Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
Nr. 16 haben wir erhalten. Wir hören aber von der Frantzösischen gesandten
auffbruch noch zur zeitt anders nichts, alß daß abermahls der ruiff gehet,
gestaldt dieselbe den 10. dießes zu Pariß auffbrechen würden. Sein auch
selbiger cron ministri von Hamburg alhie noch nitt anglangt, wirdt jedoch
von Bremen geschrieben, daß dhaselbst der Frantzösischer resident, mon-
sieur de St. Romain, von Hamburg unnd neben demselben ein baron,
Rodrigo
residirt haben söll, den 14. dießs ankommen, mit vorgeben, daß ihren weg
hiehin zu dießem convent nehmen, maßen dan auch noch immerforth für
der Frantzosen herzukunfft große provision alhie gemacht wirdt. Immittels
söllen die übrige königlich Dennemarckische zu denen tractaten nach Oßna-
brück deputirte gesandten (lauth sub nr. 1. beykommenden deß Denne-
marckischen gesandten Christopff von der Lipp an mich, Crane, abgebenen
originals) im anzug hiehin begriffen sein, von welchen einglangten avisi wir
den herrn cardinal Rossetti , wie auch den Spanischen gesandten graffen von
Zappada
Gärtner I nr. 279 S. 602–603. Zu Zapata vgl. [S. 57 Anm. 4] .
abschrifft eingeschickt, mit erinnerung, daß ihre reiß hiehin ebenergestaldt
beforderen wöllen; unnd weiln wir benebens von gutten ortt die nachrich-
tung haben, daß sich hochgedachter herr cardinal Rossetti söll haben ver-
lauten laßen, nit ehender zu Cölln auffzubrechen, er seie dan versichert, daß
die Spanische oder Frantzösische auch unterwegs sein, haben wir gleicher-
gestaldt wollgedachten Spanischen gesandten von sölcher kundtschafft zu
wißen gethaen; unnd mögte ethwo nit undienlich sein, wan die Spanische
bottschafft bey dero Kayserlichen hoff auch dhavon mögte berichtet
werden.
Hinweis auf Beilagen 2 und 3. Weiln nun der fraw landtgraffin erclehrung waß
milter (obzwar in terminis generalibus) alß deß graffen von Eberstein gehet,
so verhoffen wir in den ubrigen noch unerledigten puncten (alß relaxation
der entführten geist- unnd weldtlichen auß St. Mauritz stifft, unnd daß
sowoll alle geistliche unnd einwöhnere dießer stadt auch dero guarnisoun
alß die bürgerschafft mit under der neutralitet begriffen zu sein, Heßischer
seidten möge erkendt und also endtlich allen beschwernüßen abgeholffen
werden) vortzukommen, warüber wir nochmahls an beede örtter (maßen
wir von deß graffen von Avoux, Frantzößischen abgesandten, alhie anwe-
senden secretario, ümb sölchs zu beforderen, selbst angelangt worden)
unnßere erinnerungsschreiben abgeben unnd sonderlich gegen der fraw
landtgraffin gedencken wöllen, daß zuviell daran beschehen, daß in dero
schreiben an die königliche würden in Dennemarck wieder beßer wißen,
zweiffelsohne, ümb die contraventiones soviell desto mehr zu bemäntelen,
gesetzt worden, daß sich alhie noch Kayserliche rheuterey befinden sölte,
dan landtskündig, daß selbige reuterey sopaldt abgeführt worden, alß die
Schwedische guarnisoun auß Oßnabrück abgeführt, unnd ligt itzo zu
Wolfenbütell weith gnug von hier.
[ Am Rande eigenhändig von Nassau:] Waß an underschiedenen ohrten fur
zeythungen inkommen, seyndt sub. lit. A, B, C, D, E, F hiebey aller-
gehorsambst gelegt worden.
PS Es ist nützlich, einen Korrespondenten in Köln zu haben. Wir schlagen den
Licentiaten Johan Falckenberg vor. Es wäre nötig, demselben für seine mühe
ein schlechtes jahrgehalt ethwo von hundert gülden, weiln er sonderlich
kein interesse darunter suchet, neben der postbefreyung zuzulegen.