches nur in Mün-
ster und durch die niederländischen Gesandten unter Ausschluß Pauws und Knuyts; gleich-
zeitige Rückkehr Serviens mit ihnen dorthin bei entsprechendem Stand seiner Garantiever-
handlungen. Notwendige Darstellung aller französischen Konzessionen als im Grunde von
Frankreich längst zugestanden oder als Beweis guten Willens, nicht aber als Zeichen der
Furcht vor der Fortsetzung des Krieges ohne die Generalstaaten. Servien kann die Garan-
tiefrage so regeln, wie ihm angesichts der Meinungslage in den Niederlanden durchsetzbar
erscheint; generelle Undankbarkeit sämtlicher Verbündeter Frankreichs. Schwedische Kritik
an der Unterzeichnung der spanisch-niederländischen Provisional-Artikel vom 8. Januar
1647 von Pauw bewußt verschwiegen. Schuld der Niederländer an der Unmöglichkeit noch
nachdrücklicherer französischer Unterstützung seiner Parteigänger in den Verhandlungen
über die Pfalzfrage. Hervorragende Bedeutung der Mission Serviens wegen der drohenden
Gefahr eines spanisch-niederländischen Bündnisses nach Abschluß eines Separatfriedens.