Acta Pacis Westphalicae II B 5,1 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 1. Teil: 1646 - 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register
Konferenz mit den niederländischen Gesandten: ihre Bitte um Übergabe des französischen
Gesamtentwurfes für den Vertrag mit Spanien unter Hintanstellung der Piombino- und
Porto Longone-Frage; Ablehnung durch die Franzosen, jedoch nach erneutem niederlän-
dischen Insistieren Versprechen einer Prüfung binnen zwei Tagen. Gespräch mit Nederhorst
über den Zweck des niederländischen Vorschlages: Eruierung der grundsätzlichen französi-
schen Friedensbereitschaft im Vorfeld der geplanten Unterzeichnung ihrer Provisional-Arti-
kel mit Spanien; keine Aussicht auf Verlängerung des niederländischen Moratoriums. Visite
d’Avaux’ bei den Gesandten der Generalstaaten: Bekundung der Bereitschaft zur Übergabe
des französischen Vertragsentwurfes an sie bei Verpflichtung der Spanier auf dessen Beant-
wortung; niederländische Absicht: nicht sofortige vollständige Übergabe des Entwurfes, son-
dern Verhandlung hierüber Artikel für Artikel mit den Spaniern; trotz nachdrücklich vor-
getragener Einwände d’Avaux’ Bestehen der Niederländer auf Unterzeichnung ihrer Pro-
visional-Artikel mit Spanien nach Ablauf der vereinbarten Frist; ergebnisloser Ausgang der
Visite d’Avaux’, aber Hoffnung auf die heutige Konferenz Longuevilles mit den niederlän-
dischen Gesandten und auf ihre Furcht vor einem schriftlichen französischen Protest. Äuße-
rungen Ripperdas zu einer Beschränkung der niederländischen Garantieverpflichtungen ge-
genüber Frankreich. Reise Volmars nach Osnabrück; Anweisung La Courts zu festem, aber
maßvollem Auftreten gegenüber den Schweden; deren Beharren auf ihrer Forderung und
Bereitschaft zur Übernahme ganz Pommerns ohne Zustimmung Kurbrandenburgs; Versuch,
Frankreich aus den weiteren Pommern-Verhandlungen herauszuhalten, aber Reise Longue-
villes oder d’Avaux’ nach Osnabrück wahrscheinlich unausweichlich.