Acta Pacis Westphalicae II B 4 : Die französischen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Clivia Kelch-Rade und Anuschka Tischer unter Benutzung der Vroarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter Mithilfe von Michael Rohrschneider
Entsendung Herbignys zwecks Überbringung der französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel
Die frz.-ksl. Satisfaktionsartikel waren am Nachmittag des 13. September 1646 in einer ge-
meinsamen Sitzung der frz. und der ksl. Ges. mit den Mediatoren von Chigi verlesen und
dann von beiden Seiten (vermutlich mündlich) bestätigt worden. Als »Original« galt Chigis
Exemplar (Druck: Repgen, Satisfaktionsartikel, Anhang I, dort Ch genannt). D’Avaux und
Volmar hatten zur Kontrolle des verlesenen Textes je ein eigenes Exemplar in Händen (Druck:
ebd., dort A und V genannt), das sie behielten. Zur ksl. Überlieferung s. APW II A 4 nr. 344
Beilage B und ebd. Anm. 4. Die Exemplare A und V stimmen mit Ch hinsichtlich eines (am
13. September getilgten) Artikels über die Rückgabe Ehrenbreitsteins an den Kf.en von Trier
nicht ganz überein, vor allem aber sind sie hinsichtlich einer Klausel über die Befristung der
Septemberartikel nicht identisch: in V war sie nie vorhanden, in A ist sie getilgt, in Ch ist sie
erhalten. Die Gründe für die Entstehung dieser Textdifferenz und die interpretatorischen Kon-
sequenzen, die sich daraus ergeben, werden bei Repgen, Satisfaktionsartikel S. 193–203 er-
örtert. Das Exemplar A ist nach Repgen, Satisfaktionsartikel S. 193 von d’Herbigny nach
Paris überbracht worden. Es liegt AE , MD All. 9 fol. 208–215.
(vgl. Beilage 1); Kommentar zu den Satisfaktionsartikeln: unbefristetes französisches Besatzungs-
und Protektionsrecht für Philippsburg; Breisach, Ober- und Unterelsaß sowie Sundgau zu den
bekannten vereinbarten Bedingungen
Siehe dazu die ksl. Postrema declaratio vom 29. Mai 1646 (= Beilage 1 zu APW II B 3
nr. 304), die frz. Responsion auf die Postrema declaratio vom [1. Juni] (= Beilage 2 zu APW
II B 3 nr. 304) sowie die – offiziell jeweils nicht entgegengenommene – ksl. Ulterior declara-
tio vom 5. Juni (nr. 10 Beilage 1) und Ultima generalis declaratio vom 31. August (vgl.
[nr. 139 Anm. 5] ). Auf der Basis der Ultima generalis declaratio verhandelten die Franzosen
dennoch weiter über ihre Satisfaktion (vgl. S. LIIf.). Zur weiteren Ausformulierung der Satis-
faktionsartikel s. [nr. 148 Anm. 1] .
Zabern und Hohbarr; Umwandlung des bisherigen Protektionsrechts über die drei lothringischen
Bistümer Metz, Toul und Verdun in eine souveraineté absolue et indépandante
Moyenvic
Ensisheim; drei Millionen Livres Entschädigung für die Innsbrucker Erzherzöge. Hinterlegung
der Satisfaktionsartikel. Bewertung des Erreichten. Reise der Bevollmächtigten nach Osnabrück.
Eintreten für Interesse der Religion.